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VutsMerLayeblait Be,irksa»zeiWe Kemsprecher 18. Tcl. -Adr.: ! Posticheck-Konto Dre-dm 2138^ Bank-Komm: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz UN Commerz- und Privat-Bank, Zweigstelle Pul-nitz - - - ««Ich«»-»"»«»«»»«»»««, - - „ Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung de» Betriebe; der ZüMng oder der «eförderungreinrichtungen, hat der Bezieher keinen «ns.mch «us Lieserung oder «achlitferung der Zeitung oder auf »ück- zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 2.68 AM bet freier Zustellung; bet Abholung wöchentlich 0.55 NM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend Anzeigen-Grundzahlen in H/: Die 41 mm breite Zeile (Mofie'S Zeilenmesier 14) 1 wm Höhe 10 in der Amtshauptmannschast Kamenz 8 <S?^; amtlich 1 mw 30 und 24 Reklame 25 Tabellarischer Satz 50»/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebührcn durch Klage oder in KonkurSfSllen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis r/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Ausnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der GemeinderSte Grotznaundors und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt und iilteste Zeitung in den Ortschaften de» Pulsnitzer UmtSgerichtsbezirN: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, HauSwalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober» und Ntederlichtenau, Friste Svorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albertstraße Nr. 2 Druck und Berlag von S 2. Förster» Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in PulSnitz Nummer 220 Freitag, den 20. September 1020 81. Jahrgang MW mii> WM IlWltgWÜtll Pulsnitz- (DerMütterabend) findet am Freitag, den 27. September 1929, abends 8 Uhr im Pfarrhaus, Konfirmandenzimmer, statt. — <Zulas.sung von öffentlichen Landes sammlungen.) Das Arbetts- und Wohlfahrtsministerium hat beschlossen, im Jahre 1930 nur eine beschränkte Zahl von öffentlichen Landessammlungen für das Gebiet des Frei staates Sachsen zuzulassen, die Planmäßig auf das ganze Jahr verteilt werden sollen. Anträge auf Genehmigung öffentlicher Landessammlungen sind deshalb unter Angabe des Zweckes und unter Mitteilung der nach Möglichkeit zu berücksichtigenden Zeit dem Arbeits- und Wohlfahrtsministerium bis zum 15. November einzureichen. — (Strafbarkeit des Gastes bei Ueber- der Polizei-Stunde.) Das Sächsische Oberlandesgericht hat soeben entschieden, daß der Gast sich strafbar macht, wenn er noch nach Eintritt der Polizeistunde im Lokal verweilt, auch wenn er dazu vom Wirte veranlaßt worden ist. Ein Geschäftsmann in Kleinnaundorf b. Dresden hatte eines Abends gegen Uhr eine Schankwirtschaft betreten, um mit dem Wirte Rücksprache in geschäftlichem Sinne zu nehmen. Von der Polizei wurde er aber morgens nach 3 Uhr in der Wirtschaft angetroffen. Gegen seine Ver urteilung auf Grund des Reichsgefetzes vom 24. Februar 1923 und der Sächsischen Notverordnung hatte der Angeklagte Einspruch erhoben, der aber vom Landgericht zurückgewiesen worden ist. Es spiele keine Nolle, wenn der Angeklagte geltend mache, daß er erst nach Eintritt der Polizeistunde, als die übrigen Gäste fort waren, seine geschäftlichen Ange legenheiten mit dem Wirte hätte erledigen können. Der Angeklagte sei zweifellos als Gast dagewesen, auch wenn er auf eigene Rechnung keine Getränke mehr genossen habe. Gast im Sinne des Gesetzes sei jeder, der die Räume und Bequemlichkeiten einer Wirtschaft in Anspruch nähme. Dazu komme, daß der Angeklagte bis l Uhr genug Zeit hatte, um mit dem Wirte die geschäftlichen Dinge zu besprechen Auch der Wirt hatte dazu Zeit, denn er habe bloß die Gäste pus- stert und Karte gespielt. Die Revision des Angeklagten wurde vom Oberlandesgericht verworfen. Der Angeklagte könne sich nicht darauf mit Erfolg berufen, daß er vom Wirte E Bleiben veranlaßt worden sei, denn er selbst sei für sein Tun strafrechtlich verantwortlich. — (Sächsische Wohnungsnotzählung 1929.) Das Arbetts- und Wohlfahrtsministerium hat eine Verord nung erlassen, nach welcher die in der Verordnung vom 15. April 1929 zunächst für die Monate Juni bis mit Sep tember 1929 angeordnete Feststellung des laufenden Neu bedarfs an Wohnungen, wie er bei der Zuwanderuna ent steht, auch für die Monate Oktober bis mit Dezember 1929 zu erfolgen hat. — (MehrLosebeiderSächsischenLandes- lotterie.) Mit Beginn der nächsten (196.) Landeslotterie erfährt die Zahl der Lose eine Vermehrung von 150 000 auf 160000. Gleichzeitig werden die Gewinne von 67 500 und 1 Prämie auf 72000 und 1 Prämie vermehrt. Die Gewinne sind auf die einzelnen Klassen wie folgt verteilt: 1. Klasse 5500 -- 788 400 M, 2. Klasse 5500 --- 1616 000 Mark, 3. Klasse 5500 --- 1 341 800 M, 4. Klasse 5500 -- 1616000 M, 5. Klasse 50000 und 1 Prämie — 17 039 520 Mark. Der Lospreis erfährt keine Veränderung. — (Es gibt wieder Hauspersonal.) Das Angebot für häusliche Dienste, das in der Inflationszeit stark heruntergegangen war, hebt sich seit einiger Zeit wieder und steigert sich in manchen Gegenden Deutschlands zu einem Ueberangebot. Besonders rege Nachfrage nach geschulten Kräften mit Kochkenntnissen bestand letzthin weiterhin in Schlesien. Dagegen waren junge unselbständige Kräfte nicht unterzubringen. In Brandenburg konnten jüngere Kräfte im Alter bis zu 26 Jahren mit guten Zeugnissen laufend unter gebracht werden. Auch Stellen für Kinderfräuleins mit und ohne Sprachkenntuisse konnten besetzt werden. In Nieder sachsen besteht Ueberangebot an jugendlichen Hausgehilfinnen. Ebenso ist in Mitteldeutschland Ueberangebot von 18- bis 20jährigen ungeübten Kräften, die größtenteils geringe Näh- aber keine Kochkenntnisse besitzen. In Sachsen gestaltete sich die Nachfrage nach Hausangestellten nach Abschluß der Ferien Der Eckstein des Völkerbundes Cecil geißelt die Abrüsta»g»he«chelei Rücktritt des litauischen Kabinetts Genf. Die Abrüstung ist am Donnerstag endlich von der Kommission für Abrüstungsfragen in Angriff genommen worden. Die Aussprache wurde eingeleitet durch Lord Robert Cecil, der seinen Antrag auf Prüfung der bis herigen Ergebnisse der Arbeiten der Kommission begründete. Er erinnerte zunächst an die Aufgaben der Abrüstungs kommission, an die Forderungen MacDonalds und Briands in der diesjährigen Vollversammlung und an die Stimmung der meisten Völker der Erde, die dringend einen wirk lichen Fortschritt der Abrüstung verlangten. Die Abrüstung liege sowohl in wirtschaftlichem Interesse der Völker als auch im Interesse des Friedens und sei das einzige positive Hin dernis gegen die Möglichkeit von Feindseligkeiten, ja, sie sei der Eckstein der Arbeit des Völkerbundes. Für die wirkliche positive Herabsetzung der Rüstungen lasse sich gegen 1927 kein Fortschritt feststellen. Der Redner ging dann auf die einzelnen Waffen gattungen in Land- und Luftrüstungen ein. In der „See abrüstung" sei innerhalb des Völkerbundes nichts geschehen, dagegen sei zu hoffen, daß das Ergebnis, das demnächst aus den Verhandlungen zwischen den Seemächten zu erwarten sei, in den Rahmen des Abrüstungsabkommens beim Völker bund ausgenommen werden könne. Die Seeabrüstung könne allein weder den Frieden, noch die Sicherheit schaffen. Es sei vor allem notwendig, daß in den Landabriistungen ein fühlbarer und greifbarer Fortschritt erzielt werde. Auch auf diesem Gebiet sei aber die Lage gegenüber der von 1927 vollkommen unverändert, weder in der Herabsetzung oder Be grenzung der Effektivstärken, noch in der Dienstzeit sei eine Aenderung zu bemerken. Das gleiche gelte auch von der Her absetzung des Materials. Graf Bernstorff hielt dann eine kurze Rede. Er erinnerte an ein Scherzwort Paul-Boncours, der einmal ge sagt habe, wenn nach einer vierjährigen Aussprache hier ein Delegierter aufstehe, so wüßten die anderen schon, was er zu sagen habe. Er müsse aber doch auf den Appell Lord Robert Cecils näher eingehen, daß die Abrüstung der Prüfstein für den Völkerbund sei. Wenn hier gesagt werde, die bisherigen Arbeiten der Ab rüstungsvorkommission seien einstimmig durchgeführt wor den, dann müsse er daran erinnern, daß nicht ein ein ziger Beschluß einstimmig gefaßt worden sei. Er glaube auch nicht, daß die Stimmung der Völker mit den bisherigen Arbeitsergebnissen so zufrieden gewesen sei, wie das hier dargestellt werde. Im Gegenteil, man könne hin gehen, wohin man wolle, überall werde man Stimmen der Unzufriedenheit finden. Die Haltung der deutschen Regierung zu den Arbeiten sei bekannt; sie habe in der Abrüstungs vorkommission erklären lassen, daß sie einer Vereinbarung, die keine fühlbare und wirkliche Herab setzung der Rüstungen bringe, nicht zustimmen könne. Er hoffe aber, daß die Regierungen ihren Delegierten zur Hauptkonferenz bessere Anweisungen mitgeben werden. Vom Sozialpolitischen Ausschuß. Im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstages beantragte Graf Westarp, Minister Wissell über die Gründe zu hören, die zu zwei Vorlagen geführt hätten. Graf Westarp betonte, er kenne die Grunde nicht, aber er mißbillige sie. Er forderte Eintritt in eme General- debatte. Der deukschnationale Antrag wurde abgelehnt, der Ausschuß trat in die erste Beratung des neuen Hauptgesetzes ein. Graf Westarp erklärte, seine Freunde wurden zwar; die Vorlagen mitberaten, ihre Stellungnahme aber von der Gestaltung des Gesamtgesetzes abhängig machen. Eine Anzahl Besttmmungen der Vorlage wurden ge- nehmigt. Der Reichsratsbeschluß, dre Lander von den Kosten des Spruchverfahrcns zu entlasten, wurde lehnt. Für die Vorschlagslisten zur Besetzung der Spruchkammern be antragten die Sozialdemokraten Wiederherstellung der Be- Müsse zweiter Lesung. Das wurde mit elf gegen zehn Stimmen beschlossen. 8 65s über die Pflicht der Arbeit geber, die Besetzung freier Arbeitsstätten dem Arbeitsamt anzuzeigen, wurde zwar in der Abstimmung über die beiden einzelnen Sätze der Regierungsvorlage angenommen, bei der Gesamtabstimmung aber verworfen. Beim 8 69 wurde die Fassung der zweiten Lesung wiederhergestellt. Die Ver- sicherungspflicht vorübergehend in der Landwirtschaft Be- schäftigter wurde mit 14 gegen 18 Stimmen beschlossen.. uiiqr erörtert wuroe dte unter den Regierungsparteien umstrittene Sondervorlage. Da man keine Möglichkeit sah lm Ausschuß zu einer Einigung zu kommen, vertagte sich der Ausschuß auf unbestimmte Zeit, dem Vorschenden die Wieder- einberufung überlassend. , Ein neues Wartestandsbeamtengesetz. Wie verlautet, ist die Reichsregierung damit beschäftigt, einen neuen Gesetzentwurf über die Wartestandsbeamten auszuarbeiten. Der letzte Entwurf fand im Reichstag keine Mehrheit. Es wird deshalb damit gerechnet, daß der neue Entwurf die Klippen vermeiden wird, an denen der erste. Entwurf scheiterte. Um das Steuermilderungsgesetz. Verfügung des Reichsfinanzministers. Den gesetzgebenden Körperschaften liegt zur Zeit der Entwurf eines dritten Gesetzes zur Verlängerung der Gel tungsdauer des Steuermilderungsgesetzes zur Beschluß fassung vor, durch das die Geltungsdauer der in Rede stehen den Vorschriften bis zum 30. September 1930 verlängert werden soll. Die Beschlußfassung der gesetzgebenden Körper- schäften steht noch aus. Seine Verabschiedung wird voraus sichtlich erst nach dem 30. September 1929 stattfinden. Für die Zwischenzeit vom Ablauf der gegenwärtigen Geltungs dauer des Steuermilderungsgesetzes bis zur Verabschiedung des neuen Verlängerungsgesetzes bedarf es daher einer ent sprechenden Uebergcmgsregelung. Zu diesem Zweck hat der Reichsfinanzminister eine Verfügung erlassen, nach der dir Sätze des Steucrmilderungsgesetzes bis zum Zeitpunkt der Verabschiedung des neuen Derlängerungsgesetzes erhoben werden sollen. Am 30. September Reichstag Das Reichskabinett hat beschlossen, den Aeltesten- rat des Reichstages um die Einberufung des Reichstages zum 30. September zu ersuchen. Das Reichskabinett hat die Absicht, in den Plenarverhandlungen des Reichstages unbedingt den Gesetzentwurf über die Reform der Arbeits- losenversicherung behandeln zu lassen, auch wenn bis zum 30. September eine Einigung zwischen den hinter der Re- aierung stehenden Parteien noch nicht zustande gekommen sein sollte, oder sich überhaupt die Möglichkeit einer Mehr heit für den Kompromißrntwurf der Regierung noch nicht herausgestellt haben sollte. Die Rheinlandfrage. Düsseldorf. In einer Versammlung erklärte Pastor O. Traub- München zur Rheinlandfrage, Stresemann kehre nicht zuruck als der Befreier der Rheinlande, sondern als der Bringer der stündigen Kontrolle nicht nur über die dritte und zweite, sondern auch über die erste und die rechts rheinische entmilitarisierte Zone. In Bayern sei man noch gar nicht davon überzeugt, daß die Pfalz wirklich irgend einmal endgültig geräumt werde. Die rheinische Landwirtschaft vor dem Zusammenbruch. Bochum. In einer Sitzung der niederrheinischen Land- wirte wurde folgende Entschließung angenommen: Die Lage der Landwirtschaft hat durch die völlige Trockenheit der letzten Wochen eine derartige Verschärfung erfahren, daß die land wirtschaftlichen Betriebe unmittelbar vor dem Zu- sammenbruch stehen. ..... Regi'erungsseits müssen deshalb sofortige Hilf» maßnahmen getroffen werden. Äts solche kommen in Frage: 1. Erklärung der Landkreises Dinslaken und des Stadtgebie tes Duisburg-Oberhausen zu landwirtschaftlichen Notstands gebieten; 2. Niederschlagung der Grundvermögensteuer; 3. Aufhebung der am 1. Oktober fälligen Rate der Renten- bankzinsen. Nur sofort wirkende Maßnahmen können eine Katastrophe abwenden und den verzweiftlten Landwirten Trost bringen. . Rücktritt des litauischen Kabinetts Die amtliche litauische Telegraphenagentur gibt be kannt, daß durch einen besonderen Akt des Staatspräsidenten Smetona die Umbildung des Kabinetts verfügt worden ist. Daraufhin sind sämtliche Minister zurückgetreten. Mit der Neubildung des Kabinetts ist der bisherige Finanzminister Tubelis beauftragt worden. Der Staatspräsident hat di« Minister ersucht, ihre Aemter bis zur Neubildung des Ka binetts weiter wahrzunehmen.