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102 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 25 u. 26 Uebereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichs gerichts geht das Oberlandesgericht davon aus, daß zur „Annahme als Erfüllung“ ein Verhalten des Gläubigers genügt, wodurch dessen Wille erkennbar wird, die Leistung, hier bei einem Gattungskauf die Ware, die ihm vom Schuldner als Erfüllung angeboten worden, als die von ihm gekaufte Ware anzunehmen, um sie, falls sich nicht etwa die Berechtigung zur Wandlung ergeben sollte, zu behalten. Ein solches Ver halten der Klägerin folgert das Oberlandesgericht nicht bloß daraus, daß sie die. ihr übersandte- Ware ohne jeden Vorbehalt auf ihr Lager genommen und 3 Monate im Be sitz behalten, auch trotz der Verschiedenheit in der Farbe zwischen der Ware und der Kaufprobe eine Beanstandung absichtlich unterlassen, sondern vornehmlich auch daraus, daß sie 16 Tage nach Empfang den Kaufpreis für die Ware ohne Vorbehalt bezahlt hat, obwohl sie erst „nach Richtig befund“ zu zahlen verpflichtet war. Dabei hat das Ober landesgericht die Behauptung der Klägerin, sie habe nur aus Entgegenkommen gegen die Beklagte gezahlt, für un geeignet erachtet, den sich in der vorbehaltlosen Zahlung in Verbindung mit den begleitenden Umständen kund- gebenden Willen, die Ware als eine „richtig befundene“ zu behalten, in Frage zu stellen. Das Oberlandesgericht hat auch nicht unbeachtet gelassen, daß zurzeit der Zah lung die Untersuchung hinsichtlich der Keimkraft noch nicht abgeschlossen sein konnte und daß noch eine Rüge wegen mangelnder Keimkraft möglich blieb. Es nimmt aber an, daß ein Sachkundiger, wie Klägerin und Beklagte, meist schon nach 8, 10 oder 14 Tagen nach dem Keim anlauf die Keimfähigkeit beurteilen kann und daß daher die Beklagte, der Klägerin bewußt, annehmen durfte und an genommen hat, die Klägerin könne zurzeit der Zahlung über die Keimfähigkeit bereits ausreichend unterrichtet gewesen sein, zumal die Beklagte nach der vieljährigen Geschäftsverbindung der Parteien mit einer wochenlangen Keimprüfung nicht zu rechnen brauchte. — Ist demnach davon auszugehen, daß die Klägerin das Fehlen der angeb lich zugesicherten Eigenschaft zu beweisen hatte so ist die Klage mit Recht abgewiesen worden. (Nachdr. verb.) Karl Misslack, Leipzig, Kochstraße 76. " Kleinere Mitteilungen I Die elektrische Pflanze. Unter dieser Spitzmarke lesen wir im Luzerner Tageblatt: „Im Staate Nicaragua gibt es, wie die „Nuova Antologia" zu berichten weiß, eine Pflanze, die eigenartige elektromagnetische Fähigkeiten hat. Wenn man ihr einen Zweig abschneidet, erhält man einen Schlag, der wie von einer starken elektrischen Bat terie herrührend empfunden wird. Auf sieben bis acht Schritte Entfernung beeinflußt die Pflanze den Kompaß. Die Abweichung der Nadel wächst mit der Annäherung des Instrumentes an die Pflanze. Wird der Kompaß zwi schen die Zweige gelegt, so dreht sich die Nadel mit großer Geschwindigkeit. Die elektromagnetische Kraft der Pflanze ist übrigens nicht immer gleich; um 2 Uhr nachmittag; ist sie am stärksten, während sie in der Nacht beinahe ganz verschwunden ist.“ Das ist eine höchst sonderbare Pflanze. Es würde sich lohnen, die starken elektromagnetischen Kräfte dieses Wundergebildes der Pflanzenwelt technisch auszunutzen. So z. B. könnte man sie in unseren Warm häusern in Kultur nehmen, mit ihrer Hilfe kleine Dynamos in Betrieb setzen, mit der erzeugten Elektrizität eine Akku mulatorenbatterie laden, und mit deren Hilfe die Gewächs häuser des Nachts, wenn die Kraft der Wunderpflanze ruht, die Gewächshäuser und Mistbeete elektrisch heizen und auch beleuchten, um durch die nächtliche Belichtung das Pflanzenwachstum anzuregen und die Ernte zu ver doppeln. Oder man könnte damit auch eine elektrische Wasserförderungsanlage, Beregnungseinrichtungen u. dgl. in Betrieb setzen. Jedenfalls würde der Einführer der Neu heit durch deren Vertrieb ein glänzendes Geschäft machen. Schade, daß der Gewährsmann des Luzerner Tageblattes den Namen der Pflanze nicht angibt. Erwerbung von Land für Gärtner und Kleinsiedelun gen durch die Stadt Wolfenbüttel. Die Stadt Wolfenbüttei hatte ihr Bestreben schon längere Zeit darauf gerichtet,' der Stadt nahegelegene Ländereien zu erwerben, um diese Gärtnern und Kleingartenpächtern zu überlassen. Die in dieser Beziehung geführten Verhandlungen sind in den letzten Tagen soweit gediehen, daß baldigst ein Antrag an die Landesversammlung wegen dieser Geländebeschaf fung abgehen kann. Der Pachtpreis würde, wenn eine, fünfprozentige Verzinsung erzielt werden soll, 82,50 M. für den Morgen betragen, soweit die Stadt das Land Pächtern überläßt. Nachdem die Stadtverordneten ihre Zustimmung erteilt haben, wird es nur noch der Zustim mung der Landesversammlung bedürfen, um das ange bahnte Grundstücksgeschäft in Vollzug zu setzen. — Wir halten dieses Projekt der Stadt Wolfenbüttel für durchaus im Interesse des Gartenbaues liegend. Die Gartenkunst und der Krieg. Wir lesen im „Bel gischen Kurier“, der in Brüssel erscheint: „Mit Ausnahme der Zentralallee, wo noch die einzige Rasenfläche liegt, ist der ganze große Park von Koekelberg in einen Gemüsegarten umgestaltet worden. Die kleinste i Landparzelle zwischen zwei Gesträuchen hat Verwertung j gefunden, und mit Erbsen, Karotten, Zwiebeln und Salat bepflanzte Erdstreifen gibt es in Hülle und Fülle. Aber hauptsächlich sind Kartoffeln in Mengen gepflanzt wor den. Waggonweise wird man sie bei der Ernte aus der Erde graben,“ — Armer Park von Koekelberg! — Und von Gumbinnen wird berichtet: Der Kriegshilfsverein für Gumbinnen hat zur Verschönerung und besseren Ausge staltung der Anlagen in der Stadt den Betrag von 100 000 M. bereitgestellt. — Glückliches Gumbinnen! Geplante Umgestaltung der Schönbrunner Gärten nach Potsdamer Muster. Durch die Tageszeitungen geht die Nachricht von der geplanten Umgestaltung der Schön brunner Gärten nach Potsdamer Muster. Das würde die Zerstörung eines der letzten im strengen französischen Stile des Barock geschnittenen Parkes und die Auflösung der architektonisch festen Baumgruppen nach dem Muster des englischen Gartens bedeuten. — Die Durchführung dieses Planes wäre im Interesse der Gartenkunst sehr zu bedauern. Dankbare Kundschaft eines Gemüsegärtners. Fast klingt es wie ein Märchen, was in dieser Kriegszeit, die im allgemeinen die freundschaftlichen Beziehungen zwi schen Verbraucher und Erzeuger nicht gerade gefördert hat, vor kurzem in der „Pößnecker Zeitung" zu finden war. Man lese und freue sich: Pößneck. Die Stätte eines eigenartigen Jubiläums war heute unser Marktplatz: 25 Jahre waren verflossen, seit HerrGärtnereibesitzerPfeifer und seine Gattin aus Köstritz den Pößnecker Wochenmarkt mit ihren Gartenprodukten beschicken. Herr Pfeifer, der be kanntlich ausgedehnte Gemüseländereien besitzt, hat in diesem Zeitraum große Mengen von Gemüse nach hier zum Verkauf gebracht, und es verdient volle Anerken nung, daß er besonders in den letzten Kriegsjahren, in denen die Nahrungsmittelbeschaffung auf Schwierigkeiten stößt, seine ganze Kraft einsetzte, um die städtische Bevöl kerung reichlich mit Gemüse zu versorgen. Der Ver kaufsstand, den das wackere Ehepaar nun seit einem Vierteljahrhundert inne hat, war von seinen Kunden und Kollegen schön geschmückt worden. Wie alt ist der Zichorienkaffee? Ein altes Buch aus dem Jahre 1722, das sich „Haushaltungskunst im Kriege“ betitelt und also ein Vorläufer unserer zahlreichen heuti gen Kriegskochbücher ist, berichtet über die „Zuberei tung eines Kaffeegetränkes aus Zichorienwurzeln": „Ein