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Nr. 39 u. 40 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 159 Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Be- I hörden können auf Antrag für Hersteller von Obstweinen die im Abs. 1 bezeichnete Höchstmenge bis zu 150 Doppelzentnern erhöhen; in diesem Falle hat die zuständige Behörde der Kriegsgesellschaft für Weinobsteinkauf und -Verteilung von der Erhöhung Mitteilung zu I machen. 5. § 9 erhält folgenden Abs. 2: Neben der Strafe kann in den Fällen der Nummern 1 bis 3 auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 6. § 10 erhält folgende Fassung: Im Sinne dieser Verordnung gelten 1. als Obstkonserven: Kompottfrüchte, Dunstobst, Obstmus, Obstmark, Belegfrüchte, kandierte Früchte, Gelees, Frucht säfte, Fruchtsirupe, Obstkraut, Dörrobst und Marmeladen, die aus Obst oder unter Zusatz von Obst oder Fruchtsäften hergestellt sind; 2. als Obstwein: Most und eWin aus Obst, außer aus Wein trauben, sowie Wein aus Rhabarber; 3. als Obstbranntwein: Likör und Branntwein aus Obst, außer aus Erzeugnissen der Weintraube. Halbfabrikate stehen den Enderzeugnissen gleich. Bei Streitigkeiten, ob ein Erzeugnis als Obstkonserve, Obst wein oder Obstbranntwein anzusehen ist, entscheidet die Reichs stelle für Gemüse und Obst endgültig. Der Präsident des Kriegs ernährungsamts kann die Begriffsbestimmung im Abs. 1 ergänzen, auch bestimmen, daß die Vorschriften dieser Verordnung über Obst konserven auf Brotaufstrichmittel, die keinen Zusatz von Obst oder Fruchtsäften enthalten, mit Ausnahme von Kunsthonig und Rüben saft, Anwendung finden. Höchstpreise für Walnüsse, Kürbisse, Sellerie, Meerrettich, Rote Rüben (Rote Beete) und Schwarzwurzeln. Auf Grund des § 4 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs-Gesetzblatt S. 307) wird bestimmt: § 1. Der Preis für Walnüsse und die folgenden Gemüse darf beim Verkauf durch den Erzeuger die nachstehenden Sätze für je 1 Pfund nicht übersteigen: 1. für Walnüsse mit grüner Schale 20 Pf. für Walnüsse ohne grüne Schale bis 30. November 1917 . 50 ,, vom 1. Dezember 1917 ab 70 ,, 2. für Kürbisse . . . 10 ,, 3. für Sellerie bis 14. Oktober 1917 mit Kraut . 20 ,, vom 15. Oktober bis 30. Nov. 1917 ohne Kraut 30 ,, vom 1. bis 31. Dezember 1917 ohne Kraut . 35 ,, vom 1. Januar bis 14. Februar 1918 ohne Kraut 40 ,, später 45 ,, 4. für Meerrettich a) wenn 100 Stangen mindestens 60 Pfund wiegen, bis 31. Dezember 1917 40 ,, vom 1. Januar bis 28. Februar 1918 .... 45 ,, vom 1. März bis 30. April 1918 50 ,, später 55 ,, b) wenn 100 Stangen mindestens 40 Pfund wiegen, bis 31. Dezember 1917 . 30 ,, vom 1. Januar bis 28. Februar 1918 .... 35 ,, vom 1. März bis 30. April 1918 ..... 40 ,, später 45 .. e) für leichtere Ware, bis 31. Dezember 1917 20 ,, später . . 5. für Rote Rüben (Rote Beete), bis 31. Oktober 1917 10 „ vom 1. November bis 31. Dezember 1917 . . 12 ,, später . . 14 ,, 6. für Schwarzwurzeln bis 31. Dezember 1917 40 „ später 50 „ Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Tilly. Aschersleben. „Terra“ A.-G. für Samenzucht in Aschersleben. Der Aufsichtsrat beantragt für das Geschäftsjahr 1916/17 die Vertei- hing einer Dividende von 15% gegen 10% im Vorjahr. Der Rein gewinn beträgt 1 147 648 M. Hiervon werden 560 000 M. für die Kriegs steuer verwandt und 60 000 M. dem Reservefonds zugeführt. 100 000 M. werden für eine Stiftung zur Unterstützung der Angestellten ver- wandt, ferner 50 000 M. der Stadt Aschersleben für Wohlfahrts- zwecke zur Verfügung gestellt. Um den Samenbau weiter erheblich auszudehnen, bat die Gesellschaft die braunschweigische Staats domäne Amt Hadmersleben im Ausmaß von 3100 preußischen Morgen auf 18 Jahre gepachtet. Für die mit dieser Pachtung verbundenen Ausgaben wird den Hauptversammlung eine Kapitalserhöhung von 1 Mill. M. auf 2,6 Mill. M. vorgeschlagen. Die neuen Aktien sollen den alten Aktionären im Verhältnis von 2 zu 1 mit 120% angeboten werden. Lichtenberg bei Berlin. Der Magistrat hat beschlossen, eine groß» Gemüsehall» zu errichten. Er fordert für den Bau einer 1500 qm bedeckenden Halle von der Stadtverordnetenversammlung 200 000 M. Vom geplanten Neubau der Berliner Obst- und Gemüse-Groß markthalle. Für den Neubau der Berliner Obst- und Gemüse-Groß markthalle, die nach einem von den Gemeindebehörden bereits gefaß ten Beschluß an der Beußelstraße errichtet werden soll, hat der Magi strat den Stadtverordneten jetzt den Vorentwurf überreicht. Aufge stellt haben den Entwurf in gemeinsamer Arbeit die beiden bei dem Wettbewerb prämiierten Architekten Jansen und Körte unter Mit wirkung der Markthallendeputation und der Hochbaudeputation. Die Kosten sind auf 26 821 000 M. veranschlagt, doch wird eine Einschrän kung auf 18 400 000 M. als möglich bezeichnet. Die Errichtung von Gemüsedörranstalten wurde in Löningen in Oldenburg vom dortigen Landwirtschaftlichen Verein, in Anna be r g in Sachsen vom Bezirksverband, in M e 1 d o r f in Holstein vom Kreisausschuß, in C o b u r g vom Stadtrat, weiter vom Kommunal verband des Fürstentums Reuß ä. L. und vom Stadtrat der Städte Rüstringen in Oldenburg und Meseritz in Posen beschlossen. Geschäftsnachrichten. Elbing. Alice Behnke eröffnete Inn. Mühlendamm 4 ein Blumen geschäft. Köslin. Durch Kauf ging die sogenannte Vereinsgärtnerei — Frau L. Schäffer geb. Pröhl — in den Besitz der hiesigen Papierfabrik über. Uebergabe und Auflaß erfolgt am 1. April 1918. Der Kauf preis wird auf 80 000 M. angegeben. Lauban. Elfriede Salzburg übernahm das Hähnelsche Blumen geschäft, Brüderstr. 15. Neumünster. Der im Felde befindliche Gärtnereibesitzer Bock verkaufte seine hier belegene Gärtnerei für 25 000 M. an den Land mann Jürgen Struve zu Weinershagen bei Neumünster. Praust. Wie die Z. A. Z. erfährt, ist der Ankauf der alten, weit über unsere Provinz hinaus bekannten Handelsgärtnerei und Baum schule von A, Rathke & Sohn von der Provinzialverwaltung beab sichtigt. Dieselbe soll in eine Lehr- , und Versuchsanstalt der Land wirtschaftskammer umgewandelt werden. Schülp. Gärtnereibesitzer Dieckmann, der sein Wohnhaus ohne Gärtnerei an den Rentner H. Gloy verkaufte, erstand eine 2 Morgen große Landstelle von Stollberg in Norddeich, um dahin seine Gärt nerei zu verlegen. Weidenau, Theodor Geil, Gartenbaubetrieb, Hochstr. 34, hat die Gärtnerei von Frau Wilh. Knoll in Klafeld-Geisweid, Friedhofstraße, übernommen. Personalien. Herrn Georg Meth, Kunst- und Handelsgärtner in Augsburg, wurde der Titel ,,K. B. Hoflieferant" verliehen. Frau Therese Sahm, Inhaberin der Firma Max Sahm, Blumen handlung in Ingolstadt, wurde der Titel ,,K. B. Hoflieferant" ver liehen. V erstorbene: Wilhelm Biebrach, Gärtner in Mittweida; Konstantin Grabietz, Gärtner in Gleiwitz; Paul Haftmann, Kunstgärtner in Bertelsdorf; Gustav Holtz, Gärtner in Altona; Heinrich Kriegel, Gärtnereibesitzer in Hirschberg; Hermann Leistner, Gartenarchitekt in Berlin- Wilmersdor; Levin Ohm, Gärtner in Braunschweig; August Rieger, Handelsgärtner in Sprottischdorf; Heinrich Roth, Gärtner, in Arnstadt; Frau Emilie Schlechte, Gärtnereibesitzerin in Dresden; Heinrich Voges, Gärtner in Wolfenbüttel; August Ziebler, Gärtner in Arntitz. [■| Ehrentafel Mit dem Eisernen Kreuz wurden ausgezeichnet: Karl Dieterlein, Gärtnereibesitzerssohn in Reutlingen (1. Klasse); Karl Dehler, Kunst- und Handelsgärtner in Saalfeld (Saale); Ernst Friese, Gärtnereibesitzerssohn in Groß-Bertung bei Allenstein; Heinrich Grimm, Gärtnereibesitzerssohn in Meggerkrog; Adolf Linne, Gärtnereibesitzer in Wolfenbüttel; Bernhard Stübler, Landschaftsgärtner in Loschwitz; Willy Weingarten, Gärtnereibesitzerssohn in Opladen. Es haben den Heldentod für das Vaterland erlitten: Leonhard Domin, Gartenarchitekt in Beuthen; Walter Friedrich, Gärtnereibesitzer in Berlin-Buchholz; Paul Gallandi, Gärtnereibesitzer in Cladow a. H.; Otto Grimme, Gärtner in Rinteln a. d. W,; Konrad Hurlbrink, Gärtner in Rheda (Bez. Minden); Franz Lincke, Gärtnereibesitzer in Liegnitz; Ernst Richard Rücker, Gärtnereibesitzer in Oberullersdorf; Richard Wöltge, Gärtnereibesitzer in Nordhausen. Ehre ihrem Andenken! Nachdruck, auch im Auszuge, nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet.