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Nr. 29 u. 30 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 119 gungen und Samenabfälle, die von dem bereits bestehenden Ausfuhr verbote nicht erfaßt werden. Das in der Bekanntmachung des Justizministeriums vom Ok tober v. Js. vorgeschriebene Verfahren bei der Ausfuhr von Säme reien bleibt in Geltung; jedoch ist die Bestimmung wegen Einsen dung von Durchschnittsproben von Wiesensämereien, Samenverun- reinigungen und Samenabfällen aufgehoben. Abgelehntes Einfuhrverbot für Schnittblumen in Schweden, Der Stockholmer Gartenbauerverband hatte den Erlaß eines Einfuhr verbots für abgeschnittene lebende Blumen beantragt. Die Regierung hat den Antrag abgelehnt. (Nach Stockholms Dagblad.) Verordnung über Elektrizität und Gas sowie Dampf, Druckluft, Heiß- und Leitungswasser. Eine Bekanntmachung des Stell vertreters des Reichskanzlers vom 21. Juni 1917 lautet: Der Reichskanzler wird ermächtigt, die Erzeugung, die Fort leitung und den Verbrauch von Elektrizität und Gas sowie von Dampf, Druckluft, Heiß- und Leitungswasser zu regeln. Er kann Auskunft über die Erzeugung, die Fortleitung und den Verbrauch dieser Betriebsmittel erfordern. Der Reichskanzler kann die ihm nach dieser Verordnung zustehenden Befugnisse durch eine seiner Aufsicht unterstehende Stelle ausüben. — Der Reichskanzler kann anordnen, daß Zuwiderhandlungen gegen eine auf Grund des § 1 er lassene Bestimmung mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld strafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft werden. — Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Wir wollen hoffen, daß diese Verordnung, welche auch eine Verbrauchsregelung des Leitungswassers in das Ermessen der Be hörde stellt, nicht unserem Berufe neue Erschwernisse bringt. Bekanntmachung über Früh-Weißkohl-Sauerkraut. Eine Be kanntmachung der Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. lautet: Auf Grund der §§ 2 und 3 der Verordnung über die Verarbei tung von Gemüse vom 5. August 1916 (RGBl. S. 914) wird mit Ge nehmigung des Bevollmächtigten des . Reichskanzlers bestimmt: § 1. Die Ziffern 1 und 31—III der Bekanntmachung der Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. vom 3. März 1917 (Reichs anzeiger 55 vom 5. März 1917) finden keine Anwendng auf Sauer kraut, das aus Frühweißkohl der Ernte des Jahres 1917 hergestellt wird, wenn der Einschnitt des Weißkohls vor dem 1. September 1917 erfolgt. § 2. Der Preis, den die Hersteller beim Absatz höchstens in Anrechnung bringen dürfen, wird von der Kriegsgesellschaft für' Sauerkraut m. b. H. für den Einzelfall unter Berücksichtigung der Gestehungskosten endgültig festgesetzt. § 3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Juli 1917 in Kraft, mit dem 15. September 1917 außer Kraft. Stuttgarter Richt- und Höchstpreise für Gemüse und Obst vom 7. 13. Juli 1917, festgestellt von der Stadt. Preisprüfungskommission. 1afelobstpreis e: 1 Pfd. m Großhandel Kirschen* 29-37 Pf. 35—42 Pf. Weichsel* . . . 23—44 28—53 Gartenerdbeeren* . 34—62 40—70 » Monats- und Walderdbeeren* 115 130 33 Stachelbeeren, unreife* 17 22 n „ reife* 25 30 Johannisbeeren, rct und weiß* 31 35 ,, schwarz 41 ») 46 Himbeeren* 57 65 Heidelbeeren* . . ... 35 » 42 n Gemüsepreise: Spargel* . .... 58—80 70-90 »3 Suppenspargel* .... 23 28 » Rhabarber* 12 15 n Brockelerbsen# . 26 30 77 Zuckererbsen (Schoten) 80 >) 95 » Stangenbohnen* 30 n 35 » Buschbohnen* .... 29 » 34 » Wachsbohnen* .... 36 » 42 u Gelbrüben* 35 40 n Kohlrabi* • ' 19 » 24 » Spinat* 18 22 » Mangold und Schnittkohl 16 » 20 » Frühwirsing* . 30 » 36 » Zwiebel (ohne Rohr) 23 » 28 n Blumenkohl .1 Stück 15—80 » 20—95 » Kopfsalat . 1 » 4—12 11 6—14 Rettiche ...... . 1 » 5—13 » 7—15 » Gurken . 1 25—70 » 30—80 » Essiggurken 100 » 90—110 „ 100—120 » * Höchstpreise Der Obstgrcßmarkt war in ,Kirschen gut befahren. Bei nor- realem Verbrauch sollte die Zufuh r genügen. der Verkehr in der Markthalle zeigt aber eine fortwährende Steigerung; am nötigen Kleingeld scheint's auch nicht zu fehlen. trotz Brennverbots werden allerorts Kirschen und Beeren ZU Brennzwecken auf- gekauft und dabei die Preise für Tafelfrüchte noch überschritten. Beerenobst kommt nur wenig im Kleinhandel zum Vorschein; die Hausfrauen beeilen sich zu sehr mit Deckung des Einmachbec arfs, in Stachel- und Johannisbeeren sind noch reiche Zufuhren zu erwarten. Heidelbeeren kommen vereinzelt in schöner süßer Ware; für ge nügende Zufuhr dieser begehrten Frucht ist Verkehrung getroffen, ob es aber möglich sein wird, Ordnung in den Verkehr zu bringen, muß fraglich erscheinen. Die Großhändler arbeiten bei den zuchtlosen Zuständen an den meisten Produktionsorten äußerst schwer. Der Gemüsemarkt war sehr gut beschickt. (Mitgeteilt v. Württ. Obstbauverein, E. V., Stuttgart, Eßlinger Str. 15.) Herstellungsverbot von Pflaumenmus, Herstellungs- und Liefe rungsverbot van Obstkraut, insbesondere Apfelkraut. Eine Bekannt machung der Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H. lautet: Mit Zustimmung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers und auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung vom 5. August 1916 (RGBl. S. 911) untersagen wir jede Art der Herstellung von Pflau menmus zum Zwecke des Absatzes sowie jeden Abschluß von Ver trägen über Herstellung und Lieferung von Obstkraut, insbesondere Apfelkraut, ohne unsere Genehmigung. Konkurse. Konstanz, 28. Juni 1917. Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Gärtners W ilhelm Mürdel in W ollmatingen wurde nach Abhaltung des Schlußtermins und vollzogener Schluß verteilung aufgehoben. Geschäftsnachrichten. Aschersleben. Terra Akt.-Ges. für Samenzucht in Aschers leben. Dem Vernehmen nach wird der gute Verlauf des am 31. Mai abgeschlossenen Geschäftsjahres 1916/17 der Verwaltung ermöglichen, eine Erhöhung der Dividende (i. V. 10 %) um einige Prozent in Vor schlag zu bringen. Bochum. Gerhard Fischer hat das Blumengeschäft Hein- richstraße 12 des Herm Wilhelm Theis übernommen. Delitzsch. F. Schickerling hat die Gärtnerei, ver bunden mit Kranzbinderei, von Herrn W. Richter über nommen. Elmshorn. Frau Bertha Hamann hat die bisher von Frau Marie Peters in Elmshorn, Königstraße 28, innegehabte B1 um e n- und Kranzbinderei, verbunden mit Obst- und Gemüsehandlung, käuflich erwerben. Roth a. Sand. Die Handelsgärtnerei Friedrich T hi eie in Roth a, Sand ging durch notarielle Verbriefung in die Hände des Fabrikanten Josef Mayer über. Kreuzlingen ,(Kt. Thurgau). Die Firma Alfred Dinner, H a n- delsgärtnerei, Baumschule, Samenhandlung und Landschaftsgärtnerei, ist infolge Aufgabe des Geschäfts erloschen. Handelsregister. Aschersleben. In unser Handelsregister, Abteilung B, ist am 7. Juni 1917 unter Nr. 34 die Aktiengesellschaft L. Daehnfeldt, Odense, Zweigniederlassung Hedersleben, mit dem Sitze in Hedersleben, Bezirk Magdeburg, eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag ist am 10. Mai 1914 festgestellt, Gegen stand des Unternehmens ist: Züchtung von Samen verschiedener Art sowie auch von Blumenzwiebeln und verwandten Sorten, Handel en gres und en detail mit den angeführten Artikeln sowie andere damit in Verbindung stehende Betriebe laut Dafürhalten des Auf- sichtsrats. Das Grundkapital beträgt 1 600 000 Kronen und ist ver teilt auf Aktien von 100, 200, 500 und 1000 Kronen, welche auf den Inhaber ausgestellt sind, später aber auch auf eine bestimmte Person transportiert werden können. Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus: A. Hoeg, V. Berg, J. Aadal, Wilkens Hjort, V. Mathiasen und Chr. Daehnfeldt in Odense, 0. Knipschildt in Lerchenborg, C. Oster hammel, Niels Hjort und Carl Nielsen in Kopenhagen. Die Gesell schaft wird von dem aus 10 Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat vertreten. Die Firma der Gesellschaft wird von dem Vorstande des Aufsichtsrats zusammen mit zwei anderen Mitgliedern des Aufsichts rats gezeichnet. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im „Deutschen Reichsanzeiger'' und in folgenden Zeitungen: „Fyens Stiftstidende", „Berlingske politiske" und „Avertissemente-Tidende". Dresden. Auf Blatt 60 des Genossenschaftsregisters, betr. die Genossenschaft Gärtnerische Einkaufs-Genossen schaft Dresden, e. G. m. b. H. in Dresden, ist eingetragen worden, daß Carl Romer nicht mehr Mitglied des Vorstandes und daß der Gärtnereibesitzer Gustav Ernst Risse in Coswig zum Mit glied des Vorstands bestellt werden ist, Personalien. J ubiläen. Erfurt. Am 1. Juli beging die Blumenfirma J. C. Schmid 1 aus Erfurt, Kgl. Hoflieferant, Berlin, Unter den Linden 59, und Charlottenburg, Rankestr. 36, das 50 jährige Jubiläum ihres Bestehens. Leipzig. Als Inhaberin der Firma F. 0, Oppermann Nach!., Blumen- und Pflanzengeschäft, kann Frau Marga rethe Hering auf eine 25 jährige Tätigkeit zurückblicken. Durch unermüdlichen Fleiß und große Umsicht hat es Frau Hering verstanden, aus dem ein Jahr zuvor von Herrn Gärtnereibesitzer