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204 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 51 u. 52 bei den Spediteuren anzumelden, damit diese alles Erforderliche vor bereiten und im geeigneten Augenblick die Beförderungsgenehmigung erwirken können. Nach Bulgarien und Mazedonien vollzieht sich der Güterverkehr weiterhin, wie bereits seit mehreren Monaten, mit den sogenannten Maritza- und Mitrovitza-Zügen. Auch der Verkehr mit Rumänien wird voraussichtlich in kurzer Frist wieder aufgenommen werden. Höchstpreise für Hafersaatgut. Aus Anlaß von verschiedenen Eingaben ist geprüft worden, ob die für Saatgut festgesetzten einheit lichen Höchstpreise beim Hafer zu erhöhen sind, nachdem für die Monate Dezember und Januar im Interesse der Beschleunigung der Haferversorgung des Heeres zum Futterhaferpreis die bereits bekannt- gegebene Beschleunigungsprämie von 70 M. bzw. 30 M. für die Tonne hinzutritt und dadurch, wenn nicht eine Erhöhung der Saathafer preise eintritt, die bisherige Spannung zwischen Futterhafer preis und Saathaferpreis vermindert wird. Die Prüfung hat zu dem Ergebnisse geführt, daß seitens des Kriegsernährungsamts von der Erhöhung der Saathaferpreise abgesehen wird, da es sich im Deember vor allem um die Beschleunigung der Haferversor gung des Heeres handelt, und da im Januar durch den eintretenden Abschlag bei der Beschleunigungsprämie für Futterhafer eine nach Anschauung des Kriegsernährungsamtes ausreichende Spanne wieder gestellt wird. Es bleibt daher für anerkanntes Hafersaatgut aus an erkannten Saatgutwirtschaften bei dem Höchstpreis von 450 M. für die Tonne für die 1. Absaat „430 „ „„2.. » 410 3. . für Saatgut aus Wirtschaften, deren Inhaber sich nachweislich in den Jahren 1913 und 1914 mit dem Verkauf von Saatgut befaßt haben, bei dem Höchstpreis von 400 M. für die Tonne. Bekanntmachung über den Verkehr mit Saat- und Steckzwiebeln zu Saatzwecken und deren Höchstpreise. Auf Grund der §§ 4. 11 und j 12 über Gemüse, Obst und Südfrüchte vcm 3. April 1917 wird seitens der Reichsstelle für Gemüse und Obst bestimmt: 1 . Im Gebiet des. Deutschen Reiches dürfen Saat- und Steck zwiebeln zu Saatzwecken nur gegen Saatkarte und mit Genehmigung der zuständigen Landesstellen (für Gemüse und Obst in Preußen der Provinzial- und Bezirksstellen für Gemüse und Obst) abgesetzt wer den. Die genannten Stellen erlassen die näheren Bestimmungen über die Saatkarte und über die Voraussetzungen, unter denen die Ge- ! nehmigung zu erteilen ist. 2 Die Bestimmungen der Reichsstelle für Gemüse und Obst über Höchstpreise für Gemüse vom 5. September 1917, nach wel cher Saatzwiebeln bis zum Gewicht von 3 g für das Stück nicht unter die Höchstpreise für Zwiebeln fallen, wird aufgehoben und statt dessen bestimmt: Soweit Saat- und Steckzwiebeln zu Saatzwecken gegen Saatkarte und mit Genehmigung der zuständigen Stellen abge setzt werden, dürfen beim Verkauf durch den Erzeuger die nach stehenden Sätze je Zentner nicht überschritten werden: für Saatzwiebeln ... 18 M. für Steckzwiebeln: 1. längliche und ovale: Größe I unter 11/2 cm Durchmesser . 100 M. Größe 11 11/2 bis 2 cm Durchmesser . 80 M. Größe III 2 bis 21/2 cm Durchmesser . 60 M. 2. plattrunde (südd ntsche): Größe I unter 2 cm Durchmesser . . 120 M. Größe II 2 bis 21/2 cm Durchmesser . 100 M. Größe HI 21/2 bis 3 cm Durchmesser . 80 M. Handelsregister. Breslau. In das Handelsregister ist bei der Firma Reinhold Behnsch, Brockau, eingetragen worden, daß der Frau Gertrud Stern geb. Reich, Brockau, Prokura erteilt worden ist. Hannover. In das Handelsregister wurde bei der Firma Mai blumenkeim-Export-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hannover- Hamburg, zu Hannover, mit Zweigniederlassung zu Hamburg, ein getragen: Durch Beschluß der Gesellschafter ist bestimmt worden: Wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, so sind sie nur ge meinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Schwartau. In das Handelsregister Wurde die Firma Eberstein- Hose, Gartenbau, Stockelsdorf b. Lübeck, offene Handelsgesellschaft, eingetragen. Die Gesellschaft hat am 1. Oktober 1917 begonnen, i Fach=Literatur. Anzucht Vermehrung und Züchtung. Gärtnerische Veredlungskunst mit besonderer Berücksichtigung der Obstbaumzucht. Von O. Teichert, herausgegeben von A. Fintel mann. Gebunden 2,50 M. Wie züchte ich Neuheiten und edle Rassen von Gartenpflanzen! Von Johannes Böttner. Mit 342 Abbildungen im Text. Preis in Leinen gebunden 12 M. Leitfaden für gärtnerische Pflanzenzüchtung. Von Max Löbner. Vom Verein zur Beförderung des Gartenbaues in den Königl. preuß. Staaten preisgekrönte Schrift. Preis 1,50 M. Gesellschafter: Friedrich Wilhelm Heinrich Hose, Gärtner in Stockels dorf, Kuno von Eberstein, daselbst. Wien I, Heidenschuß 3, nunmehr: I, Schottengasse 3, Swoboda’s Neffe Nachfolger, Samenhandel. Der Ges. Oskar Heinrich Joppich über Ableben gelöscht. Eingetreten: Die Ges. Rosa Joppich, Private in Wien. Nunmehrige Ges.: Georg Joppich, Bankbeamter in Wien, Rosa Bechstedt, Wirtschaftsbesitzerin in Stammersdorf, und Rosa Joppich, Private in Wien. Vertretungsbefugt: Der G. Georg Joppich. F.-Z.: Georg Joppich setzt dem geschriebenen oder vorgedruckten Firmawortlaute eigenhändig seinen Zunamen bei. Geschäftsnachricht. Doberan (Mecklenburg). Der Gärtner Zerck aus Kröpelin ver kaufte seine Gärtnerei an Gärtner Joh. Rumpff, Charlottenburg, durch Vermittlung des Maklers H. Reinck, Doberan (Mecklenb. Ztg., Schwerin). Personalien. Geisenheim a. Rh. Dem Herrn Kgl. Garteninspektor Glindemann in Geisenheim a. Rh. wurde in Anerkennung seiner Verdienste um die Förderung des Obst- und Gartenbaues der Titel Kgl. Gartenbau direktor verliehen. Gleichzeitig wurde ihm das Verdienstkreuz für Kriegshilfe übermittelt. Verstorbene: Theodor Aßmus, Gärtner in Erfurt; Hugo Eccarius, Privatgärtner in Gotha; Wilhelm Holle, Gärtner in Altenburg; Ernst Krause, Gärtnereibesitzer in Magdeburg-Sudenburg; Johannes Schneider, privatisierender Gärtnereibesitzer in Breslau;; Rudolf Schnupel, Handelsgärtner in Nauen; Adolf Wilke, Gärtnereibesitzer in Dessau. Ehrentafel Den Heldentod für das Vaterland erlitten: Paul Pfannstiel, Gärtner in Gotha. Friedrich Paul Röhrig, Gärtnereibesitzer in Altenburg. Ehre ihrem Andenken! Bezugsangelegenheit. Bei Durchsicht unserer Geschäftsbücher stellten wir fest, daß eine Anzahl unserer werten Geschäftsfreunde den geringen Betrag für’ den Bezug des Blattes noch nicht eingesandt bat. Wir haben in Würdigung der mancherlei geschäftlichen Erschwernisse, unter denen auch der Gartenbau infolge des Krieges zu leiden hat, gern Rücksicht geübt und weder eine Unterbrechung in der Versendung der Zeitschrift eintreten lassen, noch unser Recht auf andereWeise wahrgenommen. Nachdem nun aber im allgemeinen dieErgebnisse des zur Neige gehenden Geschäftsjahres einen nicht unbefriedigen den Stand derLage des Gartenbaues erkennen lassen, erlauben wir uns, das ebenso höfliche wie dringende Ersuchen an die bisher säumigen Zahler zu richten, doch nunmehr die Angelegenheit durch Begleichung des Postens zu regeln. Der gesunde geschäftliche Grundsatz sofortiger Bezahlung für gelieferte Waren ist auch im Gartenbauhandel während des Krieges mehr und mehr zur Geltung gekommen. Wir erhoffen vom Gerechtigkeits-inn unserer in Betracht kommenden Geschäftsfreunde, daß sie diesen Grund satz auch für den Verkehr mit ihrer Fachzeitung gelten lassen, die sich bemüht, ihren Interessen nach besten Kräften zu dienen. Die Gebühr für 1918 ist am 1. Januar fällig. Hochachtungsvoll Der Verlag des »Handelsgärtners""n Die Erziehung der Pflanzen aus Samen. Ein Handbuch für Gärtner, Samenhändler und Gartenfreunde. Von Ernst Benary in Erfurt. Zweite, neubearbeitete Auflage. Preis gebunden 12 M. Veredlungen unt ihre Anwendung für die verschiedenen Bäume und Sträucher. Von N. Gaucher. Gebunden ß M. Pflanzenzüchtung. Von Hugo de Vries, Professor der Botanik an der Universität Amsterdam. Unter Mitwirkung des Verfassers nach der zweiten,verbesserten Original-Auflage übersetzt von Alexander Steffen. Mit 113 Abbildungen. Preis 8 M. Alle vorstehend genannten Bücher können bezogen werden durch Thalacker & Schwarz, Leipzig, Comeniusstraße 17. (Bel Vorausbezahlung portofrei, sonst gegen Nachnahme.) .. Aus Tolkswir Abkehrs ' : ner i usland: Blumen zuläs: lüngung infuhr Zur . infuhr zen a erteil । linkomn gärtn wiss tsatz d i gung der 1 list Ge> tzeuger arantie kauf efahr i emeins delsg emüse Groß: emüses emüses | tige . eschäft :jetzt esetzli Der auf ein koste lehlens I phlenv I ter | ohlenv Zur I riegerv [ gärtn ■ zu m wenn uß de: Krieg I j liefet |cherur I : und I :ammfl ■ocken müs arschit im C m Ki Hand arenu: Die . Tertzuv I eines ichtun ungü vangs einge nispfla pfelsoi zneip ugusta :fruf vinz ikämp Frai oback : einig mens] Derer idenbe Uebe