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Nr. 86 PAPIER-ZEITUNG 3375 Konkurs einer Papierfabrik. Wie unter Geschäftsnachrichten in dieser Nr., S. 3396, gemeldet, musste die Packpapier- und Pappenfabrik H. A. Franke in Weddersleben am Harz, Provinz Sachsen, am 11. d. M. Konkurs anmelden. Die Fabrik arbeitete mit 50 Wasser-Pferdestärken, einer Langsieb-Papier- und einer Rundsieb-Pappenmaschine von je 125 cm Breite. Der Inhaber war, wie wir erfahren, nach Kräften bestrebt, die von seinen Vätern ererbte alte Stätte der Papiermacherkunst zu halten, konnte aber wegen Mangel an Mitteln die Fabrik nicht so aus rüsten, dass sie den Wettbewerb mit anderen Anlagen hätte bestehen können. Die Fabrik ging aus einer der ältesten Papiermühlen Deutschlands hervor. Nach den in Besitz des Herrn A. H. Franke befindlichen Urkunden überwies der Graf von Regenstein den Vorfahren des ersteren im Jahre 1549 Freitag nach Ursula eine wüste Mühlenstätte zur Erbauung einer Papier mühle. Seit 1668 war die Mühle im Besitz der Familie Franke, und ohne Unterbrechung wurde dort seither Papier gemacht. Es ist in hohem Maasse betrübend, dass wir die Nachricht vom Konkurs bringen müssen, während in wenigen Tagen das 350jährige Bestehen hätte gefeiert werden können! Steuer-Ermässigungen Winke zur Gewerbesteuer-Erklärung Das neue Gewerbesteuergesetz sieht verschiedene Steuer befreiungen und Ermässigungen vor, die aber nicht von selbst, sondern nur dann in Wirksamkeit treten, wenn die maass- gebenden Verhältnisse der Steuerpflichtigen der Steuerbehörde bekannt sind oder zur Kenntniss gebracht werden, was am besten von den Betheiligten selbst geschieht. Zu diesem Zwecke sei auf Folgendes aufmerksam gemacht: 1. Alle in grösseren Städten wohnhaften Gewerbetreibenden mit Betrieben von geringerem Umfang können fortan niedriger eingesteuert werden als bisher, namentlich gilt dies für Hand werker und Kleinhändler. Da aber der Betrieb vieler Tausend Gewerbetreibender dem maassgebenden Amt unmöglich bekannt sein kann, so empfiehlt es sich für alle Steuerpflichtigen, die ihr Geschäft ganz klein, z. B. ohne Gehilfen, ohne eigenes Kapital, ohne besonderes Geschäftslokal oder mit sehr kleinem Umsatz betreiben, dies bei der Steuer-Erklärung oder nachher rechtzeitig mündlich oder schriftlich der maassgebenden Be hörde mit dem Ersuchen mitzu theilen, dass die Einsteuerung zum geringsten Satz der zugehörigen Normal-Anlage vorge nommen werde. Auf diesem Wege sind Steuer-Ermässigungen auf das Drittel bis Fünftel der früheren Steuern erzielbar, und es wäre daher sehr angebracht, wenn sich die korporativen Vertretungen der einzelnen Gewerbe durch Belehrung und Vertretung der Gewerbsgenossen der Sache annähmen. 2. Bei Einsicht in die Steuerlisten achte man darauf, dass darin immer nur die einfache Staatssteuer, die in der Steuer quittung den ersten Posten bildet, eingetragen wird. 3. Auch das neue Gesetz ordnet für eine grosse Zahl von Gewerben die Einsteuerung nach äusseren Merkmalen, wie Ge hilfenzahl, Verbrauch, gewerblichen Einrichtungen usw. an, verfügt aber zugleich, dass auch bei diesen die Besteuerung nach dem Reinertrag eintreten soll, wenn die Veranlagung nach Merkmalen einen zu hohen oder zu niedrigen Steuersatz ergeben würde. Das Erstere trifft bei kleinen und auch bei mittleren Gewerben sehr häufig zu, kann aber von der Steuer behörde in den seltensten Fällen wahrgenommen werden. Es liegt deshalb im Interesse der Betheiligten, den Antrag auf Be steuerung nach dem Ertrag zu stellen, wenn die Anlage nach Merkmalen sich als zu hoch erweist. 4. Auf besonderen Antrag werden männliche Steuerpflichtige, in deren Gewerbe entweder kein oder nur ein geringfügiges Betriebskapital verwendet wird, von der Steuer ganz befreit, wenn das Jahres-Erträgniss aus dem Gewerbe unter 500 M. bleibt,.und das Gesammt-Einkommen, einschliesslich der Be züge aus anderen Quellen, den Jahresbetrag von 700 M. nicht übersteigt. Dies ist der Wortlaut des Gesetzes, es liegt aber ohne Zweifel in seinem Sinne, dass Gewerbetreibende, die mit Rück sicht auf ihr Wahlrecht die gänzliche Befreiung nicht fordern wollen, doch unter allen Umständen die Einsteuerung mit dem niedrigsten Satz der Normal-Anlage verlangen können. 5. Bei Veranlagung der Steuer nach dem Ertrag soll Weg fall oder entsprechende Ermässigung der Normal-Anlage ein treten, wenn sie neben der Betriebs-Anlage nach dem Ertrag zu einer Steuerüberbürdung führen würde. Auch diese Steuerminderung setzt voraus, dass die Steuer pflichtigen bei der Steuerbehörde darum ersuchen und Belege für die Ueberbürdung beibringen, zu welchem Behufe den nicht zur kaufmännischen Buchhaltung verpflichteten Gewerbetreiben den wenigstens die Führung von ordentlichen Aufschreibungen ihrer Geschäfts-Einnahmen und -Ausgaben empfohlen werden kann. 6. In allen Fällen, in denen Anträge der Pflichtigen auf Steuerbefreiung, Steuerermässigung oder Einsteuerung nach dem Ertrag nicht berücksichtigt worden sind, erfolgt besondere Benachrichtigung der Betheiligten, in dem letzterwähnten Falle unter Angabe der Gründe. — t. Verkauf von Neujahrskarten am 31. Dezember 1899 Der preussische Minister für Handel und Gewerbe erliess folgendes Rundschreiben: »Mit Rücksicht auf den Umstand, dass der 31. Dezember in diesem Jahre auf einen Sonntag fällt, ermächtigen wir die Oberpräsidenten der Provinzen, einem An träge des Deutschen Papiervereins gentsprechend, den Handel mit Papier und Neujahrskarten am genannten Tage erforder lichenfalls nach Maassgabe des Runderlasses vom 19. Dezember 1894 für die Dauer von höchstens 10 Stunden freizugeben. Dieser Erlass hebt hervor, dass eine Verlängerung der Ver kaufszeit an dem auf den 31. Dezember fallenden Sonntag den Bedürfnissen der Bevölkerung in vielen Fällen entsprechen wird. Die Verkaufszeit darf nur bis 7 Uhr abends, die Stunden für den Hauptgottesdienst ausgeschlossen, währen. Von dieser Ermächtigung kann auch für solche Orte Gebrauch gemacht werden, wo bereits für sechs Sonn- oder Festtage im Jahre die Vermehrung der Geschäftsstunden gestattet worden ist, an und für sich also nach der Bestimmung zu Ziffer II, 1 der An weisung, betreffend die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe vom 10. Juli 1892, eine weitere Ausnahme-Bewilligung dieser Art nicht zulässig sein würde.« Die Oberpräsidenten haben infolge dessen an die Ortsverwaltungen das Ersuchen gerichtet, etwaige Anträge von Papierhandlungen zur Entscheidung vorzulegen. Es dürfte sich, da die Entscheidungen immerhin einen gewissen Zeitraum beanspruchen, für Papierhandlungen empfehlen, den Antrag auf obige Bewilligung recht bald bei der städtischen oder Ortspolizeibehörde zu stellen. Zelluloid Die »Societe generale pour la fabrication des matieres plastiques« in Paris nahm französisches Patent auf eine neue Mischung für Zelluloid. Bisher wurde Zelluloid hergestellt durch Mischung von Schiessbaumwolle, Kamfer und Alkohol, statt des letzteren wurden auch andere flüssige Lösungsmittel verwandt. Um die Masse geschmeidig zu machen, setzte man Rizinusöl hinzu. Genannte Gesellschaft fand, dass die Masse durch Zusatz von Naftdlin grössere Festigkeit erhält und sich leichter bearbeiten lässt. Der Naftalin-Geruch verschwindet, sowie der von Kamfer, wenn man die Waare längere Zeit der Luft aussetzt. Post-Giroverkehr. Der Staatssekretär des Reichspostamts v. Podbielski hat an die hervorragendsten deutschen Handels kammern die Einladung gerichtet, Vertreter zu einer am 27. d. M. im Reichspostamt stattfindenden Berathung der Grundzüge des Post-Giroverkehrs zu entsenden. Die Vorbereitungen für diesen gewaltigen Fortschritt sollen schon so weit gediehen sein, dass die praktische Verwirklichung im nächsten Jahre erwartet werden kann. Die deutschen Handelskammern werden selbst verständlich Alles aufbieten, um diesem Verkehrsfortschritt die Wege zu bahnen. Zunächst soll der Giro-Verkehr probeweise und nur wenn er sich bewährt hat, gesetzlich eingeführt werden. — t. _ Holzmangel in Kanada? Ein Konsul berichtet aus Kanada: Die ernsteste Sorge, vor der das kanadische Volk steht, ist der Mangel an Heizstoff. Die riesige Holzindustrie und die alljährlich wiederkehrenden Waldbrände haben die Waldflächen von Ontario derart verwüstet, dass dort hartes Brennholz sechs bis acht Dollar das Cord und weiches drei bis fünf Dollar das Cord kostet. (1 Cord =31/ Festmeter.)