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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5918 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von derExp. d.Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland; vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin ation kenu Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Berlin W, Potsdamer Strasse 134 Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath, Mitglied des Kaiserl. PafefftS ihtes für Papier- und Schreibwaaren-Handel und,ahy Buchbinderei, Druck-Industrie, Buhhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäte: egmlm Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemisch Fabr Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (/-Seite) Ermässigungen b. Jahr In Für Annahme 6mal 13 „ 26 „ 52 „ 104 „ 10 pCt weniger 20 „ 30» 40 »> n 50 „ n und freie Zu ¬ sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier-Zeitung _M- HAAHRIAmr K• Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Papier-Industrie-Vereins und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Nr. 88 Berlin, Donnerstag, 2. November 1899 XXIV. Jahrg. I N H Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Käsestoff in Streichfarben 3457 Ueber- und untergewichtige Pappen . 8457 Spanisch. Zoll auf Chromolithografien 3458 Papier- und Stoff-Mangel in Amerika 8458 Zeitungs- u. Kalenderstempel in Oesterr. 3458 Steigerung d. Papierpr. in Frankreich 3458 Russischer Zoll auf Zigarettenpapier . 8458 Harzleim . . . . 8458 Kartell deutscher Papierfabrikanten . 3459 Probe^ischau ............ 3459 Buchgewerbe: Neue Farben-Fotografie 3461 Tarif für Maschinen-Satz 3461 Kunstgewerbliches aus Dresden . . . 3461 Eine moderne gothische Schrift . . . 3462 Kleine Mittheilungen 3462 Eine Beilage von A. Brandegger, F ALT Warum so viele neue Geschäfte nicht vorwärts kommen? 3466 Erweiterte Zulassung von Drucksachen 3468 Papier-Verarbeitung in Bautzen .... 3470 Waaren-Ausfuhr usw 3472 Transpar. Ankündigungstafeln, Ueber- tragen v. Abziehbildern, Vorrichtung für Schreibmaschinen, Umstellvorricht. für doppelt Vorhand. Matrizenmagazine bei Typenzeilengiessmaschinen (DRP) 3474 Geschäfts-Nachrichten . ... 3482 Verein für Zellstoff-Industrie A.-G. . . 3484 Boykott eines Papier Händlers .... 3488 Wiener Papierhändler-Genossenschaft . 3490 Zehnpfennig-Stücke 3492 ... 3496 Briefkasten 3497 Märkte, Gebrauchsmuster u. Patentlisten 8499 br. chem.-techn. Artikel, Stuttgart Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Oer vierteljährige Postbezug kostet In: Oesterreich-Ungarn 85 Kreuzer den Niederlanden 95 Cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Die Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervlerteljahres Bestellungen auf zwei Monate für 67 Pf. und Im dritten Monat einmomatilohe für 34 Pf. entgegen. Käsestoff in Streichfarben Zu Nr. 84 Kasein ist ein in Wasser unlöslicher Stoff, der erst durch Zusatz von Alkalien löslich wird. Wenn eine solche Lösung beim Mischen mit andern Stoffen dick wird, so rührt das vom Bestreben des Kaseins her, wieder in seinen ursprünglichen unlöslichen Zustand zurückzu kehren. Dies erfolgt nur in Gegenwart von Säuren und zwar dadurch, dass Säuren dem Kaseinleim einen Theil des Alkalis entziehen, das ihn löslich machte. Aehnlich wie Säuren wirken gewisse saure Salze, wie schwefelsaure Thonerde oder Bleiessig, aber auch manche neutrale Salze wie Chlorbaryum. Alle diese Salze haben die Eigenschaft, die Alkalität der Lösung und damit auch die Löslichkeit des Kaseins herabzusetzen. Daraus, dass viele Farblacke oder weisse Teigfarben eines der erwähnten Salze enthalten, erklärt sich ihre verdickende Wirkung auf Kasein-Leim. Was die weissen Farben anbelangt, so wird Blanc fixe weniger zusammenziehend auf Kasein-Leim wirken als Satinweiss. China Clay oder Kaolinerde wirken garnicht verdickend. Setzt man einer Blanc fixe- oder Satinweiss-Mischung oder irgend welcher Farbenmischung, die zusammenziehend auf Kasein-Leim wirkt, vorher etwas Salmiakgeist, Borax- oder Sodalösung zu, so wird da durch die bei der Umsetzung erfolgende Verminderung der Alkalität aufgewogen, d. h. das der Lösung entzogene Alkali ersetzt, und eine solche Lösung kann nicht zusammenziehend auf die Kasein-Lösung wirken. Bei weissen Streichfarben hat ein Ueberschuss von Salmiakgeist oder Boraxlösung wenig auf sich, aber bei bunten Farben muss man damit vorsichtig zu Werke gehen. M. Ueber- und untergewichtige Pappen Aus Westfalen Für Ihre Mittheilungen in Nr. 83 verbindlichst dankend, gestatte ich mir. Sie darauf aufmerksam zu machen, dass Ihre Beantwortung meiner Frage zum Theil auf nicht ganz zutreffenden Voraussetzungen beruhen dürfte. Ich habe die bisher bezogenen Ladungen keineswegs anstandslos angenommen, sondern jedesmal sofort gerügt, sobald mich meine Kunden auf den mangelhaften Ausfall aufmerksam machten. Mein Fabrikant stellte sich zuletzt auf den Standpunkt, dass es sich immer hin um eine verhältnissmässig kleine Menge handle, die abweichend ausfallen würde, und dass diese Abweichungen jedenfalls innerhalb der erlaubten Grenzen lägen. Unter dieser Voraussetzung bat ich denn nun meinen Lieferanten, für die Folge die unrichtig ausgefallenen Bogen gesondert zu verpacken, damit meine Abnehmer diese Bogen wenigstens gesondert verarbeiten könnten. Diese Aenderung in der Verpackung traf ich auch aus dem Grunde, um zu vermeiden, dass einzelne Abnehmer die Annahme der ganzen Sendung lediglich des halb verweigern, weil in ein und demselben Pack dünne und dicke Bogen enthalten sind, während eben diese Abnehmer es nicht rügen würden, wenn die abweichenden Bogen gesondert verpackt werden, vorausgesetzt, dass es sich nur um eine kleine Menge dieser ab weichenden Pappen handelt. Wie aber aus meiner in Nr. 88 abge druckten Aufstellung hervorgeht, sind bei einem Format nur 58 pCt. in der vorgeschriebenen Stärke herausgekommen, während 42 pCt. in zum Theil ganz bedeutend abweichenden Stärken mitgeliefert wurden. Bei einem anderen Format stellt sich das Verhältniss wie 60:40 usw. Die Kardinalfrage ist nun die: Bin ich verpflichtet, diese ab weichend ausgefallenen Pappen abzunehmen auch wenn deren Menge 40pCt. und mehr der Gesammtmenge ausmacht, auch wenn die Ab weichungen durchschnittlich 15 pCt. nach unten und 10 pCt. nach oben betragen? Wenn ja, wäre ich gezwungen diese Pappen bei einem Spediteur auf Lager gehen oder hierher kommen zu lassen, und solche dann — da es sich nicht um Normal- sondern um Extraformate handelt — gelegentlich mit grossen Verlusten loszuschlagen, wie es mir schon mit 1500 kg der vorletzten Lieferung des hier in Frage kommenden Fabrikanten passirt ist? Ich wäre Ihnen zu grossem Danke verpflichtet, wenn Sie mir über diese Punkte Ihre Ansicht mittheilen wollten. S. Die handelsüblichen Bestimmungen über die zulässige Gewichtsschwankung im Papierhandel nehmen nicht Rücksicht auf die Menge der über- oder untergewichtigen Waare, sondern bestimmen z. B. bei Packpapier mittlerer Dicke, dass die Lieferung um 5 pCt. schwerer oder leichter als bestellt sein darf. Wenn demnach bei Pappen eine zehnprozentige Schwankung gestattet wäre, so dürfte die ganze Ladung aus Pappen be stehen, die um lOpCt. schwerer oder leichter sind als bestellt. Im Uebrigen sei auf das in Nr. 83 Gesagte hingewiesen. Wir ersuchen mit dem Handelsbrauch im Pappengeschäft wohl vertraute Leser, ihre Ansicht über diese Fragen zu äussern.