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DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 183 Nr. 45 u. 46 Anträge, die nach Ende des Monats Oktober gestellt wer den, unter keinen Umständen eine Berücksichtigung mehr finden können. Expreßgutverkehr. Um eine Entlastung der Schnell-, Eil- und Personenzüge und deren beschleunigte und pünktliche Abfertigung zu erreichen, sind für Expreßgut die nachstehenden Anordnungen erlassen: 1. Das Einzelgewicht eines Stückes darf 50 kg nicht überschreiten. 2. Kleinere Stücke bis 5 kg, die mit der Post befördert werden können, sind zurückzuweisen. Den Absendern ist Auflieferung bei der Post anheimzustellen. 3. Besonders schwer zu verladende, sehr umfangreiche und sperrige Güter sind nicht anzunehmen. 4. Ausnahmen unterliegen der Genehmigung der Verkehrsämter; soweit Benutzung von D-Zügen in Betracht kommt, ist die Ge nehmigung der Eisenbahndirektion einzuholen. 5. Die Dienststellen sind ermächtigt, die Annahme bei übergroßem Andrang sofort einzustellen. Auf Militärgut und Privatgut für die Militärverwaltung, das an militärische Stellen gerichtet ist, finden die vorstehenden Anord nungen keine Anwendung. Bahnamtliches Gewicht. Unter bahnamtlichem Gewicht" 'wird das Gewicht verstanden, welches die Eisenbahn bei der Auf- oder Ablieferung der Güter von Amtswegen oder auf besonderen Antrag der Parteien ermittelt hat. Die Feststellung des Gewichts wird von der Eisenbahn handschriftlich oder durch Stempel auf dem Fracht- papier bescheinigt. Bei der Verwägung von Gütern auf : der Gleis- wage kann die Eisenbahn der Gewichtsberechnung das an < lern Eisenbahnwagen angeschriebene Eigengewicht zugrunde legen. Die Wagen werden nicht in jedem Fall auch leer gewogen, sondern nur auf Antrag des Verfügungsberechtigten oder wenn besondere I Jm- stände diese Verwägung als notwendig erweisen. Stuttgarter Richtpreise für Gemüse und Obst vom 27. Oktober 1917 bis auf weiteres. i.n Großhandel im Kleinhandel Gemüsepreise: 1 Pfd. 1 Pfd. Längliche Karotten (lange und halblange Rüben) ohne Kraut* 10 Pf. 13 Pf. Runde, kleine Karotten ohne Kraut* . . 15 18 » Rote Rüben, ohne Kraut ' 9 » 12 » Kohlrabi* 12 » 15 » Bodenkohlraben 3 4 a» Weiße Rüben 3 4 Spinat* 24 „ 28 » Mangold .... 16 „ 20 » Wirsing* 10 . 13 » Weißkohl* Ruud- und Spitzkraut . . . 6 " 8 M Rotkohl* .... 10 „ 13 - Zwiebeln* 18 » 22 » Kürbis 10 „ 15 » Tomaten* 25 » 30 » Rosenkohl, abgepflückt ohne Strunk . . 50 „ «0 » Blumenkohl 1 Stück 15—80 „ 20—95 n Kopfsalat 1 » 4-10 „ 6—12 » Endiviensalat 1 » 6-12 " 8—15 » Rettiche . . .• 1 » 5-10 „ 7—12 » Sellerie 1 » 9—22 » 12-27 » Gurken, große 1 » 10—30 » 15—40 » Obstpreise Aepfel, gepflückte* 18-25 „ 22—30 » Schütteläp'e* 12 » 15 Birnen, grpflückte* 18-25 „ 22—30 » Schüttelbirnen* 10 » 12 » Monats- und Walderdbeeren* 115 130 » Himbeeren* 57 63 » Quitten 25 » 30 n Walnüsse* 70 80 » Trauben 100 „ 120 » Hagebutten, roh ....... 25 " 80 » „ entkernt 70 " 80 » Hagebuttenmark 85—100 » 100—115 „ • Höchstpreise Der Obstgroßmarkt stand in der vergangenen Woche im Zeichen des Niedergangs, die Zufuhr ist ganz unbedeutend, die Nach frage infolge starken Faulens der eingelegten Kellervorräte sehr leb haft. Die Anlieferer für den hiesigen Großmarkt können draußen nichts mehr zu den seitherigen Preisen aufkaufen. Eine Besserung ist hoffentlich durch entsprechend getroffene Maßnahmen über die Aus fuhr in nächster Zeit zu erwarten. Der Begriff „Edelobst" ist mit unter auf Qualitäten ausgedehnt worden, die hierfür keinen An spruch machen können. „Sortiertes Tafelobst" ist dahin zu verstehen, daß wohl verschiedene Sorten zusammengepackt sein dürfen, jede derselben muß aber für sich sortiert, d. h. alle verletzten, schorfigen, wurmigen und untermittelgroßen Früchte müssen ausgesondert sein. Der Schleichhandel mit Dörrobst geht unentwegt weiter, die Preise nähern sich bereits den vorjährigen. Eine jetzt noch erfolgende Höchstpreisfestsetzung wird kein greifbares Resultat mehr ergeben, ebensowenig wie die Preiserhöhung für Walnüsse, die nur hinten herum zu doppelt so hohen Preisen gehandelt werden. Wenn diesem Treiben nicht durch strengere Kontrolle, Beschlagnahme der Schmug gelware und ganz empfindliche sofort verhängte Strafen für die Ge setzesübertreter Einhalt getan wird, so sehen unsere Ladengeschäfte mangels Ware für die Wintermonate trüben Zeiten entgegen. Der Gemüsegroßmarkt zeigte nicht mehr die gewohnte Reichhaltigkeit; in kurzer Zeit ist alles ausverkauft, das meiste schon im voraus bestellt. Recht lebhafter Verkehr herrscht an der Abgabe stelle der städtischen Kartoffelstelle in der Seidenstraße; die dort an gefahrenen Mengen Weißkohl und Gelbrüben sind ganz beträchtlich. (Mitgeteilt von der Zentralvermittelungsstelle des Württ. Obst bauvereins E. V„ Stuttgart, Eßlinger Straße 15.) Preise für Kalkstickstoff. Die Höchstpreise für Kalkstickstoff, die in der der Bekanntmachung über künstliche Düngemittel vom 11. Januar 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 13) beigefügten Lister der Dünge mittel und Preise auf 1,47 M. für 1 kg % Stickstoff festgesetzt und durch die Verordnung vom 5. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 441) auf 1,40 M. ermäßigt worden waren, haben seitdem eine Aenderung nicht erfahren. Da die Herstellungskosten des Kalkstickstoffs sowohl durch die allgemein eingetretene Steigerung der Arbeitslöhne und der übrigen Produktions-Unkesten, als insbesondere durch die Er höhung der Kohlen- und Kalkpreise erheblich gestiegen sind, so ist nunmehr eine Aufbesserung der Verkaufspreise erforderlich gewor den. Diesen Verhältnissen wird durch eine soeben erschienene Ver ordnung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts Rechnung ge tragen. Die Verordnung vermeidet es, die Aufbesserung durch Er höhung der Höchstpreise vorzunehmen, sondern belastet die sämt lichen Kalkstickstoffwerke mit einer für alle Erzeuger gleichhohen und von ihnen — auch unter Ueberschreitung des Höchstpreises — auf die Verbraucher abwälzbaren Umlage, aus welcher ein Aus gleichsfonds gebildet wird, der durch eine beim Reichsschatzamt ge schaffene Preisausgleichsstelle auf die einzelnen Werke unter Berück sichtigung ihrer verschieden hohen Produktionskosten verteilt wer den soll. — Aus dieser Mitteilung des Kriegsernährungsamtes geht leider nicht hervor, um wie viel nun eigentlich der Kalkstickstoff teurer wird. Nur die betrübliche Tatsache an sich wird uns, ver brämt mit reichlichem Wortaufwand, mitgeteilt. Handelsregister. Branuschweig. Bei der im hiesigen Handelsregister Band V, Seite 226, eingetragenen Firma Levin Markworth Nachf. Alexander Kaehler, Samenhandlung, ist unterm 12. Oktober 1917 vermerkt, daß dem Kaufmann Ferdinand Kaehler hierselbst Einzelprokura erteilt ist. Bromberg. In das Handelsregister Abteilung A Nr. 309 ist bei der offenen Handelsgesellschaft in Firma Rudolph Zawadzki, Samen handlung, eingetragen: Der Frau Lina Zawadzki, geb. Böhme, ist Prokura erteilt. Görlitz. In unser Handelsregister Abteilung A Nr. 666 ist bei der Firma Carl Eiffler, Samenhandlung, am 17. Oktober 1917 der Kaufmann Johannes Eiffler in Görlitz als Inhaber eingetragen worden. Konkursnachrichten. Außer bei dem zuständigen Amtsgericht ist außerdem die An meldung von Konkursforderunngen beim gärtnerischen Gläubiger schutzverband Hamburg I, Woltmannstr. 7/9, ratsam. Kirchhain (N.-L.). Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtnereibesitzers Paul Bittkau wurde, nachdem der im Ver gleichstermine vom 25. Juli 1917 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 15. September 1917 bestätigt ist, aufgehoben. Geschäftsnachrichten. Baumschulenweg-Berlin. Prinz Heinrich von Preußen erwarb das Rittergut Neu-Falkenrehde von dem Baumschulbesitzer Dr. Helmuth Späth. Chemnitz. Das Blumenbindegeschäft des Herrn Arthur Kirst, Poststr. 57, ging käuflich an Erl. Elisabeth Pfuhlmann über, die es iin Namen Arthur Kirst Nachf., Inh. Elisabeth Pfuhlmann, Pflanzen- und Blumenbindegeschäft, weiterführt. Gladbach. Werner Paas hat sich Viersener Landstr. 130 als Landschaftsgärtner niedergelassen. Greiz. Martha Borbs übernahm käuflich das hiesige Blumen geschäft des Herrn Gärtnereibesitzers Kurt Sattler, Pohlitz. Neustadt a. d. H. Luise Baumann eröffnete Friedrichstr. 12 ein Blumengeschäft. Schweidnitz. Frau Emma Harbig führt das von ihrem verstor benen Manne gegründete Blumenversand- und Binderei-Bedarfs artikelgeschäft en gros, wie auch das Blumen- und Kranzbinderei geschäften en detail unverändert weiter. Schwerin a. W. Franz Baake eröffnete Wilhelmstr. 2 ein Blu men- und Pflanzengeschäft nebst Kranzbinderei. Stargard (Pommern). Emilie Kienast eröffnete Pyritzer Str. 7 eine Kranzbinderei. Personalien. Geschäftsjubiläen. Hannover. Der Inhaber des Blumengeschäftes Heinrich Heine konnte auf ein 25jähriges Bestehen seiner Geschäftes zurückblicken. Magdeburg. Das Blumengeschäft von A. Nabertin, Wilhelm straße 16, feierte in diesen Tagen sein 25jähriges Bestehen. Verstorbene: Wilhelm Buchholz, Gärtnereibesitzer in Hagen i. W.; Hans Dusel, Gärtnermeister in Bamberg;