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KüsuHerZL-eblatt BszirtzssmzergsI Wocheublatt BszW Wocheublatt LZ Krmspncher 18. Tel.-8 VostjHeL-Konto Dresden Privat, Zweigstelle Pulsnt »»Konto — __ — Erscheint a « lede » Werktag — — — «„ ««lle höherer Gewalt. Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung A Betriebe der Zeitung -der der Beförderung-einrichtungen, hat der «ezieher WHMng wöchentlich 0>5 RM; durch die »ost monatlich 2.60 SkM fteibleiiend Anzeigen-Grundzahlen in Die 41 «w breite Zeil« (Moffe'S Zeilenmefler 14) 1 mm Höhe 10 O/, in der AmtShauptmannschast Kamenz 8 A/; amtlich 1 mm 30 und 24 Reklame 25 Tabellarischer Satz 50«/, Aufschlag. — Tei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in KonkurSfSllen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis r/,10 Uhr vormittag- eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Ausnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Vauptil«" und älteste Zeitung in den Ortschaften der Pulsnitzer Amt-geriHtSbezirk»: Pulsnitz, PulSnitz M. G., Großröhrsdorf, Bretnig, HauSwalde, Ohorn, Oberstein,, Bieberstein«, Weißbach, Ober» und Bieberlichtenau, AriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-DittmannSdorf »efchLftsstilli: Pulsnitz, Nlb-rtstraßi Kr. z Druck und Verlag von T. L. 8 rrst " « Erb en (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Nummer 295 Freitag, de« 29. Dezember 1SLS 81. Jahrgang Amtlicher Teil. Sonnabend, den 21. Dezember 1S2S, norm 11 Uhr sollen in Ohorn, Gasthaus zur Silberweide zwangsweise gegen Barzahlung L Schraukgrammophon mit Automat und 1 Kutschwagen meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Pulsnitz, am 20. Dezember 1929 Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts WMI Men UW StttlilKt md MW Angelegenheiten Oer Goldene Gonniag. „Gold und Silber lieb' ich sehr, kann's auch wohl ge brauchen" — ine Herzen so manchen Geschäftsmannes un serer guten Stadt mag das altbeliebte Lied aufgeklungen sein beim Gedenken an den letzten Sonntag vor Weihnach ten, der die Weihnachtswoche einleitet und dem nun einmal "ie Hoffnung auf Segen" für alle Zeit den Stempel auf- gedrückt, den Namen gegeben hat. Den goldenenSonn- tag nannte man diesen Erntetag, der er für das strebsame, unermüdlich tätige Handelsgewerbe sein soll — wie das edle Metall Gold alle anderen Metalle im Werte übertrifft, so soll der letzte Sonntag vor Weihnachten, da Kauf und Ver lauf die Lage beherrschen, eine Tageskasse bringen, die alle anderen Tagesergebnisse weit hinter sich läßt. Goldener Lohn dem Fleiße eines ganzen Jahres — wenn wir auch die srhön«,, Goldmünzen selbst im Verkehr wohl noch auf lange hinaus nickt sehen werden, so wird es der Geschäftsmann nicht minder begrüßen, wenn geldwerte Scheine und Silbermünzen seine Kassen von oben bis unten füllen: „Halt' ich nur ein ganzes Meer, mich hineinzutau- chen" — um im obigen Bilde zu bleiben. Die ungünstigen gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse im deutschen Vaterlands, die vielen geschäftlichen Zusammenbrüche, die Absatzstockun gen — kurz, die gesamte ungünstige geschäftliche Lage lassen es erklärlich erscheinen, daß viele Geschäftsleute diesem letzten großen Sonntage vor dem Heiligen Abend mit ganz beson deren Hoffnungen entgegensetzen, von ihm noch eine wesent liche Verbesserung des Jahresabschlusses erwarten. Der Ge schäftsmann ist nicht wie andere Berufe auf ein Einkommen angewiesen, mit dem er rechnen kann, seine Einnahmen sind davon abhängig, daß ihm die Gunst des Publikums erhalten bleibt, daß ihm die Käufer nicht untreu werden. Stets von neuem muß er um deren Gunst werben, er darf nicht nach- lassen in geschmackvoller Dekoration der Schaufenster wie in der Verabreichung preiswerter Ware. Daran aber soll's auch diesmal nicht fehlen! Der schaulustigen Menge, die sich am goldenen Sonntage wieder durch unsere Straßen und Gassen bewegt, ist alles geboten, was eines Menschen Herz erfreut: strahlend und lockend hergerichtete Schaufenster stellen sämt- liche Dinge zur Schau, die nur irgendwie auf den Weih. Nachtstisch gehören. Diesmal fällt der goldene Sonntag unmittelbar vor den Heiligen Wend, man kann das als einen besonders günstigen Umstand ansehm, von dem nicht nur Vie Lebensmittel-, sondern auch sämtliche Spezialge schäfte profitieren werden. WeMachten ist die selige Zeit des Schenkens und Ge- bens: Tut weit auf drum die Herzen und die Geldbeutel, damit der goldene Sonntag wieder einmal seinen alten guten Ruf bewährt. Und wenn diesmal der Tag noch mit einer besonderen Pfu astbe packt ist, nämlich der zur Stimm abgabe, so habt auch dafür ein Diertelstünüchen übrig: kommt beidem nach, eurer Burger- und eurer Käuferpflicht! Dann leuchten im ganzen Lande die Wechnachtskerzen noch einmal so hell und freudig! PulSNitz. iChristvesper in der Kirche.) In der Christvesper am Sonntag, nachmittags '/,6 Uhr, wirkt als Solist der jugendliche Violoncellist Wolfram Kleber, Berlin, mit. Kleber hat schon wiederholt hier gespielt, immer hat sein Spiel warme Anerkennung gefunden. Er bringt alte Meister zu Gehör, die ihm besonders gut liegen. Daß sein Spiel hervorragend ist, beweist seine Verpflichtung als Cellist der weltberühmten Berliner Philharmonie. Als solcher hat er auch an den Konzertreisen des Orchesters nach Eng land Anfang Dezember teilgenommen. Die Soloviolinen in zwei Chören spielen unsre bewährten heimischen Kräfte Kurt Mitschke und Kurt Kubasch. Pulsnitz. sUnterhaltungs - Abend.) Der M.-G.-V. „Freie Sänger" Pulsnitz wird am 1. Weihnachts feiertag in Menzels Gasthof einen Unterhaltungs-Abend ver anstalten, dessen Reinertrag dem Turnhallenfonds des Arbeiter- Turnvereins zugute kommt. Zur Aufführung kommt ein ' M W Sm W Sei WMWMM Anleihe des Reiches im Inland? Die Berliner Blätter zu'den Vorgängen am Donnerstag — Die Zollvorla^e in zweiter Lesung angenommen — Abbruch der Auslandskreditverhandlungen des Reiches — Die Fraktionen stimmen der Schaffung eines Tilgungsfonds zu Pertinax' Behauptungen unsinnig Während im Reichstag die Verhandlungen über das Sofortprogramm der Fiuanzreform außerordentlich be schleunigt werden, weil die Reichsregierung nur auf der Basis dieses Programms den Kredit zu erhalten hofft, den sie zur Bezahlung der dringendsten Verpflichtungen am 31. Dezember unbedingt gebraucht, scheinen die Verhand lungen Über den Kredit selbst ins Stocken geraten zn sein. Schon am Mittwoch abend waren im Reichstag Gerüchte darüber verbreitet, daß das Bamhaus Dillon, Read L Lo. den Kredit nicht bewilligt habe. Die Verhandlungen scheinen zu mindestens äußerst schwierig zu sein, und zwar mit Rück sicht darauf, daß offenbar die in Betracht kommenden amerikanischen Geldgeber die durch das Sofortprogramm ge schaffene Deckung nicht für ausreichend halten. Die Sorge des Reichsfinanzministeriums um die Be zahlung der dringendsten Verpflichtungen am 31. Dezember, einschließlich der Beamtengehälter, ist so groß, daß sich das Reichsfinanzministerium bereits nach einer Möglichkeit zur Geldaufnahme in Deutschland selbst umgefehen hat, wofür nur die Großbanken und die Reichs- bank selbst in Betracht kommen. Die Frage ist nun, ob über haupt zu einigermaßen annehmbaren Bedingungen das not wendige Geld, und zwar zunächst die Sunnne von 330 Millionen Mark in der kurzen Frist bis zum 31. Dezember selbst beim besten Willen der in Betracht kommenden deut schen Banken aufzubringen ist. Außerdem würde die Heraus ziehung einer solchen großen Summe gerade zum Ultimo des Jahres den inländischen Geldmarkt sehr stark belasten. Um den Überbrückungskredit für das Reich. Schaffung eines Tilgungsfonds In der Besprechung der Parteiführer mit dem Kabinett hat der Reichskanzler den Parteiführern Mitteilung davon gemacht, daß der Reichsbankprästdent glaube, den von der megierung oenötigten Ueberdrückungskredit nur dann garantieren zu können, wenn von den Regierungspar teien ein Initiativgesetz eingebracht wird, durch das die Schaffung eines Tilgungsfonds für die schwebende Reichs schuld erfolgt. Bis Ende des Rechnungsjahres 1930 soll ein Betrag vmr 450 Millionen Mark durch Einsparungen und Steuererhöhungen angesammelt werden. Die Fraktionen der Regierungsparteien, die sich im Anschluß an die Parteiführerbesprechungen mit dieser Frage beschäf. tigten, haben der Einbringung eines solchen Jnitiativge- setzes zugestimmt. Das Gesetz werde noch Donnerstag abend mit den Unterschriften der Regierungsparteien eingebracht. Die Regierungsparteien werden wahrscheinlich auf eine Ausschußberatung verzichten, so daß auch die zweite Be ratung des Initiativgesetzes am Sonnabend vorgenommen werden könnte. Reue inierfrakiionelle Verhandlungen. Heber die Steuervorlage und den deutsch-schwedischen Handelsvertrag. In den Mittagsstunden des Donnerstag fanden wieder interfraktionelle Besprechungen der Regierungsparteien statt, und zwar über die Tabaksteuervorlage und über den deutsch schwedischen Handelsvertrag, dessen Beratung nn Handels politischen Ausschuß des Reichstages noch mcht beendet wer den konnte. Es wurde von mehreren Parteien dagegen Einspruch erhoben, daß in dem neuen Handelsvertrag mit Schweden vorgesehen ist, daß Schweden ein Kontingent für die Einfuhr von lebendem Rindvieh in Deutschland erhalten hat. Die Sachverständigen der Regierungsparteien hielten dann am Nachmittag eine neue interfraktionelle Be sprechung ab, die sich mit der Frage der Zusatzabkommen zum schwedischen und zum finnischen Handelsvertrag beschäftigte. Eine Einigung kam dahin zustande, daß der Vertrag mit Schweden noch vor Weihnachten abgeschlossen werden soll, während für den Abschluß mit Finnland ein späterer Termin in Frage kommt. Nie Entscheidung des Giaaisgerichishoss. Eintragungsrecht der Beamten beim Volks entscheid ohne Rücksicht auf dessen Inhalt. Leipzig. Aus die Anträge der Fraktion der Deutsch nationalen Volkspartei im Preußischen Landtag verkündete der Staatsgerichtshof folgende Entscheidung: Die in dem Artikel 130 Absatz 2 der Reichsverfaffung den Beamten ge währleistete Freiheit ihrer politischen Gesinnung umfaßt das Recht, sich bei einem zugelaffenen Volksbegehren ohne Rück sicht auf dessen Inhalt einzutragen und beim Volksentscheid abzustimmen. Die weitergehenden Anträge werden ab gewiesen. Zur Begründung des Urteils führte der Präsident des Staatsgerichtshofes Or. Bumke folgendes aus: Zur Führung dieser Verfassungsstreitigkeit ist die An tragstellerin berechtigt. Entscheidend ist das berechtigte Inter esse, das die Deutschnationale Volkspartei als Mitträgerin des Volksbegehrens an dessen ungehemmter Durchführung hat. Zwar ist das Volksbegehren an sich eine Neichsangelegen- heit. In diesem Verfahren werden aber auch Landesstellen tätig, und ihre Tätigkeit hierbei kann zu Verffassungsstreitig- keiten innerhalb eines Landes führen. Das ist hier insofern der Fall, als die preußische Staatsregierung auf die preußischen Be amten in der Richtung eingewirkt hat, sie von der Be teiligung am Volksbegehren abzuhalten. Die Durchführung des Volksbegehrens beruht auf Artikel 73 der Reichsverfassung. Ihren: Schutze dienen aber auch andere Bestimmungen, insbesondere Artikel 130 Absatz 2 der Reichsverfassung. Er gewährleistet den Be» amten die Freiheit ihrer politischen Meinung auch beim Volksbegehren. Er gilt für alle Beamte, auch für die preu ßischen. Er dient insofern zur Ergänzung der preußischem Verfassung, die in Artikel 80 ausdrücklich auf die reichs rechtlichen Beamtenvorschriften verweist. Die in Artikel 130 Absatz 2 Reichsverfassung den Beamten gewährleistete Frei heit, ihre politische Gesinnung zu äußern und zu betätigen, findet allerdings, wie von sämtlichen höchsten Disziplinar, gerächten zutreffend ausgesprochen ist, ihre Schranken in den besonderen Pflichten, die den Beamten kraft ihres Amts ob- liegen. -Bei Beurteilung der Frage, ob die politische Be tätigung eines Beamten mit seinen besonderen Pflichten ver einbar ist, kommt es aber sehr wesentlich auf die staatsrecht liche und politische Bedeutung dieser Betätigung an. Die Einzeichuung in die Liste eines zugelaffenen Volks begehrens und die Abstimmung über den sich daran an schließenden Volksentscheid ist rechtlich nicht die Ausübung des Petitionsrechtes im Sinne von Artikel 126 Reichsverfaffung, sondern Teil nahme an der Volks ge setz gebung. Diese Dolks- gesetzgebung ist der unmittelbare Hauptgrundsatz zur Ver wirklichung der Reichsverfaffung: die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie sicht der Reichstagswahl an Wichtigkeit für das Derfassungsleben des Reiches nicht nach, kann daher, ebenso wie die Stimmabgabe bei Reichs- tagswahlen, keinen beamtenrechtlichen Bin dungen unterliegen. Vielmehr sicht Teilnahme am Volksbegehren und Volksentscheid ohne Rücksicht auf seinen Inhalt allen Beamten frei.