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FACHBLATT Erscheint jeden Sonntag n. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr 5918 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d.BL direkt unter Streifband, - In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf- Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin ikation geh « Buchbinderei, Druck-Industrie, Buc sowie für alle verwandten und Hilfsgesc Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, ehe Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath, Mitglied des Kaiserl. Berlin W, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin für Papier- und Schreibwaaren-Handel und - Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (/-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt weniger 13, „ „ 20 „ „ n n » 30 n n 52 » »» ,i 40 » » 104 » i» w 50 , „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Papier-Industrie-Vereins und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft n fr Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Organ • Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei-Besitzer Nr. 84 Berlin, Donnerstag, 19. Oktober 1899 XXIV. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be- stellungen zum Preise von IM. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet tur in und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet In: Oesterreich-Ungarn 85 Kreuzer den Niederlanden 95 cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 56 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen. Schweden. Die Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervierteljabres Bestellungen auf zwei Monate für 67 Pf. und Im dritten Monat einmonatllohe für 34 Pf. entgegen. I N H Fapler- und Sohrebwaaron-Handel und -Fabrikation Normalpapier, Druckfirma auf Düten . 3285 Käsestoff in Streichfarben, Ist irr- thümliche Preisstellung bindend?, Kaufleute und Firmen nach dem neuen Handelsgesetzbuch .... 3286 Ein seltenes Wasserzeichen, Erhöhung der Papierpreise in Frankreich, Frei zeichen, Kein Papier aus Torf!, Ein deutscher Pionier in Amerika, Neu veröffentl. Papyri der alten Aegypter 3287 Patriotische Spielkarten, Probenschau 3288 Buchgewerbe: Berliner Typographische Gesellschaft 3290 Freie Vereinigung Berliner Buch ¬ druckerei-Besitzer 3290 Massen-Kündigung d. Buchdr -Gehilfen 3290 Selbstanfertigung v. Plakatbuchstaben 3290 Praktisch. Betrieb einer Buchdruckerei 3291 ALT Deutsch. Buchdr.-Tarif nebst Kommentar 8292 Der Buchdrucker-Tarif in Oesterreich 3292 Handelskemmer-Berichte 1898 . . . . 3296 Pariser Weltausstellung 1900 . ... 8298 Verb Deutsch Handlungsgehilfen Leipzig 3300 Längsschneider für Papierbahnen, Her ¬ stellung farbiger Wasserzeichen (DRP) 3302 Gebrauchsmuster 3303 Geschäfta Nachrichten 3310 Jux-Banknoten 3312 Konkurs eines Buchhändlers 3316 Frachtbrief-Vordrucke 3318 Sonntagsruhe in Ladengeschäften . . . 3320 Verdingungen 3322 | | Briefkasten. . 3326 | Märkte 3327 Normalpapier Aus Westdeutschland Besteht eine Frist und welche, binnen welcher der Papierfabrikant verpflichtet ist, Beanstandungen von Normalpapieren seitens des Gross händlers, dem die Behörde Schwierigkeiten macht, anzuerkennen, oder kann mit Recht Anwendung der handelsgesetzlichen Bestimmungen betreffs Reklamationsfrist verlangt werden? Der Papierfabrikant kann ja das Papier nicht mehr kontrolliren, sobald es aus der Fabrik ist. Durch ungeeignete Lagerung beim Grosshändler können sehr wohl nachtheilige Einflüsse auf die Normalien, zum Mindesten auf die Leimung stattfinden, bei späterer Prüfung durch die Versuchsanstalt auf Antrag der Behörden stellt sich sodann der Schaden heraus. Ist der Grosshändler nicht verpflichtet, speziell das Papier auf die äusseren Merkmale, wie die Leimung, zu prüfen und etwaige Bemängelungen innerhalb der gesetzlichen Frist anzubringen.? X. Diese oft aufgeworfene Frage ist noch nicht gelöst. Viele Fabrikanten übernehmen keine weitergehende Haftung für Normalpapier als für andere Waaren, d. h. sie halten sieh an die Bestimmungen des Handelsgesetzes. Dadurch wird aber der Handel mit Normalpapier ungemein erschwert, denn jeder Käufer ist gezwungen das Papier amtlich prüfen zu lassen, und die Prüfungskosten vertheuern, besonders bei kleineren Bezügen, das Papier über Gebühr. Dass der Fabrikant jede über das Handelsgesetz hinausgehende Haftung ablehnt, widerstrebt auch dem Geist der Papiernormalien, denn gerade deshalb wurde den Fabrikanten unter Ausschluss der Händler das Recht und die Pflicht ertheilt, ihre Firma als Wasserzeichen für Normal papiere zu benutzen, weil sie für die Zugehörigkeit des Papiers zur eingezeichneten Klasse dauernd haften sollten. Andere Fabrikanten übernehmen unbedingte dauernde Haf tung, wie aus dem der Nr. 86 v. J. beigehefteten Aufsatz »Bedenk- Iwhe Erscheinungen usw.» hervorgeht. Diese unbedingte Haftung kann dem Fabrikanten mitunter bei unrichtiger Behandlung des Rapisrs ausserhalb der Fabrik theuer zu stehen kommen. Als Auskunftsmittel schlagen wir vor, in die eben in der Ausarbeitung befindlichen neuen Normalien eine Bestimmung etwa folgenden Inhalts aufzunehmen: »Das Wasserzeichen enthalte äusser der Firma des Fabrikanten auch die Jahreszahl der Erzeugung. Der Fabrikant ist für die Zugehörigkeit des Papiers zur darauf bezeichneten Klasse bis zum übernächsten Jahre haftbar, d. h. wenn das Papier die Jahreszahl 1899 trägt, so haftet er nur innerhalb des Jahres 1900. Seine Haftung hört auf, sobald er nachweisen kann, dass das Papier nach Verlassen der Fabrik unzweckmässig behandelt wurde.« In Tabelle III der Normalien sind die Klassen 1 bis 6 als Schreibpapiere bezeichnet, und diese müssen nach allgemeinem Handelsbrauch gut geleimt sein. Der Fabrikant wird daher für gute Leimung von Normalpapieren genannter Klassen in demselben Maasse haftbar sein wie für Festigkeit, Aschen gehalt usw. Aussprache erbeten. Druckfirma auf Düten Aus Baiern Von meinem Besteller wurden mir mitfolgende Pergamyn-Spitz- düten zurückgestellt, weil sich meine Firma, also die des Erzeugers und Druckers, unter dem Drucksatz befindet. Ich erlaube mir die höfl. Anfrage, ob der Besteller W. hierzu be rechtigt ist. Ich selbst habe einen bedeutenden Schaden, da die Auflage sehr gross ist. Bemerken möchte ich hierzu, dass bei Be stellung dieser Düten keine Abmachungen wegen Weglassens meiner Firma stattfanden, und dass ich auf sämmtliche von mir erzeugte Papierwaaren meine Firma anbringen lasse, wozu ich auch berechtigt zu sein glaube, v Unter gleichem Titel wurde in Nrn. 1 und 4 von 1898 diese Frage eingehend behandelt und nach Aussprache maassgebender Firmen festgestellt, dass der Aufdruck der Firma des Druckers auf Düten handelsüblich sei und keinen Grund zur Annahme-Weigerung bilde. Weglassung der Druck firma muss ausdrücklich bedungen werden. Die Druckfirma muss aus kleinen Typen und darf nicht vordringlich gesetzt sein. Um Weiterungen zu vermeiden, empfiehlt sich die Sendung eines Korrektur-Abzuges an den Besteller.