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94 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für dn deutschen Gartenbau Nr. 23 u. 24 Grundstücke Auskunft von den Gerichts- oder Steuerbehörden ein. zuholen. Höchstpreise für Herbstgemüsekonserven. Eine Bekanntma chung der Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft mit beschränkter Haftung vom 9. April 1917 lautet: Vom Bevollmächtigten des Reichskanzlers sind nachstehende Preise für Herbstgemüse -in luftdicht verschlossenen Behältnissen festgesetzt worden: Erzeuger- Kleinhandels- Höchstpreis Höchstpreis Karotten: für die 1 1 Dose für die 1 11 Dose Jt J extra kleine . 1.— 1,25 kleine......... . 0,80 1,— junge 0.88 geschnittene . 0,64 0,82 Weißkohl ... . . . 0,61 0.78 Rotkohl und Wirsingkohl . 0,75 0,95 Braunkohl. . . 0,62 0,80 Rosenkohl ... 1,25 1,55 Blumenkohl . 1.35 1,65 Kohlrabi .... . 0,70 0,90 Kohlrabi, ganze Köpfe . . . 0.90 1,13 Sellerie . 0,95 1.20 Spinat ........ . 0,7] 0.90 Steinpilze . 1.72 2,— Steckrüben .... . 0.62 0.80 Pfifferlinge . . . 1.30 1,60 Diese Preise sind Höchstpreise. Fabrikanten und Händler, die in der Lage sind, bei einem ange messenen Gewinn zu geringeren als den hier angegebenen Preisen ihre Waren zu verkaufen, sind hierzu verpflichtet. Uns will es scheinen, als ob diese Preise den Fabrikanten in Anbetracht der niedrigen Höchstpreise der Rohware ganz gewaltige Profite ermöglichten, trotz der gestiegenen Verarbeitungskosten. Marktpreise für Gemüsepflanzen der Gärtnervereinigung Fran kenthal werden in den dortigen Tageszeitungen bekanntgegeben. Sie betragen für: Salat, im Mistbeet ausgesäte Pflanzen . 0‘o 1. M. extra stark oder pikiert 0/, 0 1.50 Koh 1 rab i. im Mistbeet ausgesäte Pflanzen . . %> 1.50 extra stark oder pikiert 0/o • Kraut, im Mistbeet ausgesäte Pflanzen . . % 1.50 extra stark oder pikiert .... 0), 0 7 — Blumenko hl, im Mistbeet ausgesäte Pflanzen . . 0/0 2. e extra stark oder pikiert . ... . 0/0 3—4 5? Lauch, im Mistbeet ausgesäte Pflanzen . . 0/0 1. Sellerie, im Mistbeet ausgesäte Pflanzen . . 0/0 1.— » extra stark oder pikiert . . . 0/0 1.50 Tom aten. mit Topfballen, das Stück —.15 M., "o 12.- » pikierte ... , „ — 10 „ " II 8 — n» Die Neuerrichtung von Gemüsetrocknungsanstalten wurde wie der in einer Anzahl von Gemeinden beschlossen, so z. B, in Voh winkel, Hohensalza, Soest, Hirschberg in Schlesien. Die Stadt Posen beschloß eine beträchtliche Erweiterung der bestehenden Anlage. Augenscheinlich dürften die zahlreichen Dörranstalten auch nach der Wiederkehr friedlicher (Zustande insofern von großer Be deutung sein, als sie große Massen von Frischgemüse dem Markt entziehen und auf diese Weise auf die Preisbildung zu Gunsten der Erzeuger einwirken werden. Das wäre eine erfreuliche Wirkung, welche im Interesse der Hebung des deutschen Gemüsebaues zu be grüßen wäre. Baummärkte in Süddeutschland haben sich bis auf den heu tigen Tag erhalten und sind an manchen Orten ein wichtiges Mittel । zur bequemen Versorgung der Kundschaft' mit Jungbäumen und Beerensträuchern. Wir lesen z. B.: Der Reutlinger Baummarkt war auch heute recht belebt. Es standen zum Verkaufe: 280 Apfelhoch- ’ stamme (Preis 1,30 bis 1,80 M.), 120 Birnenhochstämme (1,30 bis i 1,80 M.), 90 Apfel- und Birnenhalbhochstämme (1,60 bis 1,80 M.), 63 | Pflaumen- und Zwetschenbäumchen (0,80 bis 1,80 M.), 100 Pyramiden (0,80 bis 2,00 M.J, 2580 Johannisbeerstauden (5 bis 20 Pf.), 165 Sta- ; chelbeerstauden (10 bis 12 Pf.), 250 Himbeerstauden (4 bis 6 Pf., je j das Stück). Aufhebung des Einfuhrverbots für Stachelbeerpflanzen in Schweden. Die Einfuhr vcn Stachelbeerpflanzen ist mittels Kund machung vom 22. September 1905 verboten worden. Wie „Stock holms Dagblad" meldet, ist 'dieses Verbot nunmehr aufgehoben ’ worden. Bei der Einfuhr ist eine Bescheinigung eines bedeutenden : Pflanzenpathologen des Ausfuhrlandes beizubringen. Die Bescheini gung muß bestätigen, daß die Pflanzen unmittelbar vor dem Versand ; einer sachgemäßen Desinfektion unterzogen worden sind. Ausfuhrverbot in den Niederlanden. Durch drei Königliche Ver ordnungen vom 4. Mai 1917 ist die Ausfuhr von Gemüse- und Blumen sämereien aller Art, soweit ihre Ausfuhr nicht bisher schon verboten war, verboten worden. Kötzschenbroda. Die Ausschaltung der bisherigen Erdbeer börse ist beabsichtigt durch Gründung einer Verkaufsgenossenschaft des hiesigen Bezirks-Obst- und Weinbauvereins, e. G. m. b H. Dieser Verkaufsgenossenschaft ist die Mehrzahl der hiesigen Erd beerzüchter beigetreten: die Gemeinderäte der Lößnitzgemeinden unterstützen sie ebenfalls durch Beitritt oder durch Zuweisung der' Obsternten von den Gemeindestraßen. Denn nicht nur Erdbeeren, sondern überhaupt alles Obst und Gemüse ihres Bezirks will die Verkaufsgenossenschaft erfassen und damit in erster Linie die hie sige Gegend beliefern. Die Geschäftsräume der Verkaufsgenossen schaft sind heute im Pönitzhause gegenüber dem Bahnhefe eröffnet worden. Die bisherige Erdbeerbörse verhandelte die köstliche. Frucht der Lößnitz bekanntlich in der Hauptsache nach Berlin und Leipzig. Die Aktiengeseilschalt Flora in Köln a. Rh. hielt ihre Haupt versammlung ab. Nach dem, Geschäftsbericht für 1916 schließt die Rechnung des Berichtsjahres mit unverändertem Vortrag des aus früheren Jahren ‘stammenden Verlustes von I SO 641 M. ab. Zu Ab schreibungen wurden 34 947 M. verwandt Die Pflanzenbestände in den Palmen- und Gewächshäusern wurden, auf 25 079 M. abgeschrie ben. Das seit 1. November 1915 an den Werktagen in der Flora untergebrachte Kriegertagesheim wurde bis Anfang April regelmäßig benutzt und. nachdem es für die Sommermonate in den Volks garten verlegt war. vom 1, Oktober ab wieder in den Räumen der Flora eingerichtet. Unter den Verhältnissen der Kriegszeit konnten Vorschläge für eine endgültige . Regelung, des Verhältnisses der Stadt zur Flora noch nicht vorgelegt werden. Der am Ende des Berichtsjahres abgelaufene Vertrag mit der Stadt wurde mit un wesentlichen Aenderungen um ein Jahr verlängert. Düngemittelhöchstpreise nach dem Stande der zweiten Maihälfte 1917. Die Höchstpreise gelten beim Verkaufe an den Verbraucher. Bei Mengen unter 5000 kg erhöht sich der Höchstpreis um 50 Pf. für je angefangene 100 kg. 1. Reine Superphcsphate: Bei einem Gehalt von wasserlöslicher Phosphorsäure von 16 v, FL und darüber 58 Pf., 14—1'5,99 v. H. 62 Pf., 12—13,99 v. H. 68 Pf., 11,99 v. H. und darunter 110 Pf. für 1 kg Prozent wasserlöslicher Phosphorsäure. Beispiel: Nettopreis für 100 kg Superphosphat 12 Prozent: 0,68 mal 12 3,16 M, 2. Mischungen von Superphosphat mit schwefelsaurem Am moniak bzw. Natrium-Ammoniaksulfat bei einem Gesamtgehalt an Stickstoff und wasserlöslicher Phosphorsäure von 16 v. H.u. darüber 14—15,99V.H. 12—13,99v.H. 11,98 v. H. u, darunter Wasserlöslicher ' Phosphorsäure 60 Pf. 64 Pf. 68 Pf. 110 Pf. Ammoniak-Stickstoff 210 „ 210 , 210 » 210 . für 1 kg / Prozent. Beispiel: Nettopreis für 100 kg Ammoniak-Superphosphat mit 5 Proz. Stickstoff und 6 Proz. Phosphcrsäure: 2,10X5 - 10,50 M., 1,10X 6 6,60 M., zusammen — 17,40 M. 3. Mischungen von Superphosphat mit ‘Zusatz von Kali (Ammoniak-Superphosphat und Natrium-Ammoniak-Superphosphat, denen Kali zugemischt ist: bei einem Gesamtgehalt an Stickstoff und wasserlöslicher Phosphcrsäure von 11,99 v. H. und darunter): Preis für 1 kg/Proz.: wasserlösliche Phosphorsäure 110 Pf., Ammo niak-Stickstoff 210 Pf., Kali (K.O) 35 Pf. Im übrigen gelten die Preise wie zu 2. 4 Das Mir-then von phosphorsäurehaltigen Düngemitteln, mit Ausnahme von Superphosphat und aufgeschlossenem stickstoffhalti gen ausländischen Guano, mit stickstoffhaltigen Stoffen oder mit Kalisalzen ist verboten. Zulässig ist jedoch das Mischen von ent- leimten, nicht aufgeschlossenem Knochenmehl mit Kali; als entleimtes, nicht aufgeschlossenes Knochenmehl gelten nicht Stampfmehl, Trommelmehl, Fleischdüngemehl, Fischdüngemehl, Fleischknochen mehl, Kadaverdüngemehl und ähnliche Mehle. 5. Schwefelsaures Ammoniak: Preis für 1 kg'Proz. Ammoniak- Stickstoff: für gewöhnliche Ware (25 v. H. Ammcniak) 149 Pf., für gedarrte und gemahlene Ware (25,5 v. H. Ammoniak) 152% Pf. Be stimmte Mengen schwefelsauren Ammoniaks werden mit Genehmi gung der zuständigen Stelle über den Höchstpreis hinaus von der Bezugsvereinigung an die Genossenschaft verkauft. 6. Natrium-Ammoniaksulfat: Preise für 1 kg/Proz. Ammoniak- Stickstoff 149 Pf. 7. Kalkstickstoff: Preis für 1 kg/Proz. Stickstoff 140 Pf. Beispiel: Nettopreis für 100 kg Kalkstickstoff 18 Proz.: 1,40 X 18 25.50 M. 8. Blutmehl: 260 Pf., Preis für 1 Kg/Proz. Gesamtstickstoff. . 9. Hornmehl: 220 Pf., Preis für 1 kg/Proz. Gesamtstickstoff. 10. Ledermehl: Wollmehl und sonstige Stickstoffträger, außer den zu 4 -8 aufgeführter■ Preise für 1 kg/Proz. Gesamtstickstoff: a) durch Dämpfen oder Behandlung mit Schwefelsäure aufgeschlos sen 180 Pf., b) roh, d. h. nicht wie verstehend aufgeschlossen, aber entfettet, 40 Pf. 11. Guano, Poudrette: Aus dem Auslande eingeführt, Preise für 1 kg/Proz.: a) roh: Gesemtstickstoff 210 Pf., Gesamtpbosphor- säure 40 Pf., Kali (K.O) 40 Pf.; b) aufgeschlcssen: Gesamtstickstoff 210 Pf. wasserlösliche Phosphorsäure 60 Pf, Kali (KO) 40 Pf. 12. Organische Mischdünger mit Schwefelsäure aufgeschlos sen: Preise für 1 kg/Proz. : Gesamtsiickstoff 180 Pf., wasserlösliche Phosphorsäure '85 Pf. 13. Knochenmehl (aus entfetteten Knochen hergestellt): 1. Unentleimtes, gedämpftes, sowie entleimtes. ferner Stamof- mehl. Trommelmehl, Fleischdüngemehl, Fischdüngemehl, Fleisch- knochenmehl, Kadaverdüngemehl und ähnliches, in handelsüb-