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Bezirdsanzeiger Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und V»U*T Commerz» und Prtvat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz — __ ... L - ia> «i» t a» r«»«M Werktag — — — Im Kalle Gewalt, Krieg, «ttetk oder sonstiger irgend Welcker Störung der Betriebes der Zcilang -der der BefbÄerung-einrichtungen, hat der Bezieher keinen «ns^uch aus Li-,--uns oder Rechltesemng der Zeitung oder auf Bück- ^lung des Bezugspreises. -- Wöchentlich 0.85 RM Set freier Zustellung j Sei «vhoiung wSchentlick 0.55 «M; durch dir Post monatlich freier Zustellung 3.80 RM freibleibend Anzeigcn-Grundzahlen in Die 41 mm breite Zeile (Mofle'S Zeilenmeffer 14) 1 mm Höhe 10 in der Amtshauptmannschast Kamenz 8 amtlich 1 mm 30 und 24 E Reklame 25 Tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. — Bei zwcnzSwetser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in KonkursiSllen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. BIS '/»IO Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Ausnahme bnlsmker Fayeblait Srmfprrchn: 18. Tel. »Adr.: Tageblatt Pul Postscheck-Konto Dresden 2138. Giro-Konto Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt und «teste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer AmtSgerichUbezirk»: Pulsnitz, Pulsnitz «. T., Großröhrsdorf, Bretnig, HauSwalde, Ohorn, Obersteina, Rtederstetna, Weißbach, Ober- und Ri-derlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf. Lichtenberg,Klein-DtttmannSdorf Geschäftsstelle: PulSnitz, Albertstraße Nr. 2 Druck und Berlag von S L. Aörstr, » Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohrin Pulsnitz Nmmaer 27« Donnerstag, den 21. November 1S2S 81. Jahrgang Amtlicher Teil. Freitag, de» 22 November 1S2S, »ach«. 3 Ahr sollt« in Oberlichtenau, Gasthof zu den Linden 9 Strickjacke», 1 Ware«fchra»k, 1 Ladentasel, 2 gr. Regale meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert seiden. Pulsni 8, am 21. November 1929 Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Ankündigungen aller Art in dem „Pulsnitzer Tageblatt" find von denkbar bestem Erfolg. MW Md sWslhk A«St1tgtn-tUtN Pulsnitz. (Polizeib ericht.) Am Bußtage wurde ein arbeits- und wohnungsloser junger Mann, der Handel mit Küchcnwessern betrieb, auch nicht im Besitze eines Wandergewerbescheines war, festgenommen. Durch einen Hinterlegungsschein, den er bei sich führte, konnte ein Paket mit Schwarzpulver und Zündschnur, welches er auf dem Bahnhofe in Pulsnitz eingestellt hatte, sichergestellt werden. — (DieGemeinden verlangen mehr Miet- steu er anteil) Der Sächsische Gemeindetag hat an den Landtag eine Eingabe gerichtet, worin er erneut bittet, den Gemeinden für die Verwaltung der Mietsteuer einen Beitrag von 2»/i Prozent des Staatsantells zu gewähren. Der Landtag hat schon früher dementsprechend beschlossen, aber die Regierung ist seinem Beschluß nicht nachgekommen. — (Wann ist ein Neubau bezugsfertiig?) Nach einem kürzlich ergangenen Kammergerichtsurteil, das die Wohlfahrtskorrespondenz dem „Mietgericht" entnimmt, ist ein Gebäude „bezugsfertig" im Sinne des Z 33 des Mieter schutzgesetzes von dem Zeitpunkte an, zu dem die Baupolizei behörde das Beziehen des Gebäudes zugelassen hat; uner heblich ist es, ob der Gebrauchsabnahmeschein erteilt ist. In den Entscheidungsaründen heißt es, daß begrifflich Bezugs- fertiakeit einen baulichen Zustand voraussetzt, der den Bezug, also die Ingebrauchnahme zulätzt. Ist der Bezug nach bau polizeilichen Vorschriften erst nach polizeilicher Erlaubnis statthaft, so kann grundsätzlich von einer Bezugsfertigkelt rm Rechtssinne erst gesprochen werden, wenn die polizeiliche Er laubnis vorliegt. Die baupolizeilichen Vorschriften machen in der Regel den Bezug von der Erteilung der Gebrauchs abnahmebescheinigung abhängig. Läßt aber die Baupolizei behörde den Bezug des Gebäudes schon vor Erteilung der Gebrauchsabnahmebescheinigung zu, erfolgt also der Bezug mit Wissen und Wollen der Polizeibehörde, so ist bereits diese Benutzungserlaubnis geeignet, das Tatbestandsmerkmal der Bezugsfertigkeit zu erfüllen, denn schon beim Vorliegen dieser Erlaubnis steht ebenfalls der Bezug mit der Rechts ordnung im Einklang. — (Winterhoffen.) Am Himmel steht seltsam graufarbenes, schweres Gewölk. Es sind Schneewolken. Wirb cs in diesem Jahre im November noch zu größerem Schneefall kommen? Bekommen die Freunde und Anhänger des weißen Sports eine frühe Saison? Früher — da waren schneereiche Winter von jedermann gefürchtet. Heute lebt eine von Jahr zu Jahr größer und mächtiger werdende Gilde der Schnee und Winter keine Feinde mehr sind. Tausende, Zehntausende zählt diese Gemeinde. Und jeder ' Winter führt neue Scharen, neue Freunde, neue begeisterte , Anhänger des weißen Sports heran. Schon Ausgang Sep tember beginnt kaum ist das Almvieh abgezogen, das Her- richten der Ski'hütten auf den Hängen und Höhen der Berge. Und wenn dann alles recht sorglos und gemütlich, sportge- E und winterfest beisammen ist, dann werden Brettln und Sportkluft visitiert und je eher dann der erste tüchtige Schnee fall kommt, umso besser! Manchen November, ja selbst noch im Dezember, haben die Jünger der weißen Kunst umsonst verwarten müssen. Heuer scheint ihnen das Winterglück schon zeitig hold zu sein. Winterhoffen schwellt jede Sport lerbrust. Und so möge denn ein guter Skiwinter allen denen winken, die in einem wahrhaft edlen Sport Kraft und Ge sundheit, Körperstühlung und Naturgenuß, Lebensfreude und Lebensmut üben und erstreben. Ski Heil! - «Starker Schneefall in den deutschen Mittelgebirgen.) Erwartungsgemäß stellte sich im Laufe des Sonntags in fast allen deutschen Mittelgebirgen starker Schneefall ein, womit die Wintersportsaison 1929M als er öffnet gelten kann. Auf dem Kamm des Riesengebirges, wo die Schneehöhe bereits rund 30 Zentimeter beträgt, wurde WMS-SM U Sir EMM AMM Reichs- und preußische Regierung sollen vereinigt werden Der Reichspräsident hat für die deutschstämmigen russischen Flüchtlinge einen Betrag von 200 000 Mark aus seinem Dispositionsfonds zur Verfügung gestellt. In einer amtlichen Mitteilung wird auf Wunsch des Reichs präsidenten dazu aufgefordert, daß sich alle Wirtschafts organisationen an der Zeichnung eines Fonds für die Flücht linge beteiligen. Die Leitung der Flüchtlingsfürsorge liegt in der Hand des Roten Kreuzes. Das Reichskabinett hat einen Betrag von drei Millionen Mark bewilligt und den Abgeordneten Stückten zum Reichskommissar für die Versorgung der russischen Flüchtlinge ernannt. Die Regierung beabsichtigt, mit deutschen Mitteln die Flüchtlinge durch das Rote Kreuz von Moskau in deutsche Flüchtlingslager, in der Hauptsache bei Schneidemühl, zu transportieren. Die Flüchtlinge sollen den Winter über in Deutschland bleiben und im Frühjahr nach Brasilien und Kanada transportiert werden. Es scheint, daß die brasilianische Regierung Nei gung zeigt, die Flüchtlinge aufzunehmen. Die russische Re gierung hat inzwischen tatsächlich mit dem gewaltsamen Rücktransport der Flüchtlinge begonnen. Neue Reichswehrkommandeure. Der Reichspräsident hat den bisherigen Inspekteur der Kavallerie, Generalleutnant Hugo von Kayser, zum Oberbefehlshaber des Gruppenkommandos II als Nachfolger des Generals Kreß von Kressen st ein ernannt. Nach folger von Generalleutnant von Kayser wird Generalmajor Brandt, der bisher Kommandeur einer Kavalleriedivision war. Zu dessen Nachfolger ist General von Bock ernannt worden. Der neue Oberbefehlshaber des Gruppenkommandos ll stand während des Krieges stets in vorderster Front. Er war Kommandeur verschiedener Kavallerieregimenter und später langjähriger Kommandeur eines Kavallerieschützen kommandos, in dem mehrere Kavallerieregimenter vereinigt waren. Im Oktober 1919 wurde Generalleutnant von Kayser in das Reichswehrministerium übernommen. Er wurde im Kriege an der Westfront schwerverwundet und hat den Ver lust des linken Auges zu beklagen. polnischer Vorstoß gegen die deM- polmschen Sandeisvertragsverhandlungen Posen. Der Hauptvorstand des polnischen Westmarken vereins erläßt in der polnischen Presse eine Erklärung, in der gegen den am 31. Oktober mit Deutschland geschlossenen Liquidationsvertrag in schärfster Form Stellung genommen und die restlose und schnelle Ausnutzung des dem polnischenStaatzustehendenLiquidations- rechtes gefordert wird. Zugleich stellt der Westmarkenverein im Zusammenhang mit den deutsch-polnischen Handelsvertragsverhandlungen von neuem die Forderung auf, daß dieser Vertrag durch keinerlei politische Opfer erkauft werde, vor allem aber daß die Regierung die Niederlassung von Deutschen in Dörfern und kleinen Städten der west lichen Woiwodschaften nicht zuläßt, und end lich, daß im Zusammenhang mit den Siedlungsgrundsätzen keine Aenderung in den in Polen geltenden Verordnungen Uber die Ausländer und den Arbeitsmarkt eingeführt werde. Reichs- und preußische Regierung sollen vereinigt werden. Amtlich wird gemeldet: Die Unterausschüsse des Ver- fassungsausschuffes der Länderkonferenz haben unter dem Vorsitz des Reichsministers des Innern, Severing, getagt und über das Referat „Organisation der Län der und der Einfluß der Länder auf das Reich" be raten. Nach den Beschlüssen werden preußische Regierung und Reichsregierung vereinigt. Wie die vier Länder alter Art (Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden), so unterstehen die preußischen Provinzen unmittelbar der Reichsgewalt; ihre Verfassungen werden den preußischen Provinzialver- fassungen nachgebildet. Auch für die übrigen Länder sol die Möglichkeit geschaffen werden, die Landesregierungen aus bestimmte Zeit — etwa vier Jahre — zu wählen. Reichstag und Preußischer Landtag sollen verschmolzen werden; dabe^ ist zu erwägen, ob an die Stelle sämtlicher Mitglieder des Reichsrats und des Reichstags die von den beteiligten Ländern entsandten Mitglieder des Reichsrats und des Reichstags treten sollen. Der EhebruchSparagrapH abgelehnt. Im Strafrechtsausschuß des Reichstags wurde nach leb hafter Aussprache Paragraph 312 mit 14 Stimmen der De mokraten, Sozialdemokraten und Kommunisten gegen die gleiche Stimmenzahl der übrigen Parteien, also mit Stim mengleichheit, abgelehnt. Schließlich sand Paragraph 310 des neuen Entwurfes mit 15 Stimmen Annahme. Er lautet: „Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer mit jemandem eine Ehe schließt, obwohl dieser verhei ratet ist. Die Verjährung ruht, bis eine der beiden Ehen aufgelöst oder für nichtig erklärt wird." Zuvor hatte Reichsjustizminister von Guörard seins Stellungnahme zu der grundsätzlichen Frage, ob die Strafbar keit des Ehebruchs, wie sie der Entwurf vorsieht, beibehalten werden solle, dargelegt. Der Minister betonte, daß er eine Streichung dieser Strafvorschrift für unerträglich halte. Beginn der berufsüblichen Arbeitslosigkeit. Amtlich wird mitgeteilt: Der Beginn der berufsüblichen Arbeitslosigkeit für die Berufe und Gewerbe, für die der Verwaltungsrat der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eine berufsübliche Arbeitslosig keit einheitlich für das ganze Reichsgebiet anerkannt hat, ist auf den 9. Dezember 1929 festgesetzt worden. Neufestsetzung des Vermahlungssatzes für Jnlandsweizen. , De^ Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft beabsichtigt mit Zustimmung des Kabinetts eine Verordnung zu erlassen, wonach der Vermahlungssatz für Inlandsweizen für die Monate Dezember und Januar auf 50 v. H. fest gesetzt wird. Oie Wirtschaft schreit nach Abhilfe. Entschließung der Kölner Industrie- und Handelskammer. Die Kölner Industrie- und Handelskammer beschäftigte sich mit den Maßnahmen zur Finanz- und Wirtschaftsreform. Es wurde fast einmütig eine Entschließung angenommen, in der es u. a. heißt: „Angesichts des seit vielen Monaten stetigen Rückgangs der gesamten deutschen Wirtschaft und in Anbetracht der seit Jahr und Tag vielfachen Ankündigungen von Reformen, von denen kaum eine einzige verwirklicht worden ist, glaubt die Industrie- und Handelskammer zu Köln nicht länger zögern zu dürfen, ihre warnende Stimme gegenüber Zu ständen zu erheben, die nach Abhilfe schreien, zu deren Ab stellung Durchgreifendes bisher nicht unternommen wurde." Kein Land könne es auf die Dauer ertragen, daß es seine Substanz schwinden sähe und gleichzeitig Ab gaben zahlen müsse, die zu seinem Ruin führen müßten. Die Entschließung weist dann auf die Verminderung des Ertrags von Produktton und Handel hin und auf die Tat sache, daß unsere Zahlungsbilanz von Monat zu Monat schlechter werde. Da wir von der Substanz