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"22 DER HANDELSGÄRTNER, Handeiszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 5 u. 6 Grundwassers bei den Inseln unserer großen Flüsse, die I deshalb auch, wenn nicht gerade der Mutterboden von | Kies und Geröll unterlagert ist, vorzügliche Obstbauböden darstellen. Ebenso fließt das Grundwasser nicht nur im j Strombett selber, sondern auch durch die Uferländereien, so daß auch diese günstige Obstbauverhältnisse zu gewäh ren pflegen. Wer sich aufmerksam umsieht, findet deshalb auch gerade unter solchen Wasserverhältnissen bevorzugte j Obstgegenden. Es sei nur an die Rheininseln im Rheingau, an das Alte Land bei Hamburg erinnert. Allerdings kommt in solchen Lagen auch ein anderer Umstand zur Geltung. Dieser ist die durch jeden Wasser spiegel erhöhte Belichtung. Jede größere Wasserfläche wirkt in der Tat wie ein Spiegel, welcher das Sonnenlicht i zurückwirft, also die Belichtung der Baumbestände wesent lich erhöht. (? Die Schriftleitung.) Das ist wichtig, weil ge rade unsere feinsten Obstsorten nicht, wie oft irrtümlich angenommen, viel Wärme, wohl aber viel Licht notwendig haben. (? Die Schriftleitung.) Nicht umsonst sind die Ufer großer Seen deshalb zumeist hervorragende Obstbau- | gebiete. Ich erinnere an den Bodensee und die großen J kanadischen Binnenseen. Auch darf nicht außer acht ge- I lassen werden, daß ein feuchter Boden viel schneller und leichter Lufttemperatur annimmt, als ein trockener. (? Die Schriftleitung.) Er hält deshalb das Wachstum besser im Verhältnis zur Außentemperatur, als ein trockener, bringt im Frühling früher, aber langsamer den Saft zur Bewe gung, schließt im Herbst zeitiger mit ihm ab. (? Die Schriftleitung.) Wer von fließendem Wasser spricht und dabei berück sichtigt, daß ein Obstbaumbestand über die Niederschlags menge hinaus Wasser verbraucht, darf nicht der häufigen Fälle vergessen, in welchen von den Nachbaräckern mit geringem Wasserverbrauch der Wasserüberschuß nach den Obstbaumpflanzungen abfließt. In der Tat ist solcher Wasseraustausch überaus häufig, selten zum Vorteil des Anliegers, dessen Acker das Wasser entzogen wird. Wer beispielsweise Halmfrüchte baut oder Wiesen besitzt, hat viel häufiger als angenommen wird, Grund, sich über Wasserentziehung durch benachbarte Pflanzungen zu be klagen. E o o , vereine und Versammlungen J Mitteilungen aus der Sitzung des Arbeitsausschusses des Reichs verbandes für den deutschen Gartenbau am Freitag, den 15. Dezem ber 1916, nachmittags 3 Uhr, im Klub der Landwirte, Berlin, Dessauer Straße 14. (Schluß aus der vorigen Nummer.) 5. Die Tätigkeit des „Fürsorge-Ausschusses für kriegsbeschä digte Gärtner". Herr Braun legt Merkblätter über die gesamte Fürsorge und den Stellennachweis vor. Durch sie ist viel Schreibwerk erspart und alle Interessenten sind erschöpfend aufgeklärt. Das Merkblatt ist in vielen Exemplaren eingefordert. Die Stellenvermittlung .vollzieht sich jetzt folgendermaßen: Zu nächst wird der Kriegsbeschädigte an die zuständige örtliche Für sorgestelle verwiesen; kann er von dort aus nicht untergebracht werden, so tritt als letzte Instanz der „Gärtnerische Fürsorge-Aus schuß“ ein. Auch ist der Ausschuß als eine unparteiische Stelle bei Streitigkeiten wiederholt in Anspruch genommen. Durch diese Or ganisation wird namentlich vermieden, daß Kriegsbeschädigte un kontrolliert sich bei verschiedenen Fürsorgestellen melden, um sich die besten Stellen auszusuchen. Seit dem Juni sind 48 kriegsbeschädigte Gärtner, die größten teils aus dem Heeresverbande schon entlassen waren, in gut be zahlten Stellen untergebracht. Die Zahl der offenen Stellen beträgt zurzeit 92, die etwa zur Verfügung stehenden Kandidaten 19. Hierin sind aber mehrere Kriegsbeschädigte einbegriffen, die wegen ihrer schweren Verwundung kaum unterzubringen sein werden. Die Ge haltsforderungen der Kriegsbeschädigten weisen eine steigende Tendenz auf. Exzellenz Thiel möchte gern darüber unterrichtet sein, ob Kriegs beschädigte nach ihrer Entlassung aus dem Heeresverbande wieder in ihre früheren Stellungen zurückgekehrt sind und in welchem Um fange das geschehen sei? Von verschiedenen Seiten wird berichtet, daß solche Wiederein- i Stellungen stattgefunden haben und zur Befriedigung beider Teile weiter bestehen. Es ist aber auch vorgekommen, daß eine der artige Wiedereinstellung im Interesse beider Teile gelöst wurde, weil Vergleiche zwischen den früheren und gegenwärtigen Leistungen nicht immer Angenehmes in sich bergen. Herr Stammler bestätigt die außerordentliche Knappheit ah ge schultem gärtnerischen Personal. Er macht im Auftrage von Herrn Direktor Schindler (Proskäü) nähere Angaben über die in der Lehr anstalt als Gastteilnehmer aufgenommenen 16 Kriegsbeschädigten. Diesen wird in Proskau eine möglichst individuelle Ausbildung er möglicht. Zu den Kosten steuert die Provinz Schlesien entsprechend bei. Herr Busch teilt mit, daß leider recht viele kriegsbeschädigte Gärtner beim Austritt aus dem Heeresverbande die Gelegenheit für günstig ansehen, ihren bisherigen Beruf an den Nagel zu hängen. Er hält ös für empfehlenswert, durch Mitwirkung der Gärtner krankenkasse feststellen zu lassen, wie viele Gärtner kriegsbeschä digt sind oder werden und wie viele von ihnen dem Berufe tru bleiben. Er regt an, durch gelegentliche Berichte in der Presse die praktische Tätigkeit des Reichsverbandes und seines „Fürsorge ausschusses“ in das rechte Licht zu setzen. Exzellenz Thiel weist darauf hin, daß es eine urdeutsche Eigen schaft sei, lieber nach einer festen Anstellung mit Pension zu trachten, als sich auf seine eigene Kraft zu verlassen und seine Exi stenz unabhängig zu begründen. 6. Kriegerheimstätten und Gartensiedlungen. Herr Braun teilt mit, daß der Verhandlungsbericht über die Kölner Tagung für Kriegsbeschädigte, der auch Grundsätze für die Kriegsbeschädigtenansiedlung enthalte, noch nicht veröffentlicht sei. Als allgemeine Grundsätze könnten aber folgende, die nament lich der Herr Regierungspräsident in Frankfurt a. 0., Friedrich von Schwerin, vertrete, gelten: 1. Der Ansiedler ftiuß, wenn auch nur zu einem bescheidenen Teile, mit Eigenem ah dem Erwerb der Stelle beteiligt seih. Er ist dann fleißiger und. verwächst mehr mit seinem Grundbesitz. Die Anfangsschwierigkeiten werden besser überwunden. Auch ist eine starke Triebfeder zum zähen Durchhalten für ihn der Gedanke: Verläßt du die Stelle, so verlierst du für dich und die Deinen einen Teil des Vermögens. Die Siedlungspraxis kommt daher zu dem Standpunkt, daß hur die Kapitalabfindung als Ersatz für einen Teil des Invalidenanspruches der allein gang bare Weg sei. 2. Soll eine großzügige Ansiedlung über das ganze Reich hin erreicht werden, so darf es nicht den einzelnen Kriegsbeschä digten überlassen bleiben, sich nach geeigneten Möglichkeiten zum Seßhaftwerden umzusehen; größeren Körperschaften, Ge meinden, gemeinnützigen Gesellschaften muß Gelegenheit ge geben werden, die Aufgabe unter großen Gesichtspunkten mit anzupacken. Für Preußen bildet die Grundlage aller Siedlungs tätigkeit die Rentenguts-Gesetzgebung. 3. Am zweckmäßigsten scheint die Kriegsbeschädigten-An- siedlung in der nächsten Umgebung der Städte in gartenmäßigen Betrieben. Ein solcher Betrieb ist in hervorragendem Maße geeignet, einem noch auf andere Arbeit angewiesenen Mann seine Familie gut zu erhalten und eine Hebung seiner wirtschaft lichen Lage zu ermöglichen. Diese sogenannte vorstädtische Siedlung soll aber nicht als Stiefkind behandelt werden, sondern der rein ländlichen Siedlung vollberechtigt an die Seite treten. Am 7. Dezember habe sich in Berlin ein „Groß-Berliner-Aus- schuß für Kriegsbeschädigten-Ansiedlung" gebildet, der den heim kehrenden Kriegsbeschädigten gesunde Wohnungen verschaffen und die Ansiedlung im Kleinhaus mit Garten fördern will. Den Vorsitz führt Herr Oberbürgermeister Wermuth. Von der Mit arbeit dieses Ausschusses sei eine günstige Fortentwicklung der vorstädtischen Siedlung zu erwarten. 4. Es soll nicht ängstlich darauf gesehen werden, daß der Rentenbewerber nur in die Klasse der Arbeiter fällt. Auch dem einzelnen Lehrer, Bahnschaffner, Werkmeister und Architekt soll es ermöglicht werden, auf diese Weise zu einem Heim zu kom men. Der Trieb und Wetteifer unter solchen Kolonisten, gute Erträge in der Gärtnerei und Kleintierzucht zu leisten, ist sehr groß. Der Wert dieser kleinsten Landwirtschaft soll anerkannt werden. 5. Wenn auch bei diesen Siedlungen das Einfamilienhaus das erstrebenswerte Ideal ist, so sollte man doch nicht mit über mäßiger Strenge am Grundsatz des Einfamilienhauses festhalten. Noch eine kleine Mietswohnung in diesem Hause hilft weiter wirtschaften. 6. Es ist wünschenswert und steht zu erwarten, daß die Rentenbeleihungsgrenze auf neun Zehntel des Wertes der Stelle in Verbindung mit der Kapitalisierung der Kriegsinvalidenrente den Kreis der Ansiedlungsbewerber erweitern wird. Die Grundlage zu dem großen Bau der Kleinansiedlung sei gelegt. Die Arbeit müsse aber nicht nur sorgfältig, sondern auch schleunig geleistet werden. Die Heimat sei zu dieser Dan kesschuld den Kriegern verpflichtet. Exzellenz Thiel vermag den vielerlei Bestrebungen, die bei der Ansiedlung Kriegsbeschädigter hervortreten, nicht uneingeschränktes Vertrauen entgegenzubringen. Man müsse grundsätzlich zweierlei Siedlung unterscheiden. Diejenige, welche nur aus Wohnung und Garten bestehe, von dem Angesiedelten aber eine Hauptbeschäf- Nr. aus Hü Ei I sc bi ru Un hei Ge Gr sch hat mü Br. sin ge: Or de Al Kr stä Gr ihi lar vo s< (< m h d wel ges Sor licl höc ges tigu wel aus Hie im Hie eint Dol Erv Sch tige Das der er fine L g S fr z S' u b ü n h n f 1 r sc. He nü Fe se ge V S k: ui