Volltext Seite (XML)
Nr. 49 u. 50 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 197 schäft ihm doch auch gewisse moralische Verpflichtungen dieser gegenüber auferlegen. D. F. Frühkartoffelaussaat im Herbst. Im Kriegsjahr 1916 habe ich in meiner Himbeerpflanzung den Raum zwischen den Beerenstrauchreihen mit je einer Kartoffelreihe aus genützt. Durch ein Versehen blieb im Herbst eine 60 m lange Kartoffelreihe ungeerntet. Erst im Frühjahr 1917 wurde beim Umgraben die Nachlässigkeit entdeckt. Von den Kartoffeln (es war die Sorte Kaiserkrone) hatten nur ganz vereinzelte Frostschaden erlitten, und zwar nur sol che, welche so flach im Boden steckten, daß sie teilweise herausragten. Alle anderen, welche vollständig von der Erde bedeckt waren, waren trotz der sibirischen Kälte des Winters 1916/17 vollständig gesund geblieben. Das legt doch eigentlich den Gedanken nahe, wenig stens in warmen, trockenen Lagen, die Frühkartoffeln schon im Herbst zu legen. Es würde hierdurch im Früh jahr, wenn alle Arbeiten sich zusammendrängen, zumal nach lange andauernden Wintern, eine wesentliche Ent lastung erzielt, und dann glaube ich, daß durch die viel naturgemäßere Ueberwinterung der Knollen an Ort und Stelle auch ein besseres und gleichmäßigeres Aufgehen und reichlicheres Ernteergebnis erzielt werden würde. Denn alle Vorteile etwaigen besonders günstigen Früh jahrswetters würden den bereits im Herbst gelegten Früh kartoffeln voll zugute kommen. Ich habe in diesem Herbst in kleinem Umfange einen entsprechenden Versuch ge macht und werde Gelegenheit nehmen, im nächsten Jahr darüber zu berichten. Vielleicht veranlassen diese Zeilen noch einige Leser des „Handelsgärtner“, den gleichen Ver such anzustellen. Das Risiko ist ja auf kleinen Flächen kein großes. L. M. in E. Die Tomatensorte Julimatador, eine vorzügliche Treib tomate, Ich habe in diesem Jahre eine Anzahl Tomalen sorten bezüglich ihrer Eignung für die Frühkultur im Ge wächshause ausprobiert und bin von der Sorte Julimatador am meisten befriedigt worden. Ich bepflanzte damit die Seitentabletten eines etwa 16 m langen temperierten Hau ses. Als Erdmischung verwendete ich eine fette aus Kuh dünger bereitete Misterde, der ich auf jede Karre einen Vierzehner-Blumentopf voll Thomasmehl und etwa 50 gr vierzigprozentiges Kalisalz beimischte. Diese Erdmischung brachte ich 25 cm hoch auf die Seitentabletten auf. Die Pflanzen setzte ich einreihig in 50 cm Abstand. Ich ließ ihnen sämtliche Seitentriebe, kürzte diese aber ein bis zwei Blätter über dem ersten Fruchtansatz. Alle Triebe wurden sorgfältig an Drahtzüge angeheftet, so daß schließlich die ganze Dachfläche des Gewächshauses dicht berankt war. Ich erntete durchschnittlich von jeder Pflanze 7% Pfd. Früchte. Julimatador ist eine prächtige Sorte mit fast kugelrunden, mittelgroßen ganz glatten, wohlschmeckenden Früchten, welche in Trauben von 5 bis 8 Stück an den Pflanzen hängen. Mitte Januar habe ich die Aussaat vorgenom men, Ende Februar das Haus bepflanzt, und um Mitte Juli war die Haupternte beendet, so daß ich gegen Ende Juli die abgetragenen Pflanzen abräumen konnte. Ich bemerke noch, daß mein Heizmaterial sehr knapp war, so daß die Pflanzen anfänglich nur langsam vorwärts kamen, solange die strenge Kälte im März andauerte. Natürlich habe ich die Seitenstellagen auch noch bis Mitte Mai zur Aufstellung von Topfpflanzen ausnutzen können; später wurde aller dings die Beschattung zu stark, Rechtspflege .1^ Die Verjährung im Geschäftsverkehr der Handelsgärt ner. 1. Nichtkriegsteilnehmer. Alle innerhalb zweier Jahre verjährenden, also im Laufe des Jahres 1914 entstandenen Ansprüche der Handelsgärtner an ihre Privat kundschaft, alle Lohnansprüche der Gärtnergehilfen, der Handelsgärtner als Lehrherren wegen Lehrgeldes und ande rer im Lehrvertrag vereinbarter Leistungen, sowie wegen der für die Lehrlinge bestrittenen Auslagen waren eigent lich am 31. Dezember 1916 verjährt. Die Verjährung wurde nach und nach hinausgeschoben bis Ende 1917, und neuer dings ist die Frist durch Bekanntmachung vom 22. Novem ber 1917 bis zum Schluß des Jahres 1918 verlängert worden. Dasselbe ist der Fall bei Forderungen der Großzüchter an Handelsgärtner, der Handelsgärtner an Blumengeschäfte und sonstige Kunden für deren Gewerbebetrieb, soweit diese Forderungen aus dem Jahre 1912 herrühren. Sie würden, da sie der vierjährigen Verjährungsfrist unterliegen, auch am letzten Dezember 1916 verjährt gewesen sein. Ebenso ist die Verjährungsfrist für die Forderungen, welche Ende 1917 verjährt sein würden, auf den 31. Dezem ber 1918 hinausgerückt. 2. Kriegsteilnehmer. Zugunsten der Kriegsteil nehmer, Angehörigen der Land- und Seemacht, Kriegsge fangenen oder Geiseln oder aus Anlaß der Kriegsführung dienstlich im Ausland befindlicher Personen ist die Verjäh rung überhaupt gehemmt bis zur Beendigung des Kriegszu standes oder der militärischen Dienstleistungen. Natürlich auch zugunsten der Gläubiger, deren Schuldner Kriegteil nehmer ist. Die Verjährung ist aber nur gehemmt, d. h. solange der Zustand der Kriegsteilnehmerschaft besteht, läuft sie nicht. Sie läuft aber sofort weiter, wenn z. B. der Schuld ner aus dem Heeresdienst entlassen wird. War schon 1% Jahr, vergangen, so beträgt die Frist jetzt nur noch 14 Jahr, und der Handelsgärtner muß sich deshalb nach den Schuldnern, die Kriegsteilnehmer sind, von Zeit zu Zeit erkundigen, da mit die Verjährung nicht vollendet wird, ehe er Schritte zu ihrer Unterbrechung getan hat. P. Rechtsprechung und Wertzuwachssteuer. Das nachstehend wie dergegebene Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Berlin ist für alle Gärtnereibesitzer von Bedeutung, welche etwa ihr Grundstück ver kauft haben und darauf von der Steuerbehörde zur Wertzuwachs steuer herangezogen werden. Nach § 22 Nr. 1 des Zuwachssteuerge- setzes sind behufs Feststellung der Höhe des durch den Verkäufer eines Grundstückes erzielten Gewinnes und der durch ihn demgemäß, zu entrichtenden .'Zuwachssteuer die dem Verkäufer nachweislich zu: Last fallenden Verkaufs-'und Uebertragungskosten von dem gezahl ten Kaufpreise abzuziehen. Ein Eigentümer, der ein ihm gehöriges landwirtschaftliches Grundstück nebst den darauf stehenden Früch ten verkauft und, dem Kaufverträge gemäß, die gesetzliche Umsatz- steuer bezahlt hatte, stellte nun, unter Bezugnahme auf die erwähnte Vorschrift, hinsichtlich der Berechnung der zu entrichtenden Zu wachssteuer dem Steueramte gegenüber das Verlangen, daß die ge zahlte Umsatzsteuer zu ihrem vollen Betrage vom Verkaufspreise ab gezogen werde. Das Steueramt hielt dies Verlangen für unberechtigt und zog die Umsatzsteuer nur zu dem Betrage ab, den der Käufer für das „kahle Grundstück", das ist für das Grundstück ohne die darauf stehenden Früchte, gezahlt hatte, weil nach § 10 des Zuwachssteuer gesetzes der Preis der auf dem verkauften Grundstück etwa stehen den Früchte nicht als ein Teil des für die Zuwachssteuerberechnung maßgebenden Verkaufspreises anzusehen sei. Da der Verkäufer sich hierbei nicht beruhigte, so kam der Streitpunkt zur gerichtlichen Ent scheidung. Das Oberverwaltungsgericht in Berlin hat in seinem Ur-, teile vom 29. September 1916 die Auffassung des Steueramtes für irrig erklärt und entschieden, daß die Umsatzsteuer in voller Höhe vom Verkaufspreise abzuziehen sei. Zur Begründung hat es angeführt, die Fassung der Ziffer 1 des § 22 des Zuwachssteuergesetzes biete weder einen Anhalt dafür, daß nach dieser Vorschrift nicht alle dem Ver käufer zur Last gefallenen Verkaufskosten vom Verkaufspreise abge zogen werden sollen, noch dafür, daß die Vorschrift sich auf einen anderen Verkaufsgegenstand beziehe als auf das, mitsamt den darauf stehenden Erzeugnissen als Einheit anzusehende tatsächlich bisher im Eigentum des Verkäufers stehende Grundstück. Vereine und Versammlungen Tagesordnung für die 33. Hauptversammlung des Provinzialver bandes schlesischer Gartenbauvereine am Sonntag, den 9. Dezember 1917, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaale des Landeshauses (Garten straße) in Breslau: 1. Jahresbericht über die Tätigkeit des Verban des im Jahre 1917. Berichterstatter: Der erste Vorsitzende; 2. Kassen bericht und Bericht der Herren Kassenprüfer Beuchel und Tho mas; 3. Bericht über die im Laufe des Geschäftsjahres 1917 abge sandten Gesuche an Behörden usw. (Das Heft „Kriegsarbeit des Vorstandes ist mitzubringen.) Berichterstatter: Herr Gartenbauinge nieur Hanisch; 4. Bericht über die Anbahnung einer selbständigen Vertretung schlesischer Erwerbs- und Privatgärtner, sowie der Gärt nereibetriebe und des allgemeinen Gartenbaues bei der Landwirt-