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2120 PAPIER-ZEITUNG auf die weitgehenden Konsequenzen« eine Beitragleistung abgelehnt habe, empfehle er, der Sektionsvorsitzende, die Gewährung von Beihilfen immer wieder zu beantragen. Man möge einen Teil der Zinsen aus den großen Rück lagen für diese Beihilfen verwenden. Der Verwaltungs Vorsteher Müller- Halle a. S. knüpft an diese Ausführungen mit dem Bemerken an, daß kürzlich vom Vaterländischen Frauen-Verein in Zahna die Ge währung einer jährlichen Unterstützung zur Erhaltung der Gemeindeschwester nachgesucht sei. Der Antrag sei für die nächste Vorstandssitzung zurückgelegt worden, und es sei kaum daran zu zweifeln, daß er hier eine wohlwollende Beurteilung finden werde. Gerade jetzt liege in Zahna ein Arbeiter der dortigen Pappenfabrik schwerkrank darnieder mit Knochenbrüchen an beiden Beinen; gelänge es, wie zu hoffen sei, ärztlicher Kunst und Wissenschaft, den Mann wieder zu heilen, und werde der Arzt, wie auch besonders der Kranke, hilfreich durch eine Gemeindeschwester unter stützt, so sei es nur recht und billig und ein Gebot der Dankbarkeit und Nächstenliebe, daß für die Erhaltung der Schwester ein entsprechender Beitrag geleistet werde. Wenn in früheren Jahren im Genossenschaftsvorstande und in den Genossenschafts-Versammlungen gegen die Auf wendungen für die Verletzten innerhalb der Wartezeit Ein spruch erhoben sei, so könne jetzt festgestellt werden, daß die — übrigens ganz unberechtigten — Klagen nunmehr verstummt wären. Ja, es lasse sich beobachten, wie gerade jene Kreise, die früher das Verfahren der Sektion VIII be mängelt haben, jetzt sehr wirksam in gleicher Weise vor gehen. Für die Unfallverhütung und für die erste Fürsorge Schwerverletzter könne garnicht genug geschehen, und der Vorwurf, der den Berufsgenossenschaften in dieser Hinsicht auch von einflußreichen Seiten gemacht sei, erscheine ihm — dem Verwaltungsvorsteher — ( garnicht so unberechtigt. Wie anders seien dagegen die Versicherungsanstalten bei der Errichtung und Unterstützung von Lungenheilstätten vorgegangen. Vielleicht führe also erneute Erwägung den Genossenschaftsvorstand doch zu der Ueberzeugung, daß die für Unterstützung der Gemeindeschwestern ausgegebenen Gelder gut angelegt seien. Bei einer Umlage von fast 11/2 Millionen M. könne es auf etliche Tausend M. mehr für diesen guten Zweck doch wahrlich nicht ankommen. Die Sektionsversammlung stimmte diesen Ausführungen durchaus zu. - • ■ IV The C. D. Ekman Memorial fund Für den verstorbenen schwedischen Sulfitstoff-Erfinder sind in England und Schweden gegen 600 Lstr. = 12000 M. gesammelt. In der Liste der Zeichner finden wir auch eine deutsche Sulfitstoff-Fabrik. Es ist angeregt, daß das gesammelte Geld zur Erziehung der beiden Söhne Ekman’s in Schweden benutzt werden soll, und man hofft 10000 Lstr. zusammenzubringen. Gaben werden erbeten an die British Wood Pulp Association Chamber of Commerce Buildings Oxford Court Cannon Street London E C Alleinverkauf. — Partieware Aus Oesterreich Zu Frage 7563 in Nr. 48 Wir haben einen ganz ähnlichen Fall. Bei uns steht es so, daß wir ungefähr 5 Sechstel der ganzen Erzeugung kaufen, und dafür den Alleinverkauf in einigen Ländern und dem Heimats lande der Fabrik haben, während das übrige Sechstel von der Fabrik selbst nach dem westlichen Auslände abgesetzt wird. Wir haben gelegentlich, ganz so wie Sie, behauptet, daß die die Fabrik in unserm Vertragsgebiete keinerlei Verkäufe vor nehmen soll, also auch keine von Partiewaren. Das haben wir aber nicht damit begründet, daß sonst vielleicht ein Schaden für uns als Alleinverkäufer entstehen könnte, sondern wir haben erklärt, daß wir nicht schuldig sind, uns in eine Erörterung darüber einzulassen, ob eine Vertragsverletzung für uns schädlich ist oder nicht. Sie soll nicht deshalb unterlassen werden, weil sie uns schaden könnte, sondern deshalb, weil sie verboten ist. Müßte man immer wieder Untersuchungen darüber dulden, welche Vertragsbrüche schädlich sind und welche nicht, so könnte man nie eines Vertrages sicher sein. Nr. 51 Die Fabrik, der wir alles bar bezahlen, würde sich sehr wundern, wenn wir einmal sagen wollten: Ihr seid vielfache Millionäre und werdet es bestimmt gar njicht fühlen, wenn wir einmal einen Monat lang nichts bezahlen. Wir erlauben uns also den Vertrag ein wenig an einer Stelle zu verletzen, die Euch nicht wehe tut, indem wir die vormonatlichen Fakturen streichen. Die Stelle in der Antwort, welche sagt, daß sich der Allein verkäufer Mühe geben muß, Partieware zu verkaufen, scheint uns also nicht nur unrichtig, weil sie eine Pflicht aufstellt, die nicht vorhanden ist, sondern sie erscheint uns auch sehr ge fährlich, weil ein Rat oder eine Auskunft klar und bestimmt sein soll, hier aber gleich 10 Streitpunkte aus dem einen gemacht werden, der vorher bestand. Der Ausdruck, 1. daß man sich bemühen soll, und 2. daß die Pflicht besteht, alle brauchbare Ware zu übernehmen, wird von jedem der beiden Teile anders aufgefaßt werden. Wer soll entscheiden, ob sich der Verkäufer Mühe genug gegeben hat? Wer soll sagen, welche Partieware brauchbar ist? Kann man eine Größe und Stärke, die in England gangbar ist, einem Buda pester Händler als gangbar aufdrängen, der nur nach Oesterreich- Ungarn und nach dem Orient arbeitet? Was soll geschehen, wenn sich der Alleinverkäufer nach Meinung der Fabrik nicht genug Mühe gegeben hat? Was soll geschehen, wenn er sagt, daß er schon Mühe genug hat, sein Pilichtquantum abzusetzen? Soll dann die Fabrik wegen zum Beispiel zehn Partieposten zu je 6 oder 800 Kilo das Recht haben, einen Vertrag zu brechen, der den Alleinverkauf wegen einer Abnahme von 100 Waggonen zum Gegenstände hat? So steht nämlich unser Fall! Wir sind der Meinung, daß die Antwort Nr. 7563, so günstig sie auch für unsern Standpunkt scheint, in Wahrheit doch nur Streit verursachen kann, und daß es richtiger gewesen wäre, sie bestimmter abzufassen. Papiergroßhändler Vorstehend ist der starre Rechtsstandpunkt klar aus gedrückt. Enge Geschäftsbeziehungen sollten sich jedoch, wenn möglich, in freundschaftlicher Weise abspielen. In unseren Antworten ist daher nicht nur das starre Recht angeführt, sondern auch das, was nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte (BGB) angemessen erscheint. Verein der österreichisch-ungarischen Papierfabrikanten. Am 16. Juni hat in Reichenberg die 33. ordentliche Generalversamm lung des Vereins der österreichisch - ungarischen Papierfabri kanten stattgefunden, welche zahlreich besucht war. In Ver hinderung des Präsidenten Herrn Karl Ellissen leitete die Ver sammlung Vizepräsident Kommerzialrat Adolf Hardegen (Wien). Nach einer beifällig aufgenommenen Ansprache des Handels kammer-Präsidenten Alois Neumann wurde der Tätigkeitsbericht des Komitees erstattet. Er enthält zunächst eine eingehende Darstellung der wirtschaftlichen Lage der Papier industrie, die, obwohl die Werke reichlich beschäftigt sind, keineswegs be friedigend sei, da es nicht gelingen will, die durch die stetige Verteuerung der Rohstoffe, durch die hohe Belastung durch staatliche und autonome Abgaben und sozialpolitische Leistungen cingetretenen erhöhten Erzeugungskosten auf die Verbraucher abzuwälzen. Diese Erscheinungen drängen zum Zusammen schlusse ganzer Gruppen gleichartiger Unternehmungen. Der Bericht bespricht die neuen Handelsverträge und stellt fest, daß die Papier-Industrie bei den Handelsverträgen nicht schlecht abgeschnitten hat; es sei zu erwarten, daß die heimische Papier verarbeitungs-Industrie unter dem Schutze der neuen Zölle er starken und zu einem bedeutenderen Abnehmer werde als bisher. Die vom Sekretär Adolf Hladufka vorgelegte Jahresrechnung weist einen Saldo von 62436 Kronen am 31. Dezember 1906 auf. Kommerzialrat Fritz Hamburger (Wien) unterbreitete den Antrag, den von 40 Firmen der Papier-Industrie gezeichneten Julius Ritter v. Kink-Studienfonds von 9909 K., den Ritter v. Kink seinerseits um 2000 K. erhöhte, durch eine weitere Widmung des Vereins der österreichisch-ungarischen Papierfabrikanten von 3500 K. auf 15000 K. zu bringen und von den Zinsen dieses Fonds zwei Bewerbern je 300 K. zu gewähren. Die Ver sammlung erteilte diesem Anträge einmütig ihre Zustimmung, worauf der Vorsitzende Anlaß nahm, jenen Firmen, welche zu dem Fonds Beiträge geleistet haben, den Dank auszusprechen. Den Bericht der Direktion des k. k. Technologischen Gewerbe museums in Wien über die Abhaltung des 16. Spezialkurses für Papier-Industrie erstattete Regierungsrat Laube. Die Versamm- lung bewilligte sodann dem Technologischen Gewerbemuseum, wie bisher, einen Beitrag von 2000 Kronen. Hierauf erstattete Herr Abg. Dr. Stefan Licht ein Referat über die »Pensions versicherung der Privatbeamten«. Kaiserlicher Rat Fuchs (Prag) trug hierauf ein Referat über Abänderungen und Ergänzungen der "besonderen Bestimmungen für den Handel in Papier vor, denen die Versammlung nach einer kurzen Wechselrede zu stimmte, die genaue Ausarbeitung dem engeren Komitee des Vereines überlassend. M. (111. W. E.)