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WW-ErnMl WM Erscheint ;ede» Wochentag abend- für den folgenden Tag und «ostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1L6 durch die Post Mk 1,82 frei in'S HanS. ^88 MM fM M M^ nehmen außer ver Expedition auch die Austräger au, MM /M M^ M MM M^ dem Lande entgegen, auch befördern die Anvomev- 'M " Expeditionen solche zu Originalpreisen fAr Hoheustein-Er ustthal, Wberluugmitz, Gersdorf, H«ga«, Hermsdorf, Hermsdorf, OWgeilberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüsteubrand, Grüna, Mittelbach, Urspmng, Erlbach Mchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengmnd u. ft M Tt mcksblcttt für daß Königliche Amtsgericht «ud den Stad trat zu Hoheusteiu-Erust^hal. Organ alleV OenrerrrbesVeotValtrrrrgeM ösN rrrnliegerröerr OvLschafterr. «r. 133. Sonnabend, den 11. Juni 1904. 54. Jahrgang. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche für Langenberg Blatt 45 auf den Namen der Pauline Emilie verehel. Richter geb. Ermer, früher in Langenberg jetzt in Leipzig.Connewitz eingetragene Grundstück (Pferdegut) soll am 28. Juli 1904, vormittags 10 Uhr — an ver Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 15 H klar 66,1 Ar groß, mit 431,99 Steuereinheiten belegt, einschließlich Zubehör aus 26663 M. - Pigg-schätzt, besteht aus Wohn- uudWmschastSgebäuden, Hofraum, Garten, Feldern, Wiesen, Kiefern» undBirkenniederwald, trägt die vrandkatasternummer 48 und hat die Nummern 47s, 47b, 361, 442 443, 444, 445, 446, 447, 448, 449, 450, 455 und 456 de- Flurbuchs für Langenberg. Die Einsicht der Mitteilungen des GrundbuchamtS sowie der übrigen das Grundstück betreffen den Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 14. April 1904 verlautbarten BersteigerungSvermerkeS aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätesten- im BersteigerungStermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wen» der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des gering sten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung der BersieigerungSerlöseS dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendek Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung der Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für dar Recht der BersteigerungSerlöS an die Stelle deS versteigerten Gegenstandes treten würde. Hohenstein-Ernstthal, den S. Juni 1904. Königliches Amtsgericht. Kelranntmachung. Die alte Kirchfchule in Kirchberg, welche alsbald außer Gebrauch kommt, sich aber m gutem baulichen Zustande befindet, und sich gut für Gewerbetreibende eventl. Rentner eignen würde, soll alsbald vermietet bezw. verkauft werden und ist Ende Juli d. I. beziehbar. Nähere Auskunft erteilt Unterzeichneter, an den auch bis 20. d. M. die Angebote einzureiche» sind Kirchberg, am 6. Juni 1904. Der Schulvorstand. Arzig, Bors. Verpachtung. Die GraS«utz««g auf dem neue« Kriedhof soll künftigen Gouutag «achmtttag 6 Uhr meistbietend verpachtet werden. Bewerber wollen sich auf dem Friedhof selbst einfinden Oberlungwitz, den 9. Juni 1904. Der Kircheuvorstaud. Heute rohes Rindfleisch, W. IS PH., Freibank. Vie Wohltätigkeit und die Lanken. * In Berlin wird gegenwärtig in zweiter Auf. läge der Prozeß gegen die Direktoren der verkrachten Pommernbauk, Schultz und Rcmeick, verhandelt. Bei der an sich deS allgemeineren Interesses entbehren, den BeweiLauf ahme kam eS am Mittwoch zu einem bemerkenswerten Zwischenfall. Der Zeuge, Geheimrat Budde, Direktor der aus der Pommerbank hervor» gegangenen Berliner Hypothekenbank, brachte zu> Sprache, daß die Angeklagten Schultz und Romeick iw Jahre 1900 insgesamt 685795 M. von der Jmmobilien- verfthrSbank und der Tochtergesellschaft der Pommer- dank entnommen haben. Die Angeklagten erklärten, dies Geld sei zur Förderung der Pommernbank und JmmobilienvtrkehrSbonk verwendet worden, lehnten er aber ab, die Empfänger dieses Geldes zu nennen. Budde teilt nun mit, die Zahlungen seien größtenteil! an den Oberhosmeister der Kaiserin, F H', v. Mir dach, gelangt, den der Angeklagte Schultz über sernev und seiner Bank Reichtum irre gesührt habe, indem er vorgab, er sei in der Lage, i« einem großen Matzstabe Wohltätigkeit z« übe«. Zu dieser sensationellen Enthüllung, sür welche die Angeklagten sich eine Erklärung vorbehielten, nimmt heute die ge samte Berliner Presse Stellung. So schreibt u. a. di' ^Boff.Atg": „Daß der Oberhosmeister der Kaiferir bei seinen Beziehungen zu den zusommeugebrochenen Banken und ihren Direktoren keine persönlichen Vor teile gesucht oder gesunden habe, unterliegt nirgends einem Zweifel; aber ebenso wenig ist zweifelhaft, daß er bei der Annahme von Spenden für kirch liche Unternehmungen vom Unglück einiger, maßen verfolgt worden ist. Zuerst die Spielhagen leute, dann die Pommervleute! S:in überaus ftommei Eifer war viel größer als seine Menschenkenntnis. Die Herren Sanden und Schmidt zahlten stets er. hebliche Summen für kirchliche Zwecke; Her, Sanden ward Kommerzienrat, Herr Schmidt Hosbankiel der Kaiserin; jener saß im Gemeindekirchenrat de, Friedenskirche, dieser im Evangelisch-Kirchlichen Hilss- verein, im Kirchenbauverein, in der Kaiser Wühelm- GedächtniSkircheukommission; Mittel der Vereine wurden bei Herrn Schmidt und in Spielhagev-Piandbriesen ange legt. Inzwischen ist dem Freiherrn v. Mirbach zur Ge wißheit geworden, wie schwer er sich in jenen Man- nerv geirrt hat. Dasselbe Mißgeschick ist ihm dann mit den Herren Schultz und Romeick widersahren. Tatsache ist zwar, daß, wie vorher Sanden, späte, auch Schultz Kommerzienrat wurde, und daß, wie vorher Schmidt Hosbankier der Kaiserin war, die Pommernbank den Titel „Hofbank Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin" erhielt. Aber eL sehlt bishe, an jedem Beweise, daß der Oberhosmeister diese Aus- Zeichnungen befürwortet hat. Es wird behauptet, do; Aeltesten-Kollegium der Berliner Kaufmannschaft hab dazumal sein Gutachten gegen die Verleihung des KommerzienratStitels abgegeben. Daß die Kaiserin nicht selbst die Verhältnisse einer Bank zu prüfen v:r- mag, der sie ihr Hofdiplom verleih», liegt in der Natur der Verhältnisse. Sie konnte nur der Em pfehlung zuständiger Personen solgen, die allein sür die Maßnahmen verantwortlich sind. In dem einen wie dem anderen Fall ist noch zu ermitteln, wer den verhängnisvollen Rat zu den Auszeichnungen gegeben und wer ihn somit zu vertreten hat. Es will scheinen, daß sür die Mißgriffe die Aussicht! behörde verant- wörtlich zu machen wäre, da sie zu jenen fachmäßigen Prüfungen befähigt war, aus die sich eia Hosbeamter nicht versteht, noch zu verstehen braucht. Ueber Herrn o. Mirbach ist nur behauptet worden, daß er die Gelder sür die von ihm geleiteten Vereine in Em pfang genommen habe, was er zweifelsohne in bestem Glauben getan ha». Hätte er gewußt, daß die Herren Schultz und Romeick damit nicht gemeinnützige, son dern geschäftliche Zwecke fördern wollten, man darf erwarten, daß er sie zurückgewiesen hätte. Darüber sich vor Gericht zu äußern, kann Herrn v. Mirbach daher nur willkommen fern." DaS „Berl. Tgbl." beme kt zu dem Zwischenfall u. o.: „Die Verleihung des TttelS Hcfbank an die Pommersche Hofbank ist von eminentem Interesse sm sie Allgemeinheit. Denn damit gelang es der Bank, in manchen Kreisen doS Mißtrauen, daß sich bereits gegen sie zu regen begonnen, zu beschwichtigen- Ja, hier und da besonders an Stellen, die einer solchen Auszeichnung Gewicht beizulegen gewohnt sind, wurden die Pipier. oer Bank, deren Besitz später mit so schweren Verlusten verknust war, gewiß für besonders wertvoll angesehen, :ür wertvoller als die Papiere anderer Hypothekeninstute, die zwar nach soliden Grundsätzen verwaltet sind, aber einer solchen äußeren Auszeichnung entbehren. DaS ist der eine Gesichtspunkt, unter dem die Enthüllung eine so tiefe Indignation hervorrusen muß. Darüber kann natürlich auch die Art der Verwendung der Zelder mögen sie immerhin sür Kirchevbautru und WohltätigkeitSavstalkeo hergcgebeu sein, nicht hinweg helftn- Ja, die Verstimmung darüber ist um so größer, je mehr diese Verwendung täuschen sollte über die eigentlichen Zwecke der Geldgeber, und in einem je peinlicheren Mißverhältnis sie steht zr der unbe- ugtrn Verfügung über die Gelder von Aktionären und Pfandbriefbesitzern, und zu den Schiebungen, mittels deren auch m diesem Falle Ausgaben sür die Pommern- oank aus den Mitteln einer Tvchtergcselllchast be stritten wurden. Jedenfalls läßt sich heute schon sagen, o»ß wichtiger als der Pommernban'-Prozeß daS Be «ürfnis darnach ist, Bürgschaften dasür gegeben zv scher, daß in Zukunft Vorkommnisse wie die Hergabe oo» Geldern der Pommernbank für Kirchenbauten und WohltätigkeitSavstalten, bei uns unmöglich gemach' werden. Wird d»S erreicht, dann könne« die tronge- z-euen Geschäftszirkalare der ehemaligen Hoibavk. di« Sagst zu Makulatur geworden find, und ihr Geschäfts schltv, das in irgend einem Schuppen delmodert, noch zu einem Wahrzeichen «erden, daß in Deutschland solche Verirrungen und Verfehlungen auf- schärfst, verurteilt werden." deutscher Reichstag. Berlin, 9. Juni. Der Gesetzentwurf betreffend Bekämpfung der Reblaus steht zur dritten Beratung. Abg. Schulze (Soz.) beantragt Heranziehung Ser Weinbergsbcsitz-r zur Deckung der Kosten nach dem Werte der C cScsvz. Auch müsse die Regelung dieser Kostendeckung, sowie der EttschädigungSsragen nicht von R ichSwegen erfolgen, sondern den Einzel- stauten überlassen bleiben. Abg. Erzberger (Zentr.) lehnt mit seinen Freunden den Antrag ab, da die kleinen Weinbauern sie Kosten nicht tragen könnten. Auch würden diese Sann erst recht nicht sofort aufspringen, wenn sich in ihren Weinbergen eine Reblaus zeige. Abg. Blankenhor» (nat.-lib.) erklärt sich gleichfalls entschieden gegen den sozialdemokratischen Antrag. L ider komme nun neben der Reblaus als zweiter Feind deS Weinbaues noch die Sozialdemo, kratie hinzu. (Heiterkeit.) Abg. David (Soz.): Dis Entschädigung!frige müsse unbedingt so geregelt werden, daß nicht crwa ein WeinbergSbefitzer auf den schon einmal im elsäs sischen Landisausschuß ausgesprochenen Gedanken komme, es sei ein ganz gutes Geschäft, w.nn man in seinen Weinbergen die Reblaus habe, denn dann werde man gut entschädigt. Abg. Delfor (Els.) protestiert gegen die Aus- fassung, als ob irgend ein Weinbauer Jateresse daran haben könne, R-bläuse in seinen Weinbergen zu haben. Es wäre dasselbe, als wenn ein Mensch Interesse daran hätte, Filzläuse zu haben. (Stürmisch; Hüter- teil.) Abg. Müller - Srgan (sreis. VolkSP.) versteh! die Aufregung über den sozialdemokratischen Antrag nicht. Dieter wolle doch nicht, daß mit der Eatschä digung zurückhaltend varg-gangen werde, während die Gegner deS Antrags zwar die Winzer möglichst reich- üch entschädigen, dagegen den mit Reben handelnden Gärtnern jede Entschädigung vorevthalten wollen. Abg. Wolff (B. d. L.) beantragt, daß auch schon im Falle eines über eine unverseuchte Rebpflan- zung verhängten BeräußerungSverbots der Ersatz- anspruch sich auf den vollen Betrag des Schadens er strecken solle. Bayrischer RegierungSaffissor v. Stein erklärt, daß die Annahme dieses Antrags das Z. standekommen deS Gesetzes gefährden würde. Abgg. Sartorius (sreis. Bolksp.), Spahn (Zentr.), Fihr. Heyl zu Herrnsheim (nat.-lib.) und Müller - Sagan (kreis. Volksp.) treten sür die Fassung der Vorlage nach der zweiten Lesung ein. Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt, ebenso der Antrag Wolff, worauf das ganze Gesetz ,n der Endabstimmung in der Fassung der zweiten Les ung einstimmig angenommen wird. Dann Wirt» die zweite Beratuna deS Gefttzcnt- wursS über die Kaufmannsgerichte fortgesetzt. 8 8 bestimmt, daß die Kosten der Einrichtung und Unterhaltung des KaufmannSgerichtS von der Ge meinde resp. dem weiteren Kommunalverbande zu tragen sind. Abg. Gothei« (sreil. Ver.) beantragt, daß jene Kosten aus die Kaffe desjenigen Bundesstaate- zu übernehmen seien, in deffeu Gebiete der Sitz deS Ge richts sich befinde Die Kommunen hätten ohnehin schon genug Lasten infolge der staatlichen Gesetzgebung zu tragen. Dazu komme, daß von 1910 ab die Kommunen, insoweit fi- bisher Einnahmen au- Ok trois bezogen haben, diese Einnahmen verlören. Da könne ihnen erst recht nicht zugemutet tverden, Aus gaben zu tragen, die eigentlich dem Staate vermöge »einer Staatshoheit in der Rechtspflege zufielen. Der BundeSrat werde ein so wichtiges sozialpolitisches Ge- letz schwerlich am Kostenpunkte scheitern lassen. Direktor im ReichSamt deS Innern Caspar bemerkt im Gegensatz dazu, daß die Annahme deS Antrags daS Zustandekommen des Gesetzes ernstlich gefährden würde. Abg Hieber (nat.-lib.) konstatiert als Referent der Kommission, daß eben aus diesem Grunde die Kommission den Antrag, der auch ihr schon vorgelegen habe, abgelehnt habe. Abg. Raab sympathisiert durchaus mit de« dem Anträge zu Grunde liegenden gesunden Gedanken. Abg. Dove (sreis. Bereinig.) spricht für den Antrag. ES handle sich hier zweiselloS um eine StaatSeinrichtung, und sür eine solche müsse auch der Staat die Kosten tragen. Staatssekretär Graf Pofadowsky r Daß e» sich bei dem Gewerbe- und Kaufmannsgerichten um einen Ausfluß der Staatshoheit handelt, ist ja richtig; aber auch die Polizei ist ein Ausfluß der Staats hoheit. und trotzdem tragen die kleinen Städte alle Polizeckosten und die großen Städte wenigsten- die sachlichen. Gehe eS nach der Auffassung der Antrag steller, so würde der Staat alle Kosten, auch der S w-rbepoliz-i, Grsundh itSpolizki usw. tragen müssen, Bünden Gewerbegei ichien sind schon die Kosten aus sie Gemeinden übertragen, und da können wir hier nicht ander- verfahren. Der Antrag Gothein wird abgelehnt und 8 8 unverändert angenommen. Bei 8 9a. mit dem die Bestimmungen beginnen über die Mitgliedschaft bei den Kaufmannsgerichten, aktive- und passives Wahlrecht usw. erklärt Staats- ftkretär Graf Pofadowsky, für die Regierung seien sowohl das passive, wie auch das von der Kommission beschlossene aktive Wahlrecht für die Frauen unannehmbar, ebenso die von oer Kommission beschlossene Herabsetzung der Alters grenze für dar aktive Wahlrecht vom 25. auf da- 21. Lebensjahr. G.eichz-itig wendet sich Redner gegen das von der Kommission als obligatorisch beschloss ne proportionale Wohlreckt. Ec erkenne an, daß in diesem Wahlrecht ein gesunder Gedanke liege; aber eS seien doch damit noch so wenig E-sahrung-n gemacht