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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5736 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d. Bl. d i r e k t unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaaren-Handel und - Buchbinderei, Druck-Industrie, Buc sowie für alle verwandten und Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, Herausgegeb en von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath, Mitglied des Kaiserl. Berlin W, Potsdamer Strasse 134 Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (1/4-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 pCt. weniger 13, „ „ 20 „ „ 25 » » » 30 » » 52 , »» » 40 „ » 104 „ n , 50 „ Für Annahme und freie Zu- sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu - zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u.Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Papier-Industrie-Vereins und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Nr. 98 Berlin, Donnerstag, 8. Dezember 1898 XXIII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet in: Oesterreich-Ungarn 85 Kreuzer den Niederlanden 96 Cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Kussland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Die Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervlerteljahres Bestellungen auf zwei Monate Tür 70 Pf. und Im dritten Monat einmonatliche für 35 Pf. entgegen. I N H Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Normalpapier 373’ Provision auf verlorene Waare . . . 3737 Deutsche Papier-Industrie 3738 Fockendorfer Elfenbein-Karton . . 3740 Fabrikbrand 8741 Buchgewerbe: Bismarck-Bilder und -Litteratur . . . 3743 Praktische Winke für Stereotypeure . 3743 Die künstlerische Dekoration der Buch- Umschläge und Leinwandbünde . . 3744 Kalenderschau 1899 ... ... 3745 Büchertisch ... . .... 3745 ALT Betriebsstätten und Arbeitskräfte der Kartonnagefabrikation in Deutschland 3748 Tintenlöscher, Herstellung waschbarer Tapeten, Lesepult, Gautschpresse, Anzeigen-Schaustellung (DKP) . . . 3752 Geschäfts-Nachrichten 3760 Verdingungen ... ... ... 3762 Erhöht. Kraftaufwand am Montag Morgen 3764 Einfuhrwaaren nach China u. Postämter 3766 Katalog- und Garderobe-Zwang .... 3768 Ueberfall auf einen Papierfabrikanten . 3769 Waarenzeichen ...3772 Briefkasten. ..... 3774 Märkte 3775 Eine Beilage von Ferdinand Sichel, Chemische Fabrik für Klebstoffe, Limmer vor Hannover „ „ „ E. & C. Pasquay, Wasseinheim (Elsass) Normalpapier Vom Hhein Den unter obigem Titel in Nrn. 91, 93 und 95 der Papier-Zeitung entwickelten Ausführungen wird, Weniges ausgenommen, jeder Fach mann unbedenklich beistimmen. Hoffentlich thut dies auch die Be hörde und zwar mit der Wirkung eines gänzlichen Verzichts auf den beabsichtigten Plan. Das Rundschreiben der Königlichen Versuchs-Anstalt zu Char lottenburg, sich darüber äussern zu wollen, ob dem Publikum für den Schriftverkehr mit den Behörden der Gebrauch des Normalpapiers vorzuschreiben sei, ist uns nicht zugegangen. Wir würden sonst in erster Linie darauf erwidert haben, dass in dieser Anregung hier nicht die Folge eines wirklichen Bedürfnisses, sondern vornehmlich der Niederschlag eines Erfolges erblickt werde, den eine gewisse Interessentengruppe und andere ehrgeizige Bestrebungen, ähnlich wie 1892, mit übertriebenen Darstellungen an berufener Stelle gehabt haben. Wie weit diese Meinung allgemein verbreitet ist, vermögen wir nicht zu beurtheilen. Es liegen uns indess Beweise dafür vor, und der Artikel in Nr. 95 deutet ebenfalls darauf hin, dass sie auch ausserhalb und weit über den Kreis der hier in Betracht kommenden Anschauungen hinaus getheilt wird. Wir halten es für nützlich, dies auszusprechen. Was zur Sache selbst zu bemerken wäre, ist in erwähnten Aus führungen zutreffend behandelt. Auch wir erachten die Klagen der Behörden über schlechte Papiere des Publikums für neu und über trieben. Einzelne Ausnahmen mag es ja geben, indess dürfte keiner einzigen derselben die Bedeutung beizumessen sein, damit Vorschriften von solch dauernder Last und Tragweite zu rechtfertigen. Im All gemeinen weiss jeder gebildete Deutsche, dass er sich im Schrift verkehr mit den Behörden eines anständigen Papiers bedienen soll. Ausserdem hat er das lebhafteste Interesse daran, hierfür zu sorgen, und es widerstrebt ihm, auf diesem persönlichen Gebiete von den Be hörden wie ein Schulknabe bevormundet zu werden. Die Frage hat aber noch eine viel ernstere Seite, und das ist die Misshandlung, die der ganze Papierhandel durch die Zwangs einführung der Normalpapiere beim Publikum erlitte. Der Händler würde dadurch gezwungen, seine Kundschaft mit Waaren zu bedienen, die das Erkennungszeichen ihres Fabrikanten tragen, also in die Noth wendigkeit versetzt, gegen eine der ersten Grundregeln des ge schulten Kaufmanns zu verstossen und durch jede Lieferung seine Bezugsquellen gerade da zu verrathen, wo seine Interessen deren Geheimhaltung gebieterisch fordern. Die Folge davon wäre der Verzicht auf manches bisher in Ruhe verlaufene Geschäft. Die Pflege des Geschäftsgeheimnisses wird schon dem Lehrling vor Eintritt in die kaufmännische Laufbahn eingepaukt. Sie gehört mit zu den wichtigsten Pflichten einer jeden klugen und ordentlichen Geschäfts führung. Und nun soll die Regierung dazu aufgefordert werden, in dieses Allerheiligste mit rauher Hand hinein zu greifen! Wer auf solche Ideen kommen kann, muss von merkwürdigen Anschauungen über die Elementar-Begriffe des kaufmännischen ABC erfüllt sein. Es erscheint ausgeschlossen, dass gewiegte Fachblätter solch unheil vollen Bestrebungen das Wort reden. S. S. Provision auf verlorene Waare Zu Nr. 92 Berlin, 18. November 1898 Die Papierfabrik hat wahrscheinlich den vollen Fakturenpreis ver sichert; da derselbe die Provision des Agenten einschliesst, so käme die Papierfabrik, wenn sie ihrem Agenten die Provision nicht heraus zahlte, in unverdienten Vortheil, und es käme ihr wahrscheinlich nicht in den Sinn, dem Agenten die zweimalige Provision zu ver weigern, wenn der englische Besteller selber versichert hätte und gleichzeitig mit der Ersatz-Bestellung die Faktura für die verloren gegangene Waare bezahlte, sodass in diesem Falle der Agent nicht einmal der Versicherungsgesellschaft gegenüber eine Thätigkeit aus geübt hätte. Aber es kommt hierauf nicht einmal an, da mangels entgegen stehender Bedingungen der Art. 371 D. H. G. zur Anwendung kommt. Hiernach hat der Kommissionär Provision zu fordern, wenn das Ge schäft »zur Ausführung« gekommen ist, und dies ist geschehen. Denn der Agent steht nur im Rechtsverhältniss zur Papierfabrik, er em pfängt seinen Lohn aus dem Nutzen, welchen der der Papierfabrik verschaffte Absatz gewährt. Dazu kommt, dass möglicherweise nach englischem Recht der Käufer wegen unterlassener rechtzeitiger Ab lieferung vom Vertrage zurücktreten konnte, und dass ihm nach deutschem Recht mindestens die Wahl blieb, wegen verspäteter Nachlieferung solche Ansprüche zu stellen, welche der Annullirung des Geschäftes für die Papierfabriken gleichkommen, sodass die Aufrecht haltung der Bestellung auch eine neue nützliche Geschäftstbätigkeit des Agenten einschliesst. Ich bin daher der Ansicht, dass dem Agenten auf die verlorene Waare und die Ersatzparthie Provision zusteht. — e -