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. Das Syndikat der Privat-Feuerversicherungs-Gesellschaften Die deutschen Privat-Feuer-Versicherungs-Gesellschaften haben sich kürzlich zur Herbeiführung günstigerer Verhältnisse im Feuer versicherungsgeschäft enger aneinander geschlossen. Sie verfolgen dabei zwei Ziele: erstens die Wahrung der gemeinsamen Interessen in ideeller Hinsicht, zweitens Verabredungen über die Höhe der Prämien. Zur Pflege der ersterwähnten Bestrebungen wurde bereits 1862 ein Allgemeiner deutscher Versicherungsverein ins Leben gerufen. An seiner Stelle entstand 1857 eine Vereinigung mehrerer Privat-Feuer- Versicherungs-Gesellschaften, die als ihre Aufgabe die Wahrung ge meinsamer Interessen, z. B. in Bezug auf gleichmässige Redaktion der allgemeinen Versicherungsbedingungen, Abwehr äusserer Angriffe, so seitens der Societäten, Stellungnahme zur Versicherungsgesetzgebung und dergleichen, betrachtete. 1871 erweiterte sich diese Vereinigung zu einem grösseren »Ver bände deutscher Privat-Feuerversicherungs-Gesellschaften«. Als Auf gabe des Verbandes wurde in den Statuten aufgestellt: »Die Vertretung der Interessen des gesammten Privat-Feuerversicherungswesens und die Verfolgung der wissenschaftlichen Zwecke desselben, insbesondere die Herstellung und Benutzung einer Feuerversicherungs-Statistik«. Dieser Verband, der im Sinne dieses Programmes eine gedeihliche Wirksamkeit entfaltet hat, umfasste nie die Gesammtheit der in Deutschland thätigen etwa 50 Privat-Feuersicherungs-Gesellschaften. Von diesen gehörten ihm in der Regel nicht mehr als 18 oder 19 deutsche an. Da diese aber die grössten und einflussreichsten waren, hatte der Verband trotzdem eine führende Stellung. Lange vor Begründung des »Verbandes« tauchte ab und zu der Gedanke auf, ein Preis-Syndikat zu Wege zu bringen. Schon 1838 wurde diese Frage zwischen der Aachener und Münchener, Gothaer, Leipziger und Vaterländischen erörtert, nachdem verheerende Orts brände dazu Anlass gegeben hatten. Alle diese Versuche blieben aber, sogar nach dem grossen Hamburger Brande von 1842, unaus geführt. Erst der »Verband« ebnete dazu die Wege. Kurz nach seiner Entstehung gründete sich ein Prämien-Syndikat der in Elsass-Lothringen arbeitenden Anstalten, jedoch auf dieses Gebiet beschränkt. Nicht lange nachher ging aus dem Verbände als Neben- oder vielmehr als Unterströmung — denn die neue Vereinigung blieb weiteren Kreisen bis in die neueste Zeit, gedeckt durch die idealen Ziele des Verbandes, verborgen — eine Vereinigung hervor, die sich .-Direktnren-Konferenz^ nannte. Diese war mit dem »Verbände« meist, aber nicht durchaus in Personal-Union verbunden und bezweckte dem Wettbewerb unter den zugehörigen Gesellschaften Schranken zu ziehen. Die in der Konferenz vertretenen Gesellschaften durften die Prämien nicht gegenseitig unter bieten, waren gehalten, sich bei der Bewerbung um eine Versicherung durch Anfrage bei der besitzenden Gesellschaft nach deren Prämie und besonderen Bedingungen zu erkundigen, und verpflichtet, sich etwaigen höheren Prämien und schwierigeren Bedingungen, die für die Prolongation von der besitzenden Gesellschaft gefordert wurden, anzuschliessen. Die Direktoren-Konferenz führte zu einer Koalition sämmtlicher namhaften in Deutschland thätigen Privat-Feuerversicherungs-Gesell- schaften zur Herbeiführung eines Minimaltarifs für Speicherversicherungen, sowohl in den Seeplätzen als auch im Binnenlande, veranlasst durch mehrere verlustreiche Brände. Später wurde die Koalition auf die Waarenhäuser ausgedehnt, ebenfalls anlässlich erheblicher Brände. Auch hier wurde ein Tarif aufgestellt. Sowohl an diese Tarife als die im Anschluss daran aufgestellten besonderen Versicherungs bedingungen und Klauseln waren die Gesellschaften und ihre Or gane unbedingt gebunden. Die Kontrolle, Schlichtung von Streitig keiten und dergl. wurde durch einen dafür bestellten Direktoren ausschuss ausgeübt. 1898 traten etwa 80 in Deutschland thätige Gesellschaften den Grundsätzen der Direktoren-Konferenz bei, nachdem die letzten Jahre vielen von ihnen nur geringen Gewinn gelassen und manchen Verlust gebracht hatten, bedrängt durch Prämien-Erhöhung der Rückver- sicherungsgesellschaften, sie erhöhten die Prämiensätze in verbind lichen Prämientarifen unter gleichzeitiger Festsetzung von Be dingungen und Klauseln. Der erste derartige Minimaltarif ist am 1. Juni 1900 für die ge- sammte Textil-Industrie in Kraft getreten. Die gleichzeitig erlassenen »Allgemeinen Bestimmungen« passen auch auf andre Industrien, für die besondere Tarife in Vorbereitung sind. Ueber jede unter den Tarif fallende Versicherung sind, sobald sie »tarifpflichtig« wird, auf besonderen Formularen die »Tarifirungsmittek von einem Inspektor der besitzenden Gesellschaft aufzunehmen. Diese Tarifirungsmittel werden von einer eigenen dazu in Kassel eingesetzten Zentrale be richtigt. An die so bestimmten Tarifprämien sind alle Gesellschaften ausnahmslos gebunden. Der Verband Deutscher Privat-Feuerversicherungs-Gesellschaften ist ebenso wie die Direktoren-Konferenz in der sogenannten »November- Vereinigung« aufgegangen. Am 1. Juni 1901 sind Minimaltarife für 6 andere Industriezweige in Kraft getreten und" es ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, dass sich der Tarif auch auf die übrigen Zweige der Industrie ausdehnt. Weniger erfolgreich waren bis jetzt die zahlreichen Gegenbe- Strebungen der Versicherten, namentlich der Industriellen, von den Privatgesellschaften auf dem Wege der Selbsthilfe Vortheile zu er langen. Diese Gegenströmungen entsprangen zum Theil dem im deutschen Volkscharakter liegenden Hang zum Vereins- und Genossen schaftswesen; und dieser Hang hat dann freilich manche Versicherungs vereine lokaler und berufsgenossenschaftlicher Natur, z. B. in Schles wig-Holstein und im Königreich Sachsen, erzeugt, gegen die sich sowohl vom volkswirthschaftlichen und versicherungstechnischen, als rechtlichen Standpunkte erhebliche Bedenken geltend machen lassen. Das von Vielen als unerträgliche Härte empfundene Ueber- gewicht der Privat-Feuerversicherungsgesellschaften bei der Vertrag schliessung hat das Bestreben gezeitigt, Feuerversicherungs-Genossen schaften auf Gegenseitigkeit über das gesammte deutsche Reich zu gründen, die unter niedrigen Prämien und entsprechender Brand schaden-Reglung den Versicherten mehr Rechnung tragen als die be stehenden Privat-Feuerversicherungs-Gesellschaften. Hierzu wurden mancherlei Wege eingeschlagen. Einer von diesen hat für die Ver sicherungsnehmer zu einem gewissen Erfolge geführt, nämlich der Weg der Verhandlung und Vereinbarung zwischen grossen Interessenten gruppen oder Verbänden und den Versicherungs-Gesellschaften. Auf diesem Wege hat der Verband deutscher Müller einen Mühlenver sicherungs-Verband, der Verein der Rübenzuckerindustriellen zwei Zuckerfabriken-Versicherungs-Verbände begründet, in denen eich die Vortheile des Gegenseitigkeits- und Aktiensystems für den Ver sicherten mehr oder minder vereinigt finden. Hierbei sind auch zahl reiche derartige landwirthschaftliche Versicherungs-Verbände zu er wähnen, deren Begründung Mitte der 70er Jahre die Koalition der Privat - Gesellschaften zeit- und theilweise sprengte, indem die sehr bedeutende Gesellschaft, die diese Verbände schuf, aus der Koalition austreten musste, weil die von ihr den landwirthschaftlichen Verbänden gemachten Zugeständnisse im Widerspruch mit den Ver einbarungen der koalirten Gesellschaften standen. Wichtiger sind aber in diesem Zusammenhang die bedeutenden Zugeständnisse, die der deutsche Landwirthschaftsrath als Vertretung der deutschen Land- wirthschaft etwa um dieselbe Zeit den Privat-Feuerversicherungs- Gesellschaften bezüglich einer Neureglung der landwirthschaftlichen Versicherungsbedingungen abrang, ausgehend von der Erkenntniss, dass günstige Versicherungsbedingungen unter Umständen mehr werth sind als Verbilligung der Prämien. In neuerer Zeit haben Haus besitzervereine versucht, ähnliche Begünstigungsverträge mit Privat gesellschaften abzuschliessen, wie die Müller, Landwirthe und Zucker- fabrikanten. Diese Verträge sind aber daran gescheitert, dass das Syndikat der Privatgesellschaften derartige Verträge nicht Emehr abschliesst. 0. P. Sackir- und Gummirmaschinen für papier oder Carton in gegen in solider und kräftigster Construction, m. continuir- lich sich drehendem Cy- linder, selbstthätig.Bogen greifer und -Abnehmer, Hand- od. 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