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Sonnabend, den 9. Januar 1904 54. Jahrgang. Nr. 6. Kmgeabcrg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttmgrund u. s. w für das Königliche Amtsgericht und den Sta-trat z» Hoheusteiu - Ernstthal. Ovgcrn allen GerneirröesVenrvaltirngert öes ttirrlregerröerr Ortschaften. —7-7"" Hufer«»» uehmer» nutzer der Expedition auch die Austräger auf dem Lande entgegen, auch befördern die Amwneeu- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Erscheint rede« Wochentag abends für den folgenden Tag und WWW MM M M WH tostet durch die Austräger pro Quartal Mk. ^ W W M M" W WW W durch die Post Mk 1,82 frei in'S Haus VW V WW» W' Mr Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf. Luga«, Hermsdorf. Kernsdorf. sammensetzung die Volksvertretung erfordert, um diese Koch. in von Wilhelm Müller, Julius Meier, Schriftführer, Karl Matthes, entgegentreten zu können. Im Jahre 1901 hätten i» Sachsen 1975 Aerzten 945 nichtapprobierte Heil kundige gegenübergsstanden. Die Zweite Kammer erledigte in einer kurzen Sitzung einige Etatskapitel: Abg. Dr. Bogel (natl.) betont zum Kapitel 87, daß eS angesichts des CH cagoer Theaterbrandes erfreu lich fei, zu konstatieren, daß in den Dresdner Hof- theatern völlig ausreichende Sicherheitsvorkehrungen vorhanden feien, doch müsse im Parkett zur Erhöhung der Sicherheit g'geuüber einer etwaigen Panik ein Mittelgang geschaffen werden. Abg. Schubart (ton'.) teilt mit, daß er die Absicht habe, eine Interpellation einzubringe», durch die die Regierung Um Auskunft dar- Wahlreform mit. In Aussicht genommen ist hierbei Sie Wahl von 48 Abgeordneten durch direkte Wahlen (?rei Abteilungen, vertreten durch je 16 Abgeordnete), sowie die weitere Wahl von 25 Abgeordneten, die aus beruisständischeu Wahlen hervorgehen sollen. In der Hauptsache trägt da« Dekret 24 das Ge- präge einer streng wissenschaftlichen Untersuchung, die sowohl das zur Beurteilung der Reformsrage unent behrliche Material liefert, als auch Beiträge in Gestalt selbständiger Vorschläge hier<u beibringt. Ganz un abhängig von ihrer unmittelbaren Aufgabe ist die Denkschrift als eine verdienstvolle, durch staatsmänni sche Gedanken ausgezeichnete Arbeit aus dem Gebiete der WahlrechtSpolitik zu begrüßen. Die Voraussetzung für die Wahlrechtsreform bildet der Nachweis der Resormbedürftigkeit. Dieser Nachweis ist in überzeugender Weise in der Denkschriit erbracht. Er erstreckt sich in erster Linie auf die Kritik des bestehenden indirekten Wahlverfahrens. Vornehmlich fällt gegen diesen Wahlmodus die sich auS der Wahlstatistik ergebende Tatsache inS Gewicht, daß er politische Interesselosigkeit erzeugt, daß er die Wahlbeteiligung mindert und hemmt und damit die aus allgemeinen staatlichen Gründen nicht erwünschte Wirkung hervorruft, gerade solche BevölkerungSschichten, deren Teilnahme an der Gestaltung der vaterländischen Beschicke gefördert werden sollte, zur politischen Ein- flußlosigkeit herabzudrückeo. Bei den drei Ergänzungs wahlen zum Landtage, die nach dem gegenwärtigen indirekten Wahlverfalren erfolgt sind, betrug die Ge- samtwahlbeteiligung 38,9 (im Jahre 1897), 29,8 (1899) und 39,6 (1901) Prozent. In der 1. und 2. Abteilung ist die Wahlbeteiligung zurückgegangen, in der 3. Abteilung hat sie trotz der bereits 1901 beschlossenen vollen Eintritts der Sozialdemokratie nicht wesentlich zugenommeu. Bon den 285 244 Wahl. Aufgaben in befriedigender Weise zu lösen und wel ches Wahlsystem endlich die erforderliche Gewähr für die Erzielung einer so befähigten Volksvertretung bietet. Die Angelegenheiten, mit denen sich der Land- tag in erster Linie zu beschäftigen hat, sind Haupt- sächlich wirtschaftlicher und sozialer Natur. Bei diesen Angelegenheiten werden aber die wirtschaftlichen und sozialen Gegensätze im Bolke ausgelöst, diesen Auf gaben gegenüber ist die staatsbürgerliche Einheit nicht aufrecht zu erhalten, reichen die politischen Partei unterschiede nicht aus, um daS Verhalten des einzelne» zu bestimmen. Heute und i» der Folgezeit handelt e- sich um die Lösung neuer Gegensätze auf wirtschaftlichem u«d iozialemGebiete. Lohuarbeiterstand, Mittelstand, die Ver treter der Landwirtschaft wie der Industrie bestürmen heute den Staat mit Ford-ruogen wegen Sicherung «ud Besserung ihrer Lage und betreiben eine Auseinander setzung ihrer Interessen, soweit die e untereinander, wenn von 37026 öffentlichen Beamten in der 3. Ab- teilung 20426, von 3178 Lehrern in der 3. Abteilung 2289 der Wahlurne ierngeblieben sind. Als ein Moment von durchschlagender Bedeutung gegen das bestehende Wahlrecht bewertet die Denk- ichrist ferner mit Recht die offenkundige Tatsache, daß seit Einführung deS neuen Wahlgesetzes sämtliche Ab- geordnete von den Wahlmänneru der 1. und 2. Ab teilung, und falls die 3. Abteilung überhaupt selbst ständig vorging, gegen die Stimmen ihrer Wahlmänner gewählt worden sind. Soweit eine Verständigung stattgefunden hat, ist sie stets zwischen der 1. und 2. Abteilung, und nicht auch zwischen der 2. und 3. Ab- teilung erfolgt. Da aber die 3. Abteilung über 80 Prozent der Urwähler umfaßt, so ergibt sich ohne weiteres, daß ein ganz erheblicher Bruchteil der säch- fischen Wählerschrft eins ihrem Willen entsprechende Leriretung überhaupt nicht besitzt und unter dem be- stehenden System das Wahlrecht weiterer BolkSkreise nahezu illusorisch geworden ist. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, daß kein sozialdemokratischer Ab- geordneter mehr in den Landtag gewählt worden ist. Bei den Landtagswahlen von 1897 und 1899 konnte der gänzlich- Ausfall der Sozialdemokratie mit daraus zurückgeführt werden, daß ein Teil derselben dem neuen Wahlgesetze gegenüber Wahlenthaltung zu üben be schlossen hatte. Aber auch die Wahlen von 1901 lieferten dasselbe Ergebnis, obwohl auf dem Leipziger Parteitage zu Pfingsten 1901 der Standpunkt der Wahlenthaltung von alles Seiten ausgegebea worden und die Partei geschlossen und mit Nachdruck in die Wahlbewegung eingetreten war. DaS jetzige Wahlgesetz hat die von der Verfass ung gegebene Einteilung in städtische und ländliche Wahlkreise beibehalten. Die Denkschrift kommt indes m ihren Untersuchungen zu dem Ergebnis, daß 37 städtische und 45 ländliche Wahlkreise, die je einen Abge- ordneten zu wählen haben, gegenwärtig der Einwoh nerzahl und der Steuerleistungen von Stadt und Land nicht mehr entsprechen. Die ortSanwesende Be völkerung Sachsens betrug im Jahre 1900 in den i Städten 2102 728, in den Landgemeinden 2 099 488 i Ferner haben die sächsischen Städte 1901 inSge- > samt 27 217 389 Mark, daS Platte Land nur l 11453 478 M. direkte Staatssteuer aufgebracht. - Ferner gibt daS jetzige Wahlsystem gar keine Gewähr, ' daß die Landwirtschaft eine ihrer Bedeutung für di- Erhaltung entsprechende Vertretung in der Zweiten i Kammer erhält. Auch die ländlichen Wahlkreise wählen jetzt, infolge deS unaufhaltsamen Vordringens der Industrie auf daS platte Land, vielfach Nicht- landwirte. Die Zahl der hier gewählten Landwirte ist sogar immer mehr zurückreganges. Unter den 45 Vertretern der ländlichen Wahlbezirke waren in den Landtagen 1899/1900 und 1901/1902 nur 26 Land- wirte, und gegenwärtig sitzen in der Zweiten Kammer nur 25 Landwirte. DaS Ergebnis der bisher skizzierten Untersuch ungen der Denkschrift ist ein negatives; weder em- pfiehlt sich die Beibehaltung des indirekten Wahl- moduS, noch die Differenzierung des Wahlrechts lediglich nach Maßgabe der direkten Steuerleistung, noch die Trennung von Stadt und Land. Der Kritik des bestehenden Wahlrechts folgt nunmehr in der Denkschrift naturgemäß Sie Festlegung derjenigen allgemeinen Grundsätze, die bei der Wahlreform an erster Stelle maßgebend sein müssen. Festgestelli wird zunächst, daß daS Wahlrecht kein Recht ist, daS um seiner selbst willen besteht, daß es nicht Selbst zweck, sondern nur Mittel zum Zweck ist; eS ist eine öffentliche Funktion, die der Förderung und Erfüll- ung der jeweiligen StaatSzwecke dienen soll. Auch dem Wahlrecht gegenüber ist das oberste Gesetz dar allgemeine StaatSwohl. Da aber die Ausgaben des SiaatSwesenS nach Zeit und Umständen verschieden sind, so wird sich die Frage nach dem geeignetsten Wahlsysteme stets auch nur für eine bestimmte Zeit und einen bestimmten Staat beantworten lassen. Die Denkschrift sucht deshalb die Frage zu beantworten, In der gestrigen Nummer teilten wir bereits die der Regierung vorgeschlagenen Grundlinien einer über ersucht wird, ob die Theaterverhältnisse in Sach sen derartige sind, daß Katastrophen, wie die Chicago vorgekommene, ausgeschlossen sind. Frau Alma Vogel. Hohenstein-Ernstthal, am 7. Januar 1904. Allgemeine Ortskrankenkasse Emil Riedel. berechtigten, die zum Arbeiterstande zu zählen sind,!welche Aufgaben dem Königreich Sachsen in gegen- haben bei den Ergänzungswahlen von 1897 bis 1901l wärtiger und nächster Zeit gestellt sind, welche Zu- insgesamt 95547 oder 35 Prozent gewählt. Als be- ' ' " " ' wnderS charakteristisch aber ist hervorzuheben, daß von Beamten und Lehrern unter dem jetzigen Wahlver- tahren noch nicht die Hälfte aller Wahlberechtigten ihr Wahlrecht ausgeübt haben. Es enthüllt aber mehr als bloße Interesselosigkeit, so urteilt die Denkschrift, Lösung der dem sächsisch:« Staate gegenwärtig und in uächster Zeit gestellten Aufgaben wirtschaftlicher und sozialer Natur an erster Stelle berufen find, eine an gemessene Vertretung im Landtage am sichersten durch berufrständifche Wahlen erlangen. Die Denkschrift kommt daher zur Empfehlung der berufsstäudischen Wahlsystems, aber dergestalt, daß die Volk-Vertretung nicht ausschließlich au^ beruf-ständischer Grundlage be ruht. Gegen die alleinige Vertretung »ach Berufs- ständen sprechen schwerwiegende praktische und prinzi pielle Bedenken- Die Denkschrift weist besonders dar auf hin, daß eine Organisation der Berufsstände, die als W-Hlkörper dienen könnte, dir jetzt nur zum Teil vorhanden ist, daß er insbesondere an einer entsprechen- den Or-anisation der Arbeiterstander, die gerade iür diese» Zweck unentbehrlich wäre, gänzlich gebricht. Fern r ist aber auch der oft wiederholte Einwand nicht von der Hand zu «eisen, daß bei einer ausschließ lich b-rusSständischen Vertretung leicht da» einigende Baud des allgemeinen StaatSiatensfeS durch de» Kampf der Sonderinteressen gelockert und gelöst wer den könnte. Die Erfahrung lehrt immer wieder, daß beruf-ständische Organisationen die unwillkürliche Nei gung haben, ihre besondere» Swat-i»t«essen gegen das Allgemeininterefs: aoSzuspieleo unddie Verfolgung dieser Eonderintereffen als ihre eigentliche Aufgabe, als die höher stehende Stande-pflicht anzuiehen Auf diese Weise besteht die Gefahr, daß eine solche Volks vertretung nicht die StaatSeinheit, sondern den Krieg aller gegen alle verwirklichen würde- Die Denkschrift empfiehlt dah r ein kombinierte» Wahlsystem: 48 Abgeordnete sollen durch Abteilung-- Sächsischer Landtag. Dresden, 7. Januar. Heute hielten beide Kammern Sitzungen. In der 1. Kammer erstattete Oberbürgermeister Dr. Schmidt Bericht über die Petition des Vereins für naturge mäße Gesundheitspflege und arzneiloje Heilkunde in Oberlungwitz gegen Abänderung des ß 35 der Gewerbeordnung. Die Petenten führten an, daß die Abänderung dieses 8 35, nach welchem auf An trag der ReichSregierung auch die Ausübung der Heil- künde durch Laien dem Gesetze unterstehen soll, nicht nur zu einer Beschränkung der Heilkunde, sondern auch zur Aushebung eines jeden BersügungsrechteS über die eigene Person führen müsse. Es liege die Gefahr vor, daß durch die geplante Abänderung die freie Forschung in der Heilweise erdrückt werde. Die De- putation ist der Ansicht, daß die Petition nicht nur weit über da» Ziel hinauSschieße, sondern auch gänz lich unmotivierte Angriffe und Verdächtigungen gegen den ärztlichen Stand enthalte. Ein beim Landes- «edizinalkollegium eingehaktes Gutachten bemerke hier zu, daß gerade in Sachsen das Kurpfuschertum in einer Weife blühe, daß man eS nur mit Freuden be- grüßen könne, wenn ihm rin Damm entgcgenzestellt würde. Die Kammer beschloß antragsgemäß, die Pe tition aus sich beruhen zu lassen. Ferner ließ man zwei weitere Petitionen auf sich beruhen. AuS dem DeputationSbericht entnehmen wir noch da» Folgende: In der Deputationssitzung wurde hingewiesen aus die vielen Kurpsuscherprozesse der letzten Jahre und darauf, daß e» den Bestcaften freisteht, das Gewerbe fpäter weiter auSzuüben. ES ist ferner ganz unzweifel haft, daß diel zahlreicher die Fälle sind, wo die G> schädigten mit Anzeigen zurückhalten. Wenn man anerkennen muß, daß die jetzt bestehende Gesetzgebung nicht hinreichend ist, um die Mißstände zu mindern, so mußte man wohl dazu kommen, auSzuspcechen, daß eine Gesetzesänderung dringend notwendig sei und der von der ReichSregierung vorgeschlagene Weg ein durch- au» gangbarer sein werde. Die Petenten fürchten allerdings, daß die Aerzte und die Behörden eine solche Gesetzesänderung mißbrauchen würden. Aber die Deputation war der Meinung, daß ein jeder Arzt eS sich sehr wohl überlegen werde, einen Laie,Heck- kundige« zu denunzieren. Die Entscheidung liegt aber bei de» Verwaltungsbehörden, die sich hierbei der größten Sorgfältigkeit befleißigen «erden. Di- Deputation erachtete eS für notwendig, noch den Standpunkt der Regierung zu hören, und es hat des- halb eine zweite Beratung stattgesunben, in welcher 2 RegierungSkommiffare zugegen waren. Die Regierungs- Vertreter haben erklärt, dar Kurpfuschertum fei in un geahnter Weise gewachsen, und eS hätten sich dadurch viele Mißstände ergeben, die sich gerade in Sachsen in besonder» fühlbarer Weise bemerkbar gemacht hoben. Die jetzt geltenden GesetzeSvorschristen reichten inalle- wege nicht au», um den Unzuträglichkeiten erfolgreich iowie mit denen de, übrigen Volk»!,eise im Widerstreit - sie en. Wenn aber derartige Gegensätze ans pari«- , mcotarischcm Boden zum Auttrag gebracht werden , solle», so ist es nicht bloß gerecht, sondern auch «nbe- , dingt notwendig, daß die an dem „Kampfe" beteiligten , Volk-klassen ausreichend vertreten find. Es «iderspricht nicht nur dem natürlichen Gefühl der Gerechtigkeit und Zweckmäßigkeit, sondern würde geradezu verhängnisvoll sein- wenn diejenigen Volkskreise, welche von den Re- formbestrebungen unmittelbar angegriffen werden, auf die Dauer nicht mehr imstande wären, im Landtage ihre Sache wirksam zu verteidigen und zu vertrete». Gerade weil die Sozialpolitik de» Arbeitgeber» fort schreitende Opfer an Geld und Freiheit der Bewegung -uferlegt und auferlegen muh, geht eS nicht an, daß dies einfach durch Mehrheitsbeschlüsse festgesetzt wird, ist eS notwendig, daß sie gehört werden und ihr Rat und ihre Erfahrung den Weg bezeichnen können, auf weichem die vorwärtsdrängenden Ansprüche der Arbeiter- schäft io zweckentsprechender und dabei schonender, die Erhaltung und ruhige Fortentwicklung de» Bestehende« nicht zcfährdcnder Weise befriedigt werden können. Industrie und Landwirtschaft, besitzende Klaffen und Mittelstand müssen gerade unter unseren heutigen Ber- hältniffen im Landtage vertreten sein- Ebenso müssen aber auch dieLohnarbeircr eine ihrem Willen entsprechende Ver tretung haben- Auf die Dauer kann die Fürsorge für die Arbeiterschaft doch nicht durch einseitige Pa tronage geschehen, eine sachgerä e und erfolgreiche Sozialpolitik hängt doch davon ab, daß sie d«rch Ber- Handlung mit den Arbeiteroertretern und wenn möglich unter deren — bisher allerdings oft auch bei wichtigen Verbesserungen versagter — Mitwirkung betrieben wird. Er liegt auf der Hand, daß diejenigen Volks- klaffen, die zur Mitarbeit bei der Behandlung und Dekarmtumchung. Der Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse setzt sich im Jahre 1904 zusammen wie folgt s. Arbeitgeber. Herr Constantin Schneider, stellv. Vorsitzender, " Fritz Heyne, „ Emil Schnbert, „ Emil Zschocke. b Arbeitnehmer. Herr Emil Riedel, Vorsitzender, „ Otto Grabner, „ Ernst Meier, „ Bernhard Röhner.