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Anzeiger Inserat, nehmen außer der Expedition auch die Austräger auf dein Lande entgegen, auch befördern die Annoncen- Expeditionen solche zu Originalpreisen. Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal ML 1Hb durch die Post Mk. 1.82 frei in's Haus. für Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kugau, Hermsdorf, Kernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchnrsdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach, Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w. für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Hohenstein-Ernstthal. Ouigcrrr crller- <t)eiireirröe-VerrVcrltungeir der urnliegerröeir GutscCcrflcnr. Nr. 278. Mittwoch, den 30 November 1904. 54. Jahrgang und daß Sie Sein Andenken heilig halten werden. der schluß an die betreffenden Linientruppcnteile. Artikel aber können Wir Sein Andenken Wir in Seinem Geiste fortarbeiten auf dem Grunde, den er gelegt hat. es denn, wie Ich bereits dem Jahren bewährte friedliche Politik fortsetzen. Hierzu bedürfe es nach wie vor eines starken, schlagfertigen und tüchtigen Heeres, und es könne und müsse ge fordert werden, daß das Deutsche Reich in der Heran ziehung der Volkskraft zum persönlichen Dienste in der Landesverteidigung mit den Nachbarmächten gleichen Schritt halte. Das sei bis jetzt nicht der Fall. Bei dem stetigen Anwachsen der Bevölkerung könne Deutschland rücksichtlich der Finanzkraft des Landes den Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht in voller Einheit niemals durchführen, sondern müsse sich Beschränkung auferlegen, die die Wehrkraft nach teilig beeinflusse. Frankreich überflügele Deutschland ausgedehnterem Maße der Fall sein können. Man müsse danach streben, daß das in der Stärke der Bevölkerung liegende Machtelement in der Zahl der ausgebildeten Mannschaft zum vollen Ausdruck ge lange. Die Erhöhung solle aber auch der Beseiti gung solcher Schwächen und Lücken in der Organi sation gelten, welche die Friedensausbildung er schweren, den Uebergang in die Kriegsformationen verlangsamen und bei Mobilmachung zu unheilvollen Verhältnissen führen können. Die Begründung weist dann auf den Mangel an Kavallerie hin, der schon für die Friedensausbildung zu einem wahrhaften Uebelstande geworden sei. Der verhältnismäßig ge ringe Stand der Kavallerie zwinge jetzt, sie im Mobilmachungsfalle erheblich zu vermehren. Es ist beabsichtigt, in die neuen Kavallerie-Regimenter ^7? vorhandenen Eskadrons Jäger zu Pferde aufgehen letzte Volk Negierung verwirklichen und möge das teure Kleinod des gegenwärtigen Vertrauens zwischen Fürst und Volk, welches stets den schönsten Schmuck Meiner Vorfahren auf dem Throne gebildet hat, auch ferner unverkümmert erhalten bleiben! In der zweiten Kammer eröffnete die erste Präliminarsitzung um 6 Uhr der Vor sitzende der Einweisungskommission, Geh. Hofrat Dr. Mehnert, in Anwesenheit sämtlicher an- gemeldeter Kammermitglieder mir folgender An sprache, welche die Versammelten stehend anhörten: „In kurzer Zeit sind wir abennals zu einer außerordent- Nicht besser ehren, als wenn und weiterbauen Und so ist zum Scheidegruß werden -sollen, sie waren die Kundgebung des geliebten Königs an Sein und an Sein Land. Schmerzerfüllt sehe Ich Sie heute an nämlichen Stelle versammelt, nachdem nach Gottes unerforschlichem Ratschlusse dem Lande dieser edle Fürst, Mir Mein teurer Vater genommen worden ist. Wenn in dieser schweren Heimsuchung Mir Etwas Trost und Beruhigung gewähren kann, so sind es die Beweise aufrichtiger Treue und Anteil nahme, welche aus diesem Anlasse in allen Kreisen zum Ausdruck gelangt und Mir in so wohltuender Weise entgegengebracht worden sind. Es ist Mir Bedürfnis, für die auch auf diese Weise bestätigte Treue der Gesinnung und der Anhänglichkeit an Mich und an Mein Haus den tiefempfundenen Dank auszu sprechen. Ich weiß, daß auch Sie, Meine Herren sollen für Mich vorbildlich sein und bleiben allezeit. Ich habe fSie berufen, um nach den Vor schriften des Z 115 Absatz 2 der Verfassungsurkunde im Falle eines Regierungswechsels erforderliche ander weite Festellung der Civilliste und über ver schiedene damit im Zusammenhang stehende Fragen mit Meiner Regierung eine Vereinbarung zu treffen. Die zu diesem Ende Ihnen zu unterbreitenden Vorlagen befinden sich bereits in Ihren Händen uud sehe Ich Ihrer darguf zu fassenden verfassungsmäßigen Entschließung entgegen. Mein in Gott ruhender Vater hat Seine letzte an Sie gerichtete Ansprache mit dem Wunsche ge schlossen, daß das gemeinsame, auf die Förderung des Wohles Seines treuen Sachsenlandes gerichtete «lrcbei: »VN des Himmels reichstem Segen begleitet sein möge. stellung durch oen Reichshaushaltsetat. Artikel 2 berg mit 19,725. So weit Württemberg die Zahl nicht aufbringt, erfolgt eine Ergänzung aus dem preußischen Kontingentsverwaltungsbezirke. Die Ein jährig-Freiwilligen kommen auf die Friedenspräsenz stärke nicht in Anrechnung. In offenen Unteroffi- ziersstellen dürfen Gemeine nicht verpflegt werden. 8 2 lautet: In Verbindung mit der Erhöhung der Friedenspräsenzstärke wird die Zahl der vorhandenen Formationen so vermehrt, daß am Schlüsse des Rechnungsjahres 1909 bestehen bei der Infanterie 633 Bataillone, bei der Kavallerie 510 Eskadrons, bei der Feldartillerie 574 Batterien, bei der Fuß- artillerie 40 Battaillone, bei den Pionieren 29 Ba taillone, bei den Verkehrstruppen 12 Bataillone und beim Train 23 Bataillone. Z 3: In den einzelnen Rechnungsjahren unterliegt die Erhöhung der Frie denspräsenzstärke nach Maßgabe des Paragraphen 1 und die Verteilung der Erhöhung auf die einzelnen Waffengattungen ebenso eine Zahl Stellen für Offi ziere, Aerzte, Beamte und Unteroffiziere der Fest- Volke und dem Lande gegenüber ausgesprochen habe, auch Mein fester Wille, die Regierung im Sinne und Geiste des Verewigten fort z u f ü h re n. Die echte Gottesfurcht und Duldsamkeit des Heimgegangenen Fürsten, Sein edles und selbstloses, Bataillon sei dringend geboten. Die begründeten Maßnahmen bedingen eine Erhöhung der Friedens- Präsenzstärke nm 10 339 Mann. Das Gesetz soll am 1. April 1905 in Kraft treten. Die vorhan denen Formationen sollen vermehrt werden um 8 Infanterie-Bataillone, 9 Kavallerie-Regimenter, zwei preußische Fußartillerie-Bataillone und ein preußisches Telcgraphen-Bataillon. Die „Nvrdd. Allg. Ztg." veröffentlicht ferner den Gesetzentwurf betr. Aenderung der Wehr pflicht. Artikel 1 streicht aus dem ersten Absatz des Artikels 59 der Reichsverfaffung die Bestimmung, nach der die ersten drei Jahre des Dienstes beim stehenden Heere bei den Fahnen zu leisten sind, fügt aber folgenden Absatz hinzu: Während der Dauer der Dienstpflicht im stehenden Heere sind die Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feld artillerie die ersten drei und alle übrigen Mann schaften die ersten zwei Jahre zum ununter brochenen Dienst bei den Fahnen verpflichtet. Artikel 2 des Entwurfes bestimmt: Im Falle not wendiger Verstärkungen können auf Anordnung des Kaisers die nach dem neuhinzugefügten Absatz zu entlassenden Mannschaften im aktiven Dienst zurück behalten werden. Eine solche Zurückbehaltung zählt für eine Uebung im Sinne des letzten Absatzes des Paragraphen 6 des Gesetzes vom 9. November Die feierliche Eröffnung des Landtages und am heutigen Dienstag Mittag 1 Uhr im Thronsaale des Königl. Schlosses zu Dresden durch Se. Maj. den König statt, nachdem in beiden königlichen Hofkirchen ein Gottesdienst voran gegangen ivar. Die Thronrede, welche König Friedrich August verlas, hat folgenden Wortlaut: Meine Herren Stände! Nur wenige Monate s nd vergangen, seitdem Mein nunmehr in Gott ruhender, heißgeliebter Vater beim Schluffe des versammelt gewesenen Landtages an dieser Stelle zu Ihnen gesprochen und Sie Seines königlichen Dankes für die von Ihnen in gewohnter Treue geleistete Arbeit versichert hat. Die damals an Sie gerichteten Worte haben Die neue» MiMürvorlnge». Die „Nordd. Allg. Ztg." veröffentlicht den Ge setzentwurf betreffend die F r i e d e n s Präsenz stärke des d e u t s ch e n H ee res. Artikel 1 um faßt drei Paragraphen, tz 1 lautet: Vom 1. April 1905 ab wird die Friedenspräsenzstärke als Jahres durchschnittsstärke allmählich derart erhöht, daß sie im Laufe des Rechnungsjahres 1909 die Zahl von 505,839 Gemeinen, Gefreiten und Obergefreiten erreicht und in dieser Höhe bis zum 31. März 1910 bestehen bleibt. Hieran sind beteiligt Preußen und die zugehörigen Kontingente mit 392,979, Bayern mit 77,424, Sachsen mit 37,711 und Württem- Sächsischer Landtag. Dresden, 28. November. In der Ersten Kammer eröffnete die erste Präliminarsitzung der Vorsitzende der Cin- weisungskommission, Wirkl. Geheimer Rat Dr. Graf v. Kön neritz um halb 7 Uhr abends mit einer Ansprache, die von den Anwesenden stehend angehört wurde. Darauf teilte Dr. Graf v. Könneritz mit, daß er vom Könige wiederum zum Präsidenten der Ersten Kammer ernannt worden sei. Hierauf erfolgte die feierliche Ver pflichtung der neu in die Kammer eintretenden Herren, des Rittergutsbesitzers v. Boxdorf-Groß- welkau und des Geh. Finanzrats a. D. Jencke. 1867. Die Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, die frei willig dienten, und die anderen, die gemäß der. Dienstpflicht drei Jahre aktiv dienten, dienen in der Landwehr ersten Aufgebots nur drei Jahre. Die Mannschaften der Landwehr und der Infanterie können während der Dienstzeit in der Landwehr ersten Auf gebotes zweimal zu Uebungen in besonderen aus Mannschaften des Beurlaubtenstandcs gebildeten Formationen auf 8 bis 14 Tage, vom Tage des Eintreffens beim Truppenteil an gerechnet, einbe rufen werden. Die Landwehr der Kavallerie wird im Frieden zu Uebungen nicht herangezogen. Die Landwehrmannschaften aller übrigen Waffengat tungen üben in demselben Ilmfange wie die In fanterie in besonderen Formationen oder im Au ¬ gen königlichen Herrn onhängen und ihm allezeit freudig folgen. Möge die Regierung unseres Königs Friedrich August eine ge segnete und glückliche seii! Gott schütze den König und sein Haus, Gott schütze unser liebes Sachse.ckand. Und wie es für königstreue Männer einem inneren Drang entspricht, welche sich versammeln .u gemeinsamer Tätigkeit für König und Vaterland, so lassen Sie unS unsere Huldigung für des regierenden Königs Majestät zum ersten Male in diesem Saale Ausdruck geben in d-m Rufe: Se. Majestät Kö nig Friedrich Angust hoch, hoch, hoch!" Darauf folgte die Teilung der Abteilung in die fünf Abteilungen. Sie wurde in der herkömm lichen Weise durch Auslosung vollzogen. Dann wurde die Sitzung so lange unterbrochen, bis die einzelnen Abteilungen sich konstituiert hatten. Im Anschlusse hieran schritt man zur Wahl des Präsidiums, die sonst gewöhnlich inderzweiten Prälisninarsitzung vorgenommen wird. Als Präsides wurde Geh. Hvfrat Dr. Mehnert mit 71 von 74 abgegebenen Stimmen wiedergewählt. Die Wahl der Vizepräsidenten und der Sekretäre wurde durch Akklamation vollzogen. Es wurden wiedergewählt: Geh. Justizrat Dr. Schill als erster und Geh. Hofrat Dr. Opitz als zweiter Vizepräsident, als Sekretäre die Abgeordneten Rüder und Ahnert. Kekkinnlmachnng. Zufolge Ministerial-Verordnung vom 1. Oktober 1904 findet MN 1. Dezember a r «ine Viehzählung statt Für jede viehbesitzende Haushaltung wird eine Zählkarte spätestens bis ZUM 29. dss. MtS. zugestellt werden, welche genau nach dem Vordrucke auszufüllen ist und nach dem 1. Dezember durch Beamte der hiesigen Gemeinde abgeholt wird. Die von den Letzteren gewünschten Auskünfte sind bereitwilligst und gewissenhaft zu erteilen. Gersdorf Bez. Chtz-, am 23. November 1904. Der Ge» einvevorstand. Göhler. lichen Tag ng zusai m-nberufen worden, aus Anlas; des Heim ganges des erlauchten Trägers der Wettiner Königskrone. Schneller als wir beim Auscinandergehen im Mai di ses Jahres ahnen k nnten, hat des Allmächtigen Ratschluß dem Leben König Georgs ein Ziel gesetzt. Es ist hier nicht der Ort, ausführlich alles dessen zu gedenken was König Georg sür . uns, sein Sachsenla d und -Volk, was er für unser deutsches Vaterland gewirkt und get n hat. Wir haben ihn, den ruhm reichen Führer urserer Sachsen in großer Vergangenheit, in > langer, gese nettr FriedenSarbcit in der Mitte unserer Stände versammlung kennen, verehren und lieben gelernt. Wir sahen in ihm allezeit das Vorbi d strengster, gewissenhaftester und niemals ermüdender eiserner Pflichterfüllung und einer alles durchdringenden Liebe zu unserm Sachsenland. Und dieselben hervorragenden Charaktereigenschaften sind die Grundzüge seines Lebens geblieben, als er am Abend seines Lebens die Last der Krone aus sich nehmen mußte Unserm Sachsenvolke ist der Heimgegangene edle Fürst allezeit ein weiser und milder Herrscher gewesen, der allen sern-n Lnndeskindern die gleiche aufopfernde Treue entgegen- brachle, — ein sorge, der Beschützer jedweden Berufs und E - werbs. ein Pfleger der Wissenschaften und Künste, in Wahrheit ein Vater d.s Vaterlandes! Seine Sittenstrenge und Glau bensstärke, seine Wahrhaftigkeit und Geradheit, seineerech ig keit, Ne keinen Fine er breit von dem einmal als richtig Er kannten abwich, seine schlichte Bescheidenheit, die jeden zere- moniellen Prunk wie jeden außergewöhnlichen Ruhm ablehnte, ! seine Menschenfreundlichkeit und Güte, seine wahrhaft könig- l liche Denkungsart haben dem heim egangenen Her scher in den i, Herzen seines Volkes ein Denkmal, dauernder als Erz, für alle j Zetten errichtet. So mancher Hal den, toten Fürsten die volle i Anerkennung nicht versagt, die er dem lebe den nicht gewähren zu können vermeinte. Ich selbst habe wiederholt aus seinem Munde hören dür- is fen, wie König Georg mit allen Fasern seines Herzens, mit 1 begeisterter Hu gäbe und mit glühender Liebe das Sachsenland 8 umfaßte, wie eS für ihn von früh bis in die sinkende Nacht h nur das eine gab, seinem Volk zu dienen, — wie er es w -r, 8 der als einer der ersten den vor Jahren cingetretencn Nieder- » gang des wirtschaftlichen L bens wie unserer Steucrsinanzen 8 voraussah und gleichzeitig mit scharfem, durchdringendem Geiste «die Mittel für eine Gesundun erwog, - wie cs ihm in den I letzten Jahien seiner kurzen Regierung eine wahrhafte und herzliche Freude gewesen ist, die Zeichen der eintretenden Besse rung zu beobachten und die Gewißheit zu erhalten, daß unser f Sachsenland bald wieder zur alten Kraft und Blüte gelangen werde. Tiefgefühlter, inniger Dank folgt ihm, dem verewigten Monarchen, in die Gruft seiner Väter nach! Sein Andenken wird in diesem Saale wie im ganzen Vaterlandc geweiht sein limmerda ! lkave via anim»! s Von der Totenbahre richtet sich aber der Blick von selbst Izu dem erlauchten königlichen Herrn, der noch König Georgs ^Heimgang den Thron seiner Väter bestiegen hat 4 Die schlichten, tieftmpfundencn Worte, die König Friedrich Wlugnst beim Antritt seiner Reg erung an sein Volk ri^tete, Waben den W.g zu den Herzen gefunden und dort den Wider- Aall geweckt, der die rechte Gewähr gibt zu einem gedeihlichen Wirken aller Kräfte im Dienste des Vaterlandes. Mit dersel en alterprobten Sachsentreue, die wir d-m heim- Mgangcnen Fürsten bewiesen habcn, werden wie unserem jetzt lautet:' Das Gesetz kämmt in Bayern nach der Be-bestimmt, daß das Gesetz vom 1. April 1905 in Stände, die Sie die hohen Tugenden des Verewigten istimmung des Bündnisvertrags NovemberlKÖ'und in Wttrttem- kannten und in langjähriger, gemeinsamer Mitarbeit '-ach der Bestimmung der Militarkvnvention zur An- gemäß der Militärkvnvention vom 21. bczw. schätzen gelernt haben, mit Mir und dem Volke Begründung des Gesetzes betr. die November 1870 zur Anwendung kommt. den schweren Verlust fühlen, der uns durch den! Fx i e d e nsp räfe nz stä r ke heißt es, das Deutsche Die Begründung zum Gesetz betr. Aen- Heimgang des edlen Fiirsten bereitet worden ist, Reich werde auch zukünftig seine seit mehr als 30 derung d er W e hr p f l i ch t führt aus: Die au- Sich Selbst niemals genugtuendes Pflichtgefühl der Gesamtzahl der Streitbaren. Dies werde — — nach Einführung der zweijährigen Dienstzeit noch m zu lassen. Die , „»v» »oryanvenen Fußartillene- und der Pioniertruppenteile reiche nicht mehr für die gesteigerten Anforderungen aus. Die Verstär- Möge dieser Wunsch sich auch unter Meiner kung der Telegraphentruppen uni ein viertes