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DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 29 Nr. 7 u. 8 bei den Gurken und hier und da bei den Buschbohnen, bei j beiden zuletzt genannten Gemüsen aber nur in verhältnis mäßig geringem Umfange, Vielleicht liegt das zum Teil daran, daß das Verfahren unter Umständen auch einen ge- ; wissen Nachteil hat. Wenn nämlich das Auspflanzen der in den gewöhnlichen Töpfen vorkultivierten Pflanzen sich verzögerte ,so verfilzten sich die Wurzeln und büßten an Lebenskraft ein, starben wohl auch, besonders bei Gur- ' ken, teilweise ab. Natürlich wuchsen diese Pflanzen dann nicht so flott weiter, wie es erwartet wurde. Dasselbe war auch der Fall, wenn die Topfballen infolge nicht aus reichender Durchwurzelung beim Auspflanzen auseinander fielen. Beide Unannehmlichkeiten werden mit dem Ottoschen Schutzzolltopf vermieden. Dieser Topf ist bekanntlich aus Pappe hergestellt. Seine Seitenwände sind mit drei Reihen runder Löcher versehen. Nach Durchwurzelung der Erde im Topf wachsen die Wurzeln durch die Löcher in die Erde des" Mistbeetes, Es wird also das Verfilzen und Absterben der Wurzeln im Topfraume vermieden. Aber auch abgesehen von diesem Sonderfalle, sind die Vorzüge dieses Kulturgefäßes aus Pappe unverkennbar. Denn man vermeidet mit ihnen das immerhin störende und umständliche Austopfen, weil die Löcher den Wurzeln die Ausdehnung in den freien Grund gestatten, auch bevor noch der Topf vollständig zerfallen ist. Dabei ist die Pappe doch so widerstandsfähig, daß kein vorzeitiges vollständi ges Aufweichen der Töpfe eintritt, solange die Pflanzen noch im Mistbeet eingesenkt stehen. Die Schutzzolltöpfe sind natürlich nicht nur für Früh kulturen benutzbar, sondern können auch späterhin zur Vorkultur von Ersatzpflanzen für erneut zu besetzende Quartiere Verwendung finden. Für beide Zwecke bieten sie so augenscheinliche Vorteile, daß ihre ausgedehnte Be nutzung dringend anzuraten ist. Wir empfehlen daher das Inserat des Erfinders und Herstellers der Beachtung un serer Leser. Derselbe erzielte mittels der Schutzzolltöpfe von fünf Viertel Morgen Gurken einen Ertrag von 1580 M. Geplante gärtnerische Neuanlagen aller Art. Mee rane. Fabrikbesitzer Stadtrat Schmieder hier spendete der Stadt zwei größere Grundstücke zu Parkzwecken. — Dresden. Der Stadtrat zu Dresden plant in Albrechts- bürg bei Dresden den Schloßumbau und die Errichtung einer Volksgartenanlage. — Bad Homburg v, d. H, Aus Anlaß der Errichtung eines Offiziers-Genesungsheims ist die Verlegung der Kurgärtnerei nötig geworden, Die Kosten hierfür sollen dem Stiftungskapital von 100 000 M,, das ein Ungenannter für Verbesserungen im Kurpark zur Verfügung stellte, entnommen werden. — Bayreuth. In Bayreuth hat das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten einstimmig einem Magistratsbeschluß zugelstimmt, einen auf der Höhe westlich des Festspielhauses gelegenen Platz mit einem Aufwande von 5000 M. pro Tagwerk anzukau fen. Der Platz soll später zur Anlage einer monumentalen gärtnerischen Anlage eines Heldenhains mit einem Denk mal zu Ehren unserer Feldherren und der im gegen- wärtigen Krieg Gefallenen dienen. — Braunschweig. Das benachbarte Dorf Riddaghausen soll vom Braunschweigischen Staat zu einer Gartenstadt erweitert werden. Sie ist gedacht worden für Leute, die hohe An sprüche an Wohnungen und Siedlungen stellen. Das landschaftlich wunderbar schön gelegene Gelände, das mit Hügeln, Wiesen und Teichen wohl versehen ist, eignet sich zu einer solchen Gartenstadt ausgezeichnet. Es um faßt rund 550 Hektar, von denen etwa 350 Hektar ein ge schlossenes Baugebiet bilden. Die Verkehrsgelegenheiten des Dorfes Riddaghausen sind heute schon gut und wer den, wenn die Gartenstadt, die etwa 10 000 Bewohnern Unterkunft bieten soll, im Entstehen begriffen ist, noch besser werden. Im allgemeinen sind Baublöcke 100 :25 Meter angenommen, so daß jedes Grundstück rund einen Morgen umfassen wird. Ein Teil soll aber auch für Klein siedlungen und besonders für Kriegsbeschädigte Vorbe halten bleiben. — Landau (Pfalz). Die Friedhofserwei terung und der Bau eines Krematoriums in Landau sollen nach dem Entwurf des Professors Dr. Grässl, des Schöpfers des Münchner Waldfriedhofes, erfolgen. , f , = • Rechtspflege § •======== Ist die Bezeichnung „Blumenzentrale“ zulässig? Wie zahlreiche Geschäfte der verschiedensten Branchen, so pflegen auch Blumengeschäfte sich vielfach als Blumenzentrale zu bezeichnen, diese Bezeich nung in ihre Firma aufzunehmen, sie in das Handelsregister eintragen zu lassen und sie im Geschäftsleben zur Reklame usw. zu gebrauchen. Hauptsächlich sind es größere Ge schäfte, die sich die Bezeichnung Zentrale beilegen. Kleinere Firmen haben natürlicherweise das Bestreben, nach außen hin als möglichst umfangreich und leistungs fähig aufzutreten und dies dadurch zu dokumentieren, daß sie die Gepflogenheiten der großen und größten Firmen nachahmen. Gelingt es einem kleinen Blumengeschäft, den An schein eines größeren Unternehmens zu erwecken, so können andere Firmen dadurch leicht geschädigt werden, da sich die Kunden durch den äußeren Eindruck gern ver anlaßt sehen, große Geschäfte gegenüber den kleinen zu bevorzugen. Aber nur dann ist die Möglich keit gegeben, gegen solche Firmen einzu schreiten, wenn das Gesetz zur Bekämp fung des unlauteren Wettbewerbes dazu die Handhabe gibt. Nicht jede unwahre Ankündigung kann auf Grund dieses Gesetzes untersagt werden, vielmehr nur solche Ankündigungen, die durch ihren unrichti gen Inhalt das Publikum irreführen und dem Publikum gegenüber ein besonders günstiges Angebot ent halten. Daß die Firmenbezeichnung „Blumenzentrale“ den Anschein eines besonders günstigen Angebots erweckt, be darf keiner Ausführung. Wenn das Publikum auch nicht erwarten kann, daß ein großes Blumengeschäft immer preiswerter verkauft als ein kleines, so hat es doch regel mäßig die Vorstellung, daß eine große Firma wesentlich leistungsfähiger ist als eine kleinere, und daß eine große Firma bei gleichem Preise vorteilhafter zu liefern imstande ist und sich tatsächlich den kleineren Firmen gegenüber durch gediegenere Qualität auszeichnet. Eine andere Frage ist es aber, ob die Bezeich nung „Zentrale" auch eine Irreführung des P u b 1 i k u m s e n t h ä 11. Es würde viel zu weit gehen, iede an sich unrichtige Angabe gleich nach dem unlauteren Wettbewerbsgesetz verfolgen zu wollen. Eine große Anzahl von Ankündigungen usw. ist der maßen zur Phrase geworden, daß niemand mehr darauf Gewicht legt, oder wenn er es tut, so ist es auf seine Unkenntnis zurückzuführen, nicht aber auf den täuschenden Inhalt der Ankündigung. Wenn jemand seine Blumen als „schönste und billigste der Welt" bezeichnet, wenn jemand einen gewöhnlichen Ausverkauf als,,Riesenausverkauf"ankündigt, wenn jemand seine Waren als „besonders preiswert“ bezeichnet, so wird niemand auf derartige rein subjektive Urteile Gewicht legen. Und wenn es sich tatsächlich nur um eine mittlere Ware handelt, um einen Durchschnittspreis, um einen all täglichen Ausverkauf, so kann man doch nicht wegen un lauteren Wettbewerbs vor gehen. Es ist kein Zweifel, daß auch die Firmenbezeichnung derartige allgemeine Phrasen enthalten kann, die niemand Anlaß zu falschen Vorstellungen über die Größe eines Betriebes oder Geschäftes geben soll. Wenn drei Krämer sich etwa „Wareneinkaufsgenossenschaft" nennen, weil sie I ihre Artikel gemeinsam einkaufen, oder wenn ein Geschäft,