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Nr. 48 PAPIER-ZEITUNG 2 °35 Rollen- Einschlag- Papiere für alle Branchen. Abreiss-Apparate iere in Rollen u. Paketen, Friseurrollen, Schrank ¬ papiere in Rollen, Butterbrotpapier in Umschlag und Karton, — liniierte Kassarollen unliniierte - Rändelpapiere in Gold und Glacpapiere Bienengräber & Heincke, Plauen i. V. Rollen- und Klosettpapierfabrik 1180392 Merle igeage Am ------ -----— Gerresheim bei Dusseidorr GIRO-CONTO: Reichsbank Düsseldorf. .Telegramm-Adresasn Hansa GERRESHEI MBTELEFONRUf Ne s4 a--i 2224BTAEVmS a33medasupm Ä^^Specialfabrik für wasserdicht Vti pdukuuyoolulIc Fwachspapiere,Glanztuche Olstoffe.ölpergamente^ ^„Schutzpapierf. feuchte wände u.Dacnpappen etc, g Briefkasten Der Frage muß toJ Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur wenn 'Abdruck ohne Namen gestattet Alleinverkauf. — Partieware 7563. I'rage: Wir haben einem Papiergroßhändler den Alleinverkauf des Papiers unserer Papierfabrik übertragen. Wie bei jeder anderen Fabrik passiert es auch bei unserer, daß ab und zu mal Partieware vorhanden ist, um deren best möglichsten Verkauf wir uns dann zu bemühen haben. Die Firma, die den Alleinverkauf hat, stellt sich auf den Standpunkt, daß wir solche Partien keinesfalls in ihrem Verkaufsbezirk ab geben dürfen, sondern sie entweder nach dem Ausland verkaufen oder einstampfen lassen müßten. Verkauf solcher Partien nach dem Auslande wäre aber wegen der hohen Kosten für Fracht und Zoll ausgeschlossen, und zu dem ungewöhnlichen Ver fahren, solche Posten einzustampfen, bloß, weil für reguläre Ware ein Alleinverkaufsrecht besteht, wollen wir uns nicht ver stehen. Wir haben der Firma die Zusage gemacht, ihr solche Partieware immer zuerst anzubieten und sie ihr zu überlassen, wenn sie uns dafür einen annehmbaren Preis bewilligt, wenn sie das aber nicht tut, uns das Recht Vorbehalten, solche Par tieware an kleinere Händler in der Nähe der Fabrik zu verkaufen. Dürfen wir nach Ihrer Ansicht dies tun, trotz des Einspruchs der Firma, oder halten Sie diesen Einspruch für berechtigt? Antwort: Da der Großhandlung der Alleinverkauf sämtlicher Erzeugnisse der Papierfabrik übertragen wurde, so ist darin auch der Verkauf der Partiewaren inbegriffen. Wir sind daher der Ansicht, daß Fragesteller nicht be rechtigt sind, Partiewaren im Inland anderen anzubieten. Dadurch würde auch mitunter der Preis für marktgängige Ware gedrückt, also der Alleinverkäufer geschädigt. Aber dieser darf nicht ohne weiteres die Uebernahme von Partie waren ablehnen, sondern er muß sich bemühen, dieselbe zu verkaufen. Denn das Recht des Alleinverkaufes schließt auch die Pflicht in sich, alle von der Fabrik erzeugte brauch bare Ware zu übernehmen. Ausschuß, eingerissene Bogen usw. braucht er nicht anzunehmen, solche Ware muß die Fabrik, wenn sie dieselbe nicht im Ausland unterbringen kann, einstampfen. Druckfähigkeit von Chromopapier 7564. Frage: Wir senden Ihnen 2 Druckmuster und bitten Sie, das Papier zu untersuchen. Was ist schuld daran, daß sich der Abschnitt B schlecht und fleckig druckt, während der Ab schnitt A sich sehr gut gedruckt hat? Die beiden Abschnitte sind kurz hintereinander mit der gleichen Farbe gedruckt worden, auch war der Stein gleichmäßig angefeuchtet. Antwort eines Fachmannes: Die Prüfung der mir zu gesandten mit zwei schweren Farben bedruckten Proben, A und B, ergab folgendes: Dicke, Glätte, Leimung, Deck fähigkeit und Saugfähigkeit ist bei beiden Proben gleich. Die ungleiche Farbenaufnahme beim Druck des Papieres liegt daran, daß die Chromo-Kaseinschicht viel zu schwach geleimt ist, wodurch sie teilweise auf dem Stein sitzen bleibt. Das Papier ist für diesen Zweck ganz ungeeignet. Für die vollgedeckte, mit roter, fester Körperfarbe zu druckende Zeichnung, mit darauffolgender schwerer schwarzer Zeich nung, wäre ein mit Tierleim gut geleimter Chromostrich geeigneter gewesen. Durch Ueberdrucken des noch un bedruckten Papiers mit einer Firnisschicht, welcher etwas Weiß (Kremserweiß) und eine Spitze Blau zugesetzt wird, läßt sich das Papier besser druckfähig machen. X Briefumschläge 7565. Frage: Ein Kunde bemängelt eine letzte Lieferung Briefumschläge und schreibt mir, er habe von seinem Vertreter die Rüge erhalten, daß die Umschläge in zerrissenem Zustande ankommen und verschiedentlich sogar postamtlich verschlossen werden mußten. Bei Verwendung der früher gelieferten Um schläge hätten sich derartige Anstände nicht gezeigt, und er be hauptete, daß die neuen Umschläge geringer seien. Ich füge drei Briefumschläge bei, i entstammt einer vor 4 Jahren erfolgten, 2 einer vor zwei Jahren erfolgten und 3 der letzten bemängelten Sendung. 1 ist etwas besser, aber 2 und 3 unterscheiden sich nicht voneinander. Ueber 2 hat mein Kunde keine Klage gehabt, nur über 3. Ist 3 geringer und weniger haltbar als 2? Antwort: Die Briefumschläge II und III sind ziemlich in gleichem Maße minderwertig und brüchig. II ist sogar noch eine Kleinigkeit brüchiger als III. Dagegen ist der Briefumschlag 1 verhältnismäßig gut und haltbar.