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PAPIER-ZEITUNG Briefkasten Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt 2802. Frage: Mit einer Papiergrosshandlung bin ich wegen Uebergewichts in Differenzen gerathen. Die Firma be hauptet, in den alten Verkaufs - Bedingungen des Vereins deutscher Papierfabrikanten sei ein Uebergewicht von 4 pCt. als zulässig bezeichnet, welches aber nach in der Papier-Zeitung oftmals erwähnten Entscheidungen nicht mit zu bezahlen sei. Von solchen Entscheidungen ist mir Nichts bekannt, und ich gestatte mir die ergebenste Anfrage an Sie zu richten, welchen Standpunkt Sie in der Angelegenheit einnehmen. Antwort: In den alten Verkaufsbedingungen des V. D. P. steht nichts davon, dass das Uebergewicht bezahlt werden müsse. Auf zahlreiche Fragen in früheren Jahren haben wir unsere Meinung stets dahin ausgesprochen, dass mangels be sonderer Vereinbarung Niemand gezwungen sei mehr zu be zahlen als er bestellt hat. Die neuen Verkaufsbedingungen (zu beziehen durch die Papier-Zeitung, vergl. Nr. 10 S. 380) bestimmen, dass das zulässige Uebergewicht bezahlt werden muss, ausgenommen bei Schreibpapier und Bogen-Packpapier. 2803. Frage: Ich bestellte bei einem Händler 5 Ladungen Briketts. Am nächsten Tage wurde mir für dieselben Briketts eine viel billigere Offerte gemacht. Ich annullirte sofort meinen Auftrag auf 5 Ladungen per Telegramm. Bestellung und Tele gramm sind an einem Tage angekommen. Erstere früh, das andere abends. Der Händlersagt? nun,” er habe vor Empfang des Tele gramms bereits disponirt, er sei weit entfernt davon, von der Lieferung abzusehen. Die Frage ist nun: Muss ich unter allen Umständen die Briketts abnehmen, oder ist es nach dem Gesetz zulässig eine Bestellung rückgängig zu machen, wenn das nach sehr kurzer Zeit geschieht, sodass Dispositionen von Seiten des Lieferanten entweder noch nicht erfolgt, oder leicht zu ändern sind? Im Handelsgesetz ist über diese Frage nichts zu finden. Ich bitte um Rechtsbelehrung. Antwort: Nach § 130 BGB wird eine Willenserklärung einem AbwesendenJ’gegenüber in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn ihm ein Widerruf früher zugeht. Im obigen Fall ist der Widerruf später eingetroffen, daher ist der Kauf gütig. Auch wenn der Verkäufer vor Empfang des Telegramms nicht disponirt hätte, wäre er nicht verpflichtet, Ivom Vertrag zurückzu treten. * • 2804. S Frage: Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir einige Rezepte zur Papierprüfung übermitteln könnten, da ich eine solche Flüssigkeit hier nicht erhalten kann. Vielleicht können Sie mir das Rezept Phloroglucin besorgen. Antwort-: Im Buch »Normalpapier«, Verlag der Papier- Zeitung, Preis 3 M., sind S. 27 drei Vorschriften zur Bereitung von Untersuchungs-Flüssigkeiten für Holzschliff, darunter auch Phloroglucin-Lösung, gegeben. Das Buch enthält so gute Be lehrung über Prüfen von Papier, dass es in keiner Papier handlung oder Druckerei fehlen sollte. Ueber »neue Reagentien auf Holzschliff« berichtete Dr. Wurster in Nr. 10 der Papier- Zeitung von 1899. 2805- Frage: 1. Zu welchem Preise wird zur Zeit Holz schliff in Deutschland gehandelt? 2. Haben die Preise für solchen für die nächsten Jahre eine weitere Steigerung zu gewärtigen? 3. Giebt es in Deutschland einen Ring von Holzschleifern, der die Preise für Holzschliff festsetzt? 4. Theilen Sie gefl. Näheres über die Marktlage von Holz schliff in Deutschland mit. 5. Ich bitte um Nachweis eines Handbuches für Holz schliff-Fabrikation. Antwort: 1. Die Preise sind verschieden, je nachdem man grösseren Jahresbedarf oder nur eine Gelegenheits-Ladung kauft; ferner je nach Güte des Stoffs usw. Laut Bericht in Nr. 90 v. Js. über die Generalversammlung des Sächsischen Verbandes Deutscher Holzschleifer wurden Ende vorigen Jahres 14 M. als Mindestpreis für 100 kg lufttroc' nen weissen Schliff angesehen. 2. In die Zukunft kann Niemand sehen, bei der zunehmenden Holz knappheit kann man aber nicht annehmen, dass Holzschliff in den nächsten Jahren billiger würde. 3. In West- und Süd deutschland bestehen Verbände der Holzschleifer, die den Preis festsetzen und gemeinsame Verkaufsstellen besitzen. Die ge meinsame Verkaufsstelle der Sächsichen Holzschleifer wurde nach kurzem Bestand aufgelöst. 4. Wir verweisen auf den Aufsatz: »Zukunft der Papierfabrikation« in Nr. 84 der Papier- Zeitung von 1900. Derselbe kann auch in Sonderabzügen durch den Verlag der Papier-Zeitung bezogen werden. 100 Ab« züge kosten 2 M. nebst Porto. 5. In Hofmanns Prakt. Hand buch der Papierfabrikation ist auch die Holzschleiferei ein gehend geschildert. Verlag der Papier-Zeitung. Preis in 2 Prachtbänden 60 M. 2806. Frage: Ich habe bei einer Papierfabrik eine Ladung braunes Packpapier bestellt, worauf mir die Fabrik den Auftrag bestätigt und als Qualitätsmuster das beifolgende Muster A beigefügt hat. Ich bat darauf die Fabrik, das Papier, da mir das gesandte Muster A zu dunkel war, in der helleren Färbung wie ihr eigenes Muster 895 (Anlage B) und ebenso rein zu liefern, da auf dem Papier geschrieben würde, und es deshalb schön hell und rein sein müsse. Die Antwort der Fabrik hierauf lautete: »Bezüglich der Färbung bemerken wir höfl., dass wir solche möglichst nach Muster 895 halten werden, da jedoch der Stoff dieser Qualität bedeutend besser ist, so wird die Färbung in Qualität von 1590 wohl nicht so rein und klar ausfallen, und müssen wir daher übliche Abweichungen vorbehalten«. Ich bin der Meinung, dass die Fabrik demnach in Färbung und Reinheit mindestens so gut wie A liefern musste. Die Fabrik hat das Papier angefertigt, mir jedoch vor der Absendung, die noch nicht geschehen ist, das bei folgende Muster C als Ausfallmuster gesandt. Muss ich dieses Papier annehmen? Ich habe der Fabrik eine Nachfrist von 14 Tagen zur Neuanfertigung des Papiers gestellt und ihr gesagt, dass ich mir eventl. auf ihre Kosten anderweitig Ersatz verschaffen würde. Antwort: Der Fabrikant hat zugesagt, möglichst nach Muster Nr. 895, also heller als A zu liefern, das Papier C ist aber dunkler und unreiner als A ausgefallen. Da Käufer nur auf Grund erwähnter Zusicherung des Fabrikanten den Kauf abgeschlossen hat, also ein wesentlicher Punkt des Vertrags nicht eingehalten wurde, so ist er berechtigt Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, falls ihm innerhalb an gemessener Nachfrist keine vertragsmässige Waare geliefert wird. Wäre die Zusicherung betreffs der Farbe nicht erfolgt, so hätte Fragesteller das Papier annehmen müssen, denn es ist Braunholzpapier von marktgängiger Güte. 2807. Frage: Beansprucht eine elektrische Glühlampe nach langer Brenndauer und bei erheblich abgeschwächtem Lichteffekt ebenso viel Kraft wie ein neues Glühlicht gleicher Grösse und von starkem Lichteffekt? Antwort: Nach Lueger’s Lexikon der gesammten Technik, Bd. 4, S. 716, nimmt die Lichtstärke mit der Brenndauer erheblich ab, gleichzeitig nimmt der Stromverbrauch zu. So hat eine 3 Watt-Lampe von 16 Kerzen nach 510 Brennstunden nur noch 14 Kerzen Leuchtkraft bei 3,4 Watt und nach 1000 Brennstunden nur noch 9 Kerzen bei 4,5 Watt Strom-, also Kraft-Verbrauch. 2808. Frage: Ist das inliegend bemusterte gelbe Glac- papier lichtecht? Wir und unsere Fabrik sind der Ansicht, dass das Papier allen Ansprüchen genügt, während der Kunde das Gegentheil behauptet und die Annahme der Sendung ver weigert. Die Waare soll zu Etiketts verarbeitet werden. Antwort: Wir legten das Papier gefaltet ins Fenster und änden nach einigen Tagen keinen Farbenunterschied zwischen der belichteten und nicht belichteten Seite. Allerdings haben wir jetzt in Berlin keinen Sonnenschein. Zu eingehenderer Prüfung sind die Papierprüfungsanstalten berufen. 2809. Frage: Wirsenden anbei einen Bogen gestrichenes und geprägtes Papier. Der Rohstoff stammt aus unserer Fabrik. Unser Kunde führt Klage über den Ausfall, er behauptet, die auf einliegenden Bogen ersichtlichen, wellenförmigen, dunkeln Stellen rühren von unserem Papier her, welcher Ansicht wir uns nicht anschliessen können, denn wenn das Papier in der Durchsicht betrachtet wird, so müssten doch an jenen Stellen entsprechende Fehler im Papier ersichtlich sein. Wir ersuchen Sie, die Angelegenheit zu prüfen und uns Ihre Meinung kund zugeben. Antwort: Ob die auf der gestrichenen Seite sichtbaren dunkleren welligen Streifen von Ungleichmässigkeit des Roh papiers oder des Strichs herrühren, könnte man mit Sicherheit nurbeurtheilen, wenn man Durchschnittsbogen des ungestrichenen Papiers prüfen oder den Strich völlig entfernen könnte, denn in gestrichenem Zustand kann man die Durchsicht des Papiers nicht beurtheilen. Wir haben den Strich durch absoluten Alkohol zum Theil entfernt, und dabei zeigte sich allerdings, dass das Rohpapier an den bezeichneten Stellen streifig, d. h. ungleich dick ist. Verantwortlicher Redakteur Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung Berlin W 9 erbeten Prack von A W Hayn's Erben, Berlin SW, Zimmer-Strasse 29. Papier von Sieler & Vogel, Berlin, Leipzig und Hamburg ort-Geräthe, Dresden-F. 52