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596 PAPIER-ZEITUNG Nr, 16 könnten. Wir werden gern die Preise dieser Sorten mit- theilen, wenn es von den Betheiligten für erspriesslich ge halten und gewünscht wird. Aussprache würde die Frage vielleicht klären. Zahlungsweise Dem Herrn Einsender -e- in Nr. 8 möchte ich doch erwidern, dass sich sein Standpunkt schwerlich mit den Gepflogenheiten und Er fordernissen unseres heutigen Geschäftslebens decken dürfte. Nur wenige Kaufleute sind so glücklich, dass sie den Käufer an sich »herankommen« lassen können, die allermeisten sind durch Wettbewerb gezwungen, sich ihre ständigen Abnehmer warm zu halten. Wenn nun ein solcher ständiger Abnehmer Accepte ablehnt, so dürfte es nicht Humanität, sondern lediglich geschäftliche Nothwendigkeit sein, auf einen derartigen Wunsch des Kunden einzugehen; vorausgesetzt eben, dass derselbe sicher ist. Letzteres ist ja freilich von vornherein Bedingung, da man wissentlich an Zahlungsunfähige nicht verkauft. Es ist aber keine Frage, dass viele sonst pünktliche Zahler gegen Tratte gern beziehen, die Aufforderung oder gar den Zwang zum Accept jedoch sehr übel vermerken und, wenn darauf bestanden wird, die Verbindung vielleicht stillschweigend, aber für immer lösen. Der Kunde ist dann verloren, während er bei einer weniger krassen Haltung auch fernerhin bezogen hätte. Dass heute gerade dem kleineren Geschäftsmann durch unsere gegenwärtigen Geldverhältnisse das Dasein sehr erschwert wird, darüber ist von verschiedenen Handels kammern berichtet worden. Dem kleineren Gewerbetreibenden ist jedoch seine Existenz gerade so lieb wie dem grossen Handelsherrn, und von diesem wäre es entschieden unklug, sich durch allzu strammes Vorgehen die Absatzkanäle zu verstopfen. Die Wechselproteste sind gewiss nicht zu entbehren, und der Ausdruck, dass das Wechselgesetz nur eine Bereicherung der Protest beamten bedeute, dürfte in der Form nicht ganz richtig sein. Dass aber die kleinere Geschäftswelt die Lasten zu tragen hat, dies ist kein — Aberglaube. Herr -e- möge sich doch bei Anwälten und Gerichts vollziehern erkundigen, dann wird er vielleicht hören, dass in dem Kapitel von den Wechselprotesten ein sozialer Nothstand vorliegt, der weit umfangreicher ist, als Mancher ahnt. Wenn unter diesen Verhältnissen mancher strebsame Mann sich vor dem Accept sehr scheut, so dürfte dies verständlich sein. Wer daher einen sonst guten Abnehmer zum Accepte zwingt, kann sich nach meiner Erfahrung nicht wundem, wenn ihm bisher offene Thüren in Zukunft verschlossen bleiben. In meinem Fach — Papierwaaren — wird es schwerlich irgend ein Haus unternehmen, auf solche Weise von regelmässigen Abnehmern Deckung zu verlangen. Papierwaarenfalmkan t Luxuspapier-Grosshändler Ans Neu-Ruppin Im Luxuspapierfach, besonders bezüglich der Reklame-Artikel, klagen fast alle Fabrikanten über die heutigen sogenannten Grossisten und suchen diese durch direkten Verkehr mit den Verbrauchern von der Geschäftsvermittlung auszuschliessen, was lebhafte Klagen der Grosshändler über diese angeblich böswillige und nur in Profitwuth unternommene Ausschaltung des Handels zur Folge hat. Bei ernst licher Prüfung muss man jedoch diese Bestrebungen der Fabrikanten als berechtigt anerkennen. In früheren Jahren gab es wirkliche Grossisten, die vom Fabrikanten ihre Waaren en gros kauften, auf Lager legten und zu vertreiben suchten. Dabei hatten beide Theile Vortheil, denn der Grossist konnte, durch genügendes Kapital unterstützt, grosse Posten billig kaufen, und der Fabrikant brauchte kein grosses Lager zu halten, was heute unerlässlich ist. Der Fabrikant verkaufte seine Erzeugung schlank an wenige Grossisten, er konnte es dem Grossisten überlassen, die Ver braucher aufzusuchen. Anders ist es heute. Es giebt in diesem Fach kaum einen Grossisten, der bei Vorlage der Fabrikmuster dem Fabrikanten einen wirklichen Engros-Auftrag giebt. Die Muster werden angesehen und beim Reisenden oder Vertreter des Fabrikanten so und so viele kost spielige Mustersammlungen (natürlich gratis!) bestellt. Der Grossist giebt diese Muster seinem Reisenden und überschreibt möglichst kommissionsweise dem Fabrikanten die eingehenden kleinen und kleinsten Bestellungen. Dieser hat also die mit dem Kleinverkehr verbundene grössere Arbeit, das Risiko des grossen Lagers und die weniger Nutzen lassenden »Grossistenpreise«! Kein Wunder, wenn unter solchen Verhältnissen die Fabrikanten bestrebt sind, diese »Grossisten«, die eigentlich kaum »Provisions reisende« genannt werden könnten, auszuschalten. Wenn sie doch schon die grösste Arbeit und das Risiko des Kleinverkehrs tragen sollen, dann gebührt ihnen auch der Nutzen ungetheilt! Aehnlich liegen die Verhältnisse in diesem Fache auch mit den sogenannten »Exporteuren«, die für den Auslandsverkehr dieselbe Stellung einnehmen, wie die »Grossisten« im Inlandsverkehr. Man kann sie bis auf wenige Ausnahmen lediglich eine erschwerende, be lastende Verkehrssteuer nennen, die natürlich gern vermieden wird! Nur wenn die »Grossisten« sich wieder dazu entschliessen, Engros- Einkäufe vorzunehmen, wird Besserung der beiderseitigen Beziehungen möglich sein! Dazu die Anregung zu geben, ist Zweck dieses Artikels. W. Busse, i. Hause Oehmigke & Riemschneider Pappen Den Herm »Grosshändler, früheren Pappenfabrikanten« aus Nr. 8 S. 271 frage ich, ob ihm, so lange er noch Pappenfabrikant war, eine Entschädigung von 2 M. die 100 kg für das Zusammenkleben von Pappen auch zu viel war? Ist er etwa Grosshändler geworden, weil er glaubte als Pappenfabrikant einen unberechtigt hohen Jahres verdienst zu erzielen? Wenn er Pappen geklebt und richtig kalkulirt hat, so musste er doch zu dem Ergebniss kommen, dass 2 M. Auf schlag für die 100 kg geklebter Pappen in keinem Verhältniss zu der gehabten Mühe steht, weil dieser Aufschlag zu wenig sei. Der Herr Einsender sagt, dass der Pappenfabrikant diese 2 M. als Entschädigung nimmt für das Kleben, Pressen und Trocknen der Pappen, gleich darauf sagt er aber, 2 M. für diese Arbeit seien zu viel, »weil die Pappe durch das Kleben ziemlich viel Feuchtigkeit aufnimmt«! Ich behaupte, dass der Fabrikant durch das Kleben nichts ver dient, er besorgt aber diese Arbeit, um seine Waare los zu werden. Ich bin fest überzeugt, dass jeder Pappenfabrikant das so rentable Geschäft des Klebens gern dem Herrn Grosshändler überlässt. Pappenfa brikant Oer Papiergrosshandel im Jahre 1900 Das verflossene Jahr bedeutete für die Papierfabrikation ein Segensjahr. Aufträge in Hülle und Fülle und Preise auf einem Höhe punkt, der alles Erwartete noch übertroffen hatte. Anders gestaltete sich das Geschäft für den Grosshandel. Dieser hat ein Jahr hinter sich, dem nichts anderes Gute nachgesagt werden kann, als dass es vorüber ist. Das Natürlichste wäre gewesen, dass der Grosshändler den Preisaufschlag vom Verbraucher bezahlen lasse, dies war aber nicht durchführbar, denn der Verbraucher drohte stets mit der Kon kurrenz, und diese liess sich selten eine Gelegenheit entgehen, Kunden zu »schnappen«. So blieb es infolge Uneinigkeit der Händler beim alten Verkaufspreis. Es waren wohl unter Verbrauchern und Händlern vereinzelte rühmliche Ausnahmen zu verzeichnen, die Preisdrückerel blieb aber die Regel. Langsam, unter beständigen Meinungsver schiedenheiten gingen die Verkaufspreise um ein Bescheidenes in die Höhe, und heute ist das richtige Verhältniss zwischen Ein- und Ver kaufspreis noch nicht hergestellt. Die Folgen dieses ungesunden Zustandes sind ewige Verhand lungen mit jedem einzelnen Kunden bei geringem Nutzen und fort währender Hader mit den Fabrikanten, welche alle früheren Gepflogen, heiten gewaltsam umstürzten. Hoffentlich hat das Jahr 1901 dem Papierhändler ein besseres Loos bestimmt als das Vorjahr, denn nichts im Papierfach ist jetzt erholungsbedürftiger als der Grosshandel. E. R. Reklamation wegen mangelhafter Waare In dieser Beziehung stimmen die Vorschriften des alten Handels gesetzbuchs mit denen des neuen im Wesentlichen überein. Hiernach hat der Käufer die Waare unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach dem ordnungsmässigen Geschäfts gänge thunlich ist, zu untersuchen, und wenn sich ein Mangel zeigt dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen usw., andernfalls gi. die Waare als genehmigt (§ 877 c HGB). Diese Bestimmungen ent halten einige sehr dehnbare Begriffe. Was heisst »unverzüglich" und was ist ein »ordnungsmässiger Geschäftsgang«? Hier kommt es auf den einzelnen Fall an, und der folgende dürfte für Papierlieferanten wie Steindrucker usw. von besonderem Interesse sein. Eine lithografische Kunstanstalt hatte »druckfertige Waare« be stellt. Diese ging am 11. April per Eilgut ab, traf am 14. desselben Monats am Bestimmungsort ein und blieb sechs bis acht Tage unaus gepackt stehen; am 2. Mai wurde eine Druckprobe gemacht und au deren Grund die Waare als nicht druckfähig zur Verfügung gestellt Reklamant hat jedoch den gegen ihn angestrengten Prozess in beiden Instanzen (Landgericht und Oberlandesgericht) verloren, nicht nur wen die Waare laut sachverständigen Urtheils druckfähig war, sondern namentlich auch wegen verspäteter Reklamation. In letzterer Hinsicht betonte das Gericht, dass die Untersuchung der Waare nicht nur in einer Besichtigung, sondern auch in der Be arbeitung der Waare zu bestehen habe, wenn es sich um Eigenschaften handelt, die sich erst bei der Bearbeitung herausstellen; sodann: dass ein angeblich bestehender Handelsbrauch, die Waare erst einige Zeit zu lagern und zu entfeuchten, nicht berücksichtigt werden könne, da im gegebenen Fall doch nicht angenommen werden könne, dass Kläger sich habe einem Handelsbrauch unterwerfen wollen, wonach es der verklagten Firma anheimgestellt gewesen wäre, die Verarbeitung der als so eilig bestellten Waare nach Belieben hinauszuschieben. Es könne somit die persönliche Verhinderung des Verklagten, die Druck legung sofort vorzunehmen, dem Kläger gegenüber nicht berück sichtigt werden; ob ein Verzug nach ordnungsmässigem Geschäfts gange vorliege, bestimme sich ganz nach objektiven Regeln. Ein Sachverständiger sagte, er habe schon Papier sofort nach Erhalt als druckfähig befunden, während ein Theil davon später nicht mehr brauchbar war, anderseits aber auch schon Waare sofort nach Ankunft als unbrauchbar befunden, die sich nach einigem Lagern a» gut druckfähig erwies. Wie soll nun der Fabrikant liefern? Die Be handlung des Papiers in der Druckerei spielt hierbei jedenfalls ein« wichtige Rolle. M.