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1938 PAPIER-ZEITUNG Nr. öl Anweisungen zu Zahlungen von Renten an die Post wurden in 1522 Fällen, Einstellungsanweisungen in 510 Fällen erlassen. An die Schiedsgerichte und das Reichsversicherungs-Amt wurden in 192 Fällen Klagebeantwortungen und Klageschriften im Berufungs- und Rekursverfahren gerichtet. Bei alledem handelt es sich nur um die Geschäfte der Genossen schaft, nicht auch um diejenigen der Sektionen. Vorherathen wurden in mehreren Sitzungen: ein neues Statut, Er gänzungen der Unfallverhütungsvorschriften, eine Dienstordnung. Gemäss dem vorjährigen Beschlusse der Genossenschaftsversammlung, welcher die Zustimmung des Reichsversicherungs-Amts gefunden hat, hat der Vorstand nunmehr die Revision des Gefahrentarifs in die Hand genommen. Eine diesbezügliche Vorlage wird der nächsten V ersammlung zugehen. Ur. Gerschei: Der in Vorbereitung befindliche Qefahren-Tarif wird nicht willkürlicb, sondern auf Grund statistischer Ergeb nisse aufgestellt. Immerhin ist es für den Vorstand nöthig, et waige Wünsche der Berufsgenossen kennen zu lernen. Den bisher bekannt gewordenen Wünschen und Beschwerden wird soviel als möglich Rechnung getragen werden. Der Vorstand empfiehlt, etwaige weitere Anregungen hierzu baldmöglich den Sektionsvorständen zur Kenntniss zu bringen. Der Jahresbericht wird einstimmig genehmigt. 2 b. Jahres-Rechnung. Boysen-Ber\in beantragt im Namen der Rechnungsprüfer Entlastung. Diese wird einstimmig ertheilt. 3. Der Etat für das Jahr 1901, der allen Delegirten gedruckt vorlag, wurde ohne Debatte einstimmig angenommen. 4. Als Rechnungsprüfer für 1901 wurden die bisherigen Rech nungsprüfer einstimmig wiedergewählt. 5 Revidirtes Statut der Berufsgenossenschaft. Syndikus Fisch heck: Die Revision des vom 15. Oktober 1899 ab gütigen Statuts wurde nöthig, weil das nun ins Leben getretene Gewerbe-Un- fallversicherungs-Gesetz Aenderungen bedingte. Das Reichs Versicherungs-Amt hat sich mit dem den Dele girten gedruckt vorgelegten Entwurf der Aenderungen bis auf einen nicht bedeutenden Punkt einverstanden erklärt. Auch der Vorstand beantragt noch Aenderungen des vorgelegten Entwurfs in zwei Punkten. Zu § 58 schlägt er vor, dass über die Festsetzung der Dauerrenten ein Ausschuss von drei Mit gliedern des Genossenschafts-Vorstandes nach eingeholtem Gut achten des Sektionsvorstandes entscheiden soll. Nur, wenn der Ausschuss von diesem Gutachten abweichen will, soll die Sache dem Genossenschafts-Vorstande unterbreitet werden. Anlangend den vorgeschlagenen § 60b soll es dem Genossenschafts-Vorstand überlassen werden, ob er Verletzten, die vor Beendigung der Karenz-Zeit beschränkt erwerbsfähig waren, aber nach der Ka renz-Zeit voll erwerbsfähig sind, für diese vorübergehende theil weise Beschränkung der Erwerbsfähigkeit eine Rente bewilligt oder nicht. Inbetref der freiwilligen Unfallversicherung der Arbeitgeber wird eine Fassung vorgeschlagen, welche den Be denken des Reichsversicherungsamtes Rechnung trägt. Alle diese Aenderungen, zu denen sich auch der Vertreter des Reichsversicherungs-Amts, Regierungsrath Hippenstiel, äusserte, wurden von der Versammlung nach den Vorschlägen des Vor standes einstimmig angenommen, und der Vorstand wurde er mächtigt, an dem Statut redaktionelle oder andere nicht wesent liche Aenderungen vorzunehmen, die etwa seitens des Reichs versicherungs-Amts verlangt würden. 6. Dienstordnung für die Beamten der Berufsgenossenschaft. Dr. Gersehel: Der Verband deutscher Berufsgenossenschaften hat ein Schema hierfür aufgestellt, an welches sich der Vorstand bei Abfassung der Dienstordnung anlehnte. Manche Be stimmungen dieses Schemas passen jedoch nicht auf die Ver hältnisse der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft, da die Sektionen und zum Theil auch die Genossenschaft nicht nur vollbeschäftigte Beamte halten, sondern auch nebenamtliche, die nur einige Stunden am Tage zu thun haben. Ferner schweben im Reichsversicherungs-Amt noch Verhandlungen wegen ge wisser Normalleistungen. Da anderseits das Gesetz baldige Ein führung der Dienstordnung fordert, beantragt Redner, die Ver sammlung solle den Genossenschafts-Vorstand ermächtigen, eine dem Reichsversicherungs-Amt genehme und den Bedürfnissen der Genossenschaft sowie der Sektionen Rechnung tragende Dienstordnung auszuarbeiten und ins Leben treten zu lassen, ohne dass hierzu die Einberufung einer ausserordent lichen Genossenschafts-Versammlung nöthig wäre. Die so in Kraft getretene Dienstordnung soll in der nächsten ordent lichen Genossenschafts-Versammlung zur Berathung gestellt werden. Nach Aussprache, woran äusser dem Regierungs vertreter mehrere Delegirte theilnahmen, wurde dieser Antrag einstimmig zum Beschluss erhoben. 7. Revision der Unfall-Verhütungs-Vorschriften. Die seitens des Vorstandes vorgeschlagenen, infolge des Gewerbe-Unfallver sicherungsgesetzes nöthig gewordenen, von den Vertretern der Arbeiter und vom Reichsversicherungsamt gebilligten Aenderun gen wurden einstimmig angenommen. 8. Verschiedenes. Der Vorsitzende theilt mit, dass der Vor stand genöthigt war, den Betriebsfonds auf 130000 M. zu er höhen. Die Versammlung ertheilt hierfür Indemnität und setzt für die Folge den Betriebsfonds auf 130000 M. fest. Vorsitzender schliesst die Versammlung um 121/a Uhr. Müller-Elberfeld dankt dem Vorstand für seine aufopfernde Mühewaltung und bringt ihm ein dreifaches Hoch aus, in welches die Delegirten von Herzen einstimmten. Um 3 Uhr fand im Rathsaal des Kaiserkellers ein gemein sames Mittagsmahl statt, an welchem sich etwa 35 Herren be- theiligten. Wassermessung Zu Nr. 46 Zu den Ausführungen des Herrn C. R. in Nr. 46 möchte ich erwähnen, dass es bei der von ihm gewählten Anordnung jedenfalls verschiedene Differenzen in der Berechnung der Wassermenge geben wird. So sinnreich die Anordnung des Pegelbrettes ist, so werden doch die Schnur Verbindungen der Schwimmer und die Führung über viele Rollen für den ständigen Betrieb zu Trugschlüssen Ver anlassung geben. Je nach Witterung und Luftfeuchtigkeit dehnen und ziehen sich die Schnüre, und es liegt in der Natur dieser Ver bindungen, dass sie unrichtige Ablesungen veranlassen. Zuverlässiger sind pneumatische Anzeiger, wie sie in neuerer Zeit ausgeführt werden. Ferner geht Herr C. R. davon aus, dass die von der Maschinen- Fabrik angegebene Wassermenge bei voller Beaufschlagung zutreffend ist, und dass die einzelnen Schaufelzellen gleich weit sind. Das trifft in den wenigsten Fällen zu. Für sehr viele Turbinen wird sich bei voller Beaufschlagung die Wassermenge, genau gemessen, grösser herausstellen, als sie angegeben wurde, während die Turbine meist die versprochene Pferdezahl leistet, und deshalb Bremsversuche unterbleiben. Die Zellen des Leitrades sind selten gleich weit, des halb sind auch die durchgehenden Wassermengen der Einzelzellen verschieden. Bei Reaktions-Turbinen, vergl. Skizze in Nr. 46, sind ferner die Zellen des Laufrades selten vollständig rein und oft, besonders nach höheren Wasserständen, wobei der Rachen oft gereinigt werden muss, klemmt sich eine Menge Unrath in den Zellen fest, bei Eisgang sammelt sich Grundeis an. Es kommt ferner darauf an, ob der Leitradkranz sich genau mit dem Laufradkranz deckt, ob der Abstand der beiden Räder nicht zu gross ist, ob nicht einzelne Schaufeln abgebrochen und verbogen sind, und dergl. mehr. Ferner ist die Durchgangsmenge bei Stauwasser, bei unrichtig eingestellten Schützen, bei Regulirung mit Drosslung und ähnlichen Umständen ziemlich abweichend. Bei den jetzt mehr in Aufnahme kommenden Aktions- Turbinen nach System Francis, denen zum Theil alle möglichen wohlklingenden Namen beigelegt werden, liegen diese Verhältnisse günstiger, da eine solche Turbine, wenn sie richtig regulirt wird, stets mit dem vorhandenen vollen Gefälle und der Einstellung ent sprechender Wassermenge arbeitet, wenn auch der Nutzeffekt bei kleinerer Beaufschlagung stärker zurückgeht, welcher Missstand aber durch Doppelkranz oder Aufstellung zweier Turbinen, oder sonst wie in den meisten Fällen behoben werden kann. . Ist bei solchen Turbinen bei jeder Nummer der Skala die Durch gangsmenge einmal genau festgestellt, was nach Aufstellung der Turbine geschehen muss, so kann die jeweilige Wassermenge unter Berücksichtigung kleiner Gefälls-Differenzen jederzeit genau ein getragen werden, und man erhält hierdurch zugleich einen Ueberblick nicht nur über den Kraftverbrauch, sondern auch über die Leistungen des Betriebes. Kurtz Holzschliffmangel Unter dieser Ueberschrift brachten Sie in Nr. 47 eine Einsendung, die zu Widerspruch, dem Sie selbst zum Theil in Ihrer Schluss bemerkung Ausdruck gaben, herausfordert. Holzschliff ist theurer als vor ungefähr zwei Jahren. Dieser Thatsache wird jeder Papierkäufer Rechnung tragen. Trotzdem sind die heutigen Preise für fertiges Papier auf die Dauer nicht haltbar. Dem Einsender dieser Zeilen ver sicherte einer der bedeutendsten Druckpapierfabrikanten erst im Laufe dieser Woche: »Wenn heute ein Druckpapierfabrikant seine Maschinen still stehen lässt, bekommt er vom Syndikat für jeden Doppelwaggon Papier, den er wegen des Stillstandes nicht erzeugt, 150 M.« Diese Verhältnisse können für die Dauer keinesfalls bestehen. Zur Zeit hat der Papierfabrikant die Macht in Händen, und er wird sie behalten, solange ein energischer Zusammenschluss der Papier abnehmer nicht stattfindet, um diesen durch nichts gerechtfertigten übertriebenen Preisforderungen die Spitze zu bieten, -e- Die Preisforderungen sind nicht unberechtigt, da Holz stoffe, Kohlen, Löhne usw. theurer sind als vor 2 Jahren. Kein