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3374 PAPIER-ZEITUNG Kr.86 der Käufer dieser Waare könnte doch sehr zufrieden sein und das schönste Stillschweigen bewahren, wenn er zu obigem Preise über haupt eine Waare geliefert bekommt, die 1. noch nicht ganz so stark wie Pappe ist und 2. das Gewicht von einem Pfund Zucker eben noch aushält. Ich kann ihm nur versichern, dass er auf jeden Fall an seinen »9 Mark-Düten« mehr verdient als der verehrte Herr Kollege Fabrikant, welcher dieselben lieferte. Was sollte dann für die Dütenfabriken übrig bleiben, wenn auch noch die Verpackung gratis geliefert werden müsste?! Schrenzwaare zu 9 M. der Zentner ist ein Preis, bei welchem man eben noch auf seine Kosten kommt, denn wenngleich die Arbeit auch Maschinenarbeit ist, so muss man doch auch die Abschreibung dieser theuren »Apparate« berücksichtigen. Leider wird gerade bei diesem Punkte seitens der jüngeren und jüngsten Generation der Konkurrenz schwer gesündigt. Das Papierfach ist ja ohnehin schon auf den Hund gekommen. Was soll aber noch werden, wenn ein Kollege den andern immer mehr und mehr unter bietet? Wenn in der Dütenfabrikation an den besseren Packungen nicht noch ein Pfennig mehr verdient würde, an der Schrenzwaare ist es wohl sicher nicht abzuschöpfen, wenn man nicht den jetzt wenigstens noch einigermaassen anständigen Preis von 10 M. 50 Pf. der Zentner haben kann. Die Buchdruckmaschinenfabriken z. B. be schliessen einfach die Preise zu erhöhen, und man kann es ihnen nicht verargen. Die ohnehin schon kostspieligen Fabrikate werden dadurch auf einmal um so und soviel Prozent theurer. Warum sollte das nicht auch den Papier- und Papierwaaren-Fabrikanten sowie den Druckern möglich sein, die doch die Zügel dazu noch fester in den Händen haben als andere Industrielle? E. Sch. * * * Aus Berlin Graue Düten werden »brutto für netto« gehandelt, andernfalls werden dem Abnehmer Verpackungs-Spesen berechnet. Letzteres ist sogar berechtigter, da das Kilo der Verpackungsstoffe die verwendet werden, nennenswerth theurer ist als das Kilo der Waare. S. Von Bhein Jeder Käufer von grauen Düten weiss ganz genau und muss ganz genau wissen, dass diese Waare nur »brutto für netto« gehandelt wird. Es fällt Niemand ein, dies anders zu kaufen, sodass man beim Kauf diese Bemerkung nie mehr macht und es als ganz selbstver ständlich betrachtet. Die in Nr. 88 erwähnte Verpackung von 1 kg auf 25 kg ist sogar sehr mässig, gegen solche ist absolut nichts zu sagen. Wenn Jemand nicht brutto für netto kaufen will, was fast nie vorkommt, so giebt er diesen Wunsch ausdrücklich an. M. * * * Aus Westdeutschland Wenngleich der billige Preis, 9 M. die 100 kg graue Düten, zu der Annahme berechtigt, der Fabrikant habe nicht damit gerechnet, dass ihm auch noch 2 pCt. nach 80 Tagen gekürzt würden, so hat der Empfänger meines Erachtens das Recht, diesen Abzug zu machen. Es ist allgemein üblich, sowohl bei den Papierfabrikanten dem Düten- fabrikanten, als auch bei diesem seiner Abnehmern gegenüber, dass bei Baarzahlung innerhalb 80 Tagen 2 pCt. Skonto abgezogen werden, und auch ich halte mich dazu berechtigt, solange nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Im gegebenen Falle waren die Zahlungsbedingungen nicht fest gesetzt, folglich musste der übliche Zahlungsmodus in Kraft treten. Aehnlich verhält es sich mit der Berechnung »Brutto für netto«. Ist nichts weiter über die Lieferung vereinbart, so wird auch bei besseren Düten, die ja mehr oder weniger alle nach Gewicht verkauft werden, Brutto für netto gerechnet. Erst recht ist dies bei billigen Düten der Fall und es ist mir noch nicht vorgekommen, dass ein Grosshändler bei grauen Düten in besagter Preislage die Anforderung an mich gestellt hätte, Netto-Gewicht zu liefern. Rechnet man die zu verwendende Packschnur und die Pappe, so wird sich in diesem Falle die Umhüllung höher als die Düte selbst stellen. Verlangt ein Abnehmer Netto-Wägung, so muss er eine Kiste bezahlen, in welche ich dann die Düten verpacken lasse, und wird sich dann kaum besser stehen als bei Brutto für Netto-Berechnung. Selbstredend darf, besonders bei besseren Düten, die Umhüllung nicht zu stark sein, 4 pCt. wie im vorliegenden Falle wird sie immerhin ausmachen. N. * * * Aus Holstein Düten werden meistens brutto für netto verkauft. Wenn es noch Fabrikanten giebt, welche dafür Netto-Gewicht berechnen, so ist an zunehmen, dass die Preise dementsprechend höher sind, oder die Stück zahl berechnet ist. Wenn Herr V. graue Düten mit 9 M. den Zentner kaufte, so konnte er weder auf Skonto noch auf Netto-Gewicht An spruch machen, wenn solches nicht vereinbart war. Richtiger wäre es wohl gewesen, wenn beim Angebot seitens des Lieferanten die Bedingungen genau festgesetzt worden wären. Schreiber dieses giebt auf Düten kein Skonto und fakturirt solche Brut'o für Netto, Ziel 2 Monate Netto! Es wäre interessant zu erfahren, ob Herr V. die erhaltenen Düten seinen Abnehmern auch zum Netto-Gewicht und mit 2 pCt. Skonto berechnet hat. A. S. * * * Aus Pommern Während meiner langjährigen Thätigkeit im Papier- und Dütenfach ist mir in der Hauptsache der Brauch bekannt geworden, dass man Düten »brutto für netto« handelt. Bei ordinären grauen Düten erscheint diese Berechnung umso gerechtfertigter, als das Pfund oder Kilo von der Verpackung, da man die Stricke einrechnen muss, noch mehr kostet als dieselbe Menge vom Inhalt. Von einer Dütenfabrik im Harz weiss ich, dass sie ihre Dütenpakete von etwa 50 Pfund mit Holzleisten versah, von denen sie je 2 Stück mit 25 Pf. berechnete. Dies führte aber oft zu Differenzen mit den Abnehmern. D. B. Wasserdichtes Papier Oberursel b. Frankfurt a. M., 5. Oktober 1899 Zu Nr. 79 Zum Wasserdichtmachen von Hülsen kann ich das Bestreichen oder Eintauchen derselben in gekochtes Leinöl (Firniss) empfehlen. Auch eine verdünnte Paraffin- oder Ceresin-Lösung dürfte dem Zwecke entsprechen. Sehr geeignet sind auch gewisse Arten Kautschukleim. Martin Eck Cif und fob Zu Nrn. 69 und 78 Aus Paris In Nr. 65 d. J. schrieb ich, dass ich binnen Kurzem eine auf die Frage »Cif und fob« bezügliche Geschichte zu erzählen gedenke. Die Sache ist nun abgethan, und so will ich dieselbe preisgeben zum all gemeinen Nutzen, denn ohne Zweifel werden manche Leser die darin handelnde Person erkennen. Wir erhielten von einer nordamerikanischen Kopirpressen-Fabrik Bestellung auf 500 Rollen Kopirseiden zu einem im Voraus verein barten Preise, der cif New York, zahlbar vor Versendung, berechnet war. Der Betrag für die 500 Rollen traf ohne jedwede Kürzung richtig ein. Inzwischen hatten wir den Kunden gebeten, seine Be stellung zu verdoppeln, da wir die erforderlichen Maschinen nicht be- sassen und erst anschaffen mussten, was uns ziemlich grosse, durch den Betrag der kleinen Sendung nicht gedeckte Kosten verursachte. Der Kunde erhöhte allsogleich seine Bestellung auf 1000 Rollen und meldete uns, er wolle den Betrag sofort einsenden. Gross war aber unser Erstaunen, als wir den Betrag für die letzten 500 Rollen erhielten, jedoch mit Abzug der Zoll- und Hafenkosten. Den Transport bis cif New York hatten wir bezahlt. Wir reklamirten und fragten bei zwei Spediteuren in New York an, ob wir bei Cif- Berechnung unseres Preises letztere Spesen zu tragen hätten. Beide angefragten Spediteure antworteten, dass diese Kosten uns garnichts angehen, falls unser Preis cif berechnet ist. Der Kunde will davon nichts hören und sagt, er habe das cif nicht verstanden und geglaubt, cif wolle sagen: »frei alles, Zoll inbegriffen«. Wir müssen uns nun aber fragen, seit wann er das cif nicht ver standen hat, sandte er uns ja den Betrag der ersten 500 Rollen ohne zu wissen, dass wir ihn eben gebeten hatten, noch andere 500 dazu zu bestellen. Unsere Ueberzeugung ist, dass der Kunde sich in Sicherheit denkt, weil ihn von uns eine gar zu grosse Entfernung trennt, denn von Nichtverstehen kann doch keine Rede sein Uns dünkt, dass in solchem Falle ein echter Handelsmann erst gefragt und nicht ins Blaue hinein bestellt hätte. H * * * Aus Berlin Je höher man die Mittheilungen der Papier-Zeitung schätzt, umso nothwendiger muss auf die Gefahr von Missverständnissen hingewiesen werden, besonders bei der Behandlung handelsrechtlicher Fragen, weil sonst die Veröffentlichung das Gegentheil von dem bewirkt, was sie will, d. h. anstatt zu nützen, Schaden stiftet. Deshalb mag erlaubt sein, auf einige frühere Nummern, die mir zufällig nicht zu Gesicht kamen, noch heute zurückzugreifen. Es herrscht Einstimmigkeit darüber, dass dem Käufer der Ver sicherungsbetrag einschliesslich des imaginären Gewinnes zukommt. Herr Dittmar bemerkt aber »wenn er (d. h. der Käufer) gegen Ueber- lassung girirter Polize und Connossement gekauft hat und beide Doku mente erhielt«, und der Schweizer Herr sagt: »Mit dem Einlösen dieser Dokumente geht das Eigenthumsrecht auf den Empfänger über « Beides lässt Missverständnisse zu. Denn es könnte aussehen, als ob für den Cif-Käufer die Einlösung oder wenigstens der Besitz der Dokumente Bedingung wäre. Das ist aber nicht der Fall, der Cif- Käufer braucht weder die Dokumente eingelöst zu haben noch sie zu besitzen. Die Cif-Klausel ergiebt sich aus dem Kaufverträge, ihre Wirkung tritt mit dem Moment ein, in welchem das Connossement ausgestellt und die Versicherung angemeldet ist Damit ist der An spruch des Cif-Käufers gesichert. Den Betrag erheben kann natürlich nur der, welcher die Polize besitzt. Ist die Polize daher beim Ver käufer geblieben, dann erhebt der Verkäufer den Betrag, er thut es aber für Rechnung des Käufers und hat ihm den Erlös zuzuführen, d. h. den die Faktura übersteigenden Betrag, falls die Faktura nicht bezahlt war, inzwischen aber fällig geworden ist. Unklar ist ferner die Behauptung des Schweizer Herrn, dass, falls den Verschiffungs-Dokumenten die Polize fehlt, diejenige Summe maassgebend wäre, über welche in der Faktura die Prämie berechnet ist. In der Faktura kann keine Prämie berechnet sein, denn sie wird ja vom Verkäufer getragen. —e—