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WOMElMckl UM >enden Lag vob Hicheufledr Gmstthal, Gbertuugmitz, Gersdorf. Lugau, Hermsdorf, Dermsdorf, OmgenLerg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Mßdors, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Urspnmg, Erlbach Mrchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u.s.m artal M. durch die Poft M 1,82 frei in's HauS. Erscheint ;ed«, Wochentag abend» für den folg, kostet durch die Austräger pro Quai nehmen außer der Expedition auch die AuSträ-er aus MM /M M^. MM dem Lande entgegen, auch üeföroem die Annoncen- MD Expeditionen solche zu Originalpreisen 21 fnlsblcrlt für das Königliche Amtsgericht Md de« Stadtrat za Hohenstein - Ernstthal. Olgern crlleV Ger^roinöe-VerrwcrltrrngerL öE rrrnliegonöen Grätsch crfte^r. r? . >, ,i,k Rr. 50. Dienstag, den 1. März 1904. 54. Jahrgang. e oeuUcher Reichstag Berlin, S7. Februar. großer Vechta Bekanntmachung. Donnerstag, den 3. März Kaiser« der jüngste Sohn der Prinzen Preußen gestern gestorben ist. Der Präsident bittet ,m die Genehmigung, einleitende Schritte zu treffeo n« dem ticsen Beileid des kause» Ausdruck zu ver- gchö gen al« ReichS'emde ähnlich ES würbe in dieser Beziehung gegenüber den Sozialdemokraten nicht besser, iovdern schlimmer. Der zu Zuchthaus Verurteilte «uS den sogenannten besseren Klasso hat noch heute das R cht, da» Zuchthaut mit einer weißen Weste zu betreten und zu verlassen. Ehren ' änner aber traktiert man in einer Weise, die den Ansprüchen, die -van an einen KulturrcchtSstaat stellen kann, geradezu Hohn spricht. Der oldenburgische Vertreter, der eben Bier mann eine traurige Spezies seines Standes nannte, spricht nur d«S nach, waS der oldenburgische Minister sagte, der mi: Fug und Recht auf die Anklagebank gehörte (Präsident Gr«! von Ballestrem erklärt S für ungehörig, von dem Minister eine- Bundes staates zu sagen, daß er mit Fug uud Recht auf die Anklagebank gehöre.) Frohme schildert die Behänd, ung seine» Freunde» Fischer in der oldenburgischen Strafanstalt Vechta, »er aufs unwürdigste behänd lt wurde, während der frühere oldenburgische Ober- liche Remedur eintreten lassen, denn das würde, meiner Ansicht nach, der Gerechtigkeit direkt ins Gesicht schlagen. Abg. Traeger (freis. Bp.): Wenn der Staats sekretär sagte, die einheitliche Regelung deS Straf vollzuges sei keineswegs sä cslenäss ^ruecus ver schoben, so hörten wir diese Anlwo t schon vor dreißig J^hrev. In der Entschließung des Bundesrates von 1876/77 heißt eS, ein solches Gesetz könnte noch nicht erlassen werden, weil die Vorbereitungen noch längere Zeit in Anspruch nehmen würden. Gefängnis und Zuchthaus sind leere Worte, die einen Inhalt eist durch die Vollstreckung erlangen. DaS Strafgesetzbuch sagt, daß die Gefangenen aus ihr Verlangen in einer ihren Fähigkeiten erusprecheuden Weise beschäftigt werden können; das führt von selbst zur Säbstbeschäftigung. Biermann wurde mit Roh'.flechtev beschäftigt. W nn ein Redakteur zehn Monate von seinem Berufe ab- geschnitten ist, wird er in seinem Berufe ausS ernsteste gefährdet. Der Staatssekretär sagte, im Gefängnis sind alle gleich. Denken Sie aber daran, daß dec Landstreicher sich in der Haft in einer gchob-nen Lebensstellung befindet? Wo bleibt die Gleichheit, wenn ein Redakteur mit einem Landstreicher gleich behandelt wird! Die Regierung erkennt seit dreißig Jahren die Notwendigkeit eiuer Regelung an. Mit dieser platonischen Liede sind wir nicht zufrieden. Die Kultur, daS Ansehen und die Würde deS Deutschen Reiches fordern E-lediquug. (Lebhafter Beifall links.) Staasssekceläc vr. Rieberdiugr Die Aus- führungen deS Vorredners emyietten den Boiwurs, laß eS dem BundeSrate mir den früheren gesetz- geberischen Schritten auf diesem Gebiete nicht ernst war. Dem BundeSrate wurde in den siebziger Jahren ein Stra'vollzugSentwurf vorgelegt, daS geschah doch nicht in der Absicht, die Sache nicht zu stände kommen zu lasten. ES steht fest, daß die Kosten der Reform sich aus mehr als anderthalb Hundert Millionen be laufen. Daran wurde mit Recht Anstoß genommen. Die Verwaltung beschäftigte sich weiterhin damit, aber die Aufgabe, daS Ziel ohne diese hohen Kosten zu er- reiche«, war sehr schwierig. Ma» ging dann dazu über, auf dem Wege einer Vereinbarung gewisser Grundsätze dem Ziele näher zu kommen. Er be stand also die Absicht der Regierungen, die Regelung zu fördern. Mit den bestehenden Emrichtu gen sind wir allen Kulturstaaten weit voraus uud werden ihnen noch lange voraus bleiben. Abg. Grüber (Zentr.): Auch heute wieder ipielt der Einwand der Kosten deS SirafvollzugSgesetze» eine eigentümliche Rolle. 150 Millionen werden wieder alS Schreckgespenst vorgeführt. Der Antrag geht ab-r lange nicht so weit. Aus praktischer Erfahrung wird niemand mehr einen grundsätzlichen Unterschied zwischen Zuchthaus und Gefängnis, Festungshaft und Hast schildern können. Die Selbstbeköstigung und Seihst- solche Prozedur vorgenommen worden sein und sich entschuldigen lassen. Die zwischen den Regierungen vereinbarten Vorschriften gehen dahin, daß den Ge- sangenen Haare und Bart nur auS Gründen der Reinlichkeit und Schicklichkeit geschoren werden. ES muß die gleiche Behandlung im Sinne des Strafgesetz buches eintreten. Im Gegensatz zu Abg. Bargmann bin ich nicht der Meinung, daß die gesetzliche Regelung deS Strafvollzüge- sä oslenäss Arsecss verschoben würde. Ich habe nie eine Aeußerung getan, die daraus schließen ließe. SS kann kein Zweifel sein, daß wir, sobald das materielle Strasrecht redigiert ist, auch an die Behandlung dieser Materie gehe». So lange daS gegenwärtige Gesetz besteht, muß die gleich mäßige Behandlung herrschen. Man kann nicht eine bestimmte Kategorie von BerufSgenofsen bevorzugen. Die Bevorzugung bei politischen Vergehen ist undurch führbar. Ist eS gerecht, bei einer verleumderische» Beleidigung, die die Existenz des Beleidigten unter- grub, eine Milderung der GesängniShast eintreten zu lassen? Soll jemand, der durch einen Preßartikel, der ihn beleidigte, zu einer mündlichen Beleidigung provoziert wird, im GesängniS schlechter behandelt werden, weil die Beleidigung nicht durch einen P»ß- ärtike! erfolgte? Ich bleibe bei der Ansicht, daß, wenn ch'r die einzelnen Punkte in unserem Strasvov^ zug, der allerdings der Reform bedürfe, aus gesetzlichem Wege besinn, wir den hier vorgeschlageneu Weg nicht gehen können, indem wir einzelne Stände und BerufS- klassm zum Nachteil anderer bevorzugen. Auf diesem Wege werden die Regierungen schwerlich eine gesetz- ei wünschenswert, recht bald darüber eine Gesetzes vorlage zu erhalten. Im Volke verstehe mau nicht, daß eine einheitliche Regelung deS Strafvollzüge» so lange hinauSgefchoben werde. Es handelt sich nich> bloß um sozialdemokratische Redakteure, sondern auch um Vertreter der staatSerhaltenden Parteien, die unter den jetzigen Mißständen zu leiden haben. Auch diese meinen, doß den dem Begriff de» Rechtsstaates Hoh - sprechenden Zuständen ein Ende gemacht werden muß. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Staatssekretär vr. Nieberding: Ich bat dev Abg.Frohm-, wenn er die Absicht hätte, einzelne Fälle sorzuvringro, mir vorher Mitteilungen zu machen; vaS hat dem Abgeordneten nicht beliebt. Sir werden -» mir daher nicht verdenken, wenn ich mich über di spezialfälle jetzt nicht auSlaffe. WaS die Beschwerde über die ungehörige Fesselung eine- im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen Gefangenen an einen solchen, dem die bürgerlichen Ehrenrechte ab- erkannt, betrifft, so erkläre er bi» aus weitere» die Behauptung für unrichtig, daß vor einige« Mouaten dieses Ereignis geschehen sei. Bor länger al» einem Monat ist zwischen den Regierungen ein Abkommen getroffen, daß eine solche Zusammenfeffelung unzu lässig ist. Wenn der Beamte dennoch eine derartige Fesselung vornahm, würde er im Disziplinar Wege zur Rechenschaft gezogen. Wa» den Fall Fischer aobetriffi, Sem Bart und Haare aus dem Gkfä»gui«hose ge- schoren worden fein sollen, so würde ei» derartiges Verfahren, wenn eS Regel wäre, anch nach meiner Meinung unzulässig sein, es kann aber ausnahmsweise die Behandlung der in der Strafhast Befindliche« nicht auSsieht, wie die Vollstreckung deS Gesetze» uud Vollstreckung der Strafe, sonder» wie eine Prwatsache. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Sie ziehen mit Heer und Marine hinaus, wenn im AuSlande ein Einzelner gekränkt wird. Wenn hier so gegen da» Recht verstoßen wird, sollten wir rechtlos sein? Ver- weigern Sie der Regierung, in dieser Weise weiter zu wirtschaften. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Vizepräsident Dr. Paasche: Soeben ging folgen der handschriftlicher Antrag des Abs. Gröber ein: Der Reichstag wolle beschließen, den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage einen Gesetzentwurf vorzu legen, wodurch den Untersuchungsgefangenen allgemein sowie den zur Gefängnisstrafe verurteilten Personen, wenn die Handlung nicht eine ehrlose Gesinnung be kundete, nach im Urteil zu treffenden Bestimmungen gestattet wird, sich selbst zu beköstigen und in einer ihrem Bildungsgrade angemessenen Weife auch zu be- schäftigen. Bevollmächtigter Buchholzt Gegenüber den scharfen Angriffen deS Vorredners muß ich den Justiz- Minister Ruhstrat in Schutz nehmen. (Lachen links. Zuruf: „Ja, Sie müssen.") Es ist unmöglich, in den kleinen Anstalten immer geeignete Bureauarbeiter für die Gefangenen zu finden. (Lachen links. Zuruf: „Das ist allcS?") Abg. Bärwinkel (natl.): Wir legrüßen den Antrag Bargmann-Träger. Wird den UntersuchungS- gefangenen daS Halten einer Zeitung gestattet, fo wird allerdings die Kollusionsgefahr außerordentlich groß. Wir treten daher für den Antrag G-öber ein- Abg. Himburg (kons.): Der Antrag Bargmann >st für uns unannehmbar. Wir haben auch erhebliche Bedenken gegen den Antrag Gröber. Wir meinen, eS ist daS Beste, j tzt von einer solchen Teilregeluvg ab zusehen und auf die allgemeine Gesetzgebung zu warten. Abg. Stadthagen (Soz.): Freiherr v. Schink kam in Vechta an, während Fischer 'aß. Für Schink wurden Bureauarbeiten gefunden, für Biermann nicht. Biermann hat keine Säbstbeschäftizung und bekommt Krankenkost, so daß er jeden Mittag halbsatt aufsteht. Hut der Justizminister das Recht, neben der Gesäng- o,»strafe Hungertod und Krankheit an den Verurteilte» vollstrecken zu lassen? Abg. Bargmann (freis. Vp.): Wir können unsere Resolutionen nicht zurückziehen und stimme» bei Ablehnung für den Antrag Gröber. Damit schloßt die Diskussion. Der Antrag Gröber wird als der weitergehende gegen die Stimme Einnahme der Tchnlanlagen in der Gemeinteexpedition. Herm-dorf, den 27. Februar 1904. Der Schulkasseuverwalter. Müller, Gem.-Borst. (Garantie der Gemeinde) WMWUW expediert täglich von 8—12 Uhr vormittags und 2—6 Uhr nachmittags. Munn» Einlage« werden mit °/» — die bis zum 3. deS Monats »«leisteten noch für den vollen Monat verzinst. Gemeindesparkasse Grüna k. Chtz. Einlagen-Zinsfutz: S /, <>/<>. Geschäftszeit r Werktags «-1L «. S-« Uhr Fernsprecher Amt Siegmar Nr. 60. — Bis mit 4. des Monats bewirkte Einlagen werden für den laufenden Monat voll verzinst. befchäftigung könnte ohne Kosten für den Fi»kuS ge währt werden. Ist die Straftat nicht einer ehrlose« Gesinnung entsprungen, so ist eine andere Behandlung angezeigt. Zur Zeit de« Kulturkampfes befand sich ein Erzbischof in Gesellschaft gemeiner Verbrecher iv der Strafanstalt. Die Festung-gefangenen, auch i« Fällen, wo Duellanten aus ehrloser Gesinnung handeln, dürfen die Selbstköstigung fordern, Gefäng- nissträflinge kövnen das nur mit Bewilligung der Aufsichtsbehörde. Vielleicht könnten wir uns auf eine« Antrag vereinigen, daß bei den UutersuchuugSgefang- enen allgemein dir Selbstbeköstigung zulässig sein Zollte, und daß Strafgefangene allgemün da» Recht der Selbstbeköstigung und Selbstbeschästigung haben sollen, soweit ihre Handlung nicht eine ehrlose Ge- stnnuug bekundete. Abg. Stadthagen (Soz.): Ich würde für die Anträge Bargmann und Gröber stimmen, obgleich die Vergünstigung während der Untersuchungshaft eigent lich dem Geist de» Gesetze» entspricht. Die Differen zierung ehrloser und nicht ehrloser Handlungen gefällt mir aber nicht. Oberbürgermeister Schink wurde im Bureau beschäftigt, Redakteur Fischer nicht. Dem Freiherr v, Schink wurde der schöne Bart nicht ab- genommen, er den Kneifer tragen und spazieren gehen, er hatte ja nur 15000 Mk. unterschlagen. Wenn eS wahr ist, daß der Begriff politischer 8er- brechen nicht festsirht, wie kommt eS, vaß der Begriff seit 25 Jahren io den AuSlieserUNgSverträgen steht? Weil Minister Ruhstrat den Redakteur Biermann eine« Lump nannte, wurde er mit 20 Mt. bestraft, e» wurde angenommen, daß er sich in Erregung befand. Glauben Sie, Herr Bund-Srat-bevollmiichtigter von Oldenburg, daß der Justizminister, wenn er in» Ge- ängviS käme, mit Rohrflechten beschäftigt würde ? (Heiter- eit.) ES ist eine Schmach für Deutschland, daß hier leihen, sowohl dem Kaiser, wie dem Prinzen Hriurich (DaS HauS hat sich von den Plätzen erhoben.) Die zweite Beratung der Reichsjustiz Etats wird sodann bei Titel 1, Gehalt de« Staatssekretärs, fortgesetzt. Die Ab-g Bargmann und Traeger (freis Bp) fordern in eiuer dazu eingebrachren Resolution die Vo leguog eine« ReichSgesetze», durch welches die wegen politischer V.rgeheo und wegen PrehvergehcnS i» Untersuchungshaft oder Strafhaft befindlichen P:r souen nur mit solchen Arbeiten beschädigt werden dürfen, wäche ihrem bisherigen Berufe and Bildung« grade angemessen sind. Abg. Bargmann (freis. Vp): Der Antrag se in erster Linie veranlaßt durch den Fall Biermann- Oldenburg, der wegen Beleidigung deS o.devburgischev JnstizmimsterS verurteilt wurde. Ob die Persönlichkeit de» Verurteilten sympathisch oder mcht, ob sein vlati wirklich ein „Skandalblatt schlimmster Sorte* ,ft oder »icht, kommt für die Beurteilung de» Falles nicht iv Betracht. Biermann beantragte Selbstbeschästigung iv der Strafanstalt. DaS wurde »bgelehvt- Auf leine fernere Eingabe wegen Haltens einer Zeitung erhielt er ebenfalls einen ablehnenden Bescheid, Ja den Be stimmungen über den Strafvollzug heißt c», daß di, mit Geläogvi» Bestraften m einer ihren Fähigkeiten »nd Verhältnissen angemessenen Weise beschädigt «er den können, und auf Verlangen in dieser Weise zu be schäftigen find. Nach den bundcSrätlicheo Verordnungen ist die Gewährung der Selbstbe'chäftigung und Selbst beköstigung eer Gefangenen in das Belieben der Auf sichtsbehörde gestellt. Eine Gesetzesverletzung kann man der Oldenburger Behörde n.ohl nicht vo werfeu, wenn auch iv der BuudeSratSverordeoug kein Verbot de» HaltevS einer eigenen Zeitung enthalten ist. Da» Lesen einer Zeitung gehört für den Jouroalisten soz» sagen zum Havdwerkrzeug. ES kann »icht die Absicht de» Gesetzgeber» sein, unter dem Schein einer äußeren Gleichheit die größte Ungleichheit herbeizusühren. E« ist die höchste Zeit, die Frage im Sinuc unserer Reso lution z« regeln. (Beifall link») Oldenburgischer BuudeSbevollmichtigter Sebrimer Staatsrat Buchholz: Ich freue mich, daß der Vor- redner die formelle Berechtigung meiner Regierung an erkannte, so vorzugehen, wie sie tat. Wenn man Bier man» die Begünstigung erteilt hätte, die er nachsuchte, so hätte man auch anderen Personen gleichen Bildung»- »rade» dieselbe Begünstigung gestatten müsse». Der S«lze Fall schien nicht geeignet, eine solche Au»v«hme war der Redakteur eine» de- Ekandalblatte», der verleumderische Artikel St"t»be«>wte geschrieben hatte Ein so 'st kau« geeignet für die Begrün- .düng eme« Stande-vorrrchte» für Redakteure. bürgermeister Freiherr v Schink, der wegen Umcrjchlaguvgeu verurteilt war in die größern Vergünstigungen erhielt. Die Frage bei Strafvollzuges hänge m-t den Reformen de» ganzen Strafrechte» zusammen. E- Abg Arohme (Soz ): Gewisse ParteirichtUlige» uvd eine gewisse Presse, an derSptzc die „Hamburger Nachnchten", sehen es al» wahrhaft staat-erhaltendc Der Präsident Graf v. BaÜe^SM «öff'et »ickPolitik an, in jeder Weise gegen die S-ziatkemokratic Sitzung uvd gibt bekannt, daß laut MiNutm-g -esIscharf zu machrL, uvd o^^:r» eme ngo.ose Behänd- -b.». , Hedrich vovssks"g *er sozialdemokratischen politischen Preßsüoder - lsidcot bittet fordern. Früher behandelte man die Zentrum»«,-