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Pulsnitzer Tageblatt : 04.04.1932
- Erscheinungsdatum
- 1932-04-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Pulsnitz
- Digitalisat
- Stadt Pulsnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1840937203-193204049
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1840937203-19320404
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1840937203-19320404
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Stadt Pulsnitz
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Pulsnitzer Tageblatt
-
Jahr
1932
-
Monat
1932-04
- Tag 1932-04-04
-
Monat
1932-04
-
Jahr
1932
- Titel
- Pulsnitzer Tageblatt : 04.04.1932
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Pulsnitzer Tageblatt --- Montag, 4. April 1932 Seite 8 Amtlicher Bericht über die öffentliche Sitzung -es Bezirlisansschuffes -er Amtshauptmannschast Kamenz KM 30. Nlärz 1932. (Unberechtigter Nachdruck verboten.) Die 3. diesjährige Sitzung des Bezirksausschusses fand Mittwoch, den 30. März 1932, vormittags 9 Uhr, unter Vorsitz des Herrn Amtshauptmann Dr. v. Zobel im Sitzungs saale der Amtshauptmannschaft statt. Zur Beratung standen 15 Punkte. Der Herr Vorsitzende machte zunächst folgende Mitteilungen: Die Zahl der Krisen- und Wohlfahrtsunterstützungs empfänger ist in der Zeit vom 1. Januar bis 29. Februar 1932 anhaltend gestiegen, während die Zahl der Arbeitslosen- unterstützungsempfünger nur bis Ende Januar 1932 gestiegen, dann aber gegenüber diesem Stande wieder etwas zurück gegangen ist. Es waren vorhanden: am: 1. Jan. 31. Jan. 29. Febr. Arbeitslosenunterstützungsempfänger 2924 Krisenunterstützungsempfänger 3155 Wohlfahrtsunterstützungsempfänger 1960 3367 3076 3398 3532 2275 2435. Das vom Bezirksverband zu tragende Fünftel des Aufwandes für die Krisensürsorge betrug im Februar 1932 39 047 RM. Für die Wohlfahrtserwerbslosen waren in diesem Monat 77985 RM. aufzuwenden. Von diesem Betrage entfielen auf die Stadt Kamenz 17 417 RM. und aus die Stadt Pulsnitz ,6379 RM. Der gesamte Aufwand für die Wohlfahrtserwerbs losen betrug in der Zeit vom 1. April 1931 bis 29. Februar 1932 381108,42 RM. Hiervon entfielen zwei Drittel auf den Bezirksverband, d. s. 254 072,28 RM., und ein Drittel auf die Gemeinden, d. s. 127 036,14 RM. Die Eemeindekammer ist im Verfahren nach 8 166 Abs. 1 der Gemeindeordnung von der Gemeinde Schwepnitz um Ge nehmigung ihrer Austrittserklärung aus dem Arbeitgeberver bande Sächsischer Gemeinden angegangen worden. Sie hat den Austritt der Gemeinde Schwepnitz aus dem Arbeitgeberver bande Sächsischer Gemeinden nicht genehmigt. Nach den von der Kraftverkehrsgesellschaft Freistaat Sach sen übersandten Abrechnungen hat der Betrieb der staatlichen Krastwagenlinien Dresden—Königsbrück—Kamenz und Bautzen —Kamenz auch im Januar 1932 wieder Mindereinnahmen gebracht. Bei der Linie Dresden—Königsbrück-Kamenz be trug die Mindereinnahme 3311,75 RM., bei der Linie Bautzen —Kamenz 997,55 RM. Hierzu hat der Vezirksverband den vertraglich übernommenen Eewährleistungsbetrag beizutragen. Im übrigen sprach sich der Bezirksausschuß gegen eine Aende- rung des für diese Linien bestehenden Fahrplans während des Sommerhalbjahres aus. Die Kassen des Bezirksverbandes der Amtshauptmannschast Kamenz und des Bezirksheims zu Jesau sind kürzlich durch die Revisionsabteilung des Sächsischen Sparkassenverbandes geprüft worden. Nach dem über die Prüfung erstatteten Berichte ist die Führung der Kassen als einwandfrei befunden worden. Der Bezirksausschuß nahm von diesen Mitteilungen Kennt- nis. Aus dem vom Nahrungsmittelchemiker Prof. Dr. Haupt in Bautzen erstatteten Berichte über die amtliche Nahrungsmittel- kontrollc im Bereiche der Amtshauptmannschast Kamenz und der Städte Kamenz und Pulsnitz während des Jahres 1931 ist hervorzuheben, daß die Gesamtzahl der entnommenen Nah rungsmittelproben 1675 gegenüber 1664 im Vorjahre betrug. Davon mutzten 138, d. s. 8,25 25, also fast genau so viel wie im Vorjahre (8,35 A), beanstandet werden. Von den unter suchten Proben entfielen 324 auf die Stadt Kamenz, 142 auf die Stadt Pulsnitz und der Rest auf die übrigen Vezirks- gemeinden. Die Beanstandungen erfolgten aus folgenden Gründen: Fleisch und Fleischwaren. Bei einer Büchse Eis bein war gegen die Kennzeichnungsverordnung verstoßen wor den. Ein Fleischsalat war verdorben^ Die Zahl der beanstan deten Hackfleischproben war weiter gestiegen, und zwar von 10,4 25 auf 12,8 A. Wurst waren. 3 Proben waren verdorben. Fische und Krebskonserven. 2 Fischproben waren verdorben, eine Probe „gefärbter Seelachs" war als „echter Lachs" verkauft worden. Die Kennzeichnung bei einer Dose Oelsardinen war unzureichend. Milch und Molkereierzeugnisse. Auffallend hoch war unter den Milchbeanstandungen die Zahl der gewässerten Proben. Eine Probe Milch war verschmutzt; 4 Proben wiesen erhöhten Keimgehalt auf. Der Durchschnittsfettgehalt der Milch betrug 2,97 25, lag also fast genau so hoch wie im Jahre 1930 (2,98 H). Eine Buttermilchprobe hatte einen zu hohen Wassergehalt. Käse. In allen beanstandeten Fällen handelte es sich um Quarkproben, die zu viel Wasser enthielten. Butter. 3 Proben waren verdorben, die übrigen ver stießen gegen die Verordnung über den Höchstwassergehalt von Butter. Margarine. Bei 4 Proben war der Wassergehalt zu hoch, eine Probe war schimmelig. Mehle und Grieß e. 2 Erieße und 1 Grütze waren von Schädlingen (Milben und Maden) befallön. Brot und Backwaren. 2 Zwiebackproben waren ge färbt, 2 Proben Nährzwiebacke hatten nicht den erforderlichen Butter- und Eigehalt. Teigwaren. In 6 Fällen waren die Nudeln zur Vor täuschung von Eiernudeln künstlich gefärbt, 2 Proben Eier- nudeln enthielten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Eimcnge. Essig. 1 Essig war verdorben (Aelchen), 6 Essigproben enthielten zu wenig Essigsäure, 3 Weinessige waren zur Vor täuschung eines hohen Weingehaltes rot gefärbt und 2 weitere enthielten zu wenig Wein. Die Ziffer der beanstandeten Essig proben ist weiter im Steigen begriffen. Zucker und Zuckerwaren. 2 Persipanstücke wurden als echtes Marzipan verkauft, eine Probe sogen. „Rumtrüffel" enthielt unzulässigerweise Stärkezucker, und 1 Probe Kokos flocken war verdorben (ranzig). Limonade und Eis. 2 Speiseeise (Fruchteise) waren künstlich gefärbt, und 2 Proben Vanilleeis hatten zu wenig Eigehalt. Obst und Gemüse. 2 Proben waren von Milben befallen. Branntweine und Liköre. In 6 Fällen entsprach der Alkoholgehalt nicht den gesetzlichen Bestimmungen, in 1 Falle wurde bei einem Bitterlikör statt 30 nur 20 Volu men 25 Alkohol festgestellt. Alkoholfreie Getränke. Fast in allen Fällen be trafen die Beanstandungen sogen. Soletafelwässer, die hoch- trahende, an echte Mineralwässer anklingende Bezeichnungen trugen und ihre künstliche Herstellung nicht genügend er kennen ließen. Kaffee und Tee. Ein Gemisch von Malz- und Bohnen kaffee war als Mischkaffee in den Verkehr gekommen. Unter Mischkaffee ist jedoch eine Mischung von verschiedenen Sorten echter Kaffeebohnen zu verstehen. Die richtige Bezeichnung mußte „Kaffee-Ersatzmischung" lauten. Kakao und Schokolade. 6 Proben Kakao enthiel ten zu wenig Fett und waren doch nicht als „stark entölt" gekennzeichnet. Der Bezirksausschuß nahm zunächst von diesem Berichte Kenntnis: ferner beschloß er im Hinblick darauf, daß die Zahl der beanstandeten Hackfleischproben weiter gestiegen ist, wegen des Erlaßes einer Polizeioerordnung über das Vorrätighalten von Hackfleisch die in Frage kommenden Sachverständigen zu hören. Die äußerst gespannte Finanzlage des Bezirksverbandes und der Vezirksgemeinden verlangt gebieterisch eine Herabsetzung aller Ausgaben auf das Mindestmaß. Die Amtshauptmann- scbaft ist daher auch mit dem Nahrungsmittelchemiker Prof. Dr. Haupt in Bautzen wegen Herabsetzung der ihm für die Untersuchung der Nahrungsmittel im Bezirke der Amtshaupt- mannsckaft zu gewährenden Vergütung in Verbindung getreten. Prof. Dr. Haupt hat sich daraufhin bereit erklärt, den bisher geltenden Vergütungssatz von 4 auf 3,5 für den Kopf der Bevölkerung herabzusetzen. Der Bezirksausschuß nahm hiervon zustimmend Kenntnis. Mit Rücksicht darauf, daß die rechtzeitige Aufstellung des Haushaltplans für den Vezirksverband auf das Rechnungsjahr 1932 wegen der Unübersichtlichkeit der in Betracht kommenden Verhältnisse nicht möglich ist, ermächtigte der Bezirksausschuß den Amtshauptmann, im ersten Vierteljahr des Rechnungs jahres 1932 bis zur Verabschiedung des Haushaltplanes Ein nahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen und im Rahmen des verkürzten Haushaltplanes für das Rechnungsjahr 1931 zu tätigen. Weiter beschloß der Bezirksausschuß, bei der endgültigen Berechnung der Vezirksumlage auf das Rechnungsjahr 1931 den gesetzlichen Umlagesuß nach 8 32 Abs. 3 des Landesfinanz ausgleichsgesetzes in der Fassung vom 1. August 1931 — Sächs. Ges.-Bl. S. 138 ff. — zugrunde zu legen. Wegen der Fassung des 8 11 der neuen Satzung für den Vczirkssürsorgeverband, der die Bestimmungen über die Ent schädigung der Städte Kamenz und Pulsnitz für die selbstän dige Bearbeitung der Wohlfahrtspflege enthält, und zu dem ein Antrag des Stadtrats zu Kamenz wegen Aenderung des bisherigen Schlüssels für die Verteilung der Reichssteuerüber weifungen vorlieqt, war in der vorigen Sitzung des Bezirks ausschusses ein Unterausschuß eingesetzt worden. Dieser hat auf Grund seiner Veratüpgen dem Bezirksausschuß eine Vor lage über den neuen Schlüssel für die Verteilung der Reichs- steuerübetweisungen an die Städte Kamenz und Pulsnitz unterbreitet. Der Bezirksausschuß beschloß, diese Vorlage dem Bezirkstage zur Annahme zu empfehlen. In der am 4. März in Schiede! stattgefundenen Versamm lung der Vorstände der Meliorationsgenossenichaiten I und II der Schwarzen Elster, an der auch die am Aushau des Lug- grabens beteiligten Landwirte und Vertreter der Gemeinde Schiedel teilnahmen, ist beschlossen worden, zunächst die Melio ration des Luggrabens durchzuführen und den Auftrag zur Durchführung dieser Arbeiten im Wege des freiwilligen Arbeitsdienstes dem Volkshunde für Arbeitsdienst im Frei staat Sachsen zu erteilen. Die Arbeit ist auf reichlich 1500 Freiwilligen-Tagewerke geschätzt worden. Bis zur Genehmi gung der Satzungen der Meliorationsgenossenschaften durch das Finanzministerium ist als Träaer der Teilmelioration am Lug- graben die Gemeinde Schiedet in Aussicht genommen. Diese hat sich auch bereit erklärt, däs dazu erforderliche Darlehn in Höhe bis zu 3000 RM. aufzunehmen, das nur als Zwischen kredit, und zwar nur auf solange notwendig ist, bis die in Aussicht gestellte Staatsbeihilfe verfügbar wird. Der Bezirks ausschuß genehmigte die Aufnahme dieses Darlehns unter der Voraussetzung, daß dagegen der Kreditausschuß für die säch sischen Gemeinden und Bezirksverbände, der nach den gesetz lichen Vorschriften noch zu hören ist, keine Bedenken erhebt. Der Eisenbahnbau Schwepnitz-Straßgräbchen ist zwar noch nicht völlig gesichert, es ist aber zu hoffen, daß die noch ent gegenstehenden Schwierigkeiten beseitigt werden können. In diesem Falle soll er als Notstandsarbeit durchgeführt werden. Es ist dabei die Beschäftigung von 140 Arbeitslosen- und Krisenunterstützungscmpfängern vorgesehen. Der Bezirksaus schuß beschloß, für den Bau auch die Einstellung von Wohl fahrtserwerbslosen bis zum höchstmöglichen Satze zu bean tragen und mit den Bezirksgemeinden wegen der Zahl der von ihnen hierzu zu entsendenden Wohlfahrtserwerbslosen in Ver bindung zu treten. Die Eemeindeverordneten zu Ohorn haben gegen die Herab setzung der Unterstützungssätze in der gehobenen Fürsorge Ein spruch erhoben und diesen Einspruch damit begründet, daß die Lebensmittel usw. im Dresdner Bezirke billiger seien als im Bezirke der Amtshauptmannschast Kamenz, und daß infolge dessen die Unterstützungssätze des Kamenzer Bezirks an die des Dresdner Bezirks änzüpassen seien. Der Bezirksausschuß ver mochte diesem Einsprüche im Hinblick auf die finanzielle Lage des Bezirksverbandes nicht stattzugeben. Herr Amtshauptmann Dr. v. Zobel berichtete an schließend über die am 16. März 1932 in Dresden stattgefun dene Gesellschafterversammlung des Sächsischen Kinderheims Wiek E. m. b. H„ der auch der Vezirksverband als Gesell schafter angehört. Danach wird das Kinderheim im Jahre 1932 statt 4 nur 3 Belegungen durchführen, den bisherigen täglichen Verpflegsatz von 2,25 RM. aber trotz der durch die verringerte Belegung entstehenden verhältnismäßig Höheren Unkosten beibehaiten. Infolge der auf dem Heime ruhenden Lasten müßte auch bei Nichtbelegung für jeden Platz täglich 1.45 RM. bezahlt werden. Deswegen hielt es der Bezirksaus schuß für zweckmäßig, auch in diesem Jahre die dem Bezirks- verbande in dem Heime zustehenden 10 Plätze zu belegen. Auf Grund einer Anregung aus der Mitte des Bezirks- , ausschusses in einer früheren Sitzung ist bei den Schulärzten ! sowie bei den Schulleitern der Schulen, die das orthopädische, ! von den Krankengymnastinnen geleitete Turnen eingeführt haben, angefragt worden, ob und in welchem Maße im all gemeinen Besserungen und Erfolge in dem Gesundheitszustände der an dem Turnen teilnehmenden Kinder erzielt worden sind, sowie ob die Beibehaltung dieses Turnens für notwendig er achtet wird. Die darauf eingegangenen Berichte sprechen sich fast ausnahmslos günstig über die Einrichtung aus. Sie lassen erkennen, daß Erfolge zweifellos erzielt worden sind, und daß das orthopädische Turnen für muskelschwache, gefährdete und im Anfang der Wirbelsäulenverbiegung stehende Kinder bei behalten werden möchte. Der Bezirksausschuß stimmte der Bei behaltung der Einrichtung zu. > In den Einspruchsausschutz des Bezirkssürsorgeverbandes wurden Herr Bürgermeister Hänsel in Oßling als ordentliches Mitglied und Herr Böttchermeifter Stäglich in Brauna als stellvertretendes Mitglied gewählt. Der Verband Sächsischer Bezirksverbände hat für das Jahr 1931 seinen Geschäftsbericht erstattet, der die große Notlage der Bezirke, aber auch die wertvolle für diese geleistete Arbeit erkennen läßt. Nach der Bekanntmachung der Amtshauptmannschast über die Sonntagsruhe im Wirtschaftsleben vom 12. 3. 1926 sind 6 Sonn- und Festtage im Jahre als geschäftsfrei gemäß 8 105h Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung zugelassen, und zwar gilt hiernach allgemein als geschäftsfrei der Sonntag vor Palmarum und die 2 Sonntage vor Weihnachten. Die Freigabe der übrigen 3 geschäftsfreien Tage liegt nach dieser Regelung der Amtshauptmannschast als Polizeibehörde ob. In Abänderung dieser Bekanntmachung beschloß der Bezirksausschuß, künftig die 3 letzten Sonntage vor Weihnachten und den Sonntag vor Palmarum allgemein als geschäftsfrei zuzulassen, lieber die Freigabe der übrigen zwei Sonntage soll nach den örtlichen Bedürfnissen von Fall zu Fall durch die Amtshauptmannschast Entschließung gefaßt werden. Die Gemeindeverordneten zu Ohorn haben ein Ortsgesetz über die Wiedereinhebung tierärztlicher Reisekosten bei Aus übung der Ergänzungsfleischbeschau zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung eingereicht. Nach diesem Ortsgesetz sind etwaige bei Ausübung der Schlachtvieh- und Fleischbeschau in Ohorn entstehende Reisekosten des Tierarztes einschließlich der Zeit versäumnis von den Besitzern der Schlachttiere selbst und so gleich an den Tierarzt zu bezahlen. Das Ortsgesetz wurde genehmigt. Die Verordnung zur Sicherung des Staatshaushalts und der Haushalte der Gemeinden vom 21. September 1931 be stimmt im Vierten Teile Kap. II Artikel 3, daß die nach 8 36 Absatz 2 der Eem.-Ordng. den Eemeindeverordneten zu zahlende Entschädigung für den Aufwand, der ihnen durch ihre Teil nahme an Sitzungen der Gemeindeverordneten und der Aus schüsse oder an sonstigen Amtsverrichtungen innerhalb des Eemeindebezirks erwächst, künftig nur noch eine Pauschal abfindung gewährt wird. Die Entschädigung in Form von Tagegeld ist danach unzulässig Die Regelung ist ortsgesetzlich festzulegen. Auf Grund dieser Gesetzesbestimmung haben die Gemeinden Bernbruch, Bretnig, Jesau, Jiedlitz, Kleinhänchen, Nebelschütz, Oberlichtenau und Schwepnitz entsprechende Orts gesetze aufgestellt und zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung eingereicht. Die Ortsgesetze von Bretnig, Jiedlitz, Kleinhänchen, Nebelschütz und Schwepnitz wurden genehmigt, zu den Orts gesetzen von Bernbruch, Jesau und Oberlichtenau wurde die Genehmigung nur bedingungsweise erteilt. Ebenfalls Genehmigung fand das Ortsgesetz über die Ent schädigung der Eemeindeverordneten der Gemeinde Stenz bei Sitzungen oder Amtsverrichtungen außerhalb des Gemeinde bezirks. Weiter wurde bedingungsweise genehmigt der III. Nachtrag zur Eemeindesteuerordnung für die Stadt Pulsnitz, durch den ß 36 der Eemeindesteuerordnung dahin ergänzt wird, daß die jährliche Abforderung der Feuerschutzsteuer auch durch öffent liche Bekanntmachung erfolgen kann. Der Gemeinderat zu Oberlichtenau hat um die Genehmi gung zur Aufnahme je eines Darlehns von 10 060 RM. und 2500 RM. nachgesucht. Das Darlehn von 10000 RM. soll zur Deckung der Kosten für die bereits im Jahre 1931 ausgeführte, unbedingt notwendige Pflasterung der Straße Pulsnitz—Königs brück auf 650 Meter Länge sowie zum Vcku einer Straßen- stützmauer, das Darlehn von 2500 RM. zur Ablösung eines bei der Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden aufgenommenen Til- gungsdarlehns dienen. Die Aufnahme dieser Darlehen wurde genehmigt, hinsichtlich des Darlehns von 1OOOO RM. sollen jedoch noch die Darlehnsbedingungen in bezug auf den Kündi gungsvorbehalt abgeändert werden. Im Zusammenhänge mit der Zinssenkung, die durch die Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 — RGBl. I S. 699 ff. — mit Wirkung vom 1. Januar 1932 eingetreten ist, hat die Kreditanstalt Sächsischer Gemeinden für das bei ihr von der Gemeinde Hauswalde aufgenommenc Tilgungsdarlehn von ursprünglich 6000 RM. einen Nachtrag zur Schuldverschreibung und einen veränderten Tilgungsplan aufgestellt. Dieser Schuldverschrei bungsnachtrag nebst Tilgungsplan wurden genehmigt. Ebenfalls wurden genehmigt die Aenderungen der Tilgungs pläne für 2 von der Stadtgcmcinde Erohröhrsdors aufgenom mene Austauschdarlehen von ursprünglich 55 000 RM. und 100 000 RM. Des weiteren wurde die Amtshauptmannschast ermächtigt, die Aussetzung des Tilgungsdienstes im Wirtschafts jahre 1930/31 für ein von der Gemeinde Bretnig bei der Land ständischen Bank in Bautzen aufgenommenes Darlehn von ur sprünglich 19 000 RM. die Genehmigung zu erteilen, wenn noch der Nachweis erbracht wird, daß auch die Landständische Bank mit der Aussetzung des Tilgungsdienstes einverstanden ist. Die von dem Gemeinderat zu Bretnig beantragte Aus setzung der Tilgung für ein weiteres Darlehn von 5000 RM. wurde genehmigt. Der Fleischer Walter Füssel in Großgrabe beabsichtigt, auf dem Grundstücke Nr. 8 der Ortsliste für Großgrabe eine Schlächterei zu errichten. Die hierzu nach 8 16 der Reichs- gewerbeordnung erforderliche polizeiliche Genehmigung wurde bedingungsweise und unter der Voraussetzung erteilt, daß keine Widersprüche gegen die öffentliche Ausschreibung der Anlage eingehen. Als unbegründet zurückgewiesen wurde der Rekurs der Hausbesitzerin Martha verehel. Kurkiewicz in Schwepnitz gegen die Einspruchsentscheidung des Eemeinderates zu Schwepnitz wegen der Veranlagung zum Wasserzins. Der Aufhebung der Bekanntmachung, die Gast- und Schank- wirtschasten mit weiblicher Bedienung bctr., vom 2. Juli 1912 stimmte der Bezirksausschuß zu. Schließlich genehmigte er die Satzung des für den Bezirk der Allgemeinen Ortskrankenkasse Elstra errichteten Zweck verbandes (Gemeindeverbandes) vom 27. Januar 1932. Nachdem noch 12 Punkte der Tagesordnung in nichtöffent licher Sitzung erledigt worden waren, fand die Sitzung gegen 2 Uhr nachmittags ihr Ende. lnssnsls ksbsn Im Isgedla« üsn gi'öMsn Li'kolg IW
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