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Pulsnitzer Fayeblatt Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pnlsnitz nud <völl)btIvLUH Commerz- und Privat-Bnuk, Zweigstelle Pulsnitz Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Nummer 20 Montag, den 25. Januar 1932 84. Jahrgang Anzeigcn-Grundzahlen in Die 41 mw breite Zeile (Mosse'S Zeilenmesser 14) 1 -nm Höbe 1V K//, in der Amtshanptmannschaft Kanienz 8 amtlich 1 mm 30 M und 24 Reklame 20 M. Tabellarischer Satz 50 °/° Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzcigengrbührcn durch Klage oder in Konkursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis V-10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Erscheint an jedem Werktag Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Besörderungseinrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.60 E hei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.50 E; durch die Post monatlich 2.40 E freibleibend Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgcrichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hanswalde, Ohorn, Oberstem», Niederstem«, Weißbach, Ober- und Niederlichtcnau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Kleindittmannsdorf Fernsprecher 18. Tel.-Adr.: Tageblatt Pulsnitz Postscheck-Konto Dresden 2138. Giro-Konto 146 Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albcrtstraße Nr. 2 Stmhattung für ein Jahr Das deutsche Kreditabkommen 1932 Gegen den Joungplan — Der Kanzler an Hitler — Hitlers Entgegnung — Krise bei der chinesischen Zentralregierung Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Vertretern ausländischer Gläubigerbanken und Mitgliedern des deut schen Schuldnerausschuffes ist nunmehr ein als „deutsches Kreditabkommen 1932" bezeichnetes Abkommen zu- tande gekommen, dessen Annahme die Vertreter ihren Ans chüssen empfehlen wollen und das, ohne formell und Inhalt- ich eine bloße Fortsetzung des am 28. Februar 1932 ablanfenden Abkommen» über die fristiaen deutschen Auslandsschulden zu sein, die Rechlvbe- ziehunaen zwischen den ausländischen Bankenylaubigcrn und den privaten Schuldnern kurzfristiger Kredite,m Sinne einer Aufrechterhaltung dieser Kredite für ein weiteres Jahr regelt. Die Ausländer haben an den Abschluß die Poraus- etzung geknüpft, daß die deutsche Gesetzgebung die Durch- ührung des Abkommens in bisheriger Weise sichert, andern- alls kann das Abkommen durch Beschluß der Mehrheit der vertretenen Forderungen vorzeitig beendet werben. Mes ist auch möglich, falls der internationale Rediskont- kredit für die Rcichsbank nicht erneuert wird und beson dere finanzwirtschaftliche Ereignisse das Abkommen gefähr- den. Das Abkommen bezieht sich nunmehr auch auf die erst nach dem 1. März 1932 während der Dauer des Ab kommens fällig werdenden Verbindlichkeiten. Auch Bürg- schafts- und Indossementsverbindlichkeiten sowie die aus ländischen Tochtergesellschaften deutscher Unternehmungen fallen darunter. Das Abkommen sieht keine festen Barrück zahlungen vor, beginnt aber mit einer Rückführung der un benutzten Kreditlinien. Hierbei geht die Verpflichtung der Auslandsbanken grundsätzlich vom Stande am 31. Juli bzw. 8. Oktober aus, und zwar dem für den Schuldner günstigeren dieser beiden Termine. Jeder Gläubiger darf am 1. März die gesamten zugesagtcn Kredite im Rahmen der unbenutzten Kreditlinien um 10 v. H. kürzen. Zur technischen Durchstich rung dieser Bestimmung wird die Golddiskontbank eingeschaltet. Eine Verpflichtung der Reichsbank zur Bereitstellung von Devisen ist nicht vorgesehen, wohl aber eine etwaige Erklärung der Reichsbank, daß die Aufbringung der nach dem Abkommen erforderlichen Devisen ihren Status gefährde» könnte. Bei den allgemeinen Rückzahlungen gilt die Rückzah lungsquote gleichmäßig für alle Schuldner, wobei die Banken der'Natur ihrer Kassenvorschüsse nach verstärkt herangezogen werden können. Eine besondere Behandlung, die die Ansätze zu langfristiger Schuldenkonsolidierung erkennen läßt, ist für die von den deutschen Banken am 29. Februar 1932 in Anspruch genommenen ungesicherten Barkredite vorgesehen. Die Banken sollen Werte im Betrage von 15 v. H. dieser Kredite, und zwar in erster Linie Kundcnwechsel, bei der Reichsbank als Treuhänderin einliefern, wobei man den Ge samtbetrag auf nahezu 200 Millionen RM ver anschlagt. Der bei der Treuhänderin gebildete Fonds ist auf seinem Ursprungswert zu erhalten, solange die Bank nicht 50 v. H. der ungedeckten Verbindlichkeiten getilgt hat. Auf Grund der durch die Einlagen geschaffenen Unterlagen werden sechs- prozentlge, IN Halbjahresraten rückzahlbare, zehnjährige Zertifikate ausgestellt, die den ausländischen Bankengläubi- gern auf Wunfcy an ZahUmgs Statt gegeben werden. Für die Möglichkeit eines Unschlusses der Industrie an dieses Syste m sind die Voraussetzungen geschaffen. Zur- Umwandlung der, kurzfristigen Schulden in langfristige Ka pitalanlagen kann der Gläubiger auch den Reichsmarkbetrag seiner am 29. Februar ausstehenden ungesicherten Valuta- Kassenkredite sowie der während der Laufzeit des Abkommens fällig werdenden älteren gleichartigen Kredite entweder f ü r mindestens fünf Jahre hypothekarisch fe st iegen oder Wertpapiere irgendwelcher Art kaufen, die unter Aufpcht der Reichsbank gesperrt werden, oder schließ lich Grundbesitz und dergleichen mit entsprechender Sperr frist erwerben. Zum Schutz des deutschen Kreditnehmers dür- fen derartige Verfügungen ohne seine Zustimmung 15 v. H., bei Banken 25 v. H. des Kreditbetrages innerhalb von sechs Monaten nicht übersteigen. Die Geschäfte sind in jedem Falle an die Zustimmung der Reichsbank gebunden. Bei Akzeptkreditcn bleibt es bei der geltenden Regelung. In der Frage der Zinsen und Provisionen ist man angesichts der Verschiedenheit der Zinssätze in den einzelnen Ländern zu einer grundsätzlichen Verbesserung vorläufig nicht gelangt. Die Bürgschaft der Golddiskontbank für einen Teil der Auslandsvcrbindlichkeiten auf Grund des lau fenden Abkommens wird mit rückwirkender Kraft vereinheitlicht in Form der Garantie, die in den bekannten Prozentsätzen auch auf die unter das neue Abkommen fallenden Auslandsschulden aus gedehnt wird. Im Zusammenhang mit etwaigen Rückzahlungen aus die Ge samtheit der Kredite ist verabredet, daß die Hälfte der je weilig von der Golddiskontbank zu bewirkenden Zahlungen nach dem Verteilungsschlüssel der allgemeinen Rückzahlungen ans andere Schuldner umgclegt werden kann, und daß die Beträge, die die Golddiskontbank hierdurch in ihren drei Jahresraten erspart, erst am Ende des vierten bzw. fünften Jahres bezahlt werden. Zusammenfassend wird festgestellt, daß das Abkommen trotz der kaum vermeidbaren Kompliziertheit mancher Einzel bestimmungen doch einen tragbaren Ausgleich der Inter- essen darstelle, der den allseitigen ehrlichen Willen bekunde, an der Aufrechterhaltung und Fortführung der internationalen Handels- und Kredit- oezie Hungen mitzuwirken. Gegen den Houngplan. Das Gutachten der Stillhalte-Gläubiger. Gleichzeitig mit der Veröffentlichung des neuen Still halteabkommens wird ein Bericht des Stillhalte - lUSschussesderansländischenGläubigerder Oeffentlichkeit übergeben, der 18 Maschinenseiten umfaßt. - Dieser Bericht der ausländischen Stillhaltegläubiger ist zu- , gleich ein Gutachten, das in seiner Bedeutung dem der von > den Regierungen ernannten Baseler Sachverständigen nicht nachsteht. Ls heißt in dem Bericht u. a.: Eine Stillhaltung ist nach der Natur der Dinge nur eine Uebergangsmaßnahme, bestimmt, für eine endgültige Lösung Zeit zu gewinnen. In Kapitel 3 „Deutsch lands Lage" stimmt der Ausschuß den Ergebnissen der Baseler Sachverständigen nachdrücklich zu. Es heißt dann weiter: „Der Liquidationsprozeß ist in Deutschland werter fortgeschritten als in irgendeinem anderen großen Lande, da Deutschland nicht nur den Folgen der Weltdepression, sondern auch einem fortdauernden und außgerwohnnchen Druck von außen ausgesetzt war. . Deutschland hat den Verlust eines großen Teils !eines Betriebskapitals, der durch den Krieg, die schweren Nach- krieaszahlunaen an fremde Staaten und die „Inflation entstanden ist, durch lang- und kurzfristige Kredite vom Aus land in großem Umfang ausgeglichen. In den letzten 16 Monaten hat es jedoch der Außenwelt sehr bedeutende Summen zurückgezahlt — ein Prozeß, der von seiner Kraft Beweis ablegte, aber zugleich sein ganzes Kreditsystem und seine auswärtigen Kreditverpflichtungen auf eine außer ordentliche schwere Probe stellte. Unter 4. „Allgemeine Gesichtspunkte" wird gesagt, daß es der Ausschuß angesichts dieser Tatsachen als das wichtigste Interesse der Gläubiger ansah, das Kreditsystem in Deutsch, land im allgemeinen und die Rcichsbank im besonderen zu stärken. Kapitel 5 gibt die Grundzüge des neuen Abkom- mens wieder. Der Ausschuß erklärt hier u. a.: Die Steuer einnahmen, die durch die akute und zunehmende Depression stark belastet sind, konnten nur durch wiederholte Steige rungen der Steuersätze ausrechterhalten werden. Die deutsche Besteuerung hat nunmehr eine Höhe er reicht, die, wie in dem Baseler Bericht festgestellt wurde, nicht mehr überschritten werden kann. Wir sind der gleichen Meinung. Die Regierung hat außerdem die Ausgaben in drastischer Weise vermindert. Ein Haushaltsfehlbetrag ist trotzdem weiter vorhanden. Im Gegensatz zu dem im Ausland vielfach erhobenen Vorwurf leichtfertiger Kredithergabe stellt der Ausschuß aus- drücklich fest: Die kurzfristigen Schulden stellen Beträge dar, die für wirtschaftliche Zwecke verwendet wurden, und .'-s^or Gesamtheit zweckmäßig verwendet wurden. ferner folgender Satz, nachdem das Schema der künftigen Rückzahlungen dargelegt worden ist. Dieses Das Wichtigste Aach langwierigen Verhandlungen zwischen Vertretern aus ländischer Gläubigerbanken und Mitgliedern des deutschen Schuldnerausschusses ist nunmehr ein als „Deutsches Kredit abkommen 1932" bezeichnetes Abkommen zustande gekommen, das die Rechtsbeziehungen zwischen den ausländischen Vankcngläubigern und den privaten Schuldnern kurzfristiger Kredite im Sinne einer Aufrechterhaltung dieser Kredite für ein weiteres Jahr regelt. Gleichzeitig mit der Veröffentlichung des neuen Stillhalte abkommens wird ein Bericht des Stillhalteausfchufses der ausländischen Gläubiger veröffentlicht. Dieser Bericht ist zugleich rin Gutachten, das in seiner Bedeutung dem der Baseler Sachverständigen nicht nachsteht. Adolf Hitler hielt am Sonnabend in München im Zirkus Krone eine längere Rede, in der er auch auf die Antwort Brünings einging. Dr. Eckener sprach am Sonnabend abend im Rundfunk im Rahmen der Vortragsreihe „Deutsche Rot — deutsches Hoffen" über die politische Forderung der Stunde. Laval hat am Sonnabend die Amtsführung am Quai dOrsey praktisch übernommen. Er empfing mehrere ausländische Staatsmänner zu Besprechungen. An zuständiger Stelle wird erklärt, dah über die Zusammen kunft zwischen Laval und Mac Donald noch verhandelt werde. Einer Pariser Meldung zufolge rechnet man mit der Zu sammenkunft zum nächsten Wochenende. Au! Beschluß des spanischen Ministerrats hat der Justiz- Minister eine Verfügung erlassen, die die Auflösung des Jesuitenordens in Spanien und die Enteignung ihres Besitz tums ausspricht. wnrgegenrommen von feiten der Stillhaltegläubiger im Inter esse der Stärkung der deutschen Lage macht es jedoch erforder- lich, daß die deutschen Mittel nicht zersplittert werden zur Befriedigung von Ansprüchen außerhalb des Stillhalte-Ab- kommens. Die Rcichsbank hat den Ausschuß brieflich von der Absicht der deutschen Regierung unterrichtet unter Mit wirkung der Reichsbank einen „Ausschuß für Aus landsschulden zu schaffen, der, ermächtigt von Re gierung und Reichsbank, eine allgemeine Kontrolle über alle Zahlungen ausüben soll, die sich aus der gesamten deutschen Auslands verschuldung, sowohl innerhalb wie außerhalb des Stillhalte- abkommens, ergeben. Der Ausschuß ist überzeugt, daß dies der Stillhaltegläubiger wahren wird, und ver- r> solange diese Gläubiger keine weiteren Kapital ruckzahlungen erhalten, auch keinerlei Zahlungen an Gläu- biger außerhalb der Stillhaltung geleistet werden, es sei denn, datz dies für die Au»echterhaltung des deutschen Kredites als notwendig erachtet werde. Kapitel 9 „Schlußfolgerungen" besagt: Die Gläubiger haben alles, was sic konnten, aufgcboten, um da- für zu sorgen, daß die nächsten 12 Monate für Deutschland eine Periode der Erholung gewährleisten. Der deutsche Wirtschaftskörper trügt gewaltige Wieder au f b a u k r ä f t e in sich, die zum Vorschein kommen werden, sobald günstigere Weltverhültnisse eintreten, und es ist unerläßlich, daß die Hemmnisse einer solchen Entwicklung beseitigt werden. Das wird nicht eintretcn ohne positives Handeln der Regierungen und Völker auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit, und, wie die beiden Baseler Ausschüsse dringend gefordert haben, ist keine Zeit zu verlieren. Oer Bölkervundrai tagt wieder. Genf. Die deutsche Regierung hat beim Generalsekretär des Völkerbundes den Antrag gestellt, auf die Tagesordnung der 67. Tagung des Bölkerbundsrates die große Be- schwerde der deutschen Minderheit in Polen gegen die polnische Regierung zu setzen. Es handelt sich hier- bei um die bereits 1926 von der deutschen Sejmabordnung eingereichte Beschwerde, die sich gegen die willkürliche gesetz geberische Enteignung des deutschen Grundbesitzes in Polen durch polnische Behörden richtete. Im Hinblick auf die völlig ergebnislosen Beratungen des Minderheitenausschusses hat sich nunmehr die deutsche Regeirung entschlossen, die deutsche Beschwerde gegen Polen vor das Plenum des Völkerbunds rates zu bringen. Der Dölkerbundsrat trat am Montagvormittag unter dem Vorsitz des Vertreters Frankreichs Paul-Boncour zu seiner Tagung zusammen. Me Großmächte sind diesmal nicht wie üblich durch die Außenminister vertreten. Auf der Tagesordnung des Dölkerbundsrats stehen diesmal 41 Punkte, unter denen drei Danziger Fragen hervor zuheben sind. In den Fragen, die sich mit Angelegenheiten dbr Minderheiten befassen, befindet sich auch die Beschwerde des Fürsten von Pleß gegen die Polen.