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182 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 45 u. 46 Buchhalter angestellt hat, haftet strafrechtlich für die Unordnung und Unübersichtlichkeit der Bücher, wenn dieses darauf zurückzu führen ist, daß er durch die sonst getroffenen Geschäftseinrichtungen oder durch eigenes Eingreifen den Buchhalter an der gesetzmäßigen Führung der Bücher gehindert hat oder daß er es an der gehörigen Ueberwachung des Buchhalters hat fehlen lassen. ===== vereine und Versammlungen 1 Tagung des Verbandes deutscher Obst- und Gemüsehändler in Leipzig am 31. Oktober 1917 in Leipzig. Der Verband deutscher Obst-, Gemüse- und Südfrüchte-Großhändler, Berlin-Düsseldorf, hatte die Obst- und Gemüsehändler Sachsens zu einer zahlreich besuchten Versammlung in den Börsensaal der hiesigen Han delskammer eingeladen. Zu einer längeren Aussprache führte die Frage der Regelung des Obstverkehrs mittels Lieferungsscheinen und die notwendigen Aenderungen für die Zukunft. Während die Groß händler sich durchweg auf den Standpunkt stellten, daß die Ertei lung von Beförderungsscheinen an die Händler bei den Behörden auf große Schwierigkeiten stoße, wurde von Regierungsvertretern betont, daß das bisher gehandhabte System bei der Verteilung des Obstes an die Händler sich im allgemeinen bewährt habe, daß man aber einer Aenderung desselben nicht abgeneigt sei, sofern es sich als praktischer erweisen sollte. Schließlich gelangte folgende Ent schließung zu einstimmiger Annahme: „Infolge ungenügender Aus stellung von Beförderungsscheinen an Händler ist in diesem Herbste in vielen Fällen ein Verderb von Ware und eine unnötige Preisver teuerung eingetreten. Es ist daher für die Zukunft erforderlich, daß keinem Händler, der die Großhandelsgenehmigung besitzt, Beförde rungsscheine verweigert werden dürfen." Ein Referat über Erfas sung der Herbstgemüse in den verschiedenen Erzeugungsgebieten veranlaßte den Regierungsvertreter zur Klarstellung, weshalb man zur Zwangsbewirtschaftung mancher Anbauflächen übergehen mußte. Vom Vorsitzenden Dr. Schade wurde hervorgehoben, daß in der ört lichen Begrenzung bei dem Bezüge von Ware dem Großhändler mehr Spielraum gelassen, und daß der Zwangsbewirtschaftung eine be stimmte Schranke gesetzt werden möchte. Jedenfalls möge sich die Reichsstelle, bevor sie weitere Zwangsbewirtschaftungen eintreten lasse, mit dem Verbände in Verbindung setzen. Die Versammlung beschloß in diesem Sinne. Die Frage „Großmärkte und Großhandel" löste eine längere und lebhafte Debatte aus, die darin gipfelte, dem freien Handel mehr Spielraum zu lassen. Hierzu erfolgte folgende Entschließung: „Es ist erforderlich, daß die Frage der Großmärkte und städtischen Verkaufsstellen so schnell wie möglich in dem Sinne geklärt wird, daß sämtlichen ortansässigen Großhändlern die ankom mende Ware 1 zwecks Verteilung an den Kleinhandel zugewiesen wird. Die städtischen Verkaufsmakler, und wenn die Städte die Ware selbst vertreiben, auch diese, haben sich lediglich bei der Verteilung derWare an die Großhändler zu wenden. Die Entschädigung der Großmarkts makler hat durch feste Bezüge, nicht aber provisionsweise vom Um satz zu erfolgen." Ferner wurde beschlossen, dahin zu wirken, daß Fachbeiräte bei den staatlichen Obst- und Gemüsestellen zugezogen werden. I Fragekasfen der Abonnenten m Anfrage: A. St. in Z. (Ausstreuen von schwefelsau rem Ammoniak und A m m o n i a k s u p e r p h o s p h a t im Herbst.) Antwort: Diese beiden Düngesalze streuen Sie am besten im zeitigen Frühjahr aus; besonders in leichtem Boden ist das ratsamer als das Ausstreuen im Herbst. Bei lange anhaltendem mildem Herbst wetter könnte immerhin schon eine lebhafte Tätigkeit der Boden bakterien einsetzen, durch welche ein® teilweise Umwandlung des Ammoniaks in Salpeter erfolgen würde. Es besteht dann natürlich die Gefahr, daß der Salpeter durch die Niederschläge in die Tiefe gespült wird, also für die Pflanzenernährung verloren geht. Es ge nügt, das Ammoniaksuperphosphat ganz flach in den Boden zu bringen, es also z. B. nach dem Pflügen in die rauhen Furchen zu streuen und einzueggen oder einzuhacken. Ein gutes Buch über Düngung im Gartenbau ist Gaerdt-Löbner, Gärtnerische Düngerlehre. Es kostet rund 4 M. ohne Porto. Allerdings müssen Sie sich die dort gemachten Angaben auf größere Flächen umrechnen. Sehr brauchbar ist auch das nur etwa halb so teure Werkchen: Gärtnerische Dünger lehre von Pfannenstiel und Langer. Beide Bücher können Sie vom Verlage des Handelsgärtners, Leipzig-R., Comeniusstr. 17, beziehen. Anfrage: Fl. V., Gartenbaugeschäft in Eick, in W. Frage I. Wie sind die grünen und schwarzen Läuse am Gemüse zu vernich ten? Ich verordne Tabakstaub sofort, wenn sich das Ungeziefer be merkbar macht. Gibt es ein einfacheres, billigeres und wirksameres Mittel, und ist dieses auch gegen Raupen erfolgreich? — Antwort: Ein einfacheres Mittel gegen Blattläuse als Tabak staub gibt es wohl kaum. Als billigeres Mittel ist vor einiger Zeit gemahlener Aetzkalk empfohlen worden, mit dem man die Kolonien der Blatläuse am frühen Morgen, wenn die Blätter noch taufeucht sind, einstäuben soll. Es wäre ja eine Kleinigkeit, selbst auszupro ben, ob der Kalk auch gegen Raupen Erfolg hat. Wir glauben es allerdings nicht. Der Kleingärtner tut wohl überhaupt am besten, । wenn er die Raupeneier und Raupen und die zuerst sich zeigenden j Blattlausherde auf seinen paar Kohlpflanzen abliest oder zerdrückt, j Man darf aber die Mühe nicht scheuen. Damit hapert es aber sehr oft Auch Quassiaseifenbrühe ist ein absolut sicheres Mittel gegen Blattläuse aller Art, ebenso das bekannte Parasitol. . Aber diese Mittel müssen mittels einer staubartig fein zerteilenden Spritze ver teilt werden. Zur Not könnte der Kleingärtner hierzu sich allerdings auch einer gewöhnlichen guten Ohrenspritze aus Glas bedienen. Gegen Kohlraupen hat sich Uraniagrün gut bewährt. (70 gr in ; 100 I Kalkmilch verrühren und die Flüssigkeit mittels fein zerteilen der Spritze verteilen.) Aber Uraniagrün ist arsenikhaltig, also giftig, und darf daher bei den Kopfkohlarten nur verwendet werden, solange diese sich noch nicht schließen, bei den anderen so frühzeitig, daß die Spritzflüssigkeit bis zum Verbrauch wieder vom Regen abge waschen ist. Ueber Uraniagrün brachten wir vor einiger Zeit einen Artikel im Handelsgärtner, auf welchen wir verweisen. Frage II. Ist Cyanidschwefelkalkpulver ein sicheres Mittel gegen Kohlhernie? Ein absolut sicheres Mittel gegen Kohlhernie gibt es leider ! nicht. Als am meisten wirksam hat sich bisher noch Aetzkalk ge zeigt, den man in großer Menge (250 gr auf 1 qm) mindestens ein halbes Jahr vor der beabsichtigten Bepflanzung mit Kohl unter bringt und gut mit dem Boden vermischt. Auch 200 gr Kainit auf 1 qm im zeitigen Frühjahr ausgestreut und eingegraben, sollen sich (nach Professor Erickson) bewährt haben. Wir fürchten allerdings, daß diese starke Kaligabe auch nachteilig auf die Gemüsepflanzen wirken wird. Auch 300 b 400 gr Brikettasche auf 1 qm sollen sich wirksam gezeigt haben. Mit Cyanidschwefelkalkpulver haben wir persönliche Erfahrun gen nicht gemacht. Antworten aus dem Leserkreise sind daher erwünscht. Alle Stoffe, die Aetzkalk in nennens werter Menge enthalten, haben auch eine gewisse Wirksamkeit gegen Kohlhernie. Im übrigen gelten als Mittel gegen Kohlhernie: A- bis 5iähriges Aussetzen des Anbaues der Kohlgewächse, sorg fältiges Ausheben und Verbrennen aller befallenen Pflanzen, bevor die Wurzelkröpfe verfault sind. m Handelsnachrichten I Zur Einfuhr von Blumen und Bindegrün aus Belgien. Für die Versendung von frischen Blumen aus Belgien be stehen in diesem Jahre besondere Schwierigkeiten, die zu beseitigen der Hilfsausschuß sofort die erforderlichen Schritte getan hat. Auf Anfrage teilt das Zollamt I in Herbesthal dem Hilfsausschuß mit, daß auf Veranlassung der militärischen Ueberwachungsstelle in Brüssel von der Militär-Generaldirektion der Eisenbahnen in Brüssel durch Verfügung vom 5. August d. J. ein Verbot der Beigabe aller schriftlichen Mitteilungen sowie der Verwendung von Papier- und Pappunterlagen aller Art bei allen aus dem Gebiet des General-Gouvernements nach Herbesthal und I Aachen-West abzufertigenden Expreßgutsendungen erlas sen worden ist. Der Hilfsausschuß hat sofort schriftlich und telegraphisch bei der Militär-Generaldirektion in Brüs sel den Antrag gestellt, diese Bestimmungen für die Ver sendung von frischen Blumen, die wohl ausnahmslos als Expreßgut geschieht, aufzuheben, da die Beifügung von Rechnungen, die doch gleichzeitig mit der Ware eintreffen müssen, unbedingt erforderlich ist, und ohne die Verwen dung von Papier für Verpackungszwecke eine Versendung von Blumen überhaupt als ausgeschlossen betrachtet wer den muß. Der Hilfsausschuß macht alle Bezieher von frischen Blumen (für Bindegrün, welches anders verpackt werden kann, kommen diese Bestimmungen wohl kaum in Frage) auf diese Erschwerungen aufmerksam und hofft, daß dem Gesuch um Aufhebung der Verordnung baldmög lichst Rechnung getragen wird. Zur Einfuhr von Blumenzwiebeln aus Holland. Die Frist für die Stellung von Anträgen für die Einfuhr von / Blumenzwiebeln war bereits am 1. September d. J. abge laufen. Der Hilfsausschuß hat trotzdem, um namentlich den kleinen' Beziehern die Möglichkeit zur Beschaffung von Blumenzwiebeln zu bieten, noch bis jetzt Anträge weiter angenommen und mit Zustimmung des Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligung erledigt. Der Hilfsaus schuß macht jedoch darauf aufmerksam, daß irgend welche