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Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz un^ ^WTKDKtkT VTTIAH Commerz» und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz VulsuHerIa-eblait »^ch°r18. r-l..Adr.- Tageblatt Pul-niZ BZMrSMMSgSS Bank. Konten: Nul-nt^ V°stich»ck.«onto Dresden 2138. «iro-Konto Anzeigen.Grundzahlen in Die 41 mm breite Zeile (Moste'» Zeilenmeffer 14) 1 wm Höhe 10 in der AmtShauntmannschast Kamenz 8 amtlich 1 mm 30 und 24 Reklame 2S Tabellarischer Satz 50"/, Ausschlag. — Tei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in KonkursfSllen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis '/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Krieg, Stteik »der sonstiger irgend welcher Störung oder der BesorderungSeinrichtungen, hat »er «ezieher de, Betriebes der 3-^»^- ^der Rachlieferuna de? Zeitung oder auf Rück' - Wöchentlich O.öS «M bei freier Zustellung, bei AAS o.bS SlM; durch die Post monatlich 2.80 RM freibleibend Das Dulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderüte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt und »teste Zeitung in den Ortsch^teu der Pulsnitzer AmUgertchtsbezirkS: Pulsnitz, Pulsnitz «. G., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Oberstetn«, Niedersteina, Weißbach, Ober, und vaupror Mederltchtenau, Kriäersdors, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Ge;chSftSstelle: Pulsnitz, Aliertstraße Pr. 2 Druck und Verlag von S. L. Förster« Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Rammer 248 Mittwoch, den 2S. Oktober E9 81. Jahrgang Amtlicher Teil. Kartoffelkrebs Die Dorschristen über die Verdatung der Ausbreitung des Kartoffelkrebses liegen zu iedermanns Einsichtnabme wahrend der Dienststunden in der Zeit vom 21. Oktober bis mit 2 November 1929 im Rathause — Zimmer 4 " aus. Da diese Vorschriften Zuwiderhandelnden erhebliche Strafen androhen, wird den Eigentümern, Pachtern oder Nutznießern von landwirt schoftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken sowie den Inhabern von Kactoffelspeichern oder deren Vertretern dringend anheim gestellt, diese Vorschriften durchzusehen. Pulsnitz, am ig. Oktober 1929. Der Stadtrat — Polizeiamt — Zufolge Verfügung des Ministeriums des Innern vom 14 Oktober 1929 ist der Gen darmeriehauptwachtmeister Albin Doigt von der Gendarmerieabteilung Arnsdorf vom 21. Okt. 1929 ab bis auf weiteres zur Dienstleistung beim unterzeichneten Stadtrate abgeordnet Er ist für die Dauer der Abordnung als Bcamteh Dtzs Stadtrales zu betrachten. Pulsnitz, am 21 Oktober 1929. Der Stadtrat — Polizeiamt — AnMn Wen im Pulsnitzer Tageblatt großen Erfolg! Notzeichen. k - r derMonatsberichtderDireetion Gesell schäft, deren Name bekannt- nls in dem Mittelpunkt des Interesses stand, mit der von dem Zusammenschluß dieser Bank deutschen Bank überraschte. Beide Banken haben schoss Zusammengehen ein deutsches Riesenbankhaus ge- ,^u Haus, das sich an die Seite der größten Welt- eAn kann. Schon als die Einzelheiten über den § )ommenschluß bekannt wurden, ging aus ihnen hervor, „ P aus der Erkenntnis der notwendigen Sparmaß- r^!ü?"»uud aus dem Bestreben der Erhaltung heraus zu- iandes,ckc>mmen ist. Der Bericht der Disconto-Gesellschaft veyandelt noch einmal ausführlich die Gründe, die zum Bankenzusammenschluß Anlaß gaben. Das Geld in Deutsch, land wird mit jedem Tage knapper. Das Kapital schwindet der deutschen Wirtschaft unter den Händen. Wer vor dem Kriege als kapitalkräftig galt, ist heute als einzelner macht- los auf dem Kapitalmarkt. Die Erhaltung fordert Zu sammenschlüsse. Unsere Wirtschaft lebt heute von Krediten, die im Inland und viel mehr noch im Ausland ausgenommen werden. Wer aber bekommt Kredite? Nur der, der als kapitalkräftig genug angesehen wird und der die notwendigen Sicherheiten stellen kann. Auch dieser Zustand drängt zu Zu- sammenschlüssen. Beides, die Schwierigkeit ausreichender Kapital- und Kreditbeschaffung hat der Zusammenschluß- beweaung der Wirtschaft neuen Antrieb gegeben. Die No. der Zeit schweißt Wirtschaftsbetriebe gleicher Art zusammen, sie lehnen sich eng aneinander stutzen sich gegenseitig, um sich zu erhalten. So auch unsere beiden Großbanken, die Deutsche Bank und die Disconto-Geseuichaft. Sie schlossen sich zu sammen zwecks Erreichung gemeinsamer technischer und kauf männischer Ziele, zur Durchführung all dessen, was man heute unter dem Worte Rationaliserung zusammen faßt. In Zeiten des Reichtums und der Fülle schloffen sich vielleicht zwei Banken zusammen, um ihre Macht zu steigern und ihren Geschäftsbereich zu erweitern. Das hat aufgehört in der heutigen Zeit. Unser inländischer Kapitalmarkt ist er starrt. Heute bedeutet ein Zusammenschluß nicht eine Aus- breitung, sondern eine Sammlung. Die Mittel, die jede der beiden sich zusammenschließenden Parteien hat, sollen ratio- neller verteilt werden. Daher erstrebt man durch den Zu- sammenschluß heute nicht wie in der guten Vorkriegszeit ein Sichfestsetzen auf möglichst vielen Plätzen, ein Ansaugen durch Errichtung neuer Filialen und Nebenstellen, durch Angliede rung bestehender Banken. Nein, heute haben sich die Per- hältnisse umgekehrt, man will svaren, denn man muß sparen. Die Geschäftsmöglichkeiten sind derart eingeengt, daß große Apparate, die Unsummen verschlingen, heute nicht mehr tragbar sind. Deshalb geben die Banken die Filialen und Nebenstellen auf, um Mittel freizubekommen. All das 'betont der Geschäftsbericht der Disconto-Gesellschaft, der uns dahin belehrt, daß die Verschmelzung k beiden Großbanken eine Ausscheidung entbehrlicher Teile der Betriebe, Er sparnis an Personal und Sach ausgaben, Vereinfachung^- und Verbilligungsmaßnahmen ermöglicht. Bis hierhin hören wir den Bericht. Vom Gesichtspunkt der beiden sich verschmelzenden Banken verständlich und ein leuchtend. Wie aber sieht die Auswirkung auf dem Arbeitsmarkt aus? Wir gehen den Wintermonaten entgegen, die Arbeitsmöglichkeiten werden geringer, die Saisonarbeiten die immer den Arbeitsmarkt stark be anspruchen, aehen zu Ende, und Tausende werden arbeitslos. Deutschland hat nicht mehr genug Arbeit für seine Menschen, das ist eine bittere Wahrheit. Und nun die Zusammenschlüffe in der Wirtschaft, durch die ja Ersparnisse an Personal- ausgaben gemacht werden sollen. Zur Not des Ar- Leiters tritt jetzt die Not des Angestellten. Die Lage auf dem Angestelltenmarkt ist bereits katastrophal. Jetzt kommen Tausende von Bankangestellten zu. Tausende von Familienväter werden brotlos, Existenzen werden ver nichtet, Familien werden zerrüttet. Wer will all diese An- MS Ul U MM M SM MMWM Die Berliner Presse zum Sturz Briands — Mutmaßungen über das neue französische Kabinett Donierflugzeugbau in Amerika Leipzig. Am SteilLiag beriet der Staatsgerichtshos für das Deutsche Reich über die Klage de, Deutschnationalen Volkspartrt, die grurü d;» Preußische Regierung wegen ihrer Stellungnahme gegen die Beamten erhoben worden ist, die sich am Volksbegehren beteiligen. Den Vorsitz des Staats gerichtshofes führte Reichsgcrichtspräsident vr. Bumke. Der Präsident sUAlr fest, daß in erster Reihe ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung und ein Antrag zur Haupt sache ergangen sei. lieber die Hauptsache könne aber nur verhandelt werden, wenn alle Parteien damit einverstanden seien, anderenfalls müsse die vierzehntügige Ladungsfrist ge wahrt werden. Die Antragsteller erklärten sich mit der Ver handlung zur Hauptsache ohne Wahrung der Ladungsfrist einverstanden. Dagegen widersprach der Vertreter des Preußischen Innenministeriums, der ebenfalls gegen die so fortige Verhandlung auf Erlaß einer einstweiligen Ver fügung Wider)pruch erhob. Demgegenüber wies Präsident vr. Bumke darauf hin, daß der Staatsgerichtshof durch die Formvorschrift nicht gehin- dert sei, sofort eine einstweilige Verfügung zu erlassen. SchbwMch drehte sich die Frage darum, ob es sich um eine „echte einstweilige Verfügung handle oder um eine „un echte". Der Vertreter Preußens war der Ansicht, daß es sich um eine unechte Verfügung handle, und daß die Ver handlung vertagt werden müsse. Dem widersprach der Ver- treter der Antragsteller. Schließlich erklärte der Vertreter Preußens, daß die Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes überhaupt zweifelhaft sei, da der Staatsgerichtshof nicht dazu da sei, an Stelle des Reichsverwaltungsgerichts jedem Staatsbürger den Schutz seiner verfassungsmäßigen Rechte zu gewähren. Als Ergebnis der Beratungen verkündete Reichsgerichts präsident vr. Bumke schließlich folgende Beschlüsse: 1. die Anschließung des Reichsausfchusses an das Klagebegehren der deutschnationalen Fraktion im Preußi schen Landtag wird zurückgewiesen, 2. der Antrag der Preußischen Staatsregierung auf Vertagung wird abgelehnt. Die Entscheidungen des Staatsgerichtshofes werden fol gendermaßen begründet: Zu 1. Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes sind nur solche, die zwischen Stellen dieses Landes entstehen. Der Reichsausschuß für das Volksbegehren beschränkt sich nicht auf Preußen, er erstreckt seine Organisation und Tätig keit vielmehr über das ganze Reich. Er ist keine preußpche Landesstelle, und er kann Derfassungsstreitigkeiten innerhalb des Landes nicht als Partei betreiben; also kann er auch nicht einer Prozeßpartei zur Unterstützung vertreten. Zu 2. Der Staatsgerichtshof geht bei dieser Entscheidung von seiner bisherigen Rechtsprechung aus, daß nämlich die Fristbestimmungen im Paragraphen 6 der Geschäftsordnung des Staatsgcrichtshofes für das Deutsche Reich für die Frage des Erlasses einer einstweiligen Verfügung keine Geltung haben. Im übrigen wird der Staatsgerichtshof zunächst über die einstweilige Verfügung verhandeln und wird dann von sich aus, wenn rine Vertagung notwendig erscheinen sollte, von Amts wegen die Angelegenheit prüfen, gibt aber an dererseits auch den Parteien anheim, Dertagunsanträge nach Ermessen einzubringen. Der Staatsgerichtshof trat dann in die Verhandlungen über den Antrag des Erlasses einer einstweiligen Verfügung «in. Der Berichterstatter, Reichsgerichtsrat Hagemann, erhielt das Wort zum Vortrag über den Inhalt des dem Volksbegehren zugrunde liegenden Gesetzentwurfes. Der Vertreter der Antragstellerin, der Deutschnationalen Volks partei, begründete dann die Auffassung, daß kein Zweifel darüber sein könne, daß es sich um einen Verfassungs streit im Sinne des Artikels 19 der Reichs» Verfassung handle. Das Verbot der Preußischen Re- gierung sei eine Meinungsverschiedenheit über Anwendung und Auslegung der Verfassung, und der Staatsgerichtshof sei die Stelle, die über die Bestimmung der Preußischen Staatsregierung zu entscheiden habe. Die Stellungnahme der Preußischen Negierung zum Volksbegehren charakteri sierte er als ein Unrecht, das nicht geschehen dürfe. Die Preußische Regierung hätte sich neutral verhalten können wie die übrigen Regierungen. Eine Stimmenabgabe dürfe keinem Staatsbürger verboten werden. Das Volksbegehren vor dem Giaaisgerichtshos. Der Vertreter der preußischen Regierung, Ministerial direktor Badt, führte auf die Rede des Vertreters der An- tragstellerin in der Streitsache vor dem Staatsgerichtshof aus, die Berechtigung zum Erlaß des Verbots erblickt die preußische Regierung in der Hauptsache in ihrer Verpflich tung zum disziplinarischen Vorgehen gegen die Beamten, die sich an dem Volksbegehren beteiligen, denn das Volksbegehren, das die Zuchthaus- strafe für zahlreiche deutsche Unterhändler und Regierungs- Mitglieder befürwortet, sei eine Beleidigung des verstorbenen Ministers Stresemann und der bisherigen Regierung selbst. Wenn aber die Regierung die Absicht habe, die Beamten, die sich an diesen Beleidigungen beteiligen, später zu bestrafen, so sei es ihre Pflicht und der gerade Weg, den Beamten das vorher klar mitzuteilen, und deshalb sei das Verbot erfolgt. Danach trat der Staatsgerichtshof in eine zweistündige Pause ein. Die Wiederaufnahme der Verhandlung in der Ver- fafsungsstreitsache um das Volksbegehren vor dem Staats- gcrichtshof sollte mit der vom preußischen Ministerpräsidenten Braun geforderten Erklärung über die Auslegung gewisser Stellen seines an die preußischen Beamten gerichteten Auf rufes beginnen. Statt dessen aber setzte Ministerialrat Brand die im Laufe der Verhandlung schon mehrfach vor- genommenen Versuche, eine Vertagung der Verhandlung zu erreichen, fort. Er erklärte, daß seine Ausführungen ohne die authentische Interpretation des Ministerpräsidenten doch nur Stückwerk bleiben könnten und daß es daher zweck mäßig wäre, die Verhandlung zu vertagen. Der Vorsitzende, Reichsgerichtspräsident vr. Bumke, wies darauf hin, daß doch noch eine ganze Reihe wichtiger Punkte zu erörtern seien, die mit der Erklärung des Ministerpräsidenten nicht direkt im Zusammenhang stünden, und er schlug vor, die Verhandlung doch wciterzusühren. Ministerialrat Brand gab sodann eine Erklärung ab, in der er den grundsätzlichen Standpunkt der preußischen Staatsregicrung zur Sache darlegte. Bei der Beteiligung am Volksbegehren handele es sich zweifellos um sogenannte Grundrechte der deutschen Staats bürger. Bei der Schaffung der Grundrechte habe Einig keit darüber bestanden, daß die Ausübung der Grundrechte durch besondere P flichten, die dem einzelnen Staats bürger oder gewissen Gruppen obliegen, eingeschränkt werden könnte und daß insbesondere der Einschränkung der Grundrechte rechtliche Bedenken nicht im Wege stehen. Im übrigen werde heute allgemein anerkannt, daß die Grund- rechte, von denen in der Verfassung die Rede ist, in dieser Weiseeins chränkbar sind. Auch für die der Beamten-j schäft auferlegten besonderen Pflichtverhältnisse aus ihrer Beamteneiaenschaft ergebe sich die E i n s chr ä n k d ar k ei h