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145° PAPIER-ZEITUNG Nr. 35 Prüfung von Chromopapier Wie wird Chromopapier auf seine Druckfähigkeit hin vor dem Druck geprüft, um späteren Beschwerden vorzubeugen? Ist es möglich, durch eine derartige Prüfung festzustellen, ob das Papier für vielfarbigen, etwa io—12 farbigen, Druck geeignet ist? Y. Antwort eines Fachmannes: Um Chromopapier auf seine Druckfähigkeit zu prüfen, müssen darauf eine oder mehrere zweckentsprechende Farben gedruckt werden. Ist z. B. ein Papier für 10 bis 12 Farben bestimmt, so muß die Prüfung folgendermaßen vorgenommen werden: Die ersten Farben solcher Druck sachen sind in der Regel Lasur- und Halbtonfarben. Diese werden zuerst gedruckt, am 1. Tage können 2 bis 3 dieser Farben aufgedruckt werden, am 2. Tage wieder 1 auch 2 weitere, vom 3. Tage ab aber nur jeden Tag eine weitere Farbe. Die Dauer dieser Prüfung nimmt 8 bis 10 Tage in Anspruch. In den meisten Fällen sieht man aber schon bei der 5. bis 7. Farbe, ob das Papier für so viel Farben geeignet ist oder nicht. An den Stellen, an welchen 2 bis 5 Farben übereinanderliegen, bildet sich dann schon eine Farbhaut, welche das Aufsaugen der folgenden Farben stört oder verhindert. Aus diesem Grunde muß allen folgenden Farben Trockenstoff zugesetzt werden. Setzt man diesen Farben Bologneserkreide als Trockenstoff zu, so schlagen die Farben matt ein. Wird dagegen anstatt Bologneserkreide flüssiges Sikkativ, Kopallack, Trocken firnis oder Glanzfirnis zugesetzt, so zeigen die Farben später einen mehr oder weniger speckigen Glanz. Dies muß bei der Prüfung besonders berücksichtigt werden. Ferner ist bei solchen Prüfungen ganz besonders auf die Zugabe von Firnis zu den Farben Rücksicht zu nehmen. Die dünnen Sorten Firnis schlagen sehr gut und schnell ins Papier ein, die mittleren Sorten weniger schnell, und die strengen Firnisse (Blattgoldfirnis) äußerst schwer. Es ist am besten, die Farben in Mittelfirnis zu reiben. Für die weitere Mischung von Lasur- und Halbtonfarben verwende man auf 3 Teile dünnen Firnis 1 Teil Mittelfirnis und füge der Mischung, damit der dünne Firnis die Zeichnung nicht verschmiert, ein wenig Blattgoldfirnis zu. Die Farbe erhält durch den Blattgoldfirnis mehr Zähigkeit, ohne die Saug fähigkeit des dünnen und Mittelfirnisses wesentlich zu be einträchtigen. Bei Körperfarben (strengen Farben) ver wende man mehr dünnen als Mittelfirnis, den Blattgold firnis lasse man ganz weg. X. Eingänge Vierfarbendruck von Dr. E. Albert & Co. in München und Berlin SW 48. Ein soeben fertiggestelltes Blatt von 75X60 cm Päpiergröße trägt die Vervielfältigung eines Gemäldes von C. L. Jessen in Deezbüll. Es stellt eine Gemeinderats-Sitzung in Ostfriesland dar, und nach Ansicht des Künstlers ist der Vierfarbendruck in jeder Hinsicht gelungen. Da zur kritischen Beurteilung einer solchen Arbeit der Vergleich mit dem Original unerläßlich ist, weil Abweichungen in den Farben ohne solches nicht fest gestellt werden können, müssen wir uns darauf beschränken die malerische Wirkung und die technische Vollkommen heit des Druckes anzuerkennen. Lohnbewegung im Steindruckgewerbe Stuttgart, 29. April Im Juni des Vorjahrs wurden hier zwischen den Besitzern und den Gehilfen der Steindruckereien unter Vorsitz des Gewerbeinspektors Vereinbarungen bezüglich Minimallohn, Arbeitsordnung, Arbeitszeit, Lehrlingsskala usw. getroffen, die den Angestellten manche Vorteile brachten und 3 Jahre Geltung haben sollten. Trotzdem traten die Arbeiter einer Firma an diese wegen roprozentiger Lohnerhöhung vor kurzem heran und kündigten gemeinsam, als solche nicht bewilligt wurde. Davon ausgehend, daß solche Abmachungen nicht jeden Augenblick durch erneute, weitergehende Forderungen, besonders wenn sie mit Gewalt erzwungen werden sollen — durchbrochen werden dürfen, erklärten sich die Stuttgarter Firmen solidarisch und kündigten ihrerseits ihrem Personal am 28. April, nachdem Anrufen des Senefelderbundes und nochmalige Verhandlung mit den Gehilfen der bedrohten Firma nicht zur Zurückziehung der Kündigung führte. Ich erinnere an die Tarifverhandlungen in Leipzig im Februar dieses Jahres; was nützen solche Verträge, wenn die Arbeiter glauben, jederzeit weitergehende Forderungen aufstellen und mit Gewalt durchsetzen zu dürfen. Druckereibesiteer Buchbinder-Tarifvertrag in Berlin, Leipzig und Stuttgart. Nach den bisherigen Abmachungen zwischen den vertragschließenden Parteien und auch nach den Beschlüssen der Verbandstage der Buchbinder sollte der bestehende Tarifvertrag über das gesamte Deutsche Reich ausgebreitet werden. Dies ist jedoch bisher nur in geringem Umfange erreicht worden, sodaß die Arbeit im Buchbindergewerbe zumeist tariflich noch nicht geregelt ist. Zwischen den im Vertrage festgesetzten und den sonst gezahlten Löhnen bestehen Unterschiede bis zu 25 v. H. Da die in den obengenannten'Städten bestehenden korporativen Arbeitsverträge in diesem Jahre ablaufen, ist die Gehilfenorganisation an die Arbeitgeberorganisation mit der Forderung herangetreten, bei Neuabschluß des Vertrages verbesserte Arbeitsbedingungen fest zusetzen. Daraufhin hat der Verband der Buchbindereibesitzer geantwortet, daß er sich trotz der Verteuerung des Lebensunter halts zu einer Lohnerhöhung für dieses Jahr nicht verstehen könne, da in dem abgeschlossenen Vertrage die Teuerungsver hältnisse schon im voraus berücksichtigt worden seien. Eine weitere Erhöhung der Minimalstundenlöhne und der Akkord positionen wäre auch wegen der Unterbietung durch die tariflich nicht geregelten Buchbindereien unmöglich. Es sei zwar nicht Schuld der Gehilfen, daß sich der Tarifvertrag nicht weiter ausgebreitet habe, mit der Tatsache selbst aber müsse gerechnet werden. Die Arbeitgeber schlagen deshalb vor, die jetzigen korporativen Arbeitsverträge in den drei Städten ohne jede Ab änderung in den allgemeinen Bestimmungen und in den Positionen des Akkordtarifes auf weitere fünf Jahre zu verlängern. Die Arbeitgeberorganisation gibt zu, daß die tariflichen Satzungen einzelne Mängel enthalten, aber deshalb sei eine Umarbeitung nicht notwendig. Die Arbeitgeber geben auch die Versicherung ab, daß von den Minimalstundenlöhnen nur in geringem Maße Gebrauch gemacht werden soll, daß vielmehr den Arbeitern und Arbeiterinnen ihren Leistungen entsprechende höhere Löhne gezahlt werden sollen. Weitere Unterhandlungen stehen bevor. (Soziale Praxis, Berlin) Lohnbewegung im Buchbindergewerbe in Sicht. In Leipzig fand am 28. April eine stark besuchte Versammlung von Buch bindergehilfen statt, die zur Revision des am 31. August 1906 ablaufenden Buchbinder-Tarifs Stellung nahmen. Vom Refe renten wurde ausgeführt, daß in Anbetracht der allgemeinen Teuerung Erhöhung des jetzt 46 Pf. betragenden Mindeststunden lohnes eintreten müsse. Von den Arbeitgebern sei indes die nachgesuchte Lohnerhöhung abgelehnt worden mit der Begrün dung, daß angesichts der großen Konkurrenz die Prinzipale hierzu nicht imstande seien, auch wünschen die Prinzipale fünf jährige Verlängerung des Tarifs. Die Versammelten wollen in einer weiteren Versammlung bindende Beschlüsse fassen. Sie erklärten sich ferner mit der Zahlung einer Extrasteuer ein verstanden, um damit einen Kampffonds zu schaffen. K. Haftung Vertragsbrüchiger Arbeiter. Der Verleger der »Rheinisch-Westfälischen Zeitung« hatte bei dem Gewerbegericht in Essen 14 Gehilfen, die vor einiger Zeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist in Ausstand getreten waren, auf Ersatz des ihm hierdurch entstandenen Schadens in Höhe von 5780 M. verklagt. Das Gewerbegericht verurteilte die Verklagten, den Schaden in obiger Höhe zu ersetzen. K. (Frankf. Ztg.) Prägepapier und Aufstanzverfahren Zu Nr. 29 S. 1209 Der Herr Einsender A J scheint das technische Verfahren unserer Neuheit nicht erfaßt zu haben, trotzdem ihm ein Muster druck vorlag. Dies wundert uns nicht, da es vorkommt, daß selbst der den Arbeitsgang mit eigenen Augen beobachtende Fachmann nicht versteht, wie es möglich sei, daß, wenn zwei seitig gefärbtes Papier auf das zu bedruckende Werkstück ge legt wird, durch einen einzigen Pressendruck beide Seiten des Papiers im Druck erscheinen. Dies ist nur möglich durch die eigenartig gravierten Platten. Der Herr Einsender bestreitet, daß die von uns als »eigenartig graviert« bezeichneten Platten von den anderen ganz abweichen. Und doch ist dem so. Er schreibt weiter, diese Art Gravuren müßten aus Teilen zu sammengesetzt sein, denn Reliefschnitt und Flachdruck gleich zeitig in einer Platte anzuwenden, ginge aus gravier-technischen Gründen nur bei kleinen Sachen. Wir entgegnen hierauf, daß dies in jeder beliebigen Plattengröße geht, und daß gerade dies das eigenartige an unseren Gravuren ist. Uebrigens sind nicht nur die eigenartigen Gravuren, sondern auch das dazu nötige farbige Prägepapier unsere Erfindung. Gebrüder Mejo, Gravier-Anstalt Leipzig Aufreizendes Buch. Die Strafkammer in Rudolstadt verurteilte den dortigen Buchhändler Bock, den Verleger von Corvins »Pfaffenspiegel«, wegen Vergehens gegen den § 166 zu einer Woche Gefängnis und zur Unbrauchbarmachung von 14 Stellen jenes Werkes. Eg. (Tägl. Rundschau).