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Adorker Wochenblatt. M i t t h e L l n n g e n über örtliü)e und vaterländische Angelegenheiten. Neunter I a h r g a n g. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post: 1 Thaler, bei Beziehung des Blattes durch Botengelegenheit: SU Neugroschen. ^-8. Erscheint ^cbe Mittwoche. 21./tbr. 1844. Nachricht über die beabsichtigte Absendung eines sächsischen Juristen in die Länder mit öffentlich-mündlichem Gerichts verfahren. In Xu. 41. des „Adorfcr Wochenblattes" vom vo rigen Jahre machten wir den Vorschlag, so, wie un sere Regierung beabsichtige, den Oberappellazions- rath v. Krug an den Rhein, nach Frankreich und andere Lander, wo öffentlich-mündliches Gerichtsver fahren eingcführt ist, zu entsenden, um dieses Verfah ren durch eigene Anschauung kennen zu lernen — solle auch das sächsische Volk einen hinlänglich befähigten Juristen mit einer solchen Mission beauftragen— da mit jenes Gerichtsverfahren nicht blos nach seinen Mängeln, sondern auch nach seinen Vorzügen studirt und also von beiden Seiten kennen gelernt werde — die Kosten der Reise aber auf dem Wege freiwilliger Unterzeichnung aufzubringcn. Kaum war dieser Vor schlag der Oeffentlichrcit übergeben worden, so wurde er auch in allen Gegenden des Landes mit Freuden begreifst und gutgeheifsen. Es gicngen in Bezug da rauf fortwährend Anfragen, Beitrittserklärungen und Beiträge bei uns ein. In sehr vielen Städten des Landes wurden besondere Aufforderungen erlassen und Lokaluntcrzeichnungcn veranstaltet. Hier und da stell ten sich die Stadtverordneten an die Spizc dieser Subskripzionen und gröstcnthcils wurden Lezterc durch den entsprechenden Erfolg gekrönt. Namentlich gicn gen in dieser Beziehung die Stadtverordneten der Residenz mit rübmlichem Beispiele voran, sowie denn überhaupt die Stadt Dresden den ansehnlichsten Bei trag geliefert hat. Nur von einem einzigen Orte ist uns zur Zeit bekannt geworden, dass eine Anregung zur Unterzeichnung von Beiträgen für den gegenwär tigen Zwek gar keinen Erfolg gehabt habe. Es ist dies die Stadt Eibcnstok, wo zwar von dem dortigen Schuldirektor R. ein Aufruf zu Bewilligung von Bei trägen im Lokalblatte erlassen worden ist, diese Lezte- rcn aber ausgeblieben sein sollen.') Eingesendct ist vor der Hand wenigstens von Eibenstok weiter nichts, als was nach der am Schlüsse befindlichen Liste von einem Einzelnen uns direkt zugcgangcn ist. Wohl der gröscre Theil der in Sachsen erscheinenden Zeit schriften, gröscrcn und geringeren Umfangs erklärte sich für das Unternehmen und erbot sich, w. z. B. selbst das Zwikauer „Krcisblatt" gcthan hat, entwe der zur Annahme von Beiträgen, oder hatte doch sonst ein Wort des Beifalls, der Ermunterung und Anerkennung in Bezug auf dasselbe mitzutheilcn. Und wer nicht geradezu für die Sache sich erklären wollte, der schwieg wenigstens, wie z. B. der „Voigt- ländische Anzeiger." Nur Ein (Lokal-) Blatt iss uns vorgckommcn, welches, mindestens Anfangs, nicht eben günstig über den Reiscplan sich vernehmen liess, son dern unmittelbar nach dem von uns erlassenen Aufrufe nicht allein den (der Vollständigkeit wegen) hier mit abgcdruktcn Artikel") brachte, sondern auch ') Siche „Erzgebirgisch-Boigtländisches Kreisblatt" v. 1844 .V- 7. ") Deutliches. In -4L 42 des Erzgcb. Boigl. akreisblattes ist derjenige Ar» tikcl, — welcher in .vä 4l des ädorfer Wochenbl. enthüllen war, einen Aufruf an die Freunde des öffentlichen und mündli chen Gerichtsverfahrens enthalt, gleich der Regierung einen Le gaten in die mit Oeffcntlichkcit und Mündlichkeit versehenen Lander zu senden, um das Verfahren an Ort und Stelle kennen zu lernen und zu Beitragen für den erwähnten Zweck auffor- derc, — unter der Aufschrift: „Oclsnitz im Boigtlande" — wicdcrgcgcden worden. Diese Wiedergeburt, angeblich von Oelsnitz aus, hat hier einige Ucbcrraschung und zugleich ver schiedene Zweifel über die Aulhenticität des Ortes hcrvorgc- rufen, weil man nach hier mehrseitig kundgegebenen Anstch-- tcn zu der Annahme berechtigt zu sein glaubt,'diese Ucberschrift sei blos fingirt und der Artikel selbst von anderwärts her un ter dieser Firma in ged. Bl. eingeschwärzt und eingeschmug gelt worden. Man glaubt hier der Mühe, darüber nachzudeil- ken, ob hier mit einer Mhstisication den politischen Meinungen und Ansichten unserer Stadt gedient werken solle, überhoben sein zu kennen, da sich die öffentliche Meinung eben so bestimmt und entschieden, als zahlreich und öffentlich gegen dieses andnpme Treiben, — nicht aber gegen den Artikel! — ausgesprochen Hatz