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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen : vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5736 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d. Bl. d i r e k t unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 Y. 50 Pf. Erfüllungs-u.Zahlungsort Berlin on für Papier- und Schreibwaaren-Handel und<a Buchbinderei, Druck-Industrie, Buc sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäft: Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemiche Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath, Mitglied des Kaiser!. Patentamtes Berlin w, Potsdamer Strasse 134 Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (V,-Seite) Ermässigungen b. Wiederholung 6mal in I Jahr 10 pCt. weniger 1 3 „ „ „ 20 „ „ 26 ,, „ „ 30 „ 52 .. „ 40 „ 104 , „ 50 „ Für Annahme und freie Zu ¬ sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs-u.Zahlungsort Berlin FACHBLATT Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Papier-Industrie-Vereins und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Nr. 94 Berlin, Donnerstag, 24. November 1898 XXIII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet In: Oesterreich-Ungarn 85 Kreuzer den Niederlanden 95 Cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Die Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervierteljahres Bestellungen auf zwei Monate für 70 Pf. und Im dritten Monat elnmonatllohe für 35 Pf. entgegen. I N H Papier- und Sohrelbwaaren-Handel und -Fabrikation Postkarten-Geschäft 3569 Pergamentpapier 3569 Undurchsichtiges Zellstoff-Papier . . 3569 Ausbildung im Papierprüfen .... 3570 Postkarten in Oesterreich 3570 Berichte unserer Korrespondenten . . 8571 Aus den Fabriken . 8572 Probenschau: Glückwunsch-, Weihnachts- und Neujahrskarten, Goldprägung auf estrichenem Karton, Postkarten in arbiger Radirung, Kaiserkarten . . 3572 Buchgewerbe: Tarifzwang 8573 Trocken-Stereotypie 3574 Grafische Ausstellung in Stuttgart . . 3574 Eine Beilage von Dr. L ALT Kalenderschau 1899 8574 Büchtrtisch 3574 Riesen-Postkarten 3578 Forstwirthschaft in Amerika 3580 Klebstoffverschluss, Bogenanleger, Ver ¬ vielfältigungsmaschine (DRP) .... 3584 Geschäfts-Nachrichten 3592 Handelskammerberichte 1897 8594 Unlauterer Wettbewerb 3596 Zeit des Wechsel-Protestes 3598 Wasserdichter Leim 3600 Eröffnungsbilanz 3602 Waarenzeichen 8604 Briefkasten 8606 Gebrauchsmuster und Patentlisten . . 3606 Märkte 8607 ttke & Arndt, Hamburg Postkarten-Geschäft Aus Thüringen Anfang Juli d. J. bestellte bei mir die Buchhandlung A. 100 Post karten für 5 M. 20 Pf. mit der Vorschrift sofortiger, direkter Zu sendung und Nachnahme des Betrages bei ihrem Kommissionär in Leipzig, wie im Buchhandel üblich. Ich sandte wie gewünscht und nach einigen Tagen die Nachnahme an die bestimmte Adresse. Acht Wochen darauf erhielt ich 85 Postkarten ohne jede Bemerkung zurück. 14 Tage später kam auch die Nachnahme, d. h. die Baar-Faktur vom Kommissionär zurück mit der Bemerkung, es seien aus Versehen falsche Postkarten bestellt worden. Der Besteller hat offenbar die erste Zahlungsaufforderung seines Kommissionärs unbeantwortet gelassen, um Zeit zu gewinnen, sich davon zu überzeugen, ob sich diese Postkarten als gangbar erweisen. Da dies, wie es scheint, nicht der Fall war, so sandte er mir die un verkauften 85 Stück zurück mit obiger Bemerkung auf der Baar- Faktur. Da ich in wiederholten ähnlichen Fällen auf meine Anfragen nie Antwort erhielt, und Postaufträge stets wieder zurückkamen, habe ich mich entschlossen, bei solchen kleinen Beträgen durch meinen Rechts anwalt zur Zahlung auffordern zu lassen, dem Besteller die Rechts anwaltskosten von 1 M. 50 Pf. aufzubürden, und die zurückgesandten Waaren dem Besteller zur Verfügung gestellt. Darauf schrieb A. meinem Rechtsanwalt folgende Postkarte : Ihre Zuschrift vom 25. Oktober weise ich hiermit zurück, da ich nur mit dem Buchhändler Z. zu verhandeln hätte und demselben, solange er nicht weiss, was er als Geschäfts mann zu thun und zu lassen hat, den Betrag von 5 M. 20 Pf. nicht einsenden werde, ebensowenig ich mich geweigert habe, wenn er die Pestkarten nicht zurücknimmt, ihm diese zu be gleichen. Einen Auftrag Rechtsanwaltshilfe zum Erledigen von Pflichten, die ihm selbst zukommen, habe ich nicht gegeben und fühle mich demgemäss auch nicht veranlasst, Ihre Liqui dation zu begleichen. Im Uebrigen bemerke noch, dass, falls ich die Karten, die längst auf Buchhändlerwege zurückgesandt sein könnten, unfrankirt zurück erbitte, worauf erst Ausgleich stattfinden kann. Da dieser Vorfall allgemeines Interesse hat, bitte ich um Auf nahme desselben in die Papier-Zeitung und Rath, wie ich mich ver halten soll. Z. Der Buchhändler A. hat Unrecht. Er bestellte gegen Nach nahme, und da er unberechtigterweise nach längerer Zeit einen Theil der Waare zurücksandte und die Einlösung der Baar- Faktur seinem Kommissionär untersagte, hat er keinen Anspruch auf Entgegenkommen des Lieferanten. Dieser war in seinem Rechte, als er mit Hilfe des Rechtsanwalts zu seinem Geld zu kommen versuchte, das ihm zu zahlen A. sich weigerte. Die in der Postkarte des A. an den Rechtsanwalt aufgeführten Gründe sind nicht stichhaltig, und A. wird den Preis der Postkarten nebst den Rechtsanwaltskosten bezahlen müssen. Im Falle der Weigerung werden noch die Gerichtskosten hinzu treten. Pergamentpapier Aus Hamburg Ich bezog im Juli von einer Pergamentpapierfabrik 250—300 kg weiss echt Pergamentpapier und erhielt Ausfallmuster laut einliegen dem Abschnitt a, welches ich genehmigte. Die Waare wurde über Rotterdam nach Holländisch-Indien verladen, und jetzt erhalte ich von drüben eine Reklamation, dass die Waare völlig unbrauchbar sei, weil sie beim Anfassen unter den Händen wegbröckelt, laut mir ein gesandten Mustern, wovon ich Muster b in besonderem Umschlag sende. Da die Fabrik sich weigert den Schaden zu tragen, und mein Freund mich voll und ganz einschliesslich Fracht nach drüben, Zölle für den Schaden in Anspruch nehmen will, so bitte ich um Aufklärung. Wie ist es möglich, dass das Papier in einer derartigen Weise wie ein liegendes Muster b bröckelt und daher vollständig werthlos geworden ist? Kann ich mit vollem Recht die Fabrik auf Schadenersatz mit Erfolg verklagen? Nach meinem Dafürhalten als langjähriger Papier fachmann ist dieser Zustand des Papiers auf eine Verunglückung in der Fabrikation zurückzuführen, indem das rohe Pergamentpapier vielleicht zu lange oder in einem zu starken Schwefelsäurebad sich befunden hat und dadurch verbrannt ist U. Die Herstellung von Pergamentpapier ist in Hofmanns Handbuch der Papierfabrikation Seiten 1689—1702 eingehend beschrieben. Das Pergamentiren von Papier wird durch Tränken mit Schwefelsäure bewirkt, und man kann annehmen, dass sich ein Theil der Fasern dabei in Hydrozellstoff verwandelt,