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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr. 5786 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Kaiserlicher Geheimer Regierungsrath, Mitglied des Kaiser!. P Berlin W, Potsdamer Strasse 134 Herausgegeben von CARL HOFMANN für Papier- und Schreibwaaren-HandeJ und -F Buchbinderei, Druck-Industrie, Buch sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Preis der Anzeigen 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (/-Seite) Ermässigur gen b. Wiederholung 6mal in l Jahr 10 pCL weniger 13 „ „ „20 „ „ 26 » » » 30 » 52 n „ » 40 „ „ 104 „ ,, „ 50 „ Für Annahme und freie Zu- sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Papier-Zeitung A- F AA p T A T r Ke FACH BLATT Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Papier-Industrie-Vereins und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Nr. 90 Berlin, Donnerstag, 10. November 1898 XXIII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M, 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet in: Oesterreich-Ungarn 85 Kreuzer den Niederlanden 95 cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Die Postämter nehmen Im zweiten Monat des Kalendervierteljahres Bestellungen auf zwei Monate für 70 Pf. und Im dritten Monat einmonatliche für 35 Pf. entgegen. I N H Papier- und Schreibwaaren-Handei und -Fabrikation Haftbarkeit der Normalpapierfabriken 3401 Fabrik-Einweihung 3402 Katalog- und Garderobe-Zwang . . . 3408 Bronze für Schrägschnitte . . . 3408 Heizkörper für Zellstoffkocher. . . . 3403 Kunstdruckpapier 3404 Rückgabe der Emballage ...... 3405 Probenschau : Postkarten z. Koloriren . 3405 Buchgewerbe: Eine neue Buchdruck-Schnellpresse . 8406 Staub in der Setzerei 3407 Goldprägung auf gestrichenen Karton 8407 Ist der Abdruck von Stadtwappen er laubt? 8407 Tarif-Amt der Deutschen Buchdrucker 3407 Eine Beilage von E. & C. Pa ALT Zur Innungsfrage 3408 Büchertisch 3408 Handelskammerberichte 1897 ..... 3412 Bogenzuführer, Farbentube, Schriften sammler (DRP) 8416 Geschäfts-Nachrichten 3424 Verdingungen ....... 3426 Unfall beim Kesselreinigen 3428 Internat. Schutz v. Waarenzeichen usw. 3430 Postkarten aus Holz 3432 Markendiebstahl bei der französischen Generalpostdirektion 3434 Waarenzeichen 3436 Briefkasten 3488 Märkte 8439 quay, Wasseinheim (Elsass) Haftbarkeit der Normalpapierfabriken Herr Friedr. Wilh. Abel in Magdeburg veröffentlicht in Nr. 86 einen Aufsatz: Bedenkliche Erscheinungen auf dem Gebiete der Normalpapiere, in welchem der Herr Verfasser in dankenswerther Weise verschiedene Missstände des Handels mit Normalpapieren er örtert und Vorschläge zu deren Beseitigung macht. Herr Abel sagt, dass man seither der Ansicht gewesen sei, dass der Fabrikant durch sein im Bogen stehendes Wasserzeichen die volle Bürgschaft dafür übernehme, dass das Papier—ohne Zeitbeschränkung — den amtlichen Vorschriften entspreche. Diese Annahme mag in den Kreisen der Papierhändler bestehen, die Fabrikanten haben dieselbe meines Wissens nie getheilt. Wenn das Papier bei der Ablieferung die amtlichen Vorschriften erfüllt, so hat der Fabrikant das Seinige gethan. Es ist nun eine bekannte Thatsache, dass fast alle Papiere in der Festigkeit und Dehnung etwas zurückgehen, einige mehr, andere weniger. Ob das Papier nach drei, sechs oder gar acht Monaten und länger noch die NormaEen erfüllt, das hängt vielfach von der Art der Aufbewahrung, der Beschaffenheit der Lagerräume, häufig von den benutzten Rohstoffen ab, in andern Fällen von der Arbeitsweise, von Chemikalien und allerlei Zufälligkeiten, und wenn dies Zurück gehen auch meist nur in engen Grenzen bleibt, so lässt es sich doch nicht vorausberechnen und feststellen, eine Bürgschaft auf solcher Grundlage wird daher kein Kundiger übernehmen. Eine solche Bürgschaft könnte ein Papierfabrikant nur unter der Voraussetzung übernehmen, dass die Preise, die er für das Papier bekommt, derartig sind, dass er dasselbe wesentEch besser als vor geschrieben herstellen kann. Unter den heutigen Verhältnissen ist solche Bürgschaft unmöglich. Der Fabrikant erhält für sein Papier gerade soviel, dass seine Selbstkosten eben gedeckt und sein Anlage- Kapital mässig verzinst wird. Wenn unter solchen Verhältnissen der Fabrikant noch eine Garantie für die Fortdauer der NormaEen über nehmen soll, bis ein grosser Theil verbraucht, ja bis nachdem das Papier bedruckt ist, so verlangt man eben Unmögliches von ihm. Aber es ist ja auch garnicht beabsichtigt, den Fabrikanten durch die Lieferungsvorschriften so weitreichende Garantien aufzuerlegen. Der § 6 der Vorschriften lautet: »Zur Feststellung darüber, ob das gelieferte Papier der im Wasserzeichen angegebenen Verwendungsklasse entspricht, sind vor der Verwendung, namentlich vor dem Bedrucken des Papiers, Stichproben an die Königl. mechanisch-technische Versuchsanstalt einzusenden.« Es ist also nicht allein vorgeschrieben, dass geprüft werden soll, sondern auch klar und deutlich gesagt, dass vor der Verwendung und vor dem Bedrucken geprüft werden soll. Dass eine solche Prüfung sofort nach Empfang der Lieferung stattzufinden hat, ist ganz selbst verständlich und entspricht allen Gewohnheiten im Handel und Verkehr. Es ist als arger Missbrauch zu bezeichnen, wenn die Behörden erst nach 8—4 Monaten und später prüfen lassen, oder gar nachdem schon ein Theil des Papiers verbraucht oder bedruckt ist. Schlimm aber ist es, dass sich die Lieferanten dieses geradezu vorschriftswidrige Verfahren gefallen Eessen. Wie nach einer alten Redensart die Ge setze nur gemacht werden, damit sie umgangen werden können, so scheint auch diese Verordnung nur dazu da zu sein, damit sie von den Behörden selbst nicht eingehalten wird. Sache der betheiligten Lieferanten ist es, darauf zu dringen, dass die gegebenen Vorschriften ihrem klaren Wortlaute nach auch befolgt werden, sie dürfen sich kein Abweichen von den Vorschriften gefallen lassen. Bequemer wäre es freilich für den Papierhandel, wenn der Fabrikant durch das Wasserzeichen eine unbedingte Bürgschaft mit unbeschränkter Zeitdauer dafür zu übernehmen hätte, dass das Papier der angegebenen Verwendungsklasse entspricht. Herr Abel schlägt daher vor, den § 8 der Lieferungsvorschriften dahin zu erweitern, dass die Fabrikanten bei Anmeldung ihres Wasser zeichens die Erklärung abzugeben haben, dass sie durch das Wasser zeichen die dauernde Bürgschaft für die Richtigkeit der im Bogen stehenden Klassennummer übernehmen. Diese weitergehende Be stimmung hält Herr Abel nur für gerecht, da schon früher betont sei, dass auf den Hersteller die volle Verantwortung fallen müsse. Ob es nun gerade gerecht wäre, den Fabrikanten zu ihren vielen Sorgen auch noch die dauernde Verantwortung für die unveränderte Qualität ihrer Normalpapiere aufzubürden, möge hier ununtersucht bleiben, ebenso ob es nicht noch andere Wege gäbe, das Geschäft in Normalpapieren wieder zu heben. Ein Gutes würde dieser Vorschlag, wenn er durchgeführt würde, im Gefolge haben: er würde die Fabrikanten zwingen, die Normalpapiere in mindestens so guter Qualität herzustellen, dass dieselben selbst nach längerem Lagern noch den Normalvorschriften entsprechen. Selbstverständlich würden die Er zeuger anderseits gezwungen sein, die Preise entsprechend zu er höhen, und da dann ein verhältnissmässig hohes Risiko mit dem Ge schäft verbunden wäre, ist wenigstens zu erwarten, dass sich so leicht