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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr 5918 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d. Bl. d i r e k t unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin on für . Papier- und Schreibwaaren-Handel unsFa Buchbinderei, Druck-Industrie, Bu sowie für alle verwandten und Hilfsgesc Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, ehe Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath, Mitglied des Kaiserl. Patentamtes Berlin W, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1/-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt weniger 1 3 „ n „ 20 „ „ 26»» n 30 » » 52 »» » » 40 n n 104 » , n 50 , „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier-Zeitung A- PACHRIArr “ Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Papier-Industrie-Vereins und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Nr. 86 Berlin, Donnerstag, 26. Oktober 1899 XXIV. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet In: Oesterreich-Ungarn 86 Kreuzer den Niederlanden 96 cents Schweiz 1 Frank 60 Centimes Russland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 66 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Die Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervierteljahres Bestellungen auf zwei Monate für 67 Pf. und Im dritten Monat elnmonatllohe für 34 Pf. entgegen. INHALT Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Ansichts-Klappkarten 3373 Handel mit grauen Düten 3373 Wasserdichtes Papier . 8374 Cif und fob 3374 Konkurs einer Papierfabrik 3875 Steuer-Ermässigungen 8375 Verkauf von Neujahrskarten am 81. De ¬ zember 1899 3375 Zelluloid 3375 Post-Giroverkehr 3375 Holzmangel in Kanada? 8375 Skandinavischer Zellstoff-Verein. . . 8376 Probenschau .... 3376 Dietrich Reimer + 3378 Erinnerung an Karl Baedeker .... 3378 Jubelfeste 3378 Handelskammer-Berichte 1899 . . 3382 Porträt-Vergrösserungen umsonst . . . 8381 Kopirpresse (DRP) 8388 Gebrauchsmuster und Patentlisten . . . 3389 Geschäfts-Nachrichten 3396 Der Meistertitel 3398 Verleitung zum Verrath 3400 Beleidigung eines Ansichtskartenhändlers 3402 Unfall-Entschädigung eines Hausarbeiters 3404 Verdingungen . 2406 Waarenzeichen .... 3408 Briefkasten 8410 Märkte 3411 Buchgewerbe: Berliner Typogr. Gesellschaft 8377 Arbeits-Organisation im Druckgewerbe 8877 Drucksachen - Ausstellung in Kaisers lautern 8378 Eine Beilage von Eisenwerk Joly, Wittenberg Ansichts - Klappkarten Aus Baden Wir bestellten im Frühjahr d. J. beim Vertreter der Firma F. in D. 8000 dreitheilige Postkarten mit Ansichten von K., welche zu sammengeklappt und durch Einschieben in ein aufgeklebtes Klee blatt geschlossen werden. Bei Ertheilung des Auftrages be fragten wir den Vertreter ausdrücklich, ob diese Karten, wie der Aufdruck zeigt, als Drucksache ohne Weiteres versandt werden dürfen, und erhielten bejahenden Bescheid. Sofort nach Ausgabe dieser Karten erhielten wir von der hiesigen Oberpostdirektion ein Schreiben, wonach die Karten nicht ohne Umschlag als Drucksache verschickt werden dürfen; auf hierauf erfolgte Reklamation unsererseits beim Reichspostamt erhielten wir einliegenden Bescheid, wonach die Zu lassung — zwar aus anderem Grunde als von hiesiger Oberpost- direktion — ebenfalls nicht bewilligt wird. Die Karlsruher Ober- Postdirektion beanstandete den Verschluss mittels des Kleeblattes und verlangte, dass die Karte unter Umschlag verschickt werde Das Reichspostamt hingegen schrieb: Berlin W, 3. August 1899 Auf der Aussenseite von Postsendungen sind nach § 3 der Postordnung Angaben wie der auf der Rückseite Ihrer Druck sache angebrachte Vermerk »Beste Grüsse von« unzulässig. Aus diesem Grunde ist die Drucksache nur unter Streif- oder Kreuz band oder in offenem Umschläge zur Postbeförderung geeignet. Beim Fehlen des bezeichneten Vermerks auf der Aussenseite steht indess der Versendung ohne weitere Verpackung gegen die Drucksachen-Taxe nichts entgegen. An dig dortige Kaiserliche Ober-Postdirektion ist hiernach verfügt worden. gez.: Kraetke Nach Erhalt dieses Bescheides versuchten wir den beanstandeten Aufdruck »Beste Grüsse von« durch Durchstreichen ungültig zu machen, doch auch die so zur Post gebrachten Karten wurden uns als unzulässig von der hiesigen Postbehörde zurückgestellt. Die 2 Ori ginale finden Sie einliegend. In der Zwischenzeit entwickelte sich aus einliegenden Originalen und Kopien ersichtlicher Briefwechsel zwischen uns und dem Liefe ranten, wobei wir die feste Abnahme der Karte verweigerten, da die Voraussetzung unserer Bestellung, nämlich die Verwendbarkeit der Klappkarte ohne Umschlag, die uns zugesichert wurde, nicht erfüllt ist. Wir bemerken hierbei, Kass der Verkauf der Karten durch die erschwerte Versendung bedeutend gehemmt wurde, da das Publikum Werth darauf legt, dass die Karte selbst adressirt und abge stempelt wird und nicht erst mit Streif- oder Kreuzband versehen werden muss. Derartige Umständlichkeiten schrecken den Käufer meistens ab, selbst wenn die Umschläge dazugegeben werden. Wir hatten diese Erfahrung mit sogen. Riesenkarten vorher schon gemacht und deshalb den Vertreter der D.er Firma vor Auf- tragsertheilung auf die Klappkarten ausdrücklich hierüber befragt. Erachten Sie nach Lage der Sache unsere Abnahme-Verweigerung für gerechtfertigt? Welchen Ausgang kann der uns von F. in D. an gedrohte Prozess auf Zahlung des Kaufpreises, den wir gern ver meiden möchten, nehmen? K. Aus dem Briefwechsel ergiebt sieh, dass der Lieferant seine Verpflichtung, als Drucksache ohne Umschlag verwendbare Karten zu liefern, in den ersten Briefen anerkannte. Als sich herausstellte, dass die einzig maassgebende Behörde, das Reichs postamt, die Karten nicht zuliess, redete sich die Firma darauf aus, dass diese Verfügung des Reichspostamts erst nach Ab schluss des Geschäfts erfolgte. Dies ist aber, wie Besteller nachwies, nicht von Belang, denn die Postordnung, auf die sich die Entscheidung des Reichspostamts stützt, besteht schon seit Jahren. Besteller hat durch Uebernahme der Waare in Kommission und Zahlung des ursprünglich bedungenen Kauf preises für die verkauften Stücke möglichstes Entgegenkommen bewiesen und kann unseres Erachtens der angedrohten Klage ruhig entgegensehen. Handel mit grauen Düten Vom Rhein Als Angehöriger des Papierwaaren- (spez. Düten-) und Druckerei faches begegnet man einer Zuschrift, wie der in Nr. 88 abgedruckten, mit lebhaftem Bedauern. Es ist mir in meiner langjährigen Praxis noch nicht vorgekommen, dass ein Kunde »graue Düten« der Zentner zu 9 M. netto geliefert haben will. Düten zu 9 M. der Zentner können ja ohnedies nur die allergewöhnlichste Schrenzwaare sein, und