Volltext Seite (XML)
Nr. 11 u. 12 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 44 eine ganz bedeutende Ersparnis an Kartoffeln für Speise zwecke erzielt. Ich erinnere mich noch aus meiner frühen Jugendzeit, welche mehr als 50 Jahre hinter mir liegt, daß in meiner Heimat zur Anzucht der Kartoffeln von kleinen Landwirten nur Kopfabschnitte oder Teilstücke von Kartoffeln mit bestem Erfolge verwendet wurden. Es empfiehlt sich, daß sämtliche Militär- und Zivilbehörden dahin wirken, daß in den ihnen unterstehenden Küchenverwaltungen von den Speisekartoffeln die mit den Keimaugen versehenen Kopf abschnitte in 1 bis 2 cm Stärke entnommen werden, wie dieses bereits von HerrnStadtgartendirektorBrodersen-Ber- lin angeregt worden ist. Dieses Saatgut soll in erster Reihe den breiteren Schichten der Bevölkerung, welche ihren Be darf an Speisekartoffeln selbst erzeugen wollen, zugewiesen werden. Auch für die Zuteilung der nötigen Ländereien an ! solche Selbsterzeuger sollte in weitgehendstem Maße Sorge getragen werden. Die Ansicht, daß die Mutterknolle auf die Ernährung und den Erfolg des Ertrages von ausschlag gebender Bedeutung sei, da die junge Pflanze während der ganzen Wachstumszeit von dieser Nährstoffe zugeführt er- 1 halte, ist irrtümlich. Sobald die Wurzelbildung der neuen Pflanze stattgefunden hat, sucht und findet diese ihre Er nährung in dem Boden und wenn dieser ihr die erforder- ' liehen Nährkräfte bietet, wird der Ertrag ein voller sein auch ohne daß eine ganze Kartoffel zur Aussaat verwendet worden ist. Daß das Aussetzen der Kopfabschnitte, Teil stücke oder gar nur Keimaugen sorgfältiger und vorsichti ger zu geschehen hat als bei ganzen Kartoffeln, ist selbst verständlich, da genau darauf gesehen werden muß, daß die Keimaugen nach oben gerichtet zu liegen kommen. Es ist nochmals dringend zu empfehlen, daß der Vermehrung und Streckung des Saatgutes an Kartoffeln überall die größte Aufmerksamkeit zugewendet wird. Bei einigermaßen sach gemäßer Behandlung und Ausführung wird niemand einen Verlust im Ertrag, an Zeit und Arbeitskraft erleiden, son dern zum Wohle der Allgemeinheit durch Vermehrung eines der wichtigsten Nahrungsmittel beitragen. Ottmar Model. Militärische Champignonzucht in Bayern, Wir lesen in den Münchener Neuesten Nachrichten: „Bei der Nutzbar machung aller Lebensmittel in diesem langen Kriege wur den auch die Pilze als billige Beigabe in der Nahrungs mittelversorgung herangezogen. In anerkennenswerter Weise hat auch das bayerische Kriegsministerium die künstliche Pilzzucht in jeder Weise gefördert und geeignete Räume zur Verfügung gestellt. Außerdem hat das Kriegs ministerium von jedem Regiment fünf Mann abgestellt zur Erlernung der Pilzzucht. Diese Regimentsabordnungen wurden zum Unterricht nach Erlangen abgeschickt, um dort unter Leitung des Vizefeldwebels Polster vom 19, Inf.-Reg., einem Fachmann, in der Pilzzucht unterrichtet zu werden. Heimgekehrt in die verschiedenen Garnisonen, haben dann die Schüler des „Pilz-Feldwebels“ allenthalben Champig- nonzüchtereien eingerichtet, und zwar mit sehr großem Er folg, und so bildet heute schon der Champignon eine will kommene Beigabe und Abwechslung im Küchenzettel verschiedener Garnisonen. Um die Errichtung einer groß zügig angelegten Champignonzucht hat sich auch der Un teroffizier Hollederer des 7. Landwehr-Inf.-Regts in Nürn berg sehr verdient gemacht. In kürzester Zeit dürfte somit der Champignon seinen Einzug in fast alle bayerischen Garnisonsorte gehalten haben. Auch in den Nachbar staaten ist man bereits auf die bayerische militärische Champignonzucht aufmerksam geworden und beabsichtigt auch dort eine Nutzbarmachung der Pilzzucht für die Sol datenkost.“ Wir sind der Meinung, daß im allgemeinen die Pilz zucht nicht gerade die ausgiebigste Ausnützung der Pflan zennährstoffe im Pferdemist darstellt. Es wäre wohl rich tiger, wenn der für die Champignonkultur erforderliche Pferdemist gleich von vornherein im Gemüsebau benutzt würde, Zweifellos ist die Menge der Nahrungsmittel, welche durch Düngung des Gemüselandes hervorgebracht wird, bei weitem größer als die durch Pilzzucht erzeugte. Allerdings wird der Pferdedung nach dem Abräumen der Champignonkulturbeete auch noch zur Düngung des Lan des verwendet. Aber dann ist ihm der größte Teil beson ders seines Stickstoffgehaltes von den Pilzen entzogen worden. Um so viel hat der Pferdemist also an Düngwert für das Gemüseland verloren. Es ist sehr fraglich, ob der geringe Gehalt an Nährwerten in den Pilzen einen Aus gleich für den verminderten Dungwert des Pferdemistes bildet. Bei der Aussaat der Primula obconica soll Lauberde keine Verwendung finden, Die beste Erdmischung für die sen Zweck besteht vielmehr aus gleichen Teilen alter Mist beet- und gutgepflegter, also nicht mit Unkrautsamen im Uebermaß vermischter, vollständig verrotteter Kompost erde, der man je nach ihrer Beschaffenheit eine entspre chende Menge Sand und falls die Komposterde von Natur sehr schwer sein sollte, einen genügenden Anteil fein zerriebenen Torfmulls zufügen muß. Mancher Mißerfolg bei der Aussaat, also schlechte Keimung der Saat und kümmerliches Wachstum der Sämlinge wird dem hohen Gehalt der Lauberde an Gerbsäure zugeschrieben. Je fri scher die Lauberde ist und je reicher an Gerbsäure die Blätter waren, aus denen sie entstanden ist, um so mehr wird sich diese nachteilige Eigenschaft der Lauberde be merkbar machen. M. L. in W. 0 Hechtspflege h Wie sind dieGläubiger jetzt beiGeschäfts- aufsicht über Schuldner geschützt? Als die Verordnung über die Einführung einer Ge schäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens unter dem 8. August 1914 erlassen wurde, betonte man in Handels- und Gewerbekreisen mit Recht, daß in dieser Verordnung wohl die Interessen des Schuldners, nicht aber die des Gläubigers gewahrt seien, ähnlich wie im alten römischen Recht der „gute Prätor" sich immer auf Seiten des armen Schuldners stellte, aber für den armen Gläubiger nichts übrig hatte. Was wurde damals bemängelt? 1. Daß der Schuldner nur der Aufsichtsperson gegen über verpflichtet ist, Einblick in seine Geschäftslage zu gewähren, die Bücher, Korrespondenzen usw. vorzulegen und Auskunft zu erteilen, während die Gläubiger von dieser Einsichtnahme ausgeschlossen waren. 2. Daß auch die Aufsichtsperson keine Verpflichtung hatte, den Gläubigern Einsicht in die Akten und Bü cher zu erstatten, sondern nur gehalten war, auf An fragen kurze Antworten und Bescheide zu erteilen. 3. Daß mithin die Gläubigerschaft von dem Verfahren ausgeschlossen war und ganz von der betreffenden Aufsichtsperson abhing. 4. Daß die vorhandenen Mittel in erster Linie zur Fort führung des Geschäftes, dann zu einer bescheidenen Lebensführung des Schuldners und seiner Familie und erst zuletzt, an dritter Stelle zur Befriedigung der Gläubiger zu verwenden waren. Unter diesen Umstän den war die Mitteilung der Aufsichtsperson, daß lei der Mittel zur Verteilung an die Gläubiger zurzeit noch nicht zur Verfügung ständen, eine ständige ge worden. Wiederholt wurden diese Mängel in Handels- und Gewerbekreisen und auch in der Fachpresse bekämpft und Aenderung gefordert. Unter dem 14. Dezember 1916 ist nun eine neue Ver ordnung über die Geschäftsaufsicht bekanntgegeben wor-