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1896 PAPIER-ZEITUNG Nr. 49 3040. Frage: Wir kauften garantirt fettdicht Pergament nach Probe A, und der Ausfall ist nach Muster B geschehen. Nach unserem Dafürhalten ist das Papier nicht mustergetreu ausgefallen, doch sind wir bereit, uns Ihrem Urtheile zu unter werfen. Antwort: Das gelieferte Papier ist hinreichend fettdicht, aber weniger durchsichtig und hochglänzend als die Vorlage. Da Durchsichtigkeit und hohe Glätte bei diesen Papieren sehr geschätzt werden, ist Fragesteller unseres Erachtens berechtigt, die Lieferung zurückzuweisen oder nur gegen 10 pCt. Nach lass zu übernehmen. 3041. Frage: Ich bezog von einer Papierfabrik zur Herstellung von Theepackungen Papier wie einliegendes Muster. Dasselbe ist sehr scharf geglättet und lässt sich weder mit Kleister, Gummi arabicum noch mit Dextrin kleben. Können Sie einen geruchlosen Klebstoff angeben, womit man dieses Papier kleben kann? Antwort: Auf ähnliche Fragen haben wir schon oft geantwortet, dass sich scharf geglättete Zellstoffpapiere nur schwer und nur mit den besten, also auch theuersten Kleb stoffen kleben lassen. Fragesteller sollte Versuche anstellen mit den Erzeugnissen der Klebstofffabriken, die für diesen Zweck Sondererzeugnisse in den Anzeigenspalten der Papier- Zeitung anbieten. Winke sind auch in der Aufsatz-Reihe »Klebkraft und Viskosität von Klebstoffen« in Nrn. 57, 58 und 59 der Papier-Zeitung von 1900 enthalten. Wir empfehlen aus oft erwähnten Gründen keine Bezugsquellen. 3042. Frage: Wir senden Ihnen einliegend zwei Muster sat. ord. gelbl. Druckpapier, A und B. A stammt aus einer unserer früheren Lieferungen und hat entsprochen, B wird be anstandet in Bezug auf Farbe, Satinage und Festigkeit; unser Kunde meint, Muster B wäre so viel minderwerthiger, dass er die Sendung unter lOpCt. Nachlass nicht annehmen könne. Wir da- gegen sind der Ansicht, dass die beiden Maehungen mit Rück sicht auf den ordinären Stoff, der hierzu verwendet wurde, keine erheblichen Unterschiede aufweisen, die zur Beanstandung hinreichten. Immerhin aber haben wir, weil Sendung B auch eine Kleinigkeit leichter ausgefallen ist (aber innerhalb der usancemässigen Grenze!) als vorgeschrieben war, unserem Kunden einen Nachlass von 212 pCt. angeboten und glauben, dass unser Abnehmer dadurch genügend entschädigt wäre. Welches ist Ihre Ansicht? Antwort: B ist etwas weniger gut geglättet, die Farbe ist gut genug getroffen, der Festigkeits-Unterschied dürfte hauptsächlich daher kommen, dass B etwas leichter, d. h. dünner ist als A. Wir halten 5 prozentigen Preis-Nachlass seitens des Fragestellers für angemessen. 3043. Frage: Ich bin am 1. April nach vorheriger Vor stellung für das Kontor einer hiesigen Druckerei angestellt worden. Ende April eröffnete mir mein Chef, dass ich mich um eine andere Stelle zum 1. Juni bewerben solle, da, wie ich sähe, doch nicht viel zu thun wäre (was zutrifft), und er in Zukunft für diese Arbeiten einen älteren Faktor hinzuziehen wolle. Mit meinen Leistungen wäre er zufrieden. Bei der Anstellung hatte er mir langjährige Stellung zugesichert. Ich erwiderte, dass ich mich umsehen wollte, dass es aber wohl schwer halten würde, in so kurzer Zeit eine passende Stelle zu finden. Wie habe ich mich nun zu verhalten, falls mein Chef auf meinen Austritt am 1. Juni besteht? Wo muss ich klagbar werden, und kann ich, da er mir langjähriges Engagement in Aussicht gestellt und mit meinen Leistungen zufrieden war, auf Ent schädigung klagen, da ich durch Acquisition und Antritt einer neuen Stellung wieder viel Unkosten habe? Antwort: Der Geschäftsherr durfte, da keine Kündigungs frist vereinbart war, nur zum 1. Juli kündigen. Er ist ver pflichtet, dem Fragesteller bis Ende Juni Gehalt zu zahlen. Weigert er dies, so ist das Amtsgericht für die Klage zuständig. Entschädigung dafür, dass die Stellung nicht, wie zugesagt, langjährig war, ist der Geschäftsherr nicht schuldig, da so all gemeine Redensarten nicht binden. 3044. Frage: Ichbestellte bei dem Reisenden der angeblichen Papierfabrik H in S. 20000 Bg. Kanzlei und zeigte dem selben bei der Bestellung das mit A gezeichnete Papier. Er schätzte das Muster auf 10 kg die 1000 Bg., 4 M. 80 Pf. Ich erwiderte, das Gewicht sei mir Nebensache, ich wollte den Stoff. Vor seinem Weggange bat er um Ueberlassung eines aus dem Papier hergestellten Buches, das ich ihm mit dem Bemerken aushändigte, dass es so ausfallen müsste, was er bejahte. Auf seinen Kommissionszettel schrieb er »10 kg«. Ich bekam von der Firma 20000 Bg. nach beifolgendem Muster, die ich nicht gebrauchen kann und der Firma zur Verfügung stellte. Deren Schreiben sende ich Ihnen anbei. Kann ich gezwungen werden das Papier abzunehmen? Der Reisende versicherte, seine Firma fabrizire selber, was ich bezweifeln muss. Ist der Reisende strafbar, oder fabrizirt die Firma that- sächlich? Antwort: Hier steht Aussage gegen Aussage. Frage steller behauptet, er habe Papier in Schwere der Vorlage be stellt. Der Vertreter behauptet, Fragesteller habe Papier von 10 kg Riesgewicht bestellt. Die Wahrheit liesse sich allenfalls durch gerichtliches Verfahren ermitteln. Das gelieferte Papier mag 10 kg die 1000 Bg wiegen, ist aber jedenfalls leichter als die Vorlage. Ausserdem enthält es laut Probe mit Wurster’s Di-Lösung 10—15 pCt. Holzschliff, während die Vorlage frei von Holzschliff ist. Dies allein rechtfertigt Annahme-Weigerung oder Preisminderung. Eine Papierfabrik des mitgetheilten Namens giebt es unseres Wissens nicht. Da der Reisende anscheinend das Geschäft durch irreführende Angaben zustande bringen half, kann überdies Fragesteller vom Vertrag zurücktreten. Es wird schwer fallen, den Reisenden strafrechtlich zu belangen. 3045. Frage: Für eigenen Bedarf will ich Briefordner herstellen lassen, die im Innern Heftklammern haben sollen, ähnlich wie man sie bei den Stolzenberg-Briefordnern findet. Darf ich das, ohne dadurch ein etwaiges Patent zu verletzen? Antwort: Falls ein Gegenstand patentirt ist, darf er ohne Genehmigung des Patent-Inhabers auch als Theil eines anderen Gegenstandes und auch zum eigenen Gebrauch nicht in Ver wendung genommen werden. 3046. Frage: Ich übersende Ihnen 5000 Kuverts in 5 Sorten, um deren Prüfung ich Sie höflichst bitte. Ich be stellte von jeder Sorte bei einer Firma, mit der ich bis dahin nicht in Verbindung stand, eine erhebliche Anzahl, fand die Waare jedoch bei ihrer Ankunft sowohl was Verpackung als auch Ausführung anbetrifft in einem Zustand, wie Sie aus bei folgenden Proben ersehen, und welcher es mir unmöglich macht die Kuverts meinen Kunden anzubieten. Ich musste bei meinem alten Lieferanten bestellen und wurde von ihm, wie stets, tadellos bedient. Die für mich unverkäuflichen Kuverts stellte ich der Firma zur Verfügung und schrieb unter Anderem: Ihre Sendung habe ich erhalten, aber in einem geradezu traurigen Zustande. Infolge der miserablen Verpackung sind sämmtliche Kästen lädirt und die Kuverts gedrückt, zudem ist die Lieferung in jeder Weise so mangelhaft, dass ich Ihnen die ganze Sendung zur Ver fügung stellen muss. Meine Kunden sind andre Waare gewöhnt, und ich würde mich selbst unerhört schädigen, wollte Ich Derartiges ver arbeiten, denn die Kuverts wellen an der geklebten Stelle auf Vorder- und Rückseite stark und liegen nicht glatt. Der schlechte, gelbliche Leim hat die Farbe des Papiers angegriffen und ist an vielen Stellen so stark hervorgetreten, dass die Kuverts reihenweise wie eine Har monika aneinanderhängen. Die Tinte fliesst auf den angeklebten Stellen aus. Ferner - sind bei je 60 Kuverts oft drei verschiedene Färbungen zusammengepackt, und der Ausschuss ist nicht aussortirt. Lieferant wollte meine Gründe nicht anerkennen und be hauptete, so stark satinirte Kuverts hätten sich bisher nicht glatt anfertigen lassen. Ich antwortete darauf, dass ich seit Jahren viele Hunderttausend Kuverts von anderer Seite be zogen habe, die glatt und tadellos geliefert wurden. Ich bot jedoch dem Fabrikanten an, zu versuchen, die Kuverts, welche ich für meine Kundschaft nicht verwenden kann, zu einem billigeren Preise anderweitig loszuwerden, oder aber Lieferant müsse die Kuverts selbst wieder zurücknehmen. Auch hierauf will er nicht eingehen, verlangt vielmehr von mir, dass ich die Waare zum vereinbarten Preis annehme. Bin ich dazu verpflichtet? Antwort: Die Wahrheit liegt, wie gewöhnlich, in der Mitte. Die Kuverts sind nicht so schlecht, wie der Käufer sagt, aber auch nicht tadellos. Die Strohkartons, in welche die Kuverts gepackt wurden, sind zu schwach, daher wurden die seitlichen Päcke gequetscht. Der zum Kleben der unteren Verschlussklappen benutzte Kleister war jedenfalls zu dick aufgestrichen, wodurch die Briefumschläge mehr oder weniger runzlich wurden. Auch einige andere Rügen des Käufers treffen für einen Theil der Waare zu. Da jedoch an scheinend nicht nach Muster gekauft wurde, und die liefernde Fabrik vielleicht mit ihrer Behauptung, dass sie zu dem (uns unbekannten) vereinbarten Preis marktgängige Waare', geliefert habe, bei dem etwa vom Richter zu berufenden Sachver ständigen Zustimmung finden könnte, empfehlen wir Vergleich derart, dass Fragesteller die Kuverts gegen 71/2 pCt. Nachlass übernimmt. Verantwortlicher Redakteur i. V. Paul E. Krause, Steglitz. Zuschriften nur an Papier-Zeitung Berlin W 9 erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW, Zimmer-Strasse 29. Papier von Sieler & Vogel, Berlin, Leipzig und Hamburg