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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr 5644 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 2871 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von derExp. d.Bl. direktunter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: • Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von l cj ne, 5 - ■’ CARL HOFMANN Mitglied des Kaiser!. Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken Berlin W, Potsdamer Strasse 134 Preis der Anzeigen | 10 Pfennig das Millimeter Höhe 50 mm breit (/--Seite) Ermässigungen b. Wiederholung , 6mal in 1 Jahr 10 pCt weniger 13 „ „ „ 20 „ 26 » » » 80 » 52 » » » 40 n » 104 „ ,, „ 50 „ » Für Annahme und freie Zu sendung der frei an uns ge langenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis ! Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Papier-Industrie-Vereins Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen sowie des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Organ für Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Papier-Fabrikanten, Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft Nr. 41 Berlin, Sonntag, 22. Mai 1898 XXIII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 Pf. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, theile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährige Postbezug kostet In: Oesterreich-Ungarn 85 Kreuzer den Niederlanden 95 cents Schweiz 1 Frank 50 Centimes Russland 80 Kopeken Dänemark 1 Krone 1 Oere Rumänien 2 Frank 55 Centimes. Post-Bestellungen werden ausserdem angenommen in Belgien, Italien, Luxemburg, Norwegen, Schweden. Die Postämter nehmen im zweiten Monat des Kalendervierteljahres Bestellungen auf zwei Monate für 70 Pf. und im dritten Monat einmonatliche für 35 Pf, entgegen. I N H Papier- und Sohreibwaaren-Handel und -Fabrikation Fracht-Ermässig. f. feuchte Papierstoffe 1501 Musterschutz 1501 Freizeichen? 1501 Herstellung von Kunstdruck-Papier . 1502 Neues Syndikat . 1502 Schiedsspruch 1502 1502 Vervielfältigung von Photographien . 1502 Rechte der Geschäftsreisenden. . . . 1503 Papier-Zählung 1503 Theeren von Rohpappe, Spritzrohre . 1504 Schleifen der Presswalzen, Stofffang . 1504 Neue Frachtpreise für Stückgüter . . 1504 Leimfabrikation 1505 Englische Tischkarten . . . . 1505 Lumpenhandel in Baiern 1506 Probenschau 1506 ALT Buohgewarbe: Buchdrucker-Berufsgenossenschaft . . 1507 Deutscher Buchdrucker-Verein . . . 1507 Berliner Typographische Gesellschaft. 1507 Wiener Jubiläums-Ausstellurg 1898 . . 1508 Papier-Ein- und Ausfuhr der Schweiz . 1512 Amerikan. Zoll auf photograph. Papier 1514 Deutsche Erfindungen . . . . . . . 1516 Gebrauchsmuster 1517 Geschäfts-Nachrichten 1524 Vorsicht beim Stempeln der Wechsel . 1528 Unlauterer Wettbewerb 1580 Stuck 1534 Waarenzeichen 1536 Briefkasten 1538 Märkte 1539 Fracht-Ermässigung für feuchte Papierstoffe Die in Nr. 38 mitgelheilten Fracht-Ermässigungen für Holz schliff, Holz- und Stroh-Zellstoff mit mehr als 40 pCt Wasser gehalt, welche im preussischen Staatsbahn - Gruppen- und Wechselverkehr schon am 25. v. M. ins Leben traten, erlangten vom 15. d. M. an Giltigkeit in den Binnenverkehren der Deutschen Eisenbahnen sowie im Wechselverkehr derselben untereinander und mit den auf deutschem Gebiet gelegenen Stationen der Niederländischen Eisenbahnen, insoweit in diesen Verkehren der Ausnahmetarif 1 (Holztarif) in Geltung ist. (Reichs-Anzeiger vom 17. d. M.) Musterschutz Eine Papierfabrik liefert gemustertes Papier, naturell und farbig, nach beifolgender Probe A und behauptet, dass sie sich frgl. Muster habe schützen lassen. Wir selbst liefern Papier von derselben oder ähnlichen Güte nach beifolgenden Proben B und C und sehen nicht ein, weshalb wir nicht unser Papier in demselben und jedem anderen Muster sollten liefern dürfen, für welches Nachfrage und ein Filz vorhanden ist Wir können vorläufig nicht annehmen, dass das Kaiserliche Patentamt dem Ersuchen der Fabrik, frgl. Muster für dieselbe zu monopolisiren, nachgekommen ist, oder glauben wenigstens, dagegen mit Erfolg protestiren zu können. Es wäre uns lieb, Ihre Meinung darüber zu hören. S. Der Musterschutz laut Gesetz vom 11. Januar 1876, so genannter Geschmacksmusterschutz ist gerade dazu geschaffen, um zu verhindern, dass Muster wie A und andere ohne Er- laubniss des Schutz-Inhabers nachgemacht werden. Gegen die durch dieses Gesetz geschaffenen Vorrechte zu protestiren kann nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn nachgewiesen wird, dass das fragliche Muster bei seiner Anmeldung nicht mehr neu war. Die beiden Muster B und C sind ganz anders ge zeichnet als A. Freizeichen? Von dem Kaiserlichen Patentamt ist uns das nachstehend abgedruckte Schreiben zugegangen. Falls einer unserer Leser in der Lage ist, über das Angefragte Auskunft zu geben, bitten wir denselben, der unterzeichneten Behörde Mittheilung zu machen. Kaiserliches Patentamt. Berlin NW 6, 27. April 1898 S. 1786/27 Wz. 110/97 B. Luisenstr. 82/34 Es wird ersucht, bei der Beantwortung vorstehendes Zeichen anzugeben Dem Patentamt ist das Bildzeichen »heraldischer Löwe« als ein Freizeichen für Papier angegeben worden. Der Anmelder des nachstehend abgebildeten Waarenzeichens stellt die Freizeicheneigenschaft in Abrede. Behufs Entscheidung der Freizeichenfrage bitten wir ergebenst um gefällige Auskunft über die Umstände, die dafür von Erheblichkeit sein können. Insbesondere wird es sich darum handeln, 1. welche Firmen das Zeichen verwendet haben und noch verwenden, in welcher figürlichen Gestalt, für welche Waaren, seit wann, wie lange und in welchem ungefähren Umfange, 2. ob Ansprüche auf das Zeichen geltend gemacht worden sind, von wem, wann und mit welchem Erfolge, 8. ob die betheiligten Verkehrskreise, insbesondere die Zwischen händler und das konsumirende Publikum, in dem Zeichen den Hinweis auf einen bestimmten Betrieb oder eine allgemein übliche Waarenkennzeichnung erblicken und seit wann. Die Entwicklung der Verhältnisse bis zum 9. Oktober 1897 ist in erster Reihe erheblich. Für die ermittelten Thatumstände bitten wir um gefällige Angabe von Beweismitteln, namentlich um Benennung von Zeugen und, wenn möglich, um Beifügung von Preislisten, Zirkularen, gerichtlichen Urtheilen und dergl. Endlich wäre eine Aeusserung darüber erwünscht, ob das bei liegende Zeichen mit dem angeblichen Freizeichen im Verkehr ver wechselt werden würde. Für die entstehenden Bemühungen sagen wir verbindlichen Dank. Kaiserliches Patentamt, Abtheilung für Waarenzeichen gez.: Hhenius