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Pulsnitzer Tageblatt 1.Veilage zuRr.112 ! Sonnabend, den 14 Mai 1932 ; 84. Jahrgang Mietsenkun« und Metzinssteuer. Die Antwort der Hausbesitzer. Die Pressestelle des Verbandes der Sächsischen Grund- md Hausbcsitzervereine, Sitz Dresden, veröffentlicht eine Mitteilung in der es unter anderem heitzt: „Der Landes- »erband Sachsen im Bund Deutscher Mietervereine hat Gemeinschaft mit zahlreichen Gewerkschaften dem säch- iswen Gcsamtministerium eine Eingabe eingercicht, in der ne sächsische Regierung unter anderem ersucht wird, bei »er Reichsregierung vorstellig zu werden, um 1. eine als- »aldtge Senkung der gesetzlichen Miete aus die Friedens niete herbcizuführen, nnd 2. den Vermieter zu verpflich ten, den in der Miete enthaltenen Betrag für Jnstand- etzungsarbeiten auch wirklich diesem Zwecke zuzuführen. Hu diesen Forderungen betont der Verband der Sächsischen ^rund- und Hailsbesitzervereine, daß eine Senkung der Niete auf die Friedensmiete nur vorgenommen werden nun, wenn die Mictzinssteuer völlig beseitigt und die ibrigen Steuerlasten des Hausbesitzes wie die sonstigen iffcntlichcn Gebühren und Abgaben gleichzeitig auf den Zricdensstand ermäßigt werden, wenn andernfalls nicht vcitcrc Tausende von Grundstückseigentümern zum Ruin wtriebcn werden sollen. Solange noch Gebühren in Höhe nnes Vielfachen des Fricdensbetrages erhoben werden 7- die Düngerabfuhrkosten beispielsweise in der Stadt -ressen belaufen sich zurzeit noch auf 40t) Prozent (!) »cr Fricdenssätzc — solange der Hausbesitz noch mit der llUctzinssteuer belastet ist, solange wird der Wunsch einer Mlclscnkung auf die Friedcnshöhc leider nur ein Wunsch «leiben müssen. Die Forderung der Mictervercine, den Hausbcsitz im frcrordnungswege zu verpflichten, den in der Miete ent- mltenen Anteil für Jnstandsctzungsarbciten diesem Zwecke atsächlich zuzuführen, muß entgegengetreten werden, ein- nal weil eine derartige Verpflichtung einen neuen ^wangseingrifs in das freie Vcrfügungsrechl des Grund- ügcntümcrs bedeuten würde, zum anderen aber auch weil er Vermieter mit Rücksicht aus die noch immer währenden Zwangswirtschaften und im Hinblick auf die unerträglichen Steuerlasten seine Zinsverpflichtungen nur erfülleu kann durch Verwendung jenes Fnstandsetzungskostcnantcilcs in »er Miete für den Zinscndienst. Größere Jnstandsctzungs- irbciten wird der Hausbesitzer auch in Zukunft nur aus- übren können, wenn ihm die Mietzinssteuer für diesen Hweck zur Vcrsügnng gestellt wird. Anpassung der Vermögenssteuer an die Wertrükfgänge. Das Landcsfiuanzamt Dresden teilt ans Veranlassung »es Reichsministers der Finanzen folgendes mit: Für die l-ermögcnsstcuer 1932 wäre an sich noch die Veranlagung tach dem Stand vom 1. Januar 1931 maßgebend. Mit Rücksicht auf die seit dem Stichtag cingetrctenen Wert- »eränderungen ist bereits in der Verordnung des Neichs- >rändcnten vom 8. Dezember 1931 der Reichsminister der Finanzen ermächtigt worden, auf dem Gebiet der Ein- 'eitsbewertung und der Vermögenssteuer Maßnahmen zu reffen, durch die den seit dem Hauptseststcllnngszeitpunkt ingctretenen Senkungen der Vermögenswerte mit steuer- ichcr Wirkung vom l. April 1932 ast Rechnung getragen vird. Eine entsprechende Maßnahme wird aus dem Gebiet >er Erbschaftssteuer und der Grunderwerbssteuer getroffen verdeu. Die diesbezügliche Verordnung wird in den lächsten Tagen ergehen. Der Fälligkeitstermin wird vom >5. Mai aus den 20. Mai verschoben. Oeffentl. Schulausschußfitzung in Ohorn am 12. Mai 1932 Anwesend' Bürgermeister Rammer, als Sitzungsleiter; 12 Schulausschuhmitglieder, entschuldigt fehlt: Gem.Aeltester Kreischet. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und berichtet, dah un Rachgange der Sparoerordnung des Reichspräsidenten vom Bolksbildungsministerium das Schulbezirksgesetz in der Weise geändert worden ist, daß der Bürgermeister den Borsitz im Schulausschuh führen soll. Im der anschließenden Debatte hierzu erklärt Gemv. Teubel, dah die Verfügung zum Zwecke der Einsparms von Entschädigungen geschaffen worden sei, was aber in Ohorn nicht emfchlage, da keinerlei Entschädigung gezahlt wurde. Lor Eintritt in die Tagesordnung wird der Antrag des Gemv, Teubel, Punkt 3 der Tagesordnung nach Punkt 6 zu behandeln auf Äntrag des Gem.«2lelt. Thalheim abgelehnt nachdem Gemv. Teubel eine Begründung für seinen Antrag nicht angibt. Kenntnisnahmen Mit Beginn des Schuljahres 1932/33 werden der Volks schule 7 wissenschaftliche Stunden neu bewilligt, die infolge Affens von Klassen erforderlich sind. - Rach einem Be schluß der Lehrerversammlung der hiesigen Volksschule fuhren die Lehrkräfte die Aufsicht in besonderen Arbeitsstunden nach sestgelegter Reihenfolge, weiter verwalten die bisherigen Ver walter der Lehrmittelsammlung und der Büchereien ihre Aemter auch weiterhin ehrenamtlich. — Das Ministerium für Volksbildung hat die allmähliche Einführung des Lese buches „Muttersprache Ausgabe A in 5 Teilen als Lern mittel an der Volksschule in Ohorn ab Ostern 1932 genehmigt. — Der Bericht des Schularztes über eine Turnhallcnprüsung bezüglich Heizung und Lüftung wird vorgetragen. Gem.-Aelt. Thalheim bezweifelt hierzu das Recht des bisherigen Dor- sitzenden, von sich aus eine Prüfung der Turnhalle durch den Schularzt anzuordnen, sondern glaubt, daß dies dem Schul« auSschuß obliege.' — Die Schulamtsanwarterin Fräulein Das erste Denkmal Dr. Schützlers dem Begründer der biochemischen Heilweise, die sich im Volke steigender Beliebtheit er freut, wurde vor den Fabrikanlagen der bekannten Herstclleifirma biochemischer und bomöpathischcr Erzeugnisse, Dr. Madaus L Co. in Radebeul, errichtet und im Bei sein von Vertretern der Wissenschaft, Be hörden und ca. 750 Teilnehmern der Bio chemischen Bundestagung am 6. Mai enthüllt. Möckel ist vom 1. 11. 1931 ab zur nichtständigen Lehrerin in Ohorn ernannt worden, weiter ist vom 1. 4. 1932 ab Herr Schulamtsanwärter Dr. Wiedemann als Aushilfsleher in Ohorn ernannt worden. — Der Gemeinderat hat auf Ersuchen der Lehrerschaft zur endgültigen Regelung der Entschädigung für Lie Wandertage auf die Zeit vom 1. 4. bis 31. 10. 1931 65 RM bewilligt. — Durch Umlauf ist einstimmig ein vierter Rachtrag zur Ortsschulordnung beschlossen worden, wonach Chorsingen und der Antcrrichl in Kurzschrift vorläufig in Wegfall kommen. — Die Wahlzeit des Elternrates ist aus Grund einer Verfügung des Ministeriums für Volksbildung bis zum Jahre 1933 verlängert worben. Beschlußfassungen Punkt 1: Festsetzung der Miete ab 1. 4. 1932 für die Be nutzung der Turnhalle. Auf Grund der 4. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 8. 12. 1931 ist der zwischen dem Schulbezirk und dem Turnverein abgeschlossene Mietvertrag zum Zwecke der Herab setzung des Mietzinses vom Schulbezirk gekündigt worden. Rach den Ausführungen des Turnvereins vom 10. 5. 1932 sollen Verträge, die über die Benutzung von Turnhallen ge schlossen worden sind, nicht als Mietverträge, sondern als Pachtverträge aufzufassen sein, wodurch somit der abgeschlos sene Vertrag nicht unter die Bestimmungen der Rotverord- nung falle. Weiter habe auch der Turnverein keinerlei Zins- fenkungen erhalten, so daß keinerlei Möglichkeit bestünde, einer Herabsetzung des Mietzinses zuzustimmen. Zur grund- säytichen Klärung der Rechtsfrage, inwieweit eine Kündigung auf Grund der Rotverordnung für diesen Mietvertrag mög lich ist bezw. ob es sich um einen Miet- oder Pachtvertrag handelt, wird aus Antrag des Gemv. Teubel beschlossen,, eine Entscheidung herbeizuführen und die weitere Beschluß fassung vorläufig zurückzustellen. , Punkt 2: Schulhaushaltplan 1932. Der Schulhaushalt- plan 1932 schließt in seiner Einnahme mit 45 RM und ttz seiner Ausgabe mit 5596 RM ab. Auf Antrag des Sem.- Aelt. Thalheim wird in die Einzelberatung des Haushalt planes eingetreten. Der Antrag des Gemv. Teubel, die Miete für die Turnhalle auf 300 RM festzusetzen, wird mit 6 gegen 6 Stimmen abgelehnt, nachdem Gem..-Aelt. Thalheim beantragt hat, den Betrag von 500 RM bis zur Klärung der Mietherabseyungsangelegenheit (Punkt 1) bestehen zu la sen. Für die Kinderspäsung sind 202 RM eingesetzt worden. Auf Antrag des Gemv. Teubel wird gegen 2 Stimmen be schlossen, diesen Betrag auf 422 RM zu erhöhen und außer dem den von der Schulzahnpflege annehmbar verbleibenden, Betrag ebenfalls hierfür zu verwenden. Gegen die anderen Einzelposten werden keine Einwendungen erhoben. Der Haus haltplan wird hierauf unter Abänderung gemäß der ge faßten Beschlüsse einstimmig angenommen. Punkt 3: Wahl der ständigen Fachlehrerin. Zur Be setzung der erledigten ständigen Fachlehrerinnenstelle in Ohorn schlägt das Ministerium folgende Bewerberinnen vor: Fach- lehrervertrcterin Hilde Mörtzsch-Ohorn, Fachaushilfslehrerin Gertrud Riedig-Klingenthal, Fachaushilfslehrcrin Johanna Schuchardt-Dresden. In näheren Ausführungen geht Schul leiter Ostermai auf die einzelnen Bewerberinnen und deren Fähigkeiten und Zeugnisse ein und schlägt vor, Fräulein Mörtzsch zu wählen, zumal hierdurch der Gemeinde keine Kosten durch einen Umzug entstehen würden und sie anderer seits auch gute Zensuren aufweise und ihre bisherige Tätig-, keit in Ohorn sehr zufriedenstellend gewesen sei. Gemv. Teubel erklärt, sür die linke Seite, dah keine Bewerberin als geeignet bezeichnet werden könnte und dah man sich an der Wahl nicht beteiligen werde. Die Herren König, Wagner, Teubel, Schindler und Fräulein Schmidt verlassen hierauf die Sitzung, nachdem Gemv. Teubel die Beschlußfähigkeit der Sitzung angezweiselt hat. Gem.-Aelt. Thalheim steht auf dem Standpunkte, daß die Sitzung beschlußfähig sei, da von 13 Mitgliedern noch 7 anwesend seien, im übrigen wird auch von ihm die Wahl von Fräulein Mörtzsch vorgeschlagen. Die Wahl erfolgt hierauf durch Stimmzettel. Abgegeben werden 7 Stimmen, hiervon lauten 6 Stimmen für Fräulein Mörtzsch, 1 Stimmzettel ist unbeschrieben. Fräulein Mörtzsch ist somit gewählt. Punkt 4: Schularztvertrag betr. Herr Dr. Krüger erklärt sich bereit, die Schuluntersuchung zu einem Bergütungssatz von 72 Pfg. pro Kind und Jahr, bisher 92 Psg., mit Wirkung ab 1. 4. 1932 zu übernehmen. Der Schulausschuß stimmt diesem Borschlage einstimmig zu. Punkt 5: Kinderspeisung 1932 betr. Für die Schullinder speisung sind det Gemeinde vom Bezirksverband 70 RM überwiesen worden. Nachdem Herr Dr. Krüger die Notwen digkeit der Kinderspeisung außerordentlich begründet hat, was allgemein anerkannt wird, aber auch erklärt, daß der geeig netste Zeitpunkt für die Durchführung der Kinderspeisung das Winterhalbjahr ist, wird auf Vorschlag des Gem.-Aelt. Thal- heim gegen 1 Stimme beschlossen, diesen Punkt zu vertagen. Zur nächsten Sitzung werden die Herren Schulleiter Ostermai und Dr. Krüger Vorschläge über die Durchführung der Kinderspeisung machen. Punkt 6: Festsetzung der Schulferien 1932. Aus Vorschlag der Lehrerschaft werden die Schulferien wie folgt sestgelegt: Sommerferien 16. 7. bis 13. 8., Herbstferien 5. 12. bis 22. 12. Gem.-Aelt. Thalheim bringt seine schärfste Mißbilligung darüber zum Ausdruck, daß es der bisherige Vorsitzende Teubel, trotz Beschlusses des Schulausschusses, nicht sür not wendig gehalten habe, den gewählten Ausschuß zur Schafsung einer ne'uen Ortsschulordnung einzuberufen, nur weil er dies nicht für notwendig halte. Schulleiter Ostermai begründet hierzu die Notwendigkeit der Aufstellung einer neuen Orts schulordnung bezw. die Aufstellung von Nachträgen hierzu. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Xorton von öoöer Amtbon, ösr Nuen öinuLsoösIr --- mübstor erneuert u. erweitert Aus (wachsens Gerichissälen. Schwere Zuchthausstrafen im Großenhainer Aufruhr.Prozeß. Großenhain. Gegen die sieben Neichsbannerleute, die sich Ende April an schweren Ausschreitungen in Großenhain be teiligt hauen, wurde nach viertägiger Verhandlung folgendes Urteil gefällt: Gegen die Angeklagten Wolf und Rössiger sechs Monate Gefängnis, Keil und Lehmann ein Jahr Zuchlhaus, Löffler ein Jahr drei Monate Zuchthaus, Kuri Persing zwei ^ahre Zuchthaus und drei Jahre Ehrenrechtsverlust und gegen dessen Bruder Georg Persing sechs Monate Gefängnis. Die zu Zuchlhaus Berurteillcn wurden sofort in Haft genommen, die übrigen drei sretgelassen. Der Mord an der Geliebten bei Grimma. Leipzig. Das Schwurgericht verurteilte den Propagandisten Opp, der am Ostermontag seine Geliebte, die Hertha Kroschky in Grimma aus offener Straße niedergeschossen batte, wegen Totschlags und neben Jahren Zuchthaus und zu fünf Jahren Ehrenrechtsverlust. Standesamts - Nachrichten Pulsnitz Geboren: Walter Heini Johne, Sohn des Steinarbeiters Arthur Max Johne und dessen Ehefrau Ida Bertha Johne, geb. Grohmann, Pulsnitz M. S., Schulstraße 36. — Günter Lothar Gräfe, Sohn des Schlossers Oswin Walter Gräfe und dessen Ehesrau Anna Toni Gräfe, geb. Oswald. Nieder steina Nr. 53 O. — Elsbeth Christa Frenzel, Tochter Ler ledigen Fabrikarbeiterin Milda Elsbeth Frenzel, Nieder steina Nr. 24 D. Geheiratet: Der Weber und Bademeister Alwin Bruno Rietschel, Pulsnitz, Feldstraße 271D, Lie Wirtschafterin Si donie Frieda Heitmüller, Pulsnitz, Hauptstraße 7. Gestorben: Die Rentenempfängerin Selma Bertha Haufe, geb. Prescher, Friedersdorf Nr. 7. Neueste Drahtmeldung Dresden, 14. Mai, 11,15 Uhr. (T.-U.) Gruben « Unglück auf Zeche Dorstfeld Bisher 5 Tote Dortmund. Aus der Zeche Dorstfeld der Gelsenkirchener Bergwerks A.-G. ereignete sich am heutigen Sonnabend gegen 6,20 -Uhr früh ein schweres Förderkorb - Unglück. Aus unbekannter Ursache riß bei der Ausfahrt der Bergleute in die Grube das Förderkorbseil, so Laß beide Förderkörbe in die Tiefe sausten. Soweit bisher bekannt ist, beträgt die Zahl der Toten 5. S