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In Deutschland patentirte Erfindungen Sämmtliche Patentschriften werden soweit sie noch vorhanden sind zum Preise von 1 M. für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin NW Louisenstrasse 32/34 an Jedermann abgegeben. Man sende den Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift Verfahren und Vorrichtung zum Leimen und Färben von Pappen und Kartons von Hermann Gmeiner-Benndorf in Dresden. DRP 105490. (Kl. 55) Nach vorliegender Erfindung werden Pappen und Kartons aller Art in gespanntem Zustande dem Leimen und Färben durch Eintauchen und Bewegen in einem mit Leim- oder Färb flüssigkeit gefüllten Bottich unterworfen und darauf unter Auf rechterhaltung des gespannten Zustandes dem Trocknen aus gesetzt. Das Leimen oder Färben kann gleichzeitig auf beiden Seiten der eingespannten Pappe oder auch nur auf einer Seite erfolgen. Man kann auch die Pappe auf beiden Seiten ver schieden färben. Bild 1 Zu dem Zwecke wird die Pappe, wenn sie auf beiden Seiten geleimt und gleichartig gefärbt werden soll, mit ihren äussersten Rändern zwischen zwei Rahmen eingespannt. Handelt es sich um einseitiges Leimen und Färben der Pappe, so werden zwei Pappen zwischen die beiden Rah men derart eingespannt, dass der Zwischenraum vollständig wasserdicht abgeschlossen ist, und die inneren Pappseiten von der Farbe unberührt bleiben. Soll die Pappe auf ihren beiden Seiten verschiedenartig gefärbt werden, so kommt die selbe Einspannung von zwei Pappen zwischen den beiden Rahmen zur Anwendung, und die Pappen werden nach erstmaligem Färben der Aussenseiten und Trock nen aus dem Einspann rahmen herausgenom men, umgedreht, wieder eingespannt, in einen anderen Farbbottich ein getaucht und darin be wegt. Nach dem Einspannen der Pappe oder der bei den Pappen in die Rah men werden letztere zu nächst in einen gefüllten Leimbottich eingetaucht und hier in der Leim- flüssigkeit so lange be wegt, bis diese genügend in die Pappen einge drungen ist. Dann wer den die Rahmen heraus- Bild 2 genommen und mit den Pappen zum Trocknen aufgestellt oderaufgehängt. Nach dem Trocknen erfolgt das Eintauchen in den Färbebottich, in welchem wiederum eine Bewegung der Rahmen in der Flüssigkeit stattfindet, um über all auf den Pappflächen gleiche Ablagerung von Farbstoff zu erzielen, worauf dann wiederum ein Aufstellen oder Aufhängen der Rahmen mit den Pappen zum Trocknen erfolgt. Die Abbildungen zeigen Aufriss-Schnitt und Grundriss eines Leim- oder Färbebottichs d mit angetriebener Welle e. Auf diese Welle ist die Hülse f mit nach aussen stehenden eckigen Oesen g geschoben. In diese Oesen werden die Rahmen rund um die Hülse f mittels eckiger Haken h einge hängt. Hülse f mit eingehängten Rahmen ruht auf dem an der Welle e befestigten Teller i, an dem noch ein Rührer k zum Aufrühren sackender Farbtheile befestigt ist. Nach dem Einhängen der Hülse f mit den Rahmen a in denXmit Leimflüssigkeit oder Farbflüssigkeit gefüllten Bottich wird Welle e in Drehung versetzt, bis die Pappen genügend geleimt oder gefärbt worden sind. Die Antriebswelle l kann mit Wendegetriebe ausgestattet sein, um die Rahmen mit ein gespannten Pappen auch in entgegengesetzter Richtung in Drehung versetzen zu können. Patent-Ansprüche: 1. Verfahren zum Leimen und Färben von Pappen und Kartons, dadurch gekennzeichnet, dass die Pappen einzeln in Rahmen eingespannt und in diesem Zustand in eine Leim oder Farbflüssigkeit eingetaucht und gegebenenfalls darin be wegt werden. 2. Behufs nur einseitigen Leimens oder Färbens das Ein spannen zweier auf einander gelegter Pappen zwischen zwei Rahmen unter wasserdichtem Zusammenschluss. 3. Behufs Färbung der beiden Seiten der Pappen mit ver schiedenen Farbflüssigkeiten die Wiederholung des Verfahrens gemäss Anspruch 2 nach Umkehrung der beiden Pappen. 4. Das Trocknen der nach den Ansprüchen 1 bis 3 ge leimten oder gefärbten Pappen in den Einspannrahmen mittels natürlichen oder künstlichen Luftstromes mit oder ohne Dreh bewegung der Rahmen. 5. Vorrichtung zur Ausführung der in den Ansprüchen 1 bis 4 angegebenen Verfahren, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Bottich eine in Umlauf zu versetzende Welle (e) an gebracht ist, auf welche eine mit Oesen (g) versehene Hülse (f) gesteckt ist, zur Aufnahme der die Pappen fassenden Rahmen (a). 6. (Betrifft eine Abänderung der Vorrichtung gemäss An spruch 5.) Prägepresse von Karl Krause in Leipzig - Anger- Crottendorf. DRP 106199. Zusatz zum DRP 103034. (Kl. 54) [Vergl. Papier-Zeitung 1899 S. 2720.] Bei der Prägepresse nach Patent 103034 werden die Präge platten in den um eine mittlere Säule schwingend angeordneten kreisrunden Tisch lose eingelegt und von dem Druckstempel der Presse angehoben. Die Maschine ist namentlich für schwere Arbeiten und als Doppelpresse gebaut. Die Presse soll nun dadurch wesentlich vereinfacht werden, dass der Arbeitstisch nicht nur schwingend, sondern auch verschiebbar auf einer der beiden Säulen der Presse angeordnet wird, sodass der ganze Prägetisch von dem Pressstempel angehoben wird. Mit Rück sicht auf die leichte Beweglichkeit des Arbeitstisches sollen nur zwei unter 90 0 gegen einander versetzte Tischplatten zu einem Bild 1 Bild 2 Bild 8 Arbeitstisch vereinigt werden, sodass der Tisch mittels eines Handgriffes oder auch mechanisch in Schwingung versetzt werden kann. Bild 1 ist ein Aufriss, Bild 2 eine Seitenansicht und Bild 3 ein Grundriss einer Prägemaschine dieser Art. Der Arbeitstisch besteht aus den beiden Platten a 1 und a *, welche unter einem Winkel von 90° mit einander verbunden sind. Der Tisch umgreift die Säule s und ist mittels des Hand hebels h um diese drehbar. Durch eine schwingende Bewegung des Handhebels kann die Auflagefläche a' oder a’ nach Be lieben unter den Prägestempel gebracht werden, wie in Bild 3 durch Punktirung angedeutet ist. Der Arbeitstisch ist ferner auf der Säule s verschiebbar angeordnet, sodass er von dem aufgehenden Stempel p ange- hoben wird oder dem niedergehenden nach beendeter Prägung folgen kann. Soll die Schwingbewegung des Tisches mechanisch er folgen, so wird anstatt des Handgriffes h irgend ein bekannter Antriebsmechanismus benutzt, so z. B. kann an dem Hebel h eine Zugstange z angreifen (Bild 3). Patent-Anspruch: Eine Ausführungsform der Prägepresse nach Patent 103034, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitstisch aus zwei um 90 “gegen einander versetzte Tischplatten (a x a') besteht, die um eine der Maschinensäulen (s) drehbar und auf ihr ver schiebbar sind, um im geeigneten Moment durch den Druck- stempel (p) gegen den Kopf (k) der Presse gehoben zu werden.