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Adorker Wochenblatt. Mittheil un gen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Neunter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post: 1 Thaler, bei Beziehung des Blattes durch Botenoeleqendrlt: Su Rcngroschen. ' 28. Erscheint fede Mittwoche. 10. Hult 18"14, Bekanntmachung. (Die Meisterprüfungen bei den Baugewerken betreffend.) Nach tz. 4. der Verordnung vom 14. Januar 1842 sollen die Prüfungen der das Meisterrecht suchst den Bauhandwerkcr in den sechs Monaten vom Oktober bis März jeden Jahres statt finden. Indem die Königl. Kreis-Direktion hierauf aufmerksam macht, fordert sie zugleich alle Gesellen det Maurer- und Zimmerhandwerks, welche zum nächsten Frühjahre das Meisterrecht bei einer Innung des hie sigen Bezirks zu erlangen wünschen, auf, sich deshalb längstens bis zum 30. September dieses Jahres bei der betreffenden Prüfungsbehvrdc schriftlich oder mündlich anzumcldcn und dabei, unter Bezeichnung der Zn. nung, bei der sie cinzuwerbcn beabsichtigen, und genauer Angabe ihres Wohnorts, ein von dem Meister, bei dem sie das letzte Jahr über in Arbeit gestanden haben, ausgestelltes Zcugniß über ihre praktische Brauch barkeit beizubringcn. Dabei wird zugleich bemerklich gemacht, daß sich die bei den Innungen der zum hiesigen Bezirke gr. hörenden Theile des erzgebirgiichen Kreises einwerbendcn Gesellen bei der Prüfungskommission zu Chemnitz, die bei Innungen des Voigtlandcs Einwerbenden aber bei der Prüfungskommission zu Plauen anzumtlden und sich deshalb zunächst an die Vorsitzenden dieser Kommission aus der Mitte der betreffenden Stadträthe, zu wenden haben. Die betreffenden Obrigkeiten haben daher dafür zu sorgen, daß diese Bekanntmachung in den inner halb ihrer Verwaltungsbezirke herauskommcndcn Lokalblättern abgedruckt werde. Zwickau, den 26. Juni 1844. Königl. Kreis-Direktion. C. C. Freiherr von Künßberg. Veber die Stellung der Geistlichen zu ihren Gemeinden. Wie jede Familie in ihrem Busen Etwas hat, »ovon man „nicht gern sprickt", so geht cs auch den öffentlichen Blattern. Zeitschriften, muthig und edel genug, die VorhöUc zu fegen, selbst auf die Gefahr hin, das Zeug zu ihrem Concessionsrock bis auf den letzten Faden zu verbrennen und sich noch außerdem Schaden zu thun am Leibe, unterlassen cs doch weislich, von gewissen Dingen, z. B. von L s B. oder S...schäft zu sprechen. Und das, mit Recht, versteht sich! Es ist nichts indiscreter, als die Dis- cretion zu vergessen und nichts schuldvoller, als Schuldlose zu necken. Das leuchtete uns besonders , «in, als wir aus den Aufgaben für unser .Blatt die heutige heraussuchten. Wozu, dachten wir, einen Stand in's Bereich der öffentlichen Besprechung zie hen, der darnach am Wenigsten verlangt, ja, sich da. vor wohl scheut und keine Veranlassung gab, dies« heilige Scheu zu unsachten. Thun wir nichtsdesto weniger, was wir nicht lassen können, so geschieht es zunächst in dem Gefühl, daß die Oeffentlichkeit wenig Rücksichten und am wenigsten die des LorurtheUS kennt. Und anders ist es doch nicht zu vcnchen, rvcniz ein Stand, »wie der unserer Rtligieuslehrer, glaubt, der Strahlenkranz seiner Würde werd« gebrochen,., wenn die zutappendc Hand der Presse darnach greift. Oeffentlichkeit schadet dem Guten, also dem Wahren' nicht irehn sie nütz selbst dem Zweifelhaften und dient seiner Verlheidigung. Man gestehe und man