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In Deutschland patentirte Erfindungen Sämmtliche Patentschriften werden soweit sie noch vorhanden sind sum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin NW, Louisenstrasse 32/34 an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Vorrichtung zum Einheften von Schriftstücken In Sammelmappen von Ludwig Printz in Lüdenscheid. DRP 104031. (Kl. 11) Das Heften geschieht mittels eines in den Falz der Schrift stücke einzulegenden endlosens Fadens. Die Vorrichtung besteht aus einem den Rücken einer Heft mappe bildenden Deckel oder steifen Platte A aus Holz, Pappe oder dergl., auf der an jedem Ende eine Metallplatte B durch Aufklemmen befestigt ist, welche Metallplatten an der einen Langseite von A je einen rechtwinklig nach oben stehenden Lappen C tragen. In diesem Lappen C befindet sich ein rundes Loch D, das durch einen Schlitz E zugänglich ist. Dem runden Loch D gegenüber ist auf der Blechplatte B und dem Deckel A eine Nadel oder ein Draht F so befestigt, dass sie parallel zur Deckelfläche und quer zu deren Lang seiten verlaufend mit ihrem freien, zweckmässig mit verdicktem Kopf versehenen Ende durch das Loch D hindurch tritt, wobei zwischen der Nadel und der Platte B hinreichend Platz ver bleibt zum Umschlingen des endlosen, an der gegenüber liegenden Nadel befestigten Fadens G. Die Gebrauchsweise dieser Vorrichtung ist folgende: Das einzuheftende Papier wird zusammengefaltet und mit dieser Falte über den an einer der Nadeln befestigten Faden G gelegt, worauf dieser um die Nadel F am anderen Ende der Vorrichtung herumgeschlungen wird, wie in Bild 3 dargestellt, indem man den Faden durch den Schlitz E in das Loch D des betreffenden Lappens einführt, ihn dann ein oder mehrere Male um die Nadel wickelt und endlich diese Wicklung durch das Loch hindurch auf der Nadel nach dem entgegengesetzten Ende derselben verschiebt. So können Schriftstücke hinter einander in solcher Anzahl, wie die Vorrichtung aufnehmen kann, eingeheftet werden, in dem man den endlosen Faden immer von einer Nadel zur anderen Nadel führt und um diese schlingt und über das zwischen beiden ausgespannte Fadenstück das einzuheftende Schriftstück mit einer Falte hängt, oder vor dem Einspannen des Fadens diesen durch das gefaltete Schriftstück zieht. Bei dem letzten der jeweilig einzuheftenden Papiere wickelt man zweckmässig den Faden einige Male öfter um das Stäb chen, siehe Bild 1, um so das Nachlassen des Fadens zu ver hindern. Patent-Anspruch: Eine Vorrichtung zum Einheften von Schriftstücken in Sammelmappen, gekennzeichnet durch an den kurzen Seiten eines Mappenrückens oder einer Platte (A) angeordnete Metall platten (B) mit an einer Längsseite zum Mappenrücken auf gebogenen Lappen (C), welche je mit einem Schlitzloch (ED) ausgestattet sind, während an der entgegengesetzten Längs seite der Platten (B) je eine Nadel (F) befestigt ist, deren freies Ende durch das Loch (D) des Lappens (C) hindurch geht, zwischen sich und dem Rand des Loches genügend freien Raum lassend, dass eine durch den Schlitz (E) eingeführte Heftschnur, deren Ende an der entgegengesetzten Platte be festigt ist, um die Nadel geschlungen werden kann. Pappenscheere mit Zugschnitt und selbstthätigem Auf- und Niedergang des Pressbalkens von G. Homann in Höchst a. M. DRP 103489. (Kl. 11) Der Halter a des Obermessers hat bei b eine Schlitzführung und bewegt sich beim Druck auf den Hebel c allmälig herunter und zugleich schneidend vorwärts. Der Hebel c, dessen Dreh punkt bei d liegt, drückt gleichzeitig mittels des Lenkers e die mit Schlitzen f versehene Schubstange g nach hinten, wobei durch die Schlitze f die Zugstangen des Pressbalkens, welche an Rollen in den Schlitzen f gehen, heruntergezogen, während des Schneidens festgehalten und beim Rückgang wieder ge hoben werden. An den Zugstangen des Pressbalkens befinden sich Federn zum Ausgleich beim Schneiden verschieden dicker Pappen. Um die Rückwärtsbewegung zu erleichtern, ist ein Gegengewicht h angebracht. Patent-Anspruch: Eine Pappenscheere mit Zugschnitt und selbstthätigem Auf- und Niedergang des Pressbalkens, gekennzeichnet durch einen zweiarmigen, um einen festen Drehpunkt (d) schwingenden Handhebel (c), welcher mit dem einen Arm am Messerbalken (a) gelenkig befestigt ist, und dessen anderer Arm mittels eines Lenkers (e) an eine waagerechte Schubstange (g) angreift, so dass beim Niedergang des Messerbalkens die Schubstange in waagerechter Richtung verschoben wird, und die in Winkel schlitzen (f) der Schubstange mittels Rollen gelagerten Zug stangen des Pressbalkens diesen abwärts ziehen und während des Schneidens festhalten. Papiereinzieh-Vorrichtung an Schreibmaschinen mit aufkippbarem Papierwalzenrahmen von Charles Norman Fay in Chicago. DRP 103492. (Kl. 15) Diese Papiereinzieh-Vorrichtung ist für Schreibmaschinen mit auf dem Papierschlitten drehbar gelagerten Papierwalzen rahmen bestimmt und zeichnet sich dadurch aus, dass die die Papiereinziehwalzen in der Arbeitslage fest gegen die Papier walze drückenden Federn infolge Entlastung die Einziehwalzen schwächer gegen die Papierwalze drücken, um die Verschiebung des Papiers auf der Papierwalze ohne Gefahr der Beschädigung desselben zu ermöglichen, wenn der Rahmen in die Aufkipp lage gebracht wird. Dies geschieht durch Vermittlung eines auf der Schlittenwange gleitenden Führungsarmes, der eine Theildrehung der die Papiereinziehwalzen tragenden Welle und damit die Entspannung der auf dieser Welle angebrachten, die Lagerarme der Papiereinziehwalzen beeinflussenden Federn veranlasst. Wird der Walzenrahmen in die Arbeitslage zurückgebracht, so wird durch das Zurückgleiten des Führungsarmes die Welle in ihre ursprüngliche Lage zurückgedreht und dadurch die Feder gespannt, sodass die Papiereinziehwalzen wieder fest gegen die Papierwalzen drücken. Wegen der Einzelheiten muss auf die Patentschrift ver wiesen werden.