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3516 PAPIER-ZEITUNG Nr. 89 In Deutschland patentirte Erfindungen Sämmtliche Patentschriften werden soweit sie noch vorhanden sind sum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt in Berlin NW Louisenstrasse 32/34 an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Sammelmappe von C. F. Rau in Karlsruhe. DRP 104530. (Kl. 11) Diese Sammelmappe dient zur Aufbewahrung von Broschüren und dergl. in einem gemeinschaftlichen Deckel, kann aber auch zur Aufbewahrung einzelner Blätter dienen, sofern diesen wenigstens ein Heftrand angebogen ist. Zunächst wird mittels einer Drahtklammer k an dem ein zuheftenden Stück auf jeder Seite ein gelenkiges Zwischen glied m befestigt und dieses alsdann mittels Haken g in zwei geeignete, sich quer über den Rücken erstreckende und an diesem befestigte Bügel e eingehängt. Damit die so einge hängten Stücke sich nicht durch eine Verschiebung in der Längsrichtung des Rückens wieder aushängen, werden vor Bild 8 dieselben Klappen c gedreht, welche eine Verschiebung ver hindern und bei gefüllter Mappe durch Zusammenhalten der gelenkigen Zwischenstücke einen festen Rücken bilden helfen. Die zwischen den Falzen liegenden Streifen b der Mappen deckel d (Bild 3) sind von derselben Höhe wie das die Haken g und Klammern k verbindende Blechstück m (Bild 3). Statt die Haken einzeln an den Rückenenden der einzu legenden Schriftstücke zu befestigen, können sie an einem Streifen h befestigt sein, der sich längs des Rückens des Schriftstückes hinzieht; an diesem Streifen können auch Klammem befestigt sein. Patent-Ansprüche: 1. Eine Sammelmappe, dadurch gekennzeichnet, dass die einzuheftenden Bogen und dergl. in geeigneter Weise durch Zwischenstücke (m) mit zwei nach einer Seite offenen Haken (g) verbunden sind, welche unter quer zum Mappenrücken (a) an geordnete Drahtbügel (e) geschoben werden, wobei das Aus hängen der Haken (g) durch eine vor das Ende des Mappen rückens gelegte Klappe (c) verhindert wird. 2. Eine Ausführungsform der Sammelmappe nach An spruch 1, bei welcher die Haken (g) an Blechstreifen befestigt sind, welche zweckmässig durch Drahtklammern mit dem ein zuheftenden Gegenstand verbunden werden. Pneumatische Bogenabhebevorrichtung von James Madison Blaisdell in Boston. DRP 104312. (Kl. 15) Zweck der vorliegenden Erfindung ist, gleich von vorn herein, d. h. bei Beginn der Saugwirkung, unmöglich zu machen, dass letztere äusser auf den obersten noch auf einen anderen Bogen einen Einfluss ausüben kann. Dies wird da durch erreicht, dass das Ansaugen nicht am Rande des Bogens, sondern ungefähr in der Mitte des obersten Bogens anfängt, wobei auf die darunter liegenden Bogen in keiner Weise eine Saugwirkung ausgeübt werden kann, da der Saugstrom nur un mittelbar auf die Oberfläche des obersten Bogens wirkt. Nun mehr wird der Bogen bei der Weiterdrehung der Trommel all- mälig nach der einen nicht festgehaltenen Kante zu angesaugt, wobei die zuerst gehobene Stelle des Bogens infolge des durch einen Halter bewirkten Festhaltens der Bogenkante auf der Ansaugfläche gleitet. Wegen der Einzelheiten wird auf die Patentschrift ver wiesen. Federhalter mit Tintenbehälter von Eduard Reisert in Hennef a. d. Sieg. DRP 104578. Fünfter Zusatz zum DRP 92299. (Kl. 70) [Vergl. Papier-Zeitung 1897 S. 2260.] Bei dem durch Patent 92299 geschützten Federhalter mit Tintenbehälter wird die in der 22 Zwischenkammer befindliche Tinte durch ihren I (Jeberdruck in die Feder befördert. Die vorliegende Erfindung bezweckt nun, diesen Durchgang zur Feder nicht ausschliesslich durch den in der Zwischenkammer entstehenden Flüssigkeitsdruck zu öffnen, sondern hauptsäch lich durch direkte Einwirkung der Schreibhand auf die Klemmfeder. Die an der Halterhülse bei k 1 befestigte Blatt feder k drückt auf den unteren Theil eines doppel armigen Hebels l, dessen Drehachse 71 an der Halterhülse befestigt ist, und drückt dadurch das etwas gekrümmte Ende des Hebels bei i auf das Gummiröhrchen e, welches dadurch zusammen geklemmt und abgesperrt wird. Der aufwärts gerichtete Arm U des doppel armigen Hebels l ist so weit verlängert, dass er unmittelbar in den Bereich der Schreibhand ge langt. Der Druck der Hand wird mit Hilfe des Füllstückes n auf die elastische Kammer c über tragen. Dabei wird gleichzeitig durch Beseitigung des Drucks bei i das Röhrchen e für den Abfluss der Tinte aus dem Behälter c geöffnet. Die Patentschrift erläutert noch eine zweite Ausführungsform. Patent-Anspruch: Federhalter mit Tintenbehälter der durch das Patent 92299 geschützten Art, dadurch gekenn ¬ zeichnet, dass durch den Druck der Feder (k) auf den Hebel (l) der Ausfluss der Tinte nach der Feder verhindert, dagegen durch den Druck der Schreibhand freigegeben wird. Verfahren zur Herstellung kolorirter Fotografien von F. Kugler in Sigmaringen. DRP 104375. (Kl. 57) Bei dem bekannten Verfahren zum Koloriten von Foto grafien liegen im fertigen Bild die Farben zwischen der Foto grafie und der Unterlage. Dies wird entweder dadurch er reicht, dass man die Fotografie auf der Oberfläche kolorirt und sie dann auf die endgiltige Unterlage abzieht, oder dass man sie zunächst auf eine Glasplatte abzieht, sie auf der jetzt oben liegenden Rückseite kolorirt und dann erst auf die endgiltige Unterlage überträgt. Da bei diesem Verfahren die Farben unter dem foto grafischen Bilde liegen, so stellt sich der Uebelstand heraus, dass die dunklen Schatten die Farbentöne völlig überdecken, sodass die dunklen Theile des Originals nicht mehr farbig, sondern dunkelgrau und schwarz wiedergegeben werden. Nach der vorliegenden Erfindung soll dieser Uebelstand dadurch beseitigt werden, dass als Fotografie nicht ein ge- wöhnliches, sondern ein gerastertes Positiv, d. h. ein solches verwendet wird, das von einem gewöhnlichen Negativ unter Zwischenschaltung eines Rasters oder von einem Rasternegativ kopirt wurde. Da der Raster die Flächen des Bildes in Punkte auflöst, die durch durchsichtige Stellen getrennt sind, so wird er reicht, dass auch die dunklen Stellen des Bildes eine gewisse Durchsichtigkeit bewahren, sodass auch die Farben in den Schatten, trotzdem sie sich zwischen der Unterlage und dem Bilde befinden, zur Wirkung kommen. Patent-Anspruch: Verfahren zur Herstellung kolorirter Fotografien, bei denen sich die Farben zwischen dem fotografischen Deckbild und der Unterlage befinden, dadurch gekennzeichnet, dass als Bild ein rastrirtes Positiv verwendet wird, zu dem Zwecke, die Farben auch in den Schattentheilen zur Geltung zu bringen.