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ayeblatt F» »AI» I cktz 14 Bank» Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und Commerz« und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigcn-Grundzahlen in O/: Die 41 «m breite Zeile (Moffe'S Zeilenmesser 14) 1 mm Hebe 10 in der AmtShauptmannschast Kamenz 8 amtlich 1 mm 30 und 24 H/; Reklame 25 Tabellarischer Satz 50»/. Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in KonkurSMen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis r/,1v Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme — — — a» k«»«« _ Am Kalle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung de« Betriebes der Zettuna oder der BefördernngSeinrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück« »blung der Bezugspreises. — Wöchentlich 0.S5 AM bei freier Zustellung i bei Abholung wöchenttich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.8V RM freibleibend Vas Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der AmtShauptmannschast u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt und Ilteste Zeitung in den Ortschaften der Pulsnitzer AmtSgertchtSbezirk»; Pulsnitz, Pulsnitz Bk. S., Großröhrsdorf, Bretnig, HauSwalde, Ohorn, Oberstein«, Riederstetna, Weißbach, Ober« und Riederlichtenau, KriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-DittmannSdorf G-lchLstSstelle: Pulsnitz, «lbertstraße Nr. 2 Druck und «erlag von «. L. görstir, Erb en (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Nummer 294 Donnerstag, de« IS. Dezember IS2S 81. Jahrgang Amtlicher Teil. Freitag, de« 20. Dezember 1S2S, vormittag 11 Uhr, sollen in Pulsnitz, Restaurant zum »Burgergarten" 1 Warenschrank, mehrere Peitsche« und Ledertafche« meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Pulsniv, am 19. Dezember 1929. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts MW M«« Ml Wh Das Wichtigste In letzter Zeit ist die Frage einer gesetzlichen Regelung zugunsten der Inflationsverkäuser von Grundstücken wiederholt in der Presse erörtert worden. Im Anschluß an diese Presseerörierun- gen wird mitketeilt, daß die Reichsregkerung nach sorgfälter Er« wSgung aller Umstände beschlossen hat, von Maßnahmen in der erwähnten Angelegenheit abzufthen. Der Reichatag wird wahrscheinlich schon am Freitag in die Weih- nachtaserien gehen, so daß dir in Ausficht gestellte Sonntags» fitzung unterbleiben kann. Die Eisenbahnunglücke in Belgien häufen sich. Am Mittwoch stießen bet Hasselt zwei Güterzvge zusammen, wobei der eine Lokomotioführer unter seine umgestüczte Maschine geriet und den Tod fand. Der Sachschaden ist bedeutend. In Mac Allister find bis jetzt 59 Tote geborgen worden. Drei werden noch vermißt. 90 Kilometer vom Newyorker Hasen entfernt, stießen die Passagier» dumpfer »Algonquin" und »Fort Viktoria" zusammen. Die ^A^Vtktoria" ist gesunken, die Passagiere konnten gerettet Wie zu dem Schiffszusammenstoß bei Newyork ergänzend gemeldet wird, rammte der Passagierdampser »Algonquin" die »Fort Viktoria" infolge undurchdringlichen Nebels mitschlffs. Die so fort einfetzenden Hilfsmaßnahmen verhinderten eine Panik, so daß keine Verluste an Menschenleben eintraten. MW Md WM ÄWlesWtttii — (Weihnachtsreise mit der Sonntags rückfahrkarte.) Wer seine Weihnachtsreise mit einer Sonntagsrückfahrkarte ausführen will, die vom 23. Dezem ber, 12 Uhr bis zum 27 Dezember, 9 Uhr gilt, muß zur Fahrt die fahrplanmäßigen Eil- oder Personenzüge benutzen. Wegen des starken Fernverkehrs an den Weihnachtstagen sind die Schnellzüge für die Tage vom 23. bis 27. Dszcm- ber von der Benutzung mit Sonntagsrückfahrkarten ausge nommen. — (Weihnachts - Gratifikationen sind steuerpflichtig.) Der Präsident des Landesfinanzamtes Dresden weist darauf hin, daß nach einem Urteil des Reichs finanzhofs vom 7. Januar 1926 Weihnachtsgratifikationen grundsätzlich zum Arbeitslohn zu rechnen sind und daher dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen. — <U »bestimmte Aussichten für Beamten anwärter 19 30.) Die Aussichten für Beamtenanwärten bleiben nach wie vor unbestimmt. Bei der Reichspost wird sich die Einstellung im wesentlichen auf Versorgungsanwärter für den mittleren und unteren Dienst und auf die Ucber- führung von Hellern und Helferinnen mit langjähriger Post- dienstzeit in das Beamtenverhältnis beschränken. In Preu ßen ist in der Justizverwaltung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften die Zulassung neuer Anwärter nicht m Aussicht genommen. Im mittleren Justizdienst kommen voraussichtlich einige hundert neue Anwärter in Betracht; von ihnen muß den Versorgungsanwärtern der in den An- stellungSgrundsätzen vorgesehene Prozentsatz zugebilligt wer den. Die übrigen AnwäMer werden den bei den Justizbe hörden beschäftigten Angestellten entnommen. Zur Gerichts vollzieherlaufbahn werden voraussichtlich 125 Anwärter zu gelassen werden; davon entfällt etwa die Hälfte auf Ver- sorgungsanwarter rm übrigen kommen nur Beamte anderer Dttnstzwerge für die Zulassung in Frage. — (Dre sächsischen Genossen in der Oppo- sition.) Bei der Abstimmung im Reichstag über den Vertrauensantrag für dw.Relchsregi-, haben sich aus dem Sitzungssaale folgende fachst,che sozialdemokratische Reichs tagsabgeordnete entfernt: Arzt, Fleißner, Graf, Kuhnt, Schirmer, Frau Sender, Saupe, Frau Dr. Stegmann, Strö bel und Frau Siemsen. Die Mehrzahl der sächsischen Reichs tagsabgeordneten der SPD. hat also dem Kabinett das Vertrauen verweigert. — (Versand lebenden Geflügels.) Lebendes Geflügel kann man nur versenden, wenn man die Sache versteht. Ungeeignet für den Versand sind Kisten, am un- KMMAW« SM Ak!M W MMM Geheimnisvolle Aktion des englischen Schatzkanzlers Das Urteil des Staatsgerichtshofes — Beschlüsse über die neuen Viehzölle — Reichswirtschaftsrat gegen Reichsregierung Die „Rote Fahne" ruft zu Demonstrationen auf — London und die neuen Sanktionsdrohungen Berlin. Nach den letzten diplomatischen Vereinbarungen wird die offizielle Haager Konferenz nicht am 8., sondern erst am 6. Iannar beginnen, da für den 3. Iannar eine Zu sammenkunft der Juristen im Haag vorgesehen ist, die etwa noch drei Tage die eigentlichen Verhandlungen vorbereiten sollen. Die Haager Konferenz selbst wird auf acht Tage be rechnet, zumal bereits am 13. Januar; die Tagung des Völkerbundrates in Genf beginnt, an der der französische und der englische Außenminister teilnehmen wollen. In Berliner diplomatischen Kreisen ist man der Ansicht, daß die zweite Haager Konferenz^keine besonderen Schwierig keiten machen wird, da es in weiteren diplomatischen Ver handlungen bis zum 3. Januar voraussichtlich gelingen wird, die noch bestehenden Meinungsverschiedenheiten zu über winden. In der französischen und in der englischen Presse zeigt sich aber bereits eine ganz bestimmte Taktik, mit der man Deutschland gegenüber neue Forderungen be gründen will. llebereiustimmend wird in den rechtsstehenden und linksstehenden französischen Zeitungen davon gesprochen, der englische Schatzkanzler Snowden habe die Absicht, besondere Sanktionen für den Fall zu fordern, daß Deutsch land nicht in der Lage sei, den Noung-Plan durchzuführen. Das englische Schatzamt hat schon mehrfach im Verlaufe der Reparationsverhandlungen besonders scharfe Absichten gegenüber Deutschland gezeigt. Es ist durchaus möglich, daß das englische Auswärtige Amt mit eventuellen Absichten des englischen Schatzamtes auf besondere Sanktionsmaßnahmen gegenüber Deutschland noch nicht einverstanden ist. Offenbar ist man aber in Paris durchaus bereit, die zweite Haager Konferenz mit dem Thema der Sanktionen gegenüber Deutschland zu beschäftigen. In Berlin erklärt man, von solchen Sanktionsabsichten des englischen Schatzkanzlers nichts zu wissen und auch von Paris aus nicht über solche Absichten unterrichtet zu sein. . London u. die neuen Sanktionsdrohungen Berlin, 19. Dez. Die Pariser Meldungen, rach de nen Snowden beabsichtigen soll, von Deutschland die An nahme einer Sanklionsformel als Voraussetzung für das In krafttreten des Noungplanes zu verlangen, haben, wie der „Vorwärts" berichtet, in London lebhaftes Befremden hervorgerufen. Eine Snowden nahestehende Persönlichkeit habe die Meinung geäußert, daß es sich hier um einen Ver suchsballon von Pertinax und seinen Freunden handele, der von dem Wunsch diktiert ist, England ein derartiges Vor gehen zu suggerieren, um ein deutsches Vorgehen gegen Zu lassung von Sanktionen im Vornherein zu barrieren. Es kann in aller Form erklärt werden, daß Snowden nicht daran denke, eine derartige Forderung auf zustellen. Unverkennbar sei, daß man in Eng land die gesamte Sanktionsfrage weder von Deutschland noch von Frankreich aufgewor- fenhaben möchte. Die Pariser Meldungen würden in Regierungskreisen um so mehr bedauert, als man befürchte, daß sie Anlaß zu einer neuen, völlig unberechtigten Anti- Snowden-Hetze geben könnten. EineZoffizielle Verlautbarung liege bisher nicht vor. Vor -em Llrieil desGtaaisgerichishofs Leipzig. Die Verhandlung vor dem Staatsgerichtshof jber die Klage der deutschnationalen preußischen Landtags- »raktion gegen die preußische Regierung wegen des Vor- zehens gegen die Beamten beim Volksbegehren ist Mittwoch wrmittag beendet worden. Die Urteilsverkündung wurde ruf Donnerstag, den 19. Dezember, vormittags 8N Uhr iestaesetzt. " Äm Mittwoch kam der bekannte 8^ des Frei heits- ; esetzes zur Sprache. Der Vertreter der Antragstellerin, vr. Seelmann-Eggebert, hob immer wieder hervor, daß es ich hier um ein Gesetz für die Zukunft handle. Tatsächlich stehe im Z 4, der von Juristen in den Gesetzentwurf eingefügt sei, nichts anderes, als daß derjenige mit Zuchthaus bestraft Derben solle, der zum Nachteil des Reiches bandle. Das könne nur bedeuten, wer in Zukunft zurrt Nachteil des Reiches handle. Auch aus dem 8 4 könne der Beamte nicht mehr Mauslesen, als was tatsächlich darin steht. In welche Konflikte aber müsse ein Beamter kommen, der die Ueber- zeugung habe, der Dawes-Plan sei dem Poung-PIan vor zuziehen, und dem verboten wird, an dem Volksentscheid teil zunehmen! Der Vertreter des Landes Preußen, Ministerialdirektor Badt, widersprach diesen Ausführungen. — Der Vor- I sitzende, Neichsgerichtspräsident Or. Bumke, betonte, es sei zunächst noch fraglich, ob der Staatsgerichtshof sich mit dem 8 4 überhaupt beschäftigen werde, denn für den Staats gerichtshof würde es eine ganz besonders schwierige Aufgabe seiu, über den Wert oder Unwert eines Gesetzes in dem Zeit punkt zu sprechen, in dem das Gesetz zum Volksentscheid steht. Unverkennbar sei durch die Regierungserklärungen eine Beunruhigung in der Beamtenschaft dadurch entstanden, daß die Frage auftauchte, ob ihnen, den Beamten, nicht generell die Anteilnahme am politischen Leben, die Willens bildung im Wege des Volksentscheids, untersagt wer- den solle. Dresden, 19. Dezember, 10,45 Uhr P,.^, Das Urteil des Staatsgerichtshofes Beamte dürfen sich bei jedem zugelassenen Volksbegehren eintragen Leipzig. In dem Verfassungsstreit um das Recht der Beamten, sich am Volksbegehren und Volksentscheid zu beteiligen, hat der Staatsgerichtshof auf die Klage der Deutsch nationalen Landtagsfraktion gegen das Land Preußen für Recht erkannt: Die in Artikel 130 Abs. 2 der Reichsver fassung den Beamten gewährleistete Freiheit ihrer politischen Gesinnung umfaßt das Recht, sich bei jedem zugelassenen Volksbegehren ohne Rücksicht auf dessen Inhalt einzutragen und beim Volksentscheid abzustimmen. Die weitergehenden Anträge werden abgelehnt Reichswirischaftsrai gegen Reichsregierung. Der Wirtschaftspolitische und Finanz politis cheAusschußdesVorläufigenReichs- Wirtschaftsrats beschäftigten sich gemeinsam mit dem Gesetzentwurf über das Zündwarenmonopol. In einem Gut- achten wird gesagt, daß der Reichswirtschaftsrat den Anleihe vertrag zwischen dem Deutschen Reich und Kreuger nicht ge fährden wolle. Der Reichswirtschaftsrat befürworte deshalb den Entwurf eines Zündholzmonopolgesetzes trotz schwer- wiegender Bedenken. Dann wurde der Gesetzentwurf über Zolländerungen beraten. Den in der Regierungsvorlage vorgesehenen In dustriezöllen, besonder» den Zollerhöhungen für Schuhwaren und Aluminium, wurde zugestimmt. Für Kunstspinnfasern, für Stahlspäne und Stahlwolle wurde die Aufnahme neuer Positionen in den Zolltarif empfohlen. Von besonderer Wich tigkeit war es, daß die Ausschüsse des Reichswirtschaftsrats die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen landwirtschaftlichen Zölle in wesentlichen Punkten nicht billigten. Die Mit- qlieder des Reichswirtschaftsrats wandten sich gegen den Vorschlag der Reichsregierung, für Getreide ein Gleitzoll-