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2084 PAPIER-ZEITUNG Nr. 50 heit noch nutzbringender als bisher gestaltet werden. Darum ergeht an alle bisherigen Gönner und Freunde der Sache wie auch an weitere Kreise die dringende Bitte, den Buchgewerbesaal auch ferner durch Beiträge zu unter stützen, damit er mehr und mehr zu einem Mittelpunkt des graphischen Ausstellungs- und Versammlungswesens in Berlin wird. Die im September 1906 bereits zu beziehenden Räume in dem in allen Teilen würdig und zweckentsprechend ausgestatteten Hofmannschen Papierhause werden dem Buchgewerbesaale gestatten, sein Programm zu erweitern und auch höheren Ansprüchen zu genügen, -w- Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft Auszug aus dem Jahresbericht 1905 Fortsetzung und Schluß zu Nr. 48 Bei der Besichtigung von 228 Betrieben (50 mit Handbetrieb, 178 mit Kraftbetrieb) wurden 2451 Anordnungen zum Schutze der Arbeiter für nötig erachtet. Die Besichtigungsberichte an die Betriebsunternehmer und die Vorstände wurden, wo es erforderlich erschien, durch Skizzen ergänzt. Mit der Herausgabe von Skizzenblättern wurde fort gefahren. In 35 Fällen wurde bei den Besichtigungen festgestellt, daß vorhandene Schutzvorrichtungen entfernt und in einigen Fällen abhanden gekommen waren. Absichtliche Entfernung konnte nicht festgestellt werden. Die Betriebsunternehmer und ihre Beamten müssen auch im Hinblick auf ihre Verantwortlich keit sich stetig davon überzeugen, daß alle Schutzvorkehrungen in bestem Zustande sind und ordnungsmäßig benutzt werden. An besonders gefährlichen Maschinen sollen nur ältere, er fahrene Arbeiter beschäftigt werden, die mit ihrer Maschine vollkommen vertraut sind. Die Zahl der Unfälle, welche jugendliche Arbeiter betroffen haben, hat sich gegen das Vorjahr im Verhältnis zur Zahl dieser Arbeiter etwas erhöht. Vielfach werden nur die im einzelnen Falle angeordneten Schutzvorkehrungen angebracht und neue Maschinen ohne Ab- schützung gelassen. Die Wiederbesichtigungen können leider nicht in dem Maße vorgenommen werden, wie es wünschenswert erscheint, da das ständige Anwachsen der Zahl der versicherten Betriebe fort gesetzte Neubesichtigungen erfordert. Wirksame Kontrolle über die Ausführung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen ergibt sich aber durch Bearbeitung der eingegangenen Unfallanzeigen, auf Grund deren vielfach die nachträgliche Anbringung von Ab schützungen veranlaßt wird. Im Berichtsjahre konnte den Sektionsvorständen in 93 Fällen entsprechende Mitteilung ge macht werden. Die Notwendigkeit von Unfallverhütungsmaßnahmen wird täglich durch die eingehenden Unfallanzeigen bewiesen. Als Beispiele seien folgende zwei aus dem Berichtsjahr angeführt: 1. An einer Dampfmaschine putzte der Maschinist während des Ganges der Maschinen die Winkelräder am Regulatorantrieb. Der Putzlappen wurde erfaßt und zog die linke Hand mit in das Räderwerk. Die ganze Hand ging verloren. Der Verletzte, ein 33jähriger Mann, hat zweifellos leichtsinnig gehandelt. Wäre aber die Eingriffstelle der beiden Räder richtig abgeschützt ge wesen, so hätte die unbedachte Hantierung keine oder doch nicht so schwere Folgen haben können. Der Berufsgenossen schaft und ihren Mitgliedern erwachsen aus dem Unfall sehr beträchtliche Belastungen, während ein richtig ausgeführter Schutz, der auch bei leichtsinniger Hantierung wirksam ist, sich für 10—20 M. herstellen läßt, ganz abgesehen von der so schweren Beeinträchtigung des Verletzten. 2. Eine Tapetenfabrik bemerkte auf ihrer Unfallanzeige, daß trotz der vom technischen Aufsichtsbeamten angeordneten Schutzvorrichtung ein 15jähriger Maschinenbursche sich am Zahnrade der im Farbkasten liegenden Farbwalze verletzt habe. Trotzdem hat sich die Vorrichtung nicht als nutzlos erwiesen, denn infolge des Schutzes bestand die Verletzung nur in einer Rißwunde am Nagel und unter dem Zeigefinger, sodaß sich der Unfall nach wenigen Wochen ohne schädliche Folgen erledigte. An den gleichen, ungeschützten Stellen anderer Maschinen haben zahlreiche Arbeiter eine Verstümmelung oder den Verlust von Fingern oder gar der ganzen Hand erlitten. Die gute Wirkung geeigneter Unfallverhütung oder die un günstige ihrer Nichtbeachtung macht sich in der Statistik der Maschinenunfälle bemerkbar. Die Zahl der Betriebe ist seit 1891 von 2072 auf 3435 gestiegen, die Zahl der Versicherten von 60668 auf 116960. Dementsprechend haben sich auch (vergl. z. B. die Zahl angemeldeter Unfälle) die benutzten Maschinen, die hauptsächlichsten Unfallquellen, vermehrt. Trotzdem sinkt bei den Schneidemaschinen mit Räderantrieb die Prozentzahl der entschädigungspflichtigen Unfälle, besonders im letzten Jahrfünft und weiter noch im Berichtsjahre. Die Prozentzahl steigt dagegen bei den Querschneidemaschinen, an denen Schutz vorkehrungen bisher nicht in ausreichendem Maße angebracht sind. Die Betriebsgruppe der Bunt-, Chromo-, Karton- und Gaze papierfabriken hat im Gefahrentarife die Gefahrenziffer 40, deren Herabsetzung von den Beteiligten erstrebt wird. Im Kataster der Berufsgenossenschaft waren im Berichtsjahre, einschließlich der gelöschten, 5289 Betriebe eingetragen, von denen 105 Be triebe reine Buntpapierfabriken waren. Einige wenige Betriebe, welche außer Buntpapier auch noch andere Erzeugnisse im Hauptbetriebe herstellen, z. B. lithographische Arbeiten, sind in den obigen 105 Betrieben nicht miteinbegriffen. Es kommen [in der ganzen Genossenschaft auf 5289 Betriebe 30589 angemeldete, 5626 entschädigte Unfälle in der Buntpapierfabrikation auf 105 Betriebe 1945 angemeldete, 353 entschädigte Unfälle d. h. in der ganzen Genossenschaft auf 100 Betriebe 578,4 angemeldete, 106,4 entschädigte Unfälle in der Buntpapierfabrikation auf 100 Betriebe 1852,4 angemeldete, 336,2 entschädigte Unfälle Eine ausführlich mitgeteilte Statistik ergibt, daß in der Bunt papierfabrikation bei den angemeldeten Fällen die nicht an Ma schinen erfolgten Unfälle um 5,3 v. H., dagegen bei den ent schädigungspflichtigen die Maschinenunfälle um 30,8 v. H. über wiegen. Die Gefahrenziffer wird nach dem Verhältnis der gezahlten Löhne und Entschädigungen ermittelt. Bei der letzten Auf stellung des Gefahrentarifes standen in der Gruppe der Bunt papierfabrikation rund 33 Mill. M. Löhnen 189000 M. Ent schädigungen gegenüber. Nur durch bessere Beachtung der Unfallverhütüngsvorschriften kann Erniedrigung der jetzigen Gefahrenziffer erreicht werden. Besonders notwendig ist Ab- schützung der Walzen, Messer (Querschneider) und Zahnräder. Neue Schutzvorrichtungen Für den Messerschutz an Querschneidemaschinen waren bisher nur wenig brauchbare Vorkehrungen bekannt. Je nach den Betriebsverhältnissen lassen sich hier nunmehr folgende Schutzmaßnahmen treffen: 1. Die den Bogen abnehmenden Personen werden so weit entfernt vom Messer aufgestellt, daß sie nicht unbedachter Weise unter dasselbe greifen können. 2. Apparate zum selbsttätigen Ablegen der Bogen. 3. Messerschutz, System Flender & Schlüter; (vgl. Skizzen blatt Nr. 7 und die Zeitschrift »Gewerblich Technischer Rat geber«, Jahrgang IV, Heft 13.) 4. DRP 136219 der Maschinenfabrik Karl Krause, Leipzig. 5. DRP 163704 Max Hübner, ausgeführt von den Firmen Wilh. Ferdinand Heim in Offenbach a. M. und Grahl & Floehl in Dresden; (vgl. Zeitschrift G. T. R. V, Heft 13.) 6. Bauart Töbelmann, Maschinenbauinspektor der Reichs druckerei; (vgl. Papier-Zeitung 1906, Nr. 9, G. T. R. V, Heft 17, Zeitschrift »Concordia« 1906, Nr. 5, herausgegeben von der Zentralstelle für Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen in Berlin). Die Ausführung dieses Schutzes ist für jedermann freigegeben, da kein Patentanspruch erhoben ist. Zur Verhütung von Handverletzungen an Stanzmaschinen ist in einer Papferwarenfabrik die Einrichtung getroffen, daß die Ingangsetzung der Maschine nur dann möglich ist, wenn gleich zeitig auf zwei elektrische Kontaktknöpfe gedrückt wird, die soweit von einander entfernt sind, daß sie von einer Person mit beiden Händen bedient werden müssen. Wird einer der Kontakt knöpfe freigegeben, so kommt die Stanze sofort zum Stillstand (vgl. Papier-Zeitung 1905, Nr. 87 und Kartonnagen-Zeitung 1905, Nr. 28 und G. T. R. V, Heft 13, Seite 230). Die Firma Chn. Mansfeld, Leipzig-Reudnitz, baut Moment stanzen mit Schutzvorrichtung (vgl. G. T. R. V, Heft 13). Die Einrückung an diesen Maschinen ist derart eingerichtet, daß die bedienenden Personen gezwungen sind, sie mit beiden Händen zu bewerkstelligen. Die Maschinenfabrik Karl Krause, Leipzig A.-C., stattet ihre doppelt (vorn und hinten) besetzten Stanz maschinen mit selbsttätiger Händeschutzvorrichtung aus. Andere brauchbare Schutzvorkehrungen für Stanzen und Pressen ver schiedenster Art finden sich im G, T. R. Jahrgang IV, Seite 440, Jahrgang V, Seiten 16, 129, 212, 292, 309 und 335. Zur Vermeidung der Unfälle an der Druckform von Buch druck-Schnellpressen verwendet F. Häusgen in Essen a. d. Ruhr (vgl. G. T. R. V, Heft 4) einen Gitterrost, der ein Arbeiten an der Form nur beim Stillstände der Maschine zuläßt. Jean Ludwig Metz in Rüdesheim hat seine Schutzvorrichtung am Formende des Karrens so verbessert, daß die Maschine nur nach voll endetem Herunterklappen der Abschützung in Gang, der Schutz dagegen erst nach ihrer vollendeten Ausrückung außer Wirksam keit gesetzt werden kann (vgl. G. T. R. V, Heft 18). Die Firma Rockstroh & Schneider Nachf. Akt.-Ges. in Dresden-Heidenau bringt dicht über der Druckform vor den Walzen einen Bügel an, durch welchen die Maschine angehalten und gleichzeitig das Schwungrad gebremst wird, sobald er durch die Hand des Ar beiters in seiner Lage verändert wird (vgl. G. T. R. V, Heft 19). Eine Vorrichtung zum gefahrlosen Einführen der zu bedruckenden Papierbahn zwischen dem Schön- und Widerdruckzylinder von