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58 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 15 u. 16 klagte ist, wenn die Frage bejaht wird, freizusprechen. Das Gericht kann auch die Eröffnung des Verfahrens ab- j lehnen, wenn es schon vor der Hauptverhandlung zu der Ueberzeugung kommt, daß ein entschuldbarer Irrtum vor liegt. Die Beschlüsse des Amtsrichters sind übrigens un anfechtbar. Auch bei einem Antrag auf Erlaß eines Straf befehls greift das Verfahren Platz. Wie schon erwähnt, bezieht sich die Rechtswohltat des Gesetzes nur auf die bundesrätlichen Verordnungen, die kriegswirtschaftliche Maßnahmen enthalten. Es wäre aber zu wünschen und darauf wird später hinzuarbeiten । sein, daß der entschuldbare Irrtum über haupt mehr Berücksichtigung im Straf- i recht erfährt, denn heute treten Bestrafungen in | großer Anzahl in Fällen ein, wo der Angeklagte ohne verschulden sich keines Vergehens, keiner Uebertretung bewußt war und in gutem Glauben handelte. Ueber den gemeinschaftlichen Einkauf unserer Handelsgärtner. Von A. J a n s o n, z. Z, im Felde. Wir leben in einer Zeit, da mehr als je zuvor GeldMacht bedeutet. Die natürliche Folge davon ist das Bestreben, durch Vereinigung kleinerer Kapitalien die wirtschaftliche Macht mehrerer zu vereinigen, um für diese die daraus erwachsenden Vorteile des Großkapitals nutzbar zu ma chen. Die Gesetzgebung ist diesem natürlichen Gang der Dinge entgegengekommen, indem sie zunächst die Ver bindung mehrerer zu einer einzigen Handels-, Gewerbe- oder Industriefirma zuließ, dann die Bildung von Aktien gesellschaften gesetzlich anerkannte, und endlich, erst in ganz neuester Zeit, die Bildung von Genossenschaften be günstigte. Es ist nun eigentümlich, daß diese Vorteile der Ver mögensvereinigung fast ausschließlich für die Interessen der Verkäufer und Erzeuger, fast nicht für jene der Verbrau cher benutzt wurden. Ja, erstere gingen vielfach noch über den gesetzlichen Rahmen hinaus und schufen Inter essengemeinschaften in der Form sogenannter Syndikate, die in ihren Auswüchsen, den Ringen und Trusts, im neu zeitlichen Wirtschaftsleben vielfach als Bedrücker und Ausbeuter des minder Kapitalkräftigen, vornehmlich aber des Verbrauchers im kleinen, eine traurige Rolle ge spielt haben. Erst neuerdings haben sich dieser Entwick lung auch die Verbraucher, wenn auch in ungleich, ja, fast verschwindend geringerer Zahl angepaßt, indem sie Ver brauchsgenossenschaften, sogenannte Einkaufsgenossen schaften, begründeten, deren Wesen es ist, dem Groß kapital der Erzeuger und Lieferanten ein solches der Kon sumenten entgegenzusetzen, um ihrerseits durch Groß abschlüsse im Einkauf dem Kleinverbraucher die Vorteile des Großabnehmers zu sichern, der eigenen Stimme beim Abschluß von Käufen mehr Gewicht und Entscheidung zu sichern. Daß auf diesem Wege außerordentlich viel zu errei chen ist, zeigen uns die Konsumvereine. Sicher ist, daß diese, Organisationen von riesigem Umfange, ihren Zweck, auch dem kleinsten Verbraucher Nutzen zu bringen, glän zend erfüllen. Die Waren sind, soweit man allgemein hört, vorzüglich, billig, und trotzdem sind diese Genossen schaften imstande, alljährlich beträchtliche Dividenden auszuzahlen. Daß das auch anderen Einkaufsvereini gungen gelingt, zeigen uns die sogenannten Zentralein kaufsgenossenschaften der Landwirte, die zumeist den Landwirtschaftskammern angeschlossen sind, die Ein kaufsvereine mancher Beamtenkreise, gewisser Ge werbe usw. Darum ist es bedauerlich, daß nicht auch unsere Gärt ner die Vorteile gemeinschaftlichen Einkaufes wahrneh men, Gelegenheit dazu gäbe es mehr als genug. Man denke allein schon an die regelmäßigen Bedürfnisse an Glas für Gewächshäuser und Fenster, Töpfe, Körbe, Kisten, Torfmull, Bast, Matten, Strohdecken, Pfähle und Stäbe, Düngemittel, Geräte, auch Messer, Scheren, Sägen, Wa gen, Schiebkarren, Sämereien (Grassamen), Kohlen zum Heizen usw. Es braucht durchaus deshalb noch nicht von diesen Gegenständen ein Lager angelegt zu werden, von dem aus die Einzelbezieher versorgt werden. Freilich wäre das bei gewissen Massengütern an sich das beste. Der Durch führung steht aber entgegen, daß die Transportentfernun- gen von einer derartigen Zentrale zu groß sind und die Verteilung der Waren des gemeinschaftlichen Einkaufs zu teuer würde. Aber bei manchen, in großen Massen be nötigten, dazu schwer wiegenden Gütern, wie Glas, Kohlen, Töpfen, ist es ja ein Leichtes, innerhalb der deutschen Grenze auch viele Niederlagen zu begründen, die gut ver teilt liegen und deren Vorrat bei der regelmäßigen starken Nachfrage stets schnell geräumt sein wird. Es bedarf gar nicht einmal der Durchführung des zu nächst naheliegenden Gedankens, die großen Handels gärtnervereinsverbände diesen Zwecken nutzbar zu ma chen. Es genügt, wenn die Handelsgärtner einer größeren Stadt sich zum gemeinschaftlichen Bezüge zusammentun und auch ihre Berufsgenossen zum Anschluß veranlassen, welche im weiteren Umkreise der Stadt, aber mit den üb lichen Verkehrsmitteln noch leicht und billig erreichbar, ansässig sind. Es bedarf auch zunächst gar nicht einmal einer gesetzlichen Form, etwa jener einer Genossenschaft m, b, G., um die Vorteile im kleinen wahrzunehmen. Ein energischer, geschäftskundiger Mann, der auf sein Risiko den gemeinschaftlichen Einkauf in die Hand nimmt, genügt für den Anfang durchaus. Der Wunsch, ja, die Notwendig keit, aber auch die großen Vorteile einer Gründung auf gesetzlicher Grundlage ergeben sich dann von selbst. Und ganz von selbst ergibt sich dann weiterhin der Wunsch, diese Bezugsgenossenschaften zur Stützung ihrer Finanzen, ihres Kredits, zur Ausnutzung der Vorteile des gemeinschaftlichen Einkaufs in größerem Maßstabe zu einer Zentrale von größter wirtschaftlicher Macht und Leistungsfähigkeit, von höchstem Einfluß zusammenzu schließen. Es genügen aber bereits viel zahmere Mittel, um wesentliche Vorteile zu erwirken. An derartigen Wirt schaftsverbänden sind zahllose Betriebe interessiert, insofern sie deren Mitgliedern Vorzugspreise einräumen, z B. der Verband reisender Kaufleute, dessen Mitgliedern in den Gasthöfen vielfach Vorzugspreise gewährt werden. Jede größere Stadt hat solche Gasthöfe. Warum sollen nicht unsere Gärtnerverbände auf jedem Einkaufsgebiet für ihre Mitglieder Ausnahmepreise vereinbaren, die Ab machung treffen, daß ihnen auf den ordentlichen Kauf oder Baupreisen ein fester Preisabzug gewährt werde? Könnten nicht auf solche Weise ungeheuere Summen gespart und somit von der deutschen Handelsgärtnerschaft mühelos verdient werden? Alles in allem, mag man es also drehen und wenden, wie man will, liegen in solchem Vorgehen ausschließlich Vorteile für unsere Gärtnerschaft, und man muß staunen, daß, sieht man von kleinen gelegentlichen Anfängen ab, dieses wirtschaftlich so ungeheuer wichtige Gebiet derart gröblich vernachlässigt wurde. Alle unsere Handelsgärt ner können es doch wirklich brauchen, ungezählte haben Sparsamkeit sogar dringend notwendig, denn nur sie sichert ihnen das tägliche Brot. Und die Kriegszeit mit ihren Nöten und die ihr zweifellos folgende lange Zeit hoher Lasten und wirtschaftlicher Schwierigkeiten sind doch auch sicher dazu angetan, sich zu wappnen, zu wehren, zu ar beiten und zu sparen, wo es immer angeht! Also voran!