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68 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau Nr. 17 u. 18 beete zu eng gestanden haben. Für 100 qm Anbaufläche ’ genügen 3 gr Samen. Die Pflanzweite in den Reihen ist auf 60 cm zu bemes- | sen, der Abstand der Reihen ebenso weit. Dabei bringt man auf 100 qm Anbaufläche 280 Pflanzen unter und erntet ' davon 80 Pfund bis zu 1 Zentner Rosen. Vorausgesetzt na- I türlich, daß man eine gute Sorte verwendete und beim An kauf des Saatgutes nicht irgendwelches minderwertiges, von sogenannten Pfuscherpflanzen stammendes Saatgut erwischte. Als beste Sorten nenne ich den Erfurter Halb- I hohen, Odenser Markt und Herkules. Auch Pariser Markt ist gut. Aber nur dann, wenn die Pflanzung nicht zu eng ausgeführt wurde, erntet man die oben angegebene Menge. Den je freier der Rosenkohl steht, um so länger lebt jedes einzelne, den Strunk besetzende Blatt,, um so länger und fleißiger kann es in voller Belichtung arbeiten und das am Grunde seines Blattstieles vorhandene Auge zu einer Rose umbilden. Hatte man gutes Saatgut, dann ist das oft emp fohlene Köpfen der Rosenkohlpflanzen, wenn sie nicht ge nügend Rosen ansetzen, überflüssig, nämlich deshalb, weil Pflanzen guter Abstammung diese unangenehme Gewohn heit nicht haben, sondern bei rechtzeitiger und weitläufiger Pflanzung sich sicher reichlich mit einem „Rosengewand" bekleiden. Euphorbia jacquiniaeflora, ein wertvoller Winterblüher. Es ist merkwürdig, daß diese schöne Pflanze so selten in unseren Kulturen zu finden ist, trotzdem ihre schlanken Blütenzweige einen sehr eleganten Vasenschmuck dar stellen. Sie werden etwa einen Meter lang, hängen in leichtem Bogen über, und tragen an den Ansatzstellen der schmalen elliptisch-lanzettlichen Blätter ihre leuchtend gelbroten Blüten, die im Januar und Februar erscheinen. In dieser winterlichen Blütezeit liegt natürlich ein sehr großer Vorzug dieser schönen Wolfsmilchart. Sobald an fangs März die Pflanzen abgeblüht sind, müssen sie trocken j gehalten werden, zu welchem Zwecke man sie am besten : unter der Stellage umlegt. Diese Ruhezeit soll bis in die ersten Apriltage dauern, dann aber werden die Wurzel ballen ausgeschüttelt und die Pflanzen in einem hellen, ! sonnigen Hause bei durchschnittlich + 22" C Wärme in frische Erde eingeschlagen. Häufiges Spritzen lockt bald die jungen Triebe hervor, die in kleine Töpfe in eine gleichteilige Mischung von Torfmull und Sand gesteckt, ■ sich bei reichlicher Bodenwärme binnen einer bis anderi halber Woche bewurzeln. Im Mai müssen dann die jungen Pflanzen auf Erdbeete ausgepflanzt werden. Als Erd- mischung verwendet man ein gleichteiliges Gemisch von Lauberde, Torfmull, Rasenerde mit so viel Sand, daß die fertige Mischung als eine sandige bezeichnet werden kann. Die Erde wird in einer 15 cm hohen Schicht auf den Flä chen der Tische oder Grundbeete eines Warmhauses aus gebreitet und die Pflanzen in durchschnittlich 18 cm Ab- stand ausgepflanzt. Stecklinge, welche später, also Mitte Mai bis Ende Juni, gemacht werden, können sogar noch enger, mit etwa 10 bis 12 cm Abstand, gepflanzt werden. Das Kulturrezept während des Sommers lautet: Viel spritzen, und zwar nicht nur die Pflanzen, sondern auch die Wege und Mauern usw., aber auch zur Verhütung geilen Wachstums viel lüften! Heizen, sobald die Tem peratur im Hause unter 15" C sinkt; was nur in naßkalten Sommern öfter eintreten wird. Auch gegen den Herbst hin bilden 15" C die Grenze, deren Unterschreitung Hei zung notwendig macht. Natürlich ist das Spritzen bei kühlerer Witterung zu mäßigen und schließlich auf ein Minimum zu beschränken, denn feuchte Kühle ist den Pflanzen sehr unbekömmlich. Die zuerst, also im Mai, auf die Erdbeete gebrachten Pflanzen liefern uns einen zwei ten Satz Vermehrung, indem wir ihnen die Köpfe ab- | schneiden und sie bis Ende Juni anfangs Juli noch stecken. ' Diese Sommerstecklinge bleiben nur eintriebeig, und des halb pflanzen wir sie zur besseren Ausnützung des Raumes enger als die Frühjahrsstecklinge, welche sich nach dem Köpfen verzweigen und mindestens je zwei, häufig auch je drei Triebe bringen. Um eine möglichst gute Ausbil dung der Blüten zu erzielen, werden die Pflanzen von Mitte August ab jede Woche einmal mit aufgelöstem, ver gorenem Kuhdung gegossen. Zur Ergänzung des darin feh lenden Kali und Phosphorsäuregehaltes setzt man auf 1 Liter etwa 1% gr Superphosphat und 1% gr vierzig prozentiges Kalisalz zu, also für eine 10 Liter fassende Kanne je 15 gr der beiden Salze. ==================—----======—==== Eine wichtige Frage im Kohlenhandel des Gärtners wurde uns unlängst unterbreitet. Im Juni 1916 hatte ein Handelsgärtner in der Lausitz bei einem Kohlenhändler einen Abschluß auf einen Waggon Ilsebriketts, 300 Zentner, zum Preise von 90 Pf. frei Haus für den Zentner, ge macht. Nun stellte sich aber gerade in der Zeit, wo das Heizmaterial in der Gärtnerei gebraucht wurde, heraus, daß dem Kohlenhändler die Lieferung unmöglich wurde, weil ihm die Gespannkraft zum Ab- und Anfahren der Kohle fehlte und auch von ihm nicht beschafft werden konnte. Um nicht unter dem Frost zu leiden, besorgte sich der Handelsgärtner nun selbst unter seiner Bekanntschaft Fuhrwerke und ließ sich selbst nach und nach seinen Be darf holen, zum Teil auch in kleineren Mengen auf einem Handwagen. Nachdem das Quantum ziemlich abgenom- men war, sandte der Kohlenhändler eine Rechnung, in welcher der Preis auf 1 M. für den Zentner gestellt war, weil der Kohlenpreis inzwischen in die Höhe gegangen war. Der Handelsgärtner weigerte sich, den Mehrpreis zu zah len, und zwar mit Recht. Wenn Kohle zu einem bestimm ten Preis gekauft ist, so muß der Verkäufer zu diesem Preise liefern, wenn auch nachträglich der Preis für die Ware vom Werk, von dem sie der Händler bezieht, ge steigert wird. Wollte der Händler sich wegen der Preis schwankungen freie Hand in der Preisbemessung lassen, so mußte er „freibleiben d“, oder mit der Klausel „Preiserhöhung vorbehalten" verkaufen. Ver kaufte er aber ohne Vorbehalt den Zentner für 90 Pf., so kann er hinterher ihn nicht mit 1 M. ansetzen. Kein Gärtner braucht in eine solche Preiserhöhung zu willigen, Es kommt aber noch etwas anderes in Frage. Die Kohle war mit 90 Pf. „frei Haus" gehandelt und der Gärtner mußte sie sich selbst abholen. Infolgedessen hat er einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für die Zufuhr in die Gärtnerei. Er darf von dem Preis kürzen, was er an Fuhr lohn oder für Vergütungen an die Personen gezahlt hat, die ihm die Kohle herbeischafften, denn diese Un kosten treffen nach dem Abschluß eben den Verkäufer und nicht den Käufer. Und schließlich kommt noch etwas in Betracht. Der Händler war außerstande, lauter Ilse briketts zu liefern, und der Gärtner mußte deshalb zu einem beträchtlichen Teil minderwertigere Kohle abneh men, um nicht einzufrieren. Auch in dieser Beziehung ist ein Abstrich von der Rechnung gerechtfertigt, denn für eine minderwertigere Ware kann auch nur ein Minderpreis rechtlich gefordert werden. Ein weitergehender Schaden ersatz würde dagegen ausgeschlossen sein, da ja der Händ ler sich auf eine Unmöglichkeit der Leistung berufen kann, weil das’ Ilsewerk ihm nicht ausreichend liefern konnte. Wir sind auf diese Rechtsfragen hier eingegangen, weil vielleicht mancher andere Gärtner die gleichen Erfahrun gen gemacht hat und ihm deshalb unsere Ausführungen willkommen sein werden. P.