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Adorker Wochenblatt. M i t t h e i l u n g e n über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Neunter Jahrgang. Preis für Len Jahrgang bei Bestellung von der Post: 1 Thaler, bei Beziehung des Blattes durch Botengelegenhcit: 20 Ncugroschcn. Erscheint gebe Mittwoche. 14. ^ebr. 1844. Cinladung zur allgemeinen Versammlung deutscher Advokaten in Mainz. Die Versammlung der Rechtsanwälte des König reichs Würtembcrg hat bekanntlich untcrm 21. Äu gust 1843 in Ulm den Beschluß gefaßt, einen Aufruf zur Thcilnahme an einer allgemeinen Advokatcnver- sammlung zum Zwecke gesetzmäßiger Thätigkeit für gemeinsame deutsche Rechts- und Gerichtsverfassung zu erlassen, und mit der Ausführung dieses Beschlus ses eine aus ihrer Mitte gewählte Commission bcaus- tragt. Bereits unterm 11. Sept. v. I. ist hierauf von dieser Commission der durch die öffentlichen Blät ter zur allgemeinen Kenntnis gebrachte Aufruf an die Bcrufsgcnossen in sämmtlichcn deutschen Ländern er folgt, verbunden mit dem Vorschläge, die «tadt Mainz zum Orte und den ersten Juli 1844 zum Tage der Versammlung zu bestimmen, sowie mit dem Ersuchen an Diejenigen, welche daran Theil zu neh men wünschen, sich bis zum 31. Oktober 1843 vor läufig über den Ort und die Zeit der Zusammenkunft zu erklären. Wie die Tagespresse bekundet, hat die ser Aufruf allerwärts im deutschen Vaterlandc den lebhaftesten und freudigsten Beifall gefunden, und nach der offiziellen Mittheilung der Commission unse rer würtcmbcrgischen Collcgen an den Vorstand der hiesigen Corporation waren bereits bis zum 31. Ok tober vorigen Jahres zahlreiche Anmeldungen aus den verschiedenen Theilen des gemeinsamen Vaterlandes eingcgangcn, welche sich alle für den Vorschlag der Stadt Main; als Versammlungsort beifällig erklärt und wovon,auch die große Mehrheit für den Monat Juli 1844 als Epoche der Versammlung sich ausge sprochen. Gleichzeitig mit dieser Mjtthcilung ergicng von Seiten der Commission der würtcmbcrgischen Rechts anwälte an den Vorstand der hiesigen Collcgen das Ersuchen, die Genehmigung hoher Staatsrcgierung zur Abhaltung der allgemeinen deutschen Advokaten- Versammlung zu erwirken, hiernächst die provisorische Vorstandschaft bei derselben zu übernehmen, den Tag der Versammlung zu bestimmen und eine erneuerte Einladung.zur Thcilnahme an derselben im Namen der würtcmbcrgischen und der hiesigen Rechtsanwälte zu erlassen. Auf die hiernächst von Seiten des hiesi gen Vorstandes erfolgte Eingabe um Erlaubniß zur öffentlichen Abhaltung der allgemeinen deutschen Ad- vokatcnversammlung in hiesiger Stadt wurden wir durch ein genehmigendes höchstes Rcscript großh. Hess. Staatsrcgierung des Inhalts: „daß der Abhaltung einer Versammlung deutscher Advokaten zu Main; zum Zwecke des Austausches ihrer Ansichten über ge- mcinsamcs jdcutschcs bürgerliches und peinliches Neckt und Rechtsverfahren, so lange die Versammlung in nerhalb dieser Gränzen bleibe, kein polizeiliches Hin dernis im Wege stehe, auch derselben unbenommen sei, wie bei andern wissenschaftlichen Versammlungen ge schehen, dritte Personen als Zuhörer zuzulasscn", er freut. Es steht sonach der Ausführung deS von un sern würtcmbcrglschcn College» angeregten schönen: und vaterländischen Unternehmens "kciü Hindernis im Wege. Indem die Unterzeichneten, als von ihren hie sigen College» zur provisorischen Leitung und Vorbe reitung des vaterländischen Werkes gewählte Commis sion, dieses zur öffentlichen Kenntnis bringen, verbin den sie damit die Anzeige, daß sie mit Rücksicht auf die Wünsche der großen Mehrheit der Thcilnehmer und auf die übrigen aus der Sache sich ergebenden Verhältnisse Donnerstag den achtzehnten Ju li 1844 zur allgemeinen Versammlung festgesetzt ha ben. Und so ergeht denn, sowohl im Namen der würtembcrgischcn, als der hiesigen Collcgen, die wie derholte freundliche und herzliche Einladung an unse re Berufsgcnossen in allen Gauen unseres großen und herrlichen Vaterlandes, sich an dem obigen Tage in der Vaterstadt Gutenbergs cinzusindcn, um im