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DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 194 Nr. 49 u. 50 Nr. 4 Ding erzie satz Betri Erzie das 1 Vera aus 1 Blurr ner, ist ir auch Sach Preis ist a die ‘ auf s die 1 der weni der 1 sein schla sisch sehe über ferm vom der Seht schli wirt: der befri Umf stän brau köni arbe | richt meir I wir stalt Facl in I ■ men dies« den, Pros ; gärt Jahi aner j Leit ! sehr Pras . Facl ! lich- ganz bäm Pral Gru wirt such ? sehr |t ausg kriegswirtschaftliche Bedeutung hat, ob die Heranziehung zum Hilfsdienst gerechtfertigt ist oder nicht, entscheiden be sondere Ausschüsse (Feststellungsausschuß, Einberufungs ausschuß, Schlichtungsausschuß). Wer der Aufforderung des Einberufungsausschusses nicht Folge leistet und sich nicht innerhalb zwei Wochen eine Stellung in einem kriegswichtigen Betriebe gesucht hat, kann einem solchen überwiesen werden. Dabei ist auf Alter, Wohnort und Familienverhältnisse Rücksicht zu nehmen, desgleichen auf «die Gesundheit und bisherige Tätigkeit des Hilfsdienstpflichtigen. Hilfsdienstpflichtige dürfen ohne Abkehrschein nicht in Arbeit genommen wer den. Sie dürfen auch die Arbeit nicht verlassen, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt, z, B. eine in Aussicht stehende bessere Stellung mit höheren Einkünften. Streitig keiten entscheidet der Schlichtungsausschuß. 7. Kriegssteuern. Warenumsatzsteuer mit 1 vom 1000 wird auf alle Zahlungen erhoben, die wäh rend des Kalenderjahres auf Waren eingehen. Reparaturen in der Regel frei. Befreit, wenn die Gesamtzahlungen nicht mehr als 3000 M. betragen. Zahlungen ohne Abzüge zu ver steuern. Binnen 30 Tagen nach Schluß des Jahres anmel den und Betrag abführen. Bei der Einkommen- und Ge werbesteuer abzuziehen. — Besitzsteuer zu zahlen, wenn das Vermögen 20 000 M. und der jährliche Zuwachs 10 000 M. übersteigt. Beträgt bei Vermögenszuwachs bis 50 000 M. 0,75 v. H.. bis 100 000 M. 0,90 v.H.—Kriegs- steuer zahlt, wer ein Vermögen über 10 000 M. und Zu wachs über 3000 M. oder doch keine Vermögens Verringe rung um mindestens 10 v. H. erfahren hat. Betrag von den ersten 10 000 M. 5 v. H.,'von den nächsten 10 000 M. 15 v. H., von den nächsten 20 000 M. 20 v. H. usw. Wir konnten in dieser Uebersicht natürlich die kriegs rechtlichen Vorschriften nur in aller Kürze wiedergeben. Es schien uns aber geboten, bei der Fülle der sich jagenden Gesetze und Verordnungen den Handelsgärtnern einmal eine Uebersicht über das ganze weite Gebiet zu geben. P. Pflanzen und Schnittblumen heran und war schließlich froh, wenn man die Ware nach halbjährlicher oder jahre langer Plage überhaupt an den Mann brachte. Leider oft genug für einen Schleuderpreis, und nachdem man beim Suchen nach Kundschaft sich nicht selten wenig höfliche Abweisungen von manchem Wiederverkäufer geholt hatte. Das ist ja nun jetzt anders geworden. — Im allgemeinen sind heute die Wiederverkäufer froh, wenn sie Ware erhalten, und während früher die Gärtner oft genug gezwungen waren, um ihre Gunst zu werben wie um die Liebe eines spröden jungen Mädchens, so kommen sie jetzt gern in die | Gärtnerei, um sich dort mit Ware zu versehen, und sind | auch gern bereit, sie mit eigener Hand nach Hause zu j tragen. Es ist ganz klar, daß es Wiederverkäufer gibt, und zwar nicht wenige, welche die baldmöglichste Wiederkehr des früheren Zustandes herbeisehnen. Das sind die Leute, welche im Gärtnerstand durchaus untergeordnete Zeitge nossen erblicken, die froh sein müssen, wenn sie überhaupt von ihnen eines Blickes gewürdigt werden. Andernteils gibt es auch Gärtner, die es den Wiederverkäufen!, deren Gunst sie früher mit soviel Worten und Mühen erringen mußten, von Herzen gönnen, daß sich einmal das Blättchen gewendet hat. Aber im allgemeinen herrscht wohl doch bei der Mehrzahl der Erzeuger und Wiederverkäufer die Meinung, daß sie nach Beendigung des Krieges beide wieder aufeinander angewiesen sein werden. Das ist auch der richtige Standpunkt. Nur sollte das Verhältnis zwischen beiden Parteien auf einer teilweise erneuerten Grundlage aufgebaut werden, auf einer Grundlage, wie sie im kaufmännischen Verkehr üblich ist. Vor allem sollten die Blumengeschäftsinhaber bestrebt sein, über ihren Bedarf an den wichtgisten, der Jahreszeit entsprechenden Waren von vornherein einen Ueberblick zu gewinnnen und diesen Bedarf bei ihrem er probten Lieferanten oder ihnen sonst vertrauenswürdig er scheinenden Firmen in festen Auftrag zu geben. Wenn die ses Verfahren Geschäftsgrundsatz würde, dann würden die Gärtner auf eine viel festere geschäftliche Basis gestellt werden und sie würden ihren Betrieb danach einrichten können, ähnlich wie der Fabrikant irgendwelcher Industrie artikel auch nicht aufs geratewohl seine Waren herstellt, son dern erst, nachdem er auf Grund der Bestellungen, die seine Reisenden und Agenten bei ihm aufgegeben haben, einen Ueberblick über die Menge der benötigten Waren erhalten hat. Wenn der Gärtner auf diese Weise davor behütet würde, daß ihm unter Umständen große Mengen von Waren ungenutzt verblühen, so würde dieser Umstand den Blumen geschäftsinhabern auch zugute kommen. Denn nunmehr wäre der Gärtner nicht mehr gezwungen, einen Teil seiner Erzeugnisse, für die er nach der bisherigen Handelsver kehrsweise keinen Absatz finden konnte, an Straßenhändler und ähnliche Abnehmer abzusetzen, um wenigstens nicht ganz umsonst gearbeitet zu haben. Es bliebe so dem Blumen gewerbetreibenden die Konkurrenz auf der Straße erspart, ein Umstand, der gewiß ein Vorteil für viele, besonders kleinere Blumengeschäftsinhaber wäre. Allerdings lassen sich im Blumen- und Topfpflanzenhandel nicht die etwa unver kauft gebliebenen Waren als Ladenhüter aufheben, um dann später, bei Ausverkäufen usw., fröhlich wieder aufzu erstehen. Man sollte aber meinen, daß bei gutem Willen und Entgegenkommen von beiden Seiten her auf dem vor geschlagenen Wege etwas zu erreichen wäre. Es müßte eben die gegenseitige geschäftliche Bindung zwischen dem Blumengewerbetreibenden und dem Gärtner eine gewisse Beweglichkeit haben, einen Spielraum lassen. Dieser Spiel raum dürfte natürlich nicht einseitig zum Nachteil der Gärt ner sein, sondern beide Teile müßten etwas von dem Wagnis tragen. Die Gärtner müßten ihrerseits die Verpflichtung übernehmen, ihre Erzeugnisse innerhalb ihrer Betriebe nicht billiger an die private Kundschaft abzusetzen, als die Blumengeschäftsinhaber in ihrem Laden. Gerade in diesem Umstande würde ein gutes Mittel liegen, das Publikum zu größerer Wertschätzung der gärtnerischen Erzeugnisse zu Nach dem Kriege. Wir erhielten unter obigem Kennwort die nachstehende Zuschrift: „Die gärtnerischen Erzeugnisse aller Art haben gegenüber den Preisverhältnissen kurz vor Ausbruch des Krieges und noch während des ganzen ersten Kriegsjahres eine durchschnittlich ganz achtenswerte Preiserhöhung er fahren. Wenn man aber bedenkt, in welchem Maße alle Geschäftsunkosten gestiegen sind, dann ist es einleuchtend, daß von diesem Mehrertrag nur ein kleiner Prozentsatz als Mehrgewinn zu verbuchen ist. Es liegt natürlich den Han- delsgärtnern fern, aus der Gunst der Konjunktur miß bräuchlicherweise persönlichen Nutzen zu ziehen, aber selbstverständlich müssen sie das Recht haben, ihre Preise einesteils den gestiegenen Erzeugungskosten anzupassen, und andernteils sind schließlich auch die Gärtner nicht nur Erzeuger, sondern auch Verbraucher, die, abgesehen von ihrem geschäftlichen Bedarf, auch Privatbedürfnisse haben und diese Privatbedürfnissse genau so gut wie jeder andere Staatsbürger jetzt ganz wesentlich teurer bezahlen müssen als früher. Wie jeder Arbeiter das Recht für sich in An spruch nimmt, in Zeiten der Teuerung Lohnerhöhungen zu fordern, so muß es auch dem Handelsgärtner gestattet sein, für seine Leistungen in solchen Zeiten eine etwas bessere Bezahlung in Anspruch zu nehmen. Dieses um so mehr, wenn wir uns ins Gedächtnis rufen, welchen jammervollen Preis gar viele gärtnerische Erzeugnisse vor dem Um schwung der Verhältnisse erreicht hatten. Man kann wohl behaupten, daß es keine einzige andere Warengruppe gab, bei welcher Mühe, Kosten und Wagnis der Erzeugung in einem so auffälligen Mißverhältnis zu den Marktpreisen standen, wie es für unsere gärtnerischen Erzeugnisse leider üblich gewesen ist. Zweifellos lag der Grund dieses Uebels unter anderen Gründen auch in dem Umstande, daß so viele Gärtner zu kaufmännischer Geschäftsführung ihres Betrie bes nur sehr geringe Neigung hatten. Man zog wacker